Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #16  
Alt 05.05.2004, 00:54
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsgenossenschaft

Hallo...Zum ersten: Die BG besteht aus einem haufen von bösartigen Vollidioten. Die Glauben den Leuten erst dass sie krank sind, wenn sie tot sind und obduziert wurden..Und selbst dann machen die noch Stress...
Ich wollte dir nur folgendes zum Thema Asbest sagen: Mein Vater ist auch an Asbest vor 1 1/2 Jahren gestorben..Wurde nach der Obduktion festgestellt. Im moment bereite ich eine Schadensersatzforderung gegen eine US- Firma vor, die Asbestprodukte für über 300 Unternehmen in Deutschland hergestellt hat...Die Schweine haben in Deutschland alleine von mehr als 14.000 Arbeitern die Gesundheit auf dem Gewissen...Die Dunkelziffer davon ist bestimmt noch höher..Viele wissen noch nicht einma von Ihrem Anspruch...Daher solltest du mal prüfen, ob das auch deinen Vater betrifft( Anwalt hat Liste der betroffenen Unternehmen). Kann dir dann Nummer etc. von der Anwaltskanzlei geben, die diese Fälle vertritt. Denn es werden dich weder BG noch IG-Metall noch sonst wer informieren!! Denn gerade bei Krebsfällen geht es hier um ne Menge Geld...Die Anwaltskanzlei hat bisher über 14.000 Fälle erfolgreich abgeschlossen....Für nähere Infos schreib mir einfach : Imran190483@aol.com
Ich hoffe dass ich dir etwas helfen kann...Denn meinem Vater hat man bis zu seinem Tod nicht geglaubt...Ich will jetzt soviele Arbeiter und Erkrankte informieren, wie es geht...
Das mit der Dienstaufssichtsbeschwerde wird wohl nicht so viel bringen (die decken sich gegenseitig)..Aber mach es trotzdem..DAs nächste mal am Telefon scheiß ihn ordentlich zusammen wenn er dir schief kommt....
Alles Gute..wie gesagt...bei Fragen kannst du dich ja bei mir melden
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 06.05.2004, 08:09
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsgenossenschaft

Hallo Imran,

das nehme ich jetzt persönlich!
Hier lief eine sachliche! Diskussion.

Leider ist es bei Asbest häufiger so, dass dies erst nach der Obduktion zweifelsfrei festgestellt werden kann. Da kann auch der "bösartige Vollidiot" nichts dafür. Und was ICH glaube, spielt bei dem Feststellungsverfahren absolut keine Rolle, da sind objektive Fakten gefragt.
Oder kannst Du Dich erinnern, was bei Dir exakt vor 20 bis 40 Jahren in Deinem Leben war. Das Komplizierteste an der Geschichte ist, die Einwirkung von Asbest heute zweifelsfrei feststellen zu können. Entweder existieren die Firmen nicht mehr oder die Papiere wurden (gesetzliche Aufbewahrungsfristen) bereits vernichtet in den Firmen.
Und da hat natürlich die BG schuld, um es mal höhnisch auszudrücken. Was ich als Mensch glaube und was ich als Sachbearbeiter tun muss, sind sehr oft zwei Paar Schuhe.

Deine Schadenersatzforderung gegenüber der amerkanischen Firma hat rein rechtlich überhaupt nichts mit der BG zu tun! Natürlich ist es wesentlich einfacher, wenn ein anderer die Arbeit gemacht hat und den Ursachenzusammenhang schon bewiesen hat, nämlich der "bösartige Vollidiot" der betreffenden BG.

Dennoch wünsche ich Dir dabei viel Erfolg und Kraft.

Astrid
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 06.05.2004, 13:45
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Berufsgenossenschaft

Hallo Astrid,
vielen Dank, daß Du hier Imran in die Schranken gewiesen hast und sachlich bleibst.

Hallo Imran,
sei bitte so nett und schreibe in Zukunft sachlich und ohne Beleidigungen.
Sonst bin ich gehalten den Text zu löschen.

Liebe Grüße
Wolfgang
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 17.06.2004, 09:13
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsgenossenschaft

Hallo
Ich bin stiller leser im krebs forum seit 2 Jahren mein Mann hatte LK durch Asbest. Ich kann nur gutes über die BBg sagen sie hat mir in allem sehr geholfen. Liebe grüsse Anne
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 03.08.2004, 16:38
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsgenossenschaft

Hallo zusammen
Ich lese hier seit einiger Zeit.Mein Mann hat LK.
Er hat vor ca 28 Jahren teilweise mit Asbest gearbeitet ,dann (vor 18 J.) die Firma gewechselt.In der neuen Firma hatte er sehr viel mit Metallstaub zu tun. Damals war der Arbeitsschutz noch nicht so wie er heute ist.
In der Anfangszeit hatte er viel mit Metallstaub zu tun (V2A)und hatte heufig Probleme mit den Bronchien so das der Hausarzt damals schon eine Lungenspiegelung machen lies.Die Befunde hab ich,kann nur nicht schlau draus werden.
Soll ich es der BG.melden hat das Sinn.??
ich danke vorab schon mal für jede Antwort
Liebe grüße Anette
Mit Zitat antworten
  #21  
Alt 06.08.2004, 12:26
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsgenossenschaft

Hallo Anette,
ich hoffe, Dein Mann kann noch lange und recht gut trotz der Erkrankung leben.
Ganz objektiv kann ich euch nur empfehlen, einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu stellen. Mehr als nichts kann nicht heraus kommen, nur Schreibkram, im günstigeren Fall aber die Anerkennung verbunden mit Leistungen, Heilbehandlung ohne Zuzahlungen, ggf. Verletztengeld (das "Krankengeld" der BG), Rentenleistungen, dann auch im Todesfall an Hinterbliebene. Und das zusätzlich zu anderen Rentenleistungen.

Es gibt verschiedene Metallstäube, die eine Berufskrankheit, einige davon Lungenkrebs, verursachen können, auch Asbest kann LK verursachen.
Das hängt von einer großen Vielzahl an Faktoren ab, ob es eine BK (Berufskrankheit) ist. Die Einwirkungsdauer, die Intensität der Einwirkung, das Alter...
Anhand der Angaben macht es nach meiner Meinung Sinn, einen Antrag zu stellen.
Wenn ihr euch dazu entschließt, dann solltet ihr schon mal die Anschriften der Arbeitgeber angeben, die vermuteten Einwirkungen und die Ärzte, bei denen er in Behandlung ist und war.
Die "richtige" BG ist die BG, die für den Arbeitgeber zuständig ist, wo ihr die letzten relevanten Einwirkungen vermutet.
Das Verfahren der BG wird einige Zeit dauern, da müsst ihr euch ein wenig in Geduld üben.
Viel Glück und gute Besserung wünscht

Astrid
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 07.02.2005, 03:15
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsgenossenschaft

Ich wollte mich für meinen etwas überhitzten Beitrag entschuldigen. Solche "Ausbrüche" haben hier wirklich keinen Platz. ich weiß nicht wann oder warum ich das so geschrieben habe......Deswegen würd ich euch bitten den Beitrag zu löschen...Naja..nochmals sorry
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 16.02.2005, 10:06
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Berufsgenossenschaft

Hallo, guten Morgen!!!

Bei Problemen mit der BG oder anderer die Krankheit betreffenden Fragen können an Asbestose erkrankte Menschen und deren Angehörige wertvolle Tips und kompetente Auskünfte bei der Asbestose-Selbsthilfegruppe in Dieburg, Herrn Butzke erhalten.
Liebe Grüße Sonne 2003
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 03.12.2009, 17:35
hakko hakko ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2009
Beiträge: 6
Standard AW: Berufsgenossenschaft

lIEBE PETRA1

LEIDER HABEN MEIN FREUND UND ICH AUCH SOLCHE ERFAHRUNGEN MACHEN MÜSSEN;ALLERDINGS AUF ANDEREN ÄMTERN: wIR HABEN UNS DARAUF HIN ANGEWÖHNT UND WEI?EN DIE BEHÖRDEN DARAUF HIN; DAS DIE GESPRÄCHE MIT AUFGENOMMEN WERDEN UM SPÄTERE MI?VERSTÄNDNISSE AUSZURÄUMEN; DARAUF HIN SIN ALLE IMMER RECHT NETT!
LIEBE GRÜ?E UND LASST EUCH NICHT ÄRGERN;
SABINE
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:32 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55