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  #1  
Alt 07.07.2003, 10:11
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo. Ich bin Gast. Wer kann mir sagen, wieviele Prozente mir nach einer Radikaloperation (Zervix-Carcinom)zustehen? Das Versorgungsamt laesst sich Zeit mit meinem Antrag ...
Ich finde im Internet nichts dazu. Gibt es irgendwo eine Uebersicht?
Viele Gruesse
Petra
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  #2  
Alt 07.07.2003, 13:59
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo Petra!
Hatte auch eine Radikaloperation,sowie eine Rektumteilresektion wg.eines Ovarial-CA`s und habe 100% bekommen.Mit ca.3Monaten Bearbeitung muß man schon rechnen.Würde aber ruhig mal hinterher telefonieren.
Grüße sendet Sonja
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  #3  
Alt 07.07.2003, 17:44
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Standard Grad der Schwerbehinderung

hallo Petra.
schau mal diese beiden sites an.
http://www.net-art.de/hagobaer/anhalt-frau.htm

http://www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html
gruss
Bluebird
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  #4  
Alt 18.08.2003, 15:37
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Standard Grad der Schwerbehinderung

hallo Petra,
das buch "Ratgeber für Behinderte" von Franz Bauer ist auch sehr hilfreich.
gruss
Bluebird
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  #5  
Alt 19.08.2003, 09:58
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Liebe Petra,
nicht das Versorgungsamt läßt sich Zeit mit Deinem Antrag, sondern die Ärzte, die vom Versorgungsamt um Zusendung von Befundunterlegen gebeten wurden.
Gruß von Robie
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  #6  
Alt 19.08.2003, 11:17
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Standard Grad der Schwerbehinderung

hallo Robie und Petra.
da sich diese zeitverzögerungen in den kliniken, bei der allgemeinen papierflut kaum vermeiden lassen werden, sollte man selber wie eine eichkatze alle befund- und op-berichte, sowie die histologie etc. gleich n.M. selber zusammen mit dem antrag einreichen. so hatte ich binnen zwei monate meinen ausweis!
gruss
Bluebird
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  #7  
Alt 19.08.2003, 12:12
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo.
Also ich habe auch alle Unterlagen beim Antrag dabei gelegt. Das Versorgungsamt hat den Antrag, ohne überhaupt eine Anfrage an meinem Arzt zu schicken, bewilligt. War wahrscheinlich Glück.
Liebe Grüße Sonja
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  #8  
Alt 19.08.2003, 12:21
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo Sonja,
genauso war es bei mir auch!
Gruß
Bluebird
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  #9  
Alt 08.09.2003, 00:06
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo,
das Buch '' Anhaltpunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit '' Herausgeber ist der Sozialverband VDK, könnte helfen.
MfG Hardy
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  #10  
Alt 10.09.2003, 13:12
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo, danke fuer die vielen Antworten. Inzwischen ist mein Ausweis eingetroffen - nach 5 Monaten!!! Wer weiss, ob der Schwerbehindertenausweis europaweit gueltig ist? Ich habe das irgendwo mal gelesen?!
Viele Gruesse
Petra
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  #11  
Alt 10.09.2003, 14:11
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo Petra,

Bei uns hat der Ausweis einige arbeitsrechtliche Vorteile, aber ob die auch im europäischen Ausland gelten das weiß ich nicht, aber daß ich in der Kathedrale von Sevilla nur 1,50€ statt 6,00€ bezahlen brauchte ist doch gut? oder. Auch an anderen Stellen habe ich viel Eintrittsgeld gespart.

Der Ausweis ist in einigen Ländern "wertvoller" als bei uns. Man bekommt dort als Behinderte(r) oder Rentner fast überall Ermäßigung. (Bei uns ist das oft auch anders).

Alles Gute
Wolfgang
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  #12  
Alt 16.09.2003, 18:46
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Man will mir nach 5 Jahren jetzt den Grad der Behinderung von 80% auf 30% senken,/nach beidseitigen Hodenseminom), bin auf Testosteron-Gaben mein Leben lang angewiesen, habe psychische und physische Probleme damit und nun das auch noch. Kann mir jemand helfen, wie ich daran was ändern kann.
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  #13  
Alt 17.09.2003, 14:20
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo Axel,
das habe ich jetzt hinter mir; ich sollte von 100% auf 40% nach Abschluß der "Heilungsbewährung" heruntergestuft werden.

Ich habe Widerspruch eingelegt und bin zu mehreren Fachärzten gegangen, um die Behinderungen, die ich immer noch habe, dort gutachterlich aufnehmen zu lassen. Anschließend habe ich diese Ärzte dem Versorgungsamt genannt zur Abfrage meines Zustandes. Im meinem Fall waren das: a) Lungenfacharzt b): Orthopäde.
(Man sollte schon mit den Ärzten sprechen, wie sie die Behinderungen einschätzen, damit man im Zweifelsfall einen weiteren Facharzt aufsuchen kann.)
Immerhin habe ich jetzt 60% in meinem Ausweis stehen, was in meinem Fall hinreicht, jetzt unter Umständen schon mit 60 Jahren in Rente zu gehen.
Alles, was unter 50% im Ausweis zeigt ist nutzlos, also, erstmal fristgerecht Widerspruch einlegen!
(Das Buch, das Hardy weiter oben empfielt, hat mir übrigens seinerzeit ebenfalls gut geholfen, zu verstehen, was da abgeht.)

Viel Glück, und nicht locker lassen

Herzliche Grüße
Heino
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  #14  
Alt 25.09.2003, 23:47
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo ,
habe heute meine Ausweis erhalten,( GdB 50% )bin etwas enttäuscht.Hatte mir bei Nierenkarzinom rechts pT1b Nx M0 G2,Herzleiden,Bluthochdruck,chron.Atemwegserkranku ng,Wirbelsäulen und Gelenkbeschwerden,
chron.Schlafstörungen, Ohrgeräuschen, Schwindel etwas mehr erwartet. In jedem Fall hat man sich nicht an die Leitlinien im oben genannten Buch gehalten. Erwäge einen Einspruch,da meine beginnende Niereninsuffizienz ( Serum Kreatinin zw.1.8 +2.5 mg/dl )und das daraus sich ergebende Verbot aller Medikamente für die oben genannten Beschwerden, besonders Schmerz und Blutdrucksmittel nicht mit aufgeführt wurde.
Schön währe es von Eueren Erfahrungen mit den Bewertungen etwas zu lesen. Vielleicht gibt es ja auch regionale "Unterschiede".
Über die Dauer der Bearbeitung von knapp 3 Monaten kann man nichts sagen, wenn man bedenkt,daß es ja auch Urlaubszeit dazwischen gab.
MfG Hardy opahardy@freenet.de
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  #15  
Alt 26.09.2003, 08:47
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Standard Grad der Schwerbehinderung

Hallo Hardy,

zur Bearbeitungsdauer der Schwerbehinderten anträge: Du hast den Bescheid sogar relativ schnell erhalten, das Versorgungsamt muß sehr oft bis zu drei Malen die verschiedenen Ärzte anmahnen, bis die die angeforderten Befundberichte liefern. Die Verzögerungen liegen also i.d.R. an den behandlenden Ärzten, nicht am Amt.

Wenn Du die "Anhaltspunkte für ärztliche Gutachtertätigkeit" gut durchgelesen hast, dann weißt Du, daß für alle "Beschwerden", die bei Dir neben der Krebsdiagnose vorliegen, (vorausgesetzt sie werden nicht als Begleiterscheinungen des Krebses eingestuft) wenn überhaupt nur geringe Prozentwerte vergeben werden, diese dabei aber nicht aufsummiert, sondern nach dem am schwerwiegensten Befund bewertet werden. Beschwerden allein reichen im Übrigen nicht für die Erteilung eines GdB aus, der behandelnde Arzt muß diese schon als massive, durch Behandlung nicht mehr umkehrbare Beeinträchtigungen inklusiver ausführlicher Beschwerdeschilderung bescheinigen.
Schlafstörungen und Schwindel sind z.B. so ohne weiteres keine berechnungfähigen Beschwerden, es sei denn sie ließen sich mit ganz massiven Organischen Defekten erklären. Dafür müßten zunächst die Ursachen gefunden werden und wenn diese, wie z.B. bei mir in der depressiven Stimmung nach der Krebsdiagnose zu finden sind, dann sind sie mit den für Krebs angesetzten (eigentlich viel zu hoch eingestuften, weil nicht wirklich "schwer behindert") 50% mit enthalten.
Für Ohrgeräusche müßten audiometrische Analysen gemacht und möglicherweise zusätzlich eine psychiatrische Zusatzuntersuchung angesetzt werden.
Anders sähe es aus, wenn man als Ursache für Deinen Schwindel und die Schlafstörungen Hirnmetastasen finden würde, dann bedeutete dies "fortgeschrittener Zustand" und damit erhieltest Du einen höheren GdB. Sei froh, wenn dies nicht die Ursache ist.

Sei doch zufrieden, daß Du den Ausweis überhaupt hast, die Höhe der Prozentwerte hat kaum nenneswerte Auswirkungen, der gering höhere Steuerfreibetrag macht kaum ein par Euro aus und andere Vorteile bringt Dir eine höhere Bewertung i.d.R. ohnehin nicht - es sei denn Du bist Sozialhilfeempfänger o.ä.
Der Schwerbehindertenstatus wird im allgemeinen für Krebspatienten überschätzt. Er soll Arbeitsplatzinhabern eine Schutz am Arbeitsplatz bieten und gewisse Steuererleichterungen.

Gruß von Birgit
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