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  #16  
Alt 14.05.2004, 14:55
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo !
Ich habe da mal für mich einig wichtige Fragen,vieleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.Also:Ich leide seit 2002 unter Panikattacken war demzufolge desöfteren krankgeschrieben,2003 war ich genau 16 Tage arbeitsfähig.Vom 12.10.02- 16.06.03 war ich durchgehend arbeitsunfähig.Während dieser Zeit hatte ich eine 6 wöchige Reha und ab Mai dann eine Stundenweise Wiedereingliederung in meinen Betrieb was dann auch fehl schlug.
Nun bin ich seit 31.03.04 arbeitslos (betriebsbedingte Kündigung),bekome aber seit 01.04 Krankengeld,da ich seit Ende Feb.schon krank bin.Aber ich bekomme bedeutend weniger KK als vorher weil ich jetzt arbeitslos bin ist das denn richtig so??? Wird mein kk nicht nach meinen letzten lohn berechnet?Ich habe jetzt noch einen Bandscheibenvorfall und Spondylose und habe Rente eingereicht habe ich da Chansen ??
Im August laufen meine 78 Wochen ab,wie geht es dann weiter ?? Und wie wird dann mein Arbeitslosengeld berechnet? Nach meiem Letzten Verdienst oder nach dem KK ??
Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!!
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  #17  
Alt 23.05.2004, 07:02
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Jutta Jutta ist offline
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Petra,

Das Arbeitslosengeld wird nach dem Krankengeld berechnet, also 50-60% des Nettokrankengeldes. Durch den Familienstand - Kinder unter 18 Jahren - kann es variieren.

Das Krankengeld wird auf die Dauer der vorherigen Beschäftigung mit einem Durchschnitt errechnet. Falls Dir etwas nicht klar ist, rufe bitte die Sachbearbeiterin Deiner KK an, die für Dich zur Berechnung/Auszahlung zuständig ist.

Ob Du Chancen hast, Rente zu erhalten, kann Dir niemand wirklich voraussagen. Dies wird sehr wahrscheinlich erst nach der Vorstellung beim Amtsarzt definiert werden.

Alles Gute
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  #18  
Alt 23.05.2004, 21:10
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Jutta!
Erst einmal Danke für Deine Antwort.Aber trotzdem verstehe ich nicht,warum mein Krankengeld nach meinem Arbeitslosengeld berechnet wird,denn als ich krank wurde hatte ich doch noch ein Arbeitsverhältnis und ich habe auch noch keinen Bescheid vom AA wieviel Arbeitslosengeld ich bekomme da ich eben krankgeschrieben war u.immer noch bin.Man sagte mir mal,das ich 80%von meinem letzten Einkommen bekomme deshalb bin ich da etwas verwirrt.Ich bekomme jetzt ca.730€ KG und wenn ich jetzt gesundgeschrieben werde.heißt das ich bekomme 50%-60% Arbeitslosengeld von den 730€??? Das wären dann ja ca.400€!! Das ist doch nicht möglich oder ?? Normal stehen mir doch 68%meines Einkommens an Arbeitslosengeld zu oder irre ich mich da ?? Kannst Du mir dazu vieleicht noch mal etwas genaueres sagen? Danke im voraus !

Tschüß sagt
Petra
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  #19  
Alt 24.05.2004, 11:34
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Jutta Jutta ist offline
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Petra,

Normalerweise wird das Krankengeld aufhand des Nettoeinkommens berechnet. Falls dies bei Dir nicht der Fall ist, wende Dich bitte sofort an Deine KK. Denn normalerweise kommt innerhalb kürzester Zeit ein Schreiben mit dem genauen Tagessatz des Krankengeldes.
Das Arbeitslosengeld wird auf Dein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet. Davon bekommst Du dann den Prozentsatz, je nachdem ob Du noch minderjährige Kinder hast.

Leider ist das so geregelt, ich bekam auch nur einen bestimmten Prozentsatz meines früheren Nettoeinkommens an Krankengeld, und nach 1 Jahr (oder den 78 Wochen krank) wurde das Arbeitslosengeld dann anteilmäßig nochmals fast halbiert.

Nach meiner Kündigung, also noch vor dem langen Krankenstand, meldete ich mich auch arbeitslos. Mit der Mitteilung ans AA, daß ich krank geschrieben bin, wurde meine Akte nicht weiters bearbeitet. Erst als die KK mich nach 78 Wochen ausgesteuert hat, begann der Antrag für das Arbeitslosengeld.

Liebe Grüße
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  #20  
Alt 08.06.2004, 13:55
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo meine Lieben & Kenner des Paragraphendschungels,

heute war ich bei meiner Firma, um Formulare des Arbeitsamtes abzugeben. Mein Krankengeld läuft am 2.8. ab und brav nach Anweisung der KK war ich gestern beim Arbeitsamt, um dies zu melden und wurde dort mit Formularen versorgt. Als ich nun heute Vormittag in der Firma ankam, hatte ich gleich eine Unterredung mit meinem Chef. Ich hatte ja um Kündigung ersucht, weil ich im September zu meinem Lebensgefährten ziehen will (siehe hierzu meine Berichte hier in diesem Thread). Es war nun ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt worden, der mir heute vorgelegt wurde. Unterschrieben habe ich noch nicht, da ich Euch erstmal um Rat fragen will.

Text des Vertrages (ich schreibe ihn mal komplett ab, außer den Anschriften natürlich ;-)):

1. Das zwischen dem Unternehmen und Frau Carmen M. bestehende Arbeitsverhältnis wird aus gesundheitlichen Gründen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zum 30. September 2004 beendet. Bis zum Austrittsdatum wird das Beschäftigungsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt.

2. Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt die Firma Frau M. eine Ablösung gem. §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 3 Ziff. 9 EStG in Höhe von brutto Euro 7.500,--. Der Abfindungsbetrag ist am 30. September 2004 fällig.

3. Der anteilige Jahresurlaub ist von Frau M. bis zu ihrem Ausscheiden abzunehmen.

4. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält Frau M. sämtliche Arbeitspapiere.

Nun habe ich dazu einige Fragen:

Zu 1: Der Arbeitgeber hat nicht von mir verlangt, dass ich ein ärztliches Attest bringe. Aber das könnte u. U. das Problem des Arbeitgebers (nicht meines) gegenüber dem Versorgungsamt sein (habe ja einen Schwerbehindertenausweis).

Zu 2.: Ab 2.8. bekomme ich Arbeitslosengeld, ab dem 30. 9 die Abfindung (mit Abfindung hätte ich nicht gerechnet, auf jeden Fall auch nicht in dieser Höhe! Soll ich mich darüber freuen oder nicht?). Bekomme ich jetzt solange kein Arbeitslosengeld bis die Abfindung aufgebraucht ist (ich rechne mit Arbeitslosengeld in Höhe von etwas über 600 Euro) oder gibt es in diesem Zusammenhang irgendwelche "Freibeträge"?

zu 3: Ich weiß ja nicht, ob ich bis Ende des Arbeitsverhältnisses überhaupt arbeitsfähig sein werde und meinen Urlaub nehmen kann. Kann ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen?

Und wann soll ich dem Arbeitsamt alles sagen, gestern habe ich mir nur die Formulare abgeholt. Ich habe nicht damit gerechnet, dass meine Firma so schnell auf meinen Kündigungswunsch reagiert. Der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt will sich bei mir melden, um einen Termin mit mir auszumachen, wann ich die Formulare abgeben kann. Gegen Ende nächster Woche will er sich melden.

Ich danke Euch schon mal im Voraus für Eure Vorschläge und Ideen.

Viele Liebe Grüße

Carmen
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  #21  
Alt 08.06.2004, 14:00
Carmen M.
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

*leises Knurr* - habe mich extra eingeloggt, bin doch registriert und dann tauche ich als unregisrtiert auf. Warum *grübel*
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  #22  
Alt 11.06.2004, 14:47
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Hallo Carmen,

auch ein Aufhebungsvertrag hat leider grundsätzlich zur Folge, dass von Seiten des Agentur für Arbeit mit einer Sperrzeit zu rechnen ist. Nach §§ 144 I Ziff. 1., 128 I Ziff. 4. Sozialgesetzbuch III. Buch (SGB III) tritt eine Sperrfrist von 12 Wochen bzw. eine Minderung von mindestens ein Viertel der Anspruchsdauer ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst und dadurch vorsätzlich und grobfahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben. In Deinem Fall ist abzusehen, dass die Agentur für Arbeit versuchen wird, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Derzeit ist die Tendenz, dass immer mehr Sperrzeiten verhängt werden (2003 waren es 30 % mehr als im Vorjahr!) - alles natürlich, um die Kosten für die Agentur zu senken.

Deshalb ist Vorsicht geboten. Man könnte klarstellend einfügen, dass der Aufhebungsvertrag geschlossen wird, "um der drohenden Kündigung aufgrund personenbedingter Gründe wegen der lang andauernden Erkrankung der Arbeitnehmerin zuvor zu kommen". Dann könnte man einen "wichtigen Grund" herleiten, der darin besteht, dass man sich im Folgenden aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis weiterbewerben kann. Trotzdem - die Chancen, eine Sperrzeit zu kassieren bleiben, denn die Agentur könnte argumentieren, dass aufgrund der Schwerbehinderung eine Kündigung des Arbeitgebers schwerlich möglich, bzw. nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich gewesen wäre und sich so die Arbeitsnehmerin sehr wohl gegen eine etwaige Kündigung hätte wehren können.

Du schreibst, dass Du ab dem 2.8. Arbeitslosengeld beziehen wirst. Wenn jedoch das Arbeitsverhältnis erst zum 30.9. aufgelöst wird, so sehe ich erst einen möglichen Arbeitslosengeldbezug ab dem 1.10. Vorher kann Du nicht als arbeitslos und damit als leistungsberechtigt gelten, da Du immer noch in einem gültigen Anstellungsverhältnis steckst.

Die Abfindungsproblematik, die Du ansprichst existiert so nicht. Die Abfindung muss nicht "aufgebraucht" werden. Wenn - wie Du sagst - Dein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfristen durch den Aufhebungsvertrag aufgelöst werden soll, so greift die Regelung § 143a SGB III nicht. Diese sieht eine Sperrzeit wegen einer Abfindungszahlung nur vor, wenn die für den Arbeitgeber geltende ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Zum Thema Urlaubsgeld: Wenn Du den Urlaub nicht nehmen kannst und Dir ausbezahlen lassen willst, gibt es wieder Probleme mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung führt nämlich zum Ruhen von Arbeitslosengeld nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses für die Dauer des abgegoltenen Urlaubs.

Ich hoffe, ich habe ein wenig weitergeholfen. Viele Grüße,
Sebastian
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  #23  
Alt 11.06.2004, 16:23
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Hallo Sebastian,
Du kennst Dich anscheinend aus. Ich habe folgende Frage:
Seit 07.10.2003 beziehe ich Krankengeld. Diese 72 Wochen sind zwar noch lange nicht rum, aber ich möchte wissen, ob mein Arbeitgeber mir nach diesen 72 Wochen kündigen kann. Bzw. ob er mir überhaupt kündigen kann.
Gruß Gine
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  #24  
Alt 11.06.2004, 16:48
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Carmen,
ich kann nur noch mal auf mein Posting vom 7.5.04 verweisen:

Dein Arbeitgeber sollte deshalb in die Vereinbarung folgende Formulierung aufnehmen:

Das Arbeitsverhältnis wird aufgrund aufgrund lang andauernder Erkrankung der Arbeitnehmerin und nicht absehbarer Besserung des Gesundheitszustandes aus betriebsbedingten Gründen auf Veranlassung des Arbeitgebers fristgemäß zum ...(Datum) gekündigt. Die Parteien schließen hiermit folgende Abwicklungsvereinbarung:

1. Das Beschäftigungsverhältnis wird bis zum Austrittsdatum .... usw., wie oben.

Da Du anerkannt schwerbehindert bist, muss Dein Arbeitgeber VOR Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen, sonst wird die Kündigung nicht wirksam! Immer bedenken, dass das Zeit braucht. Ggf. verstreicht der Termin zur Einhaltung der Kündigungsfrist, also auch darauf achten. Die vertragliche Kündigungsfrist muss auf jeden Fall eingehalten werden, sonst gibts Probleme beim Arbeitsamt.

Gruß, Lea
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  #25  
Alt 11.06.2004, 19:09
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Liebe Lea, lieber Sebastian,

vielen Dank für Eure Ausführungen, dass ganze ist doch mit viel mehr Fallstricken versehen, als ich dachte. :-/

@Sebastian: am 2.8. bekomme ich kein Krankengeld mehr (werde ab dann "ausgesteuert"), vom Arbeitsgeber gibt es auch kein Geld mehr (er hat ja seine Pflicht mit der 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet), also tritt aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung nun das Arbeitamt als "Geldgeber" auf (trotz Arbeitsunfähigkeit)

Sperrzeiten:
Laut dem Merkblatt für Arbeitslose gilt , dass "eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund haben. (...)"

"(...)Ein wichtiger Grund KANN vorliegen, wenn Sie
* zur Begründung oder Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft zu Ihrem Ehegatten oder der Lebenspartnergemeinschaft zu Ihrem Lebenspartner i.S., des Lebenspartnerschaftgesetzes ziehen wollen, (...)"

Nun ist es so, dass ich zu meinem Freund ziehen will UND es ist eine Heirat (standesamtlich & kirchlich) geplant, Termine stehen aber noch nicht fest. Kann diese geplante Heirat zusammen mit meiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht die Sperrzeit verhindern?!?

Am Montag werde ich meinen Arbeitsgeber dazu bewegen, den Aufhebungsauftrag gemäß Deiner Anregung, Liebe Lea, ("Das Arbeitsverhältnis wird aufgrund aufgrund lang andauernder Erkrankung der Arbeitnehmerin und nicht
absehbarer Besserung des Gesundheitszustandes aus betriebsbedingten Gründen auf Veranlassung des
Arbeitgebers fristgemäß zum ...(Datum) gekündigt. Die Parteien schließen hiermit folgende
Abwicklungsvereinbarung: ") sowie mit einen (hoffentlich mir noch einfallenden Passus wegen des Umzugs und geplanten Heirat) egänzen.

Integrationsamt:
Muß nicht der Arbeitgeber sich mit diesem Amt in Verbindung setzen? Wenn er es nicht macht, ist er doch auf der unsicheren Seite? Bin ich auch dazu verpflichtet, mich mit diesem Amt in Verbindung zu setzen? Kann ich vom AA gezwungen werden, Einspruch gegen eine "unwirksame" Kündigung zu erheben?

Donnerstag nächster Woche, 17.6. habe ich meinen Termin mit der AA.

Ich beiße mich schon langsam mal in den Hintern, dass ich das ganze nicht früher angeleiert habe. Als einzige Entschuldigung kann ich nur anführen, dass ich noch voll in meiner Therapie stecke, habe heute wieder Chemo bekommen, bitte hiermit etwaige Tippfehler zu entschuldigen ;-)

Vielen Dank für Eure Anregungen
Alles Liebe & Gute

Carmen
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  #26  
Alt 11.06.2004, 19:35
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Hallo Carmen,

1. lass doch erstmal Deinen Passus Heirat/ Umzug raus! Die Argumentationsschiene "dauerhafte Erkrankung" halte ich sowohl in der Sache nach für richtig - ist ja schließlich so - als auch für die Argumentation besser. Alles andere führt hier nur zu vermeidbaren Irritationen.

2. Richtig ist, dass der Arbeitgeber sich mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen muss. Hat er von dort keine Zustimmung zur Kündigung, wäre diese unwirksam. Was das Arbeitsamt davon hält, brauche ich Dir wahrscheinlich nicht auszumalen. Deshalb: unbedingt diese formalen Dinge einhalten. Such dem ARbeitgeber einfach schon mal die Adresse Deines zuständigen Integrationsamtes heraus, damit alles ein bisschen schneller geht.

Grüße, Lea
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  #27  
Alt 11.06.2004, 20:44
Carmen M.
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Hallo Lea,

wir reden jetzt nicht von einem Aufhebungsvertrag, sondern von einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers? Problem ist halt nur, wie bewege ich meinen Arbeitgeber dazu mich zu kündigen. Aufhebungsverträge haben - scheint es mir - wahnsinnig viele Nachteile. Gut, dass ich trotz der honigsüßen Worte meines Chefs (wegen der „schönen Abfindung“) den Vertrag noch nicht unterschrieben habe. - Muß sich der Arbeitgeber auch beim "Aufhebungsvertrag" beim Integrationsamt melden?

Kennst Du Dich mit "Abfindungen" aus? In meinen großen Arbeitsrecht von 1997 steht:
" Seit 1. April 1997 werden Abfindungen (...) stärker als bisher beim Arbeitslosengeld berücksichtigt: Sie werden auf die Hälfte des Arbeitslosengeldes angerechnet, bis sie aufgebraucht sind. Dabei gelten Freibeträge (25 % der Entlassungsentschädigung, ..." Mir scheint, dann bleiben von der Abfindung auch nicht allzu viel übrig.

Ich denke, ich werde mich am Montag sofort beim AA melden, Donnerstag erst hinzudackeln ist mir doch zu spät. UND ich werde zudem meinen Chef anrufen, und um eine Kündigung von Seiten des Arbeitsgebers zu bitten.

Viele liebe Grüße
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  #28  
Alt 11.06.2004, 21:27
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Hallo Carmen,
ja, ich kenne mich aus. Da es jetzt doch in weitere Einzelheiten geht, werde ich Dir morgen eine mail schicken. Grüße bis dann, Lea
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  #29  
Alt 13.06.2004, 15:13
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Hallo Carmen,
irgendwie habe ich Probleme, Dir über das Internet eine mail zukommen zu lassen ...

Trotzdem schon mal soviel:
1. Dein Arbeitgeber muss für die Kündigung (Formulierung siehe oben) die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Liegt diese vor - eventuell gibts noch Rückfragen von dort - folgt:
2. Kündigung und gleichzeitiger Abschluss einer ABWICKLUNGSVEREINBARUNG, Formulierung siehe ebenfalls oben.

Das ist meines Erachtens der richtige Weg, die Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses ohne Sperrzeit in die Wege zu leiten. Da ich natürlich die Einzelumstände Deines Falles und des Arbeitsverhältnisses nicht kenne, können diese Hinweise naturgemäß nur allgemeiner Natur sein.

Das Arbeitsrecht hat sich seit 97 schon so häufig geändert, dass Du Deinen Ratgeber getrost dem Altpapier überlassen kannst.

Viel Erfolg, Lea
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  #30  
Alt 13.06.2004, 19:19
Carmen M.
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Lea,
Danke für Deine vielen Tipps. Warum es nicht mit der E-Mail klappen will, weiß ich nicht:
E-Mailadresse ist:
<rp54938@rp-plus.de>

Gut zu hören, dass ich was wegwerfen kann, bin wegen meines Umzugs schon kräftig am Ausmisten. ;-)

viele Liebe Grüße
Carmen
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