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  #16  
Alt 31.07.2008, 00:27
Benutzerbild von Karin B.
Karin B. Karin B. ist offline
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Beiträge: 1.376
Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

hallo,
ich bekam für eine supcutane Mastektomie mit Einlage eines Silikonkissens 60% allerdings nur auf 4 Jahre, habe aber dann 1 Jahr ohne Problme verlängert bekommen.
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  #17  
Alt 31.07.2008, 12:37
chrissie17 chrissie17 ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Ihr Lieben,

ich würde gerne nochmal meine Frage von gestern wiederholen, bislang hat niemand darauf geantwortet:

WAs ist der VdK? Norma erwähnte den.

Was passiert nach Ablauf dieser magischen 5 Jahre? Muss man zum Amtsarzt??

Ich wäre für eine Antwort wirklich dankbar, vielleicht weiß ja jemand Bescheid.

LG
Chrissie
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  #18  
Alt 31.07.2008, 13:03
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Chrissie,
einfach mal googeln, da gibt es alle Informationen.
VdK ist der Sozialverband Deutschland, als Mitglied wirst du dort beraten und auch mit Anwälten unterstützt. Du musst wohl schon einige Zeit Mitglied sein, habe aber hier irgendwo gelesen, dass das Mitgliedsdatum auch zurückdatiert werden kann.
Viele Forumler sind wohl Mitglied, ist sehr ratsam wenn es z. B. um Rente geht.

Weiss aber nicht gut Bescheid, hatte gleich 60 %, würde aber in Notfall sofort beitreten.

Dir alles Gute

mischmisch
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  #19  
Alt 31.07.2008, 13:20
ulla62 ulla62 ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Chrissie,
bevor die 5 jahre abgelaufen sind bekommt man ein fragebogen zugeschickt. Da muss man den aktuellen Gesundheitszustand angeben, desweiteren alle Ärtzte angeben wo man in Behandlung ist, es wird danach gefragt ob sich dein Gesundheitszustand gebessert oder verschlechtert hat und es werden alle, von dir angegebenen Ärtzte angeschrieben. Danach wird geprüft welche Grad der Behinderung man dir dann gibt. Zu einem Amtsartzt muss man nicht. Mein Ausweis ist bis 2012 gültig und es lag ein schreiben dabei, worin stand, das ich 2011 angeschrieben werde, dann wird geprüft ob ich den ausweis abgeben muss oder nicht.
__________________
Lieben Gruss aus MS
Ulla
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  #20  
Alt 31.07.2008, 17:37
Dendrit Dendrit ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Chrissie,

Zitat:
WAs ist der VdK?
auf der Website vom VdK kannst es direkt nachlesen: Was heißt "VdK"?

Hier im Forum ist irgendwo noch ein Thread über SBA, den hab ich mir damals durchgelesen und die Ermutigungen zu Herzen genommen: Diagnose am 04.04.2008 (siehe Signatur), Antragsstellung am 10.04.2008. Vor kurzem bekam ich den Bescheid:

Grad der Behinderung: 100. Darin sind enthalten:
  • Erkrankung der Brust (80),
  • Anfallsleiden (80),
  • Seelische Krankheit (50) und
  • Funktionsbehinderung der Wirbelsäule (10).
  • Die Buchstaben B (Begleitung) und G (Gehbehinderung) hab ich auch weiterhin.

Die Infoeinholung war noch vor der Wiedervorstellung im Klinikum nach dem 3. Zyklus. Da wurde festgestellt, dass der Tumor um 42% geschrumpft ist. OP steht sogar noch aus. Natürlich ist im Bescheid ein Zeitpunkt genannt, wann ich mich wiedervorstellen soll oder mitteilen, wenn eine Besserung eintritt. Klar, letzteres wird wohl auch eher sein, doch nach den Mehrkosten lass ich die bis dahin auch "zahlen".

Ich finde es schon einen Hammer, nach ner OP nur 40 zu geben und nach ner Verschlimmerung ...

Also: einfach probieren, sobald die Diagnose steht, und Widerspruch, wenn's nicht passt/zu wenig ist.

Zitat:
Was passiert nach Ablauf dieser magischen 5 Jahre? Muss man zum Amtsarzt??
Bei BK kann ich nichts sagen, wg. Epilepsie lief das halt so ab, dass ich wieder die 3 Einverständniserklärungen unterschreiben musste, dass das Versorgungsamt Unterlagen und Meinung des behandelnden Arztes einholen können. I.d.R. schreiben die Ärzte ihre Stellungnahme so, dass es zum Nutzen des Patienten bzw. Betroffenen ist.

LG, Manuela
__________________
Versuche, unbekümmert zu leben wie ein Kind. Für das Kind zählt der Moment - es staunt über jeden.

Geändert von Dendrit (31.07.2008 um 17:51 Uhr)
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  #21  
Alt 01.08.2008, 09:38
Heike43 Heike43 ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo, ich sehe du kommst auch aus Berlin. Meine Tochter 22 Jahre jung, ist im Februar brusterhaltend operiert, keine Metastasen und hat mitlerweile den Bescheid mit 50 % erhalten. Du solltest auf jeden Fall in Widerspruch gehen, falls es dafür nicht zu spät ist. Aber wende dich doch mal an den Sozialdienst in deiner Nähe. Vielleicht können die dir behilflich sein. Meine Tochter hat den Antrag mit Hilfe des Sozialdienstes des Krankenhauses gestellt.
LG Heike
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  #22  
Alt 01.08.2008, 22:00
Benutzerbild von Maggy66
Maggy66 Maggy66 ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo,

ich habe den Antrag erst vor 5 Wochen gestellt und weiß noch nix, komisch, dass das so unterschiedlich lange dauert, manche erhalten den Bescheid schon nach 4 Wochen, andere wiederum erst nach einem halben Jahr, was ich aber schon fast unverschämt finde! Mir wurde aber von anderen (Berlinerinnen) gesagt, dass man bei Ablatio für 5 Jahre auf jeden Fall 50% erhält, also würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall Widerspruch einlegen, vielleicht ja auch mit einem Hinweis aus dem Sozialgesetzbuch.
Ich bin auch schon ziemlich gespannt, in anderen Bundesländern scheint es aber teilweise großzügiger gehandhabt zu werden.
Kannst dich ja nochmal melden, was draus geworden ist! Würde mich sehr interessieren.

Viele Grüße Maggy
__________________
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
(invasiv lobuläres Mamma-Ca T3, G2, ER+, PR+, HER2neu- entdeckt im Juni '08)
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  #23  
Alt 01.08.2008, 22:26
Amazona Amazona ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Chrissie !
Nach einer Ablatio bekam ich 50% und habe nun nach 5 Jahren von dem zuständigen Amt einen Fragebogen bekommen. Mit Sicherheit wollen sie mich herunterstufen. Wahrscheinlich denken die netten Leute dort, daß mir der Busen (wie Hoffnungsvoll es schon erwähnte) wieder nachgewachsen ist.
Aber ich werde dann auch Einspruch erheben, denn mit Brustkrebs ist man nie "aus dem Schneider" und 100% geheilt.
Da ich im Sozialverband Deutschland (früher Reichsbund) bin, werde ich mir dort helfen lassen. Allein auf sich gestellt, ist man den Behörden gegenüber meistens verraten und verkauft.
So wie es scheint, wird es tatsächlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Ich lebe im südwestlichen Niedersachsen.
Euch allen ein schönes und sommerliches Wochenende,
verbunden mit lieben grüßen
Amazona
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  #24  
Alt 01.08.2008, 22:44
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megjabot megjabot ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo
Ich glaube manchmal die Einstufung erfolgt nach Ermessen des Bearbeiters.
Ich bin aber eigentlich mit meiner Einstufung einverstanden...
nach Ablatio und 7/32 Lymphknoten befallen G3 Einstufung auf 80%,
war sehr schnell bearbeitet nach ca. 3 Wochen.
Was passiert eigentlich, wenn die 5 Jahre rum sind?
Margit

sorry, das mit dem Fragebogen hab ich grad gelesen...

Geändert von megjabot (01.08.2008 um 22:47 Uhr)
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  #25  
Alt 02.08.2008, 22:29
Amazona Amazona ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Megjabot !
Wenn Du dann nach 5 Jahren die freundliche Aufforderung vom Amt bekommst,
den Fragebogen auszufüllen, würde ich es doch unbedingt mit dem behandelnden Arzt zusammen machen. Von anderen Frauen weiß ich nämlich, daß er oder sie (die Halbgötter in weiß) auf Anfrage der örtlichen Versorgungsämter nichtssagende Antworten gaben und schwupps waren die Frauen auf 30 % oder sogar auf 20 % heruntergestuft.
Schönes Wochenende
Amazona
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  #26  
Alt 14.08.2010, 12:59
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karatina karatina ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo,

ich nehme jetzt mal diesen älteren Thread, um meine aktuelle Frage zu stellen.

Ich habe den Bescheid bekommen, dass mein GdB für 5 Jahr auf 50% festgelegt wurde.

Meine Diagnose: invasives duktales Karzinom G3, pT2 pN0 (0/2sn) L/V0, R0, ER-, PR-, Her-2/neu- ; Stadium IIA

Behandlung: BET, 3 x FEC, 3 x DOC, anschließend Bestrahlung

Ich hatte mal von gitti gelesen, dass ab Stadium II 60% eingeräumt werden können.

Meine Frage, weiß jemand etwas genaueres dazu? Hier in diesem Thread wurden unterschiedliche GdB Tabellen aufgeführt, aus denen ich es nicht erlesen konnte.
Und: Macht es überhaupt einen Unterschied (Steuern usw) ob 50 oder 60?

Es wäre nett, wenn ihr mir euer Wissen darüber mitteilen könntet.
Liebe Grüße
karatina
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  #27  
Alt 14.08.2010, 15:54
Benutzerbild von BarbaraO
BarbaraO BarbaraO ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Zitat:
Zitat von karatina Beitrag anzeigen
Und: Macht es überhaupt einen Unterschied (Steuern usw) ob 50 oder 60?
Aber ja.
Guckst Du hier, Katharina:http://www.charite.de/schwerbehinder...db_tabelle.pdf

Die andere Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.
Vielleicht bekommst Du im Subforum Rechtliches und Finanzielles Antwort.

LieGru
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  #28  
Alt 14.08.2010, 16:03
holiday1978 holiday1978 ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo Katharina,

soweit ich weiss sind 50% Standard bei BK. 60% gibt es wohl bei Lymphknotenbefall.

Und hier noch ein Link... http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.14.htm

Liebe Grüße,
Holi
__________________



Geändert von holiday1978 (14.08.2010 um 16:27 Uhr) Grund: Link endlich gefunden :-)
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  #29  
Alt 15.08.2010, 09:41
Benutzerbild von karatina
karatina karatina ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Dank euch, Barbara und Maggie,

na dann bleib ich mal bei den 50 und freu mich, dass ich keinen Lymphknotenbefall habe...

Liebe Grüße
Katharina
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  #30  
Alt 15.08.2010, 11:02
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo zusammen,
ja jetzt kommt wieder meine Meinung.
Katarina hast Recht mit Deiner Meinung.
So und jetzt meine:
Ich kombiniere, die Versorgungsämter, welche nämlich den SB-Ausweis und
den GdB festlegen sind angehalten, wenn es irgendwie geht, möglichst
niedrig anzusetzen und dreimal dürft Ihr raten, warum! Es könnte doch
passieren, daß eine BK-Erkrankte auf die Idee kommt in EU-Rente zu
gehen, das könnte sie mit 60 (Abschlag) oder mit 63, wenn sie den
entsprechenden Geburtsjahrgang hat. Die EU-Rente und gewisse Sonder-
stellungen bekommt man erst ab GdB 50. Mit 40 ist man nur gleichgestellt,
auch beim Arbeitsamt.
Diese Lenkung kommt sicherlich von der DRV, es muß gespart werden, deshalb auch die Diskussion mit der Rente mit 70.
Gruß Altmann
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