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  #1  
Alt 14.01.2007, 15:03
floh floh ist offline
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Standard Krankenkasse lehnt Krankengeld ab

Hallo liebe Fories,

im Mai 2004 hatte ich Blasenkrebs und bekam deshalb ein Urostoma.
Ich war mit OP und anschl. AHB und Chemo insg.

von April 2004 bis Okt. 2004 krankgeschrieben.

Nov.-Dez. 2004 hatte ich Resturlaub.

Im Jan. 2005 begann die Chemo, wo ich dann wieder von

Jan. - Nov. 2005 krankgeschrieben war.

Während dieser Zeit erhielt ich insg. 78 Wochen Krankengeld.

Seit Jan. 2006 gehe ich wieder arbeiten.

Nun musste mein Stoma koriergiert werden da es sich sehr zusammengezogen hatte und der Urin nicht mehr so gut rauslaufen konnte.

Ich ging dann am 04. Dez. 2006 ins KH und bin bis einschl. heute (14.01.2007) krankgeschrieben. (6 Wochen)

Nach 6 Wochen bin ich aus der Lohnfortzahlung raus.

Nun sind die Fäden der OP gerissen und das Stoma zusammen gefallen. Ich musste warten, bis die Entzündung raus ist. Nun will der Arzt das Stoma in den nächsten Wochen nochmals operativ korigieren.

Zur Zeit liegt ein Katheter in dem Stoma, damit der Zugang wohl nicht verwächst.

Wenn ich dann in den nächsten Wochen wieder krank werde (also ins KH muss), hat die KK eine Krankengeldzahlung abgelehnt, da ich bereits 78 Wochen wegen der gleichen Krankheit Geld bezogen habe.

Wie kann die KK die Diagnose Blasenkrebs mit der jetztigen Diagnose Stoma-Stenose gleichsetzen? Meint ihr, ich sollte Einspruch erheben?
Wenn ich ab morgen dann arbeiten gehe, zahlt ja der AG das Gehalt wieder, aber was ist, wenn ich dann ins KH gehe? Ist ja dann die gleiche Diagnose, wie die letzen 6 Wochen, wo ich krankgeschrieben war.

Muss ich dann ALG beantragen für den Zeitraum der Krankheit / KH-Aufenthalt mit evtl. anschl. Arbeitsunfähigkeit?
Wie und wann tue ich das, wenn ich doch dann im KH liege? Gibt es da Fristen zu beachten?

Sicherlich ist das Stoma damals wegen dem Blasenkrebs gelegt worden. Aber ist es nicht eine neue Erkrankung die Stomakorrektur? Eigentlich kann man das doch jetzt nicht zusammenschmeißen?

Ich weiß, sind sehr viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand helfen.

Vielen lieben Dank schon mal im voraus.

Liebe Grüße
floh (Kirsten)
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Gruß floh

Geändert von floh (14.01.2007 um 15:10 Uhr)
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  #2  
Alt 14.01.2007, 20:29
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Krankenkasse lehnt Krankengeld ab

Hallo Floh
ja ja die KK.....
also die Stoma probleme, die du hast, sind laut KK Folgen deiner Krebserkrankung und somit ist das für die KK eine Folgeerkrankung. Sind dann die 78 aufgebraucht, zahlt die KK leider nicht mehr. Bist du und dein Arzt der Meinung, dass deine jetztigen Problme nicht mit deiner Krebserkrankung zusammen hängen, lege Widerspruch ein.
Bevor das Krankengeld ausläuft, erhälst du ein Schreiben deiner KK, mit dem du zum Arbeitsamt musst. (im schreiben steht drin: sofort zum Arbeitsamt)
Man meldet sich dann beim AA bekommt ein Haufen Formulare, die man dann ausfüllt und zu einem neuen Termin mitbringt. Bist du krank, kann auch ein bevollmächtigter zum AA gehen. Du bekommst dann ein Jahr Geld (nahtlosigkeitsgeld (nicht vermittelbar)) Entspricht der Höhe des ALG1.
Barbara
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  #3  
Alt 16.01.2007, 18:24
floh floh ist offline
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Standard AW: Krankenkasse lehnt Krankengeld ab

Hallo Barbara,

vielen Dank für Deine Antwort.

Momentan gehe ich ja seit Montag erstmal wieder arbeiten. Hoffe ja, dass ich den KH-Termin bald mit dem Doc absprechen kann.

Na ja, dann wird wohl der AG, wenn ich wieder im KH bin, bei der KK anfragen und erst mal wohl nicht zahlen.

Also die 78 Wochen sind bei mir ja schon in 2005 ausgelaufen.

Werd erstmal wg. KH-Termin warten und dann mal beim AA vorbei schauen. Die KK schickt mir jetzt wohl ein Bescheid, dass ich keinen Anspruch mehr wg. der Diagnose von damals habe. Werde auf alle Fälle einen Widerspruch formulieren.

Alles Liebe
floh
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Gruß floh
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  #4  
Alt 16.01.2007, 19:40
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Krankenkasse lehnt Krankengeld ab

Hallo Kerstin,
wenn die 78 Wochen in 2005 ausgelaufen sind, könnte vielleicht eine neue 3 jahresfrist bestehen. ich meine du hast danach gearbeitet und irgendwann fallen dann wieder 78 Wochen neu an..... so hatte ich es bei mir verstanden. Bist du im VDK oder Sozialverband? die helfen gut....
Barbarea
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  #5  
Alt 16.01.2007, 19:49
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Gaby Gaby ist offline
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Standard AW: Krankenkasse lehnt Krankengeld ab

Hallo Kirsten,
dass du aktuell kein Krankengeld bekommst, liegt zum einen daran, dass aufgrund einer Krankheit und event. Folge-/ Begleiterscheinungen max. 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld bestehen, wobei das nicht heisst, dass du 78 Wochen ausgezahlt bekommst. Auch Zeiten für Krankmeldung mit Lohnfortzahlung werden mit eingerechnet, denn würde der Arbeitgeber nicht zahlen, dann hättest du theoretisch ja auch bereits Anspruch auf KG. Des Weiteren wird noch die 3-Jahres-Rahmenfrist berücksichtigt. Deine Erkrankung begann im April 2004 für diese Krankenheit und die Rahmenfrist endet somit im April 2007. Dann fängt eine neue Frist an. Um wieder Kankengeld zu bekommen, muss du ab Beginn der neuen Rahmenfrist mindestens 6 Monate arbeitsfähig sein, danach erhälst du dann wieder KG. Da die Krankenkasse nun nicht zahlt und dein Arbeitgeber bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt hat, erhälst du bei weiterer Krankmeldung Arbeitslosengeld (allerdings dann auch nur die entspr. Höhe = weniger als KG) auch ohne Arbeitslosigkeit gem. § 125, die sog. Nahtlosigkeitsregelung. In dem Fall wirst du dich beim Amtsarzt der Arbeitsagentur vorstellen müssen, der entspr. Arztberichte anfordert und die Arbeitsunfähigkeit prüfen muss.
Wenn du zu der Zeit im KH bist, dann legst du eine entspr. Bestätigung vor bei der Arge. Das ALG muss sofort bei der Beginn der Krankmeldung beantragt
werden. Wahrscheinlich ist es besser, wenn du vorher bereits Kontakt mit der Arge diesbzgl. aufnimmst und die entspr. Formulare bereits ausfüllst und die Bescheinigungen von der KK und dem Arbeitsgeber besorgst. Dann musst du nur noch den Termin des Beginns der Krankmeldung nachreichen.

Ich wünsch dir alles Gute
Gaby
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  #6  
Alt 24.02.2007, 14:06
floh floh ist offline
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Standard kein Krankengeld mehr, was nun????

Hallo liebe Fories,

die KK hat mir nun bestätigt, dass ich keinen Anspruch auf KG mehr habe. (78 Wochen sind um) Der AG hat nun 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet.

Da ich ja wegen meines Urostomas wieder ins KH musste und über die 6 Wochen Lohnfortzahlung krankgeschrieben bin, musste ich ALG nach §125 SGB III beantragen.

Nun habe ich 600 € monatlich weniger, als mein Arbeitseinkommen wäre.

Das ist viel Geld, wenn die Zahlungsverpflichtungen weiter laufen.

Wißt Ihr, welche finanziellen Hilfen zum ALG noch beantragbar sind?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!!

Liebe Grüße
floh (Kirsten)
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Gruß floh
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  #7  
Alt 25.02.2007, 23:24
Norma Norma ist offline
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Standard AW: kein Krankengeld mehr, was nun????

Hallo Kirsten,

natürlich kannst du versuchen, finanzielle Hilfen zu bekommen (Deutsche Krebshilfe.de, deine zuständige Kirchengemeinde, vielleicht Wohngeld, eventuell auch Tafel-Essen), aber ich bezweifle, dass es sich bei dir um einen "echten" Notfall handelt, sorry.

Wenn du schreibst, dass das ALG I nun UM 600 Euro niedriger ist als dein früheres Einkommen... dann dürftest du meines Erachtens immer noch weit über einen Beihilfefähigen Betrag kommen.

Allerdings kenne ich deine finanzielle Situation natürlich nicht und wenn du nach Abzug aller Lebenshaltungskosten keinen Cent mehr übrig hast, solltest du selbstverständlich Hilfe beantragen (als Rollstuhl-Pflichtige solltest du auch in diversen Foren anfragen!).

Aber wie gesagt: ich denke intuitiv eigentlich, dass du nicht dazu gehörst.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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  #8  
Alt 23.05.2007, 18:08
floh floh ist offline
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Standard Recht auf Kopie vom Gutachten????

Hallo Ihr lieben,

war ende April seitens der Agentur für Arbeit zum Gutachter geschickt worden. Hintergrund ist, dass ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hatte, und Nahtlosgeld beim AA beantragen musste.

Nun habe ich unabhängig von diesem Gutachten, Anfang April einen Rehaantrag bei der DRV gestellt. Dieser ist auch bewilligt und ich fahre ab 21.6.07 für 3 Wochen zur Reha.

Nun soll in dem Gutachten stehen, dass ich nur noch weniger als 15 Std. die Woche arbeiten gehen könne.
Beim Gutachtertermin selber, war aber was ganz anderes mit der Ärztin abgesprochen und von EU-Rente nicht die Rede.

Ich selber möchte nicht in EU-Rente. Will versuchen, ob ich nach der Reha meine Arbeitszeit auf 30 Std./Woche befristet reduziere. Dann kann man immer noch weiter sehen, obs klappt oder nicht.

Nunmehr widerspricht sich das auch mit der bewilligten Reha. Denn wenn ich nicht mehr 15 Std./Woche arbeiten gehen könnte, hätte die DRV meinen Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt.

Jetzt habe ich einen Kopie des Gutachtens angefordert. Man sagte mir jedoch, dass dies nicht möglich sei.

Kann mir jemand sagen, ob es rechtlich möglich ist, dieses Gutachten in Kopie von der Agentur für Arbeit anzufordern????

Vielen Dank im voraus.
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Gruß floh
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  #9  
Alt 24.05.2007, 20:39
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Recht auf Kopie vom Gutachten????

Hallo Flo
ich habe das Gutachten der Arbeitsagentur ohne Probleme bekommen. Und auch von der DRV...
Barbara
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  #10  
Alt 24.05.2007, 23:27
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Recht auf Kopie vom Gutachten????

Hallo, Floh !

Da wird mal wieder eine allzu beliebte Masche der Behörden versucht.
Lasse Dich bitte nicht darauf ein, denn Du hast jederzeit Anspruch auf
Dein Gutachten !

Schaue bitte mal hier im SGB X (Sozialverwaltungsverfahren u. Sozialdatenschutz)
und beachte besonders den § 25

Die Ämter sagen oft, dass erstellte Gutachten nicht herausgegeben werden.
Dies ist falsch und Du kannst und darfst jederzeit Akteneinsicht
und Gutachteneinsichtnahme fordern.
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Viele Grüße
Julie

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  #11  
Alt 26.05.2007, 20:30
floh floh ist offline
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Standard AW: Recht auf Kopie vom Gutachten????

Hallo Julie,

habe Deinen § gleich am Telefon beim AA angegeben und promt kam das Gutachten mit der Post.

Vielen Dank!!!!!
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Gruß floh
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  #12  
Alt 27.05.2007, 06:10
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Recht auf Kopie vom Gutachten????

Guten Morgen, Floh !

Ich freue mich sehr, dass ich Dir helfen konnte und dass es mit Deinem
Gutachten nun geklappt hat.

Aber ich bin traurig und wütend zugleich, dass Dinge dieser Art nicht von
allein passieren. Warum muss man immer wieder um seine Rechte kämpfen
und warum muss man den Behörden immer wieder auf die Füße treten ?

Die Behörden informieren die Menschen nicht über ihre Rechte. Wer sie selbst
nicht kennt, ist verraten und verkauft.

Für mich persönlich ein unhaltbarer Zustand !

Ich wünsche Dir schöne Pfingsttage, liebe Floh.
__________________
Viele Grüße
Julie

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  #13  
Alt 23.07.2007, 08:00
floh floh ist offline
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Standard Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo ihr lieben,

ich bin zurück aus der Reha in Bad Brückenau. Klinik ist sehr schön gelegen, Essen, Zimmer etc. recht gut.

Aus der Reha heraus wurde durch den Rentenvers. träger eine betriebl. Anpassungsmaßnahme (stufenweise Wiedereingliederung) beantragt. Diese hat der AG abgelehnt!!! Gründe weiß ich leider nicht.

Nun musste ich ja bereits im Febr. d. J. ALG I nach § 125 SBG beantragen, da ich inzwischen 78 Wochen KG von der KK erhalten habe. (Bezug bis 20.06.07 wegen Rehabeginn ab 12.07.)

Während der Reha gabs Übergangsgeld von der DRV. (21.6-12.7.)

Jetzt bin ich arbeitsunfähig entlassen aus der Reha und weiter krankgeschrieben vom Arzt.
Habe mich gleich beim AA zürück gemeldet.

Jetzt sagte man mir, es müsse überprüft werden, ob ich weiter Anspruch auf ALG I habe oder einen Antrag auf Hartz IV stellen müsse.

Habe aber erst 3 Wochen (06.08.07) nach Beendigung der Reha einen Termin beim AA erhalten!!!!!
Im Jobcenter war ich auch und hab vorsorglich einen Hartz IV-Antrag gestellt. Aber auch hier dauert die Bearbeitungszeit mind. 2 Wochen.

Lt. Gutachten vom AA vor der Reha wurde ich für 6 Monate als mit unter 3 Std. arbeitsfähig eingestuft.
Im Rehabericht bin ich für 6 Std. und mehr eingestuft.

Die beantragte Wiedereingliederung ist ja seitens des AG abgelehnt worden. Ich fühle mich jetzt auch gesundheitl. nicht in der Lage, mal eben nach 6 Monaten erneuter Krankheit gleich mit 8 Std. wieder arbeiten zu gehen.

Kann mir jemand sagen, warum jetzt eine Überprüfung stattfindet, ob ALG I oder Hartz IV Anspruch???? Mein ALG I Bescheid ist doch für 1 Jahr ausgeschrieben. Warum lässt man mich 3 Wochen ohne Geld?

Hat jemand ähnliches erlebt?

Vielen Dank!!!
__________________
Gruß floh

Geändert von floh (23.07.2007 um 08:03 Uhr)
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  #14  
Alt 23.07.2007, 19:42
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Gaby Gaby ist offline
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Standard AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo Floh,
da du seitens der Krankenkasse ausgesteuert bist und weiterhin arbeitsunfähig geschrieben, prüft die Arge nun, ob du Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregelung hast. Die hast du nur, wenn du vorausssichtlich noch länger als 6 Monate arbeitsunfähig bist und event. ein Rentenantrag gestellt wurde. Bist du voraussichtlich weniger als 6 Monate arbeitsunfähig, dann zahlt die Arge kein ALG1, da du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst. Dann musst du Hartz IV beantragen, bis du wieder arbeitsfähig bist.
Ggf. schickt dich die Arge nochmal zum Gutachter.
Ob und inwieweit der Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung mitspielen muss, ist mir nicht bekannt. Ich weiss nicht, ob es einen rechtlichen Anspruch auf Wiedereingliederung gibt. Vielleicht meldet sich noch jemand, der sich damit auskennt.
Alles Gute und hoffentlich beeilt sich die Arge mit der Klärung. Das hat bei mir 2 Monate gedauert, allerdings haben sie in der Zeit ALG1 weitergezahlt bis zum endgültigen Gutachten, danach allerdings nicht mehr.
Lieben Gruß Gaby
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  #15  
Alt 24.07.2007, 14:40
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Standard AW: Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG

Hallo Floh
es ist sehr ärgerlich. das dein Arbeitgeber die Widereingliederung ablehnt. Denn er hat keine Nachteile dadurch, denn zumindestens beim Bezug vom Krankengeld zahlt die KK das Geld und nicht der AG. Wie das im Falle beim Bezug des Nahtlosigkeitsgeldes ist, weiß ich nicht. Der AG soll doch froh sein, wenn einer stundenweise kommt um zu arbeiten und er nicht bezahlen muss. Dumme Frage, kennt sich dein AG mit der Wiedereingliederung aus? Abgelehnt wird oft nur, wenn man an vorne herein weiß, dass die Wiedereingliederung nichts bringen wird.
Dir steht ein volles Jahr das Nahtlosigkeitsgeld zu. Dieses Geld ist ja eine Zwischenlösung zwischen Krankengeld und Rente. Falls nun das AA meint, du bist doch vermittelbar und ein neues internes Gutachten aufstellt, dann wird die Nahtlosigkeitsregel nach §125 in normales §117? ALG 1 umgewandelt. Die Androhung hatte mir das AA geschickt, allerdings kam der Rentenbescheid 3 Wochen vorher. Lass dir nicht einreden, dass du nun ALG2 beantragen musst. Ein kalenderjahr mit 30 Tagen im Monat berechnet steht dir ALG1 zu, dann folgt ALG2.
Frage deinen AG am besten nach warum die Widereingliderung scheitert.
Drücke dir die Daumen dass bald die sache positiv für dich geklärt ist
Barbara
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