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  #1  
Alt 19.10.2004, 10:12
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Standard Privatpatienten

Ich würde mich über einen Austausch mit Privat Versicherten freuen!! In der gesetzlichen Kasse scheint es generelle Regelungen für Haushltshilfe, Perücke und anderes zu geben. Weiß jemand, wie die Bestimmungen in der privaten Kasse sind? Nach Aussage meines Sachbearbeiters ist eine Haushalthilfe duch die Zahlung von Krankentagegeld abgedeckt!?
Liebe Grüße
Claudia
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  #2  
Alt 19.10.2004, 16:08
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Standard Privatpatienten

Hallo Claudia,
ich bin verbeamtet und deshalb privat versichert, wobei für einen Teil meiner Krankenkosten noch die so genannte Beihilfestelle aufkommt (ca. 50%). Das hat den Nachteil, dass man sämtliche Rechnungen, zweimal einreichen muss, einmal dort und einmal bei der priv. KK. Die Erstattungen der Kosten bei Privatversicherten richten sich immer nach den abgeschlossenen Verträgen. Ich hatte bis jetzt keine Schwierigkeiten, bis auf die Tatsache, dass man mit dem Bezahlen der Rechnungen immer erst mal in Vorkasse geht, bevor das Geld zurück erstattet wird. Mein letztes Apothekenrezept hat mich geschockt, denn die Neulastasprize kostet über 1.500 Euro, das Rezept von der Chemo davor belief sich auch auf 750 Euro und hab ich erst mal mit Geldkarte bezahlt nachdem ich meinen Kontostand flugs überschlagen habe. Ich hätte also diesmal zum Sparbuch greifen müssen. Mit meiner Apotheke habe ich aber gleich vereinbart, die Rechnung zu bezahlen, wenn das Geld überwiesen ist. So mache ich es auch bei den hohen Krankenhausrechnungen. Bei mir ist das so, dass das Krankenhaus mit meiner Krankenkasse direkt abrechnet, aber der Anteil den die "Beihilfestelle" für Beamte trägt, ist durch mich dort abzurechnen. Hört sich kompliziert an.
Wie das mit einer Haushalthilfe ist, weis ich allerdings auch nicht, würde mich aber interessieren. Eine Perücke habe ich nicht genommen. Hierbei verhält es sich, wie mit anderen Hilfsmitteln auch, wenn du rein privat versichert bist, nach deinem Vertrag, den du abgeschlossen hast. Manchmal ist es auch für mich eine Überraschung, was ich von welcher Rechnung erstattet bekomme (Brille, Zähne, Fahrtkosten usw.). Bei größeren Sachen würde ich einen Kostenvoranschlag zur KK schicken und Fragen, welche Unterlagen noch nötig sind.
Wenn du etwas Neues erfährst, schreib ruhig, mich interessiert das Thema auch.
Andrea
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  #3  
Alt 19.10.2004, 16:12
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Hallo Andrea,
danke für Deine Antwort. Was ist nicht verstehe ist, warum hast Du ein Rezept für die Chemo Medikamente bekommen? Bekommst Du die Chemo nicht im Krankenhaus?
Gruß
Claudia
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  #4  
Alt 20.10.2004, 13:37
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Hallo Claudia,

Andrea hat recht, es hängt von dem Vertrag ab, welche Leistungen Dir zustehen. Ich habe z. B. für meine Perücke einen Zuschlag von 165 € bekommen, soviel wie von den meisten gesetztl. KK. Die Chemo-Medikamente werden mir auch im Krankenhaus verabreicht, werden mir aber trotzdem von der Apotheke, wo sie vpm KK bestellt werden, in Rechnung gestellt. Da pro Chemo so 1200 - 1500 Euro anfallen, reiche ich erst bei meiner Kassen ein, und wenn die überwiesen haben, bezahle ich an die Apotheke.
Gruß
Lore
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  #5  
Alt 21.10.2004, 09:55
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Hallo Claudia, meine Mutter (69) ist auch BK-Patientin und privat versichert, da mein Vater Beamter war. Mit Perücke und Haushaltshilfe kenne ich mich nicht aus. Aber sie bekommt zum Beispiel auch viele Zusatztherapien wie Vitamine, Selen, Wobe Mugos (das ist alles zu Stärkung des Immunsystems und zur besseren Verträglichkeit der Medikamente) von der privaten KK und der Beihilfe erstattet. Den speziellen BH samt Einlage hat sie auch bezahlt bekommen, zumindest teilweise.
Was bei Krebserkrankungen aber auch interessant ist: Man kann unter Umständen einen Behindertenausweis beantragen. Das spart Steuern und wenn man das Auto auf den Namen der Patientin anmeldet wird das auch billiger. Muss man glaub' ich beim Versorgungsamt beantragen.
Gruß Anneke
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  #6  
Alt 21.10.2004, 18:41
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Hallo Claudia,

ich bin auch Privatpatientin. Zwar auch mit 50 % Beihilfenzuschuss wie Andrea42. Meine Beihilfe sowie PKK haben z.B. meine Perücke voll bezahlt (528 €). Ich denke es kommt aber immer auf die PKK an. Ich habe angerufen und nach Dingen wie Perücke, Fahrten mit dem Taxi zu Chemo und nach Hause usw. gefragt. Meine Krankenkassse war da sehr hilfsbereit.
Was die Haushaltshilfe bertifft kann ich dir leider keine Auskunft geben. Was das bezahlen der Rechnungen betrifft, gehe ich wie lore vor. Ich reiche die Rechnungen ein und bezahle dann wenn ich das Geld habe. Ich kann nicht einfach mal so 2500 € für eine Chemo bezahlen.
Ich habe auch einen Behindertenausweis beantragt. Habe mich am Anfang nicht getraut - ich bin doch nicht behindert - aber heute habe ich ihn in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Es ein bisschen Ermäßigung.
Gruß
Christine
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  #7  
Alt 22.10.2004, 17:40
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Hallo Claudia und alle Anderen,
die Chemo selbst bekomme ich nicht auf Rezept, dafür erhalte ich auch eine Rechnung vom Krankenhaus und kann vor Bezahlung abrechnen. Aber für die Medis gegen die Nebenwirkungen, Antibiotika, Zofran, Paspertin usw. und das letzte mal eben auch eine Spritze (Neulasta - Kosten ca. 1500 Euro), die ich mir am nächsten Tag geben muss, bekomme ich eben ein Rezept und in der Apotheke bezahlt man in der Regel sofort.
Christine, eine Frage: Ich habe auch schon gelesen, dass man einen Behindertenausweis beantragen kann. Geht das auch schon für die Chemo, denn ich werde erst danach operiert? Ein bischen scheue ich mich auch davor, denn auch ich fühle mich nicht unbedingt behindert, obwohl einem während der Chemo schon manchmal so ist.
Andrea
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  #8  
Alt 22.10.2004, 22:40
Karin G. Karin G. ist offline
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Beiträge: 101
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Hallo Andrea und Christine,

wenn ihr im Arbeitsleben steht oder mal wieder arbeiten gehen werdet, ist ein Schwerbehindertenausweis wirklich sehr wichtig. Es gibt nicht nur eine Steuerermäßigung sondern auch 5 Tage mehr Urlaub. Außerdem ist die Kündbarkeit erheblich eingeschränkt.

Gruß
Karin
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  #9  
Alt 23.10.2004, 08:55
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Standard @ Christine

Hallo Christine,

Du schreibst "ich bin doch nicht behindert". In der Definition heißt es:

1) Es besteht ein regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand. Auf Art und Ursache kommt es dabei nicht an. Typische Alterserscheinungen werden nicht berücksichtigt.

2) Die Funktionsbeeinträchtigung besteht nicht nur vorübergehend (mehr als 6 Monate).

3)Die Behinderung wirkt sich in den verschiedenen Bereichen des Lebens so stark aus, daß mindestens ein GdB von 20 vorliegt.

Wenn Du also z. B. ein Lymphödem hättest, was nicht mehr weggeht, bist Du behindert, weil der Zustand länger als 6 Monate anhalten würde.

Behindert zu sein bedeutet nicht notwendigerweise, dass Du geistig behindert bist oder einen sichtbaren körperlichen Schaden hast. Behindert sein kann man auch nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei Allergien, Schwerhörigkeit, Sehbehinderung usw. ohne dass man jemandem das ansieht, weil man nicht mehr die volle Lebenskraft besitzt.

Die sog. "Nachteilsausgleiche" wie Steuerermäßigung sollen einen Teil der Ausgaben für Medikamente und Therapien auffangen, die der "Behinderte" durch seine Krankheit hat.

Gruß Paloma
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  #10  
Alt 24.10.2004, 14:15
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Standard Privatpatienten

Hallo Andrea,

ich habe den Ausweis erst nach der OP beantragt. Das Versorgungsamt will Berichte bzw. Adressen der Ärzte die dich behandlen und holen somit ihre Unterlagen selber ein. Du kannst es auch schon vorher versuchen. Oder direkt beim Versorungsamt nachfragen.

@Paloma du hast schon recht. Nur im ersten Moment sieht man es nicht so. Nach dem du es geschrieben hast, ist es mir klarer.

Gruß Christine
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