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  #1  
Alt 13.11.2002, 03:28
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Hallo ihr !
Ich habe meine Diagnose seit Anfang des Jahres. Ein "nichtkleinzelliges Lungen Adeno-Ca."
Hab so einiges hinter mir, aber ich habe bisher niemanden gefunden, der die gleiche Diagnose hat. Es würde mir so sehr helfen mit Betroffenen darüber zu reden. Ich komm so nicht
weiter.
Bitte meldet Euch !!! (schnurpelchen@gmx.net)
Ganz liebe Grüße aus München
Claudia
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  #2  
Alt 13.11.2002, 20:55
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Hallo Claudia,
habe die gleiche Diagnose und bin vor einen Jahr zur OP gewesen.Rechter Oberlappen wurde entfernt.Bisher ist alles gut verlaufen und bis auf etwas Einschränkung mit der Luft geht es mir ganz gut. Auch die alle drei Monate stattfindenden Nachuntersuchungen haben nichts neues nachteiliges ergeben.Wie geht es bei Dir weiter.Was sagen die Ärzte? Erstmal Kopf hoch und positiv denken.
Wenn Du weitere Infos möchtest,melde dich ruhig.
gruß Achim
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  #3  
Alt 14.11.2002, 08:19
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Vielen Dank für Deine Antwort Achim !

Ich weiss leider auch nicht wie es weiter gehen soll. Anfang des Jahres wurde ich mehrere male operiert. Teile des linken Lungenflüges wurden entfernt. Eine sechs-zyklische Chemo (mit Platin und Gemsa) habe ich im August abgeschlossen. Aufgrund der Flüssigkeitsabsonderung des Tumors in die Pleura, hat man mir ein Shunt (eine Pumpe) implantiert. Diese habe ich aber aufgrund der starken Schmerzen vor ein paar Wochen wieder entfernen lassen. Seit der letzten Chemo scheint der Tumor Ruhe zu geben. Die Schmerzen sind allerdings fast unerträglich (3x 8mg Palladon). Die Kasse hatte mich vor 3 Wochen zu einem Gutachter geschickt. Dieser teilte meiner (privat) Kasse mit, dass ich nicht mehr arbeitsfähig sei. Meine Kasse stellt somit aufgrund einer Berufsunfähigkeit die Tagegeld-Zahlungen zu Ende November ein. Ich will und kann mit meinen 41 Jahren aber noch nicht aufhören zu arbeiten (Von einer Rente (?) kann ich allein schon aus finanziellen Gründen nicht leben). Wie das mit den Schmerzen (und einem Lungenflügel) mit einer Arbeit machbar sein soll, weiss ich allerdings auch nicht. Bin so ziemlich ratlos .... Ich kann doch nicht bis an mein Lebensende hier rumhocken und auf den Tod warten ?!?!
Liebe Grüße
Claudia
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  #4  
Alt 14.11.2002, 13:55
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Hallo Claudia,

dich hat es ja schwer erwischt,daß auch heute noch die schmerzen so heftig sind.Positiv ist es ja aber doch, daß die Chemo etwas gebracht hat. Also gibt die Hoffnung nicht auf. Die Schmerzen werden auch noch weniger und damit auch der Allgemeinzustand.
Deine PKV ist wie andere Versicherungen auch. Beiträge ja, aber Zahlungen leisten nein.
Ich kann nur folgende Vorschläge machen:
laß von einem andren Arzt ein Gutachten anfertigen bezüglich einer Arbeitsfähigkeit. Evtl. mit einer Wiedereingliederung mit verringerter Arbeitszeit, und dann entsprechender Ausweitung nach Gesundheitsfortschritt.
Rentenantrag stellen für EU-Rente, die evtl. nur für eine bestimmte Zeit gewährt wird.(Alter) Die Beratung kann über die Rentenberatungsstelle der BfA erfolgen. Und dann würde ich raten beim Arbeitsamt Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen.Die Zahlungen können auch im Krankheitsfall erfolgen.Immer beraten lassen.
Es ist natürlich falsch wenn Du dich zu Hause vergräbst. Versuch doch so wie es geht etwas zu unternehmen, z.B. sport.Dein Arzt kann Rat geben. Glaub fest daran, es gibt bald auch wieder bessere Zeiten. Gute Besserung.
Gruß Achim
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  #5  
Alt 14.11.2002, 22:25
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

hallo claudia,
ich war auch 41 jahre alt, als mir der linke lungenflügel entfernt worden ist. die arbeit hat mir auch die erste zeit sehr gefehlt. ich bekomme eu-rente und verdiene € 325 mtl dazu,und meine verbleibende zeit weiss ich inzwischen gut zu vertreiben. arbeit ist nicht alles.
liebe grüsse und kopf hoch
edeltraut
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  #6  
Alt 14.11.2002, 22:50
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Standard EU-Rente ??

Danke Euch beiden für die lieben Antworten Achim und Edeltraut,
ich höre/lese jetzt so oft von einer EU-Rente ... Was ist denn das ??
Wie hoch ist sie und bekommt sie jeder ?
Euch auch gute Besserung und ganz liebe Grüße !
Claudia
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  #7  
Alt 15.11.2002, 14:01
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Guten Tag Claudia,
die EU-Rente(Erwerbsunfähigkeitsrente) erhält der Versicherte nach einer Versicherungszeit von 5 Jahren bei Vorliegen der Teil- oder Vollerwerbsunfähigkeit. Der Antrag muß bei der Rentenversicherungsstelle gestellt werden.
Angaben erhälst Du auch unter www.bfa.de
Du siehst, Edeltraut hat auch positive Erfahrungen hiermit gesammelt.

Viele Grüße, Achim
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  #8  
Alt 20.11.2002, 11:30
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Liebe Claudia,
der u.U. entscheidendene Punkt, auch für die Höhe einer eventuellen EU-Rente könnte Dein genaues Geburtsdatum sein. Wie Du vielleicht mitbekommen hast haben sich die Rechtsvorschriften für die EU-Rente im letzten Jahr geändert. Dein Alter liegt so ungefähr um den Stichtag herum. Solltest Du noch nach der alten Regelung behandelt werden, dürfte die EU-Rente in Höhe der Altersrente liegen, die Du bekommen würdest, wenn Du bei gleichen Beitragszahlungen bis 63 Jahren arbeiten würdest. Bei der neuen Regelung blicke ich auch noch nicht durch.
Obendrein heißt es, wenn Du jetzt erstmal eine EU-Rente bekommst ja noch nicht automatisch, daß Du nie wieder arbeiten gehen kannst,ersteinmal Tip von Edel.
Außerdem werden EU-Renten soundso meist erst für 2 Jahre bewilligt. Wenn es Dir wieder besser gehen sollte, kannst Du ja auch wieder mehr arbeiten. Ich möchte Dich jedoch ausdrücklich vor einer Gesetzesfalle warnen. Sollte Dich ein Arzt für eingeschränkt erwerbstätig halten, z.B.halbe Arbeitszeit, würdest Du Dich zumindest nach der alten Regelung finanziell schlechter stehen als voll erwerbsunfähig (d.h.weniger als 2 Stunden täglich), d.h.auf halbe Arbeitszeit bezogen nur halben Arbeitslohn, bzw.Arbeitslosengeld,-hilfe.EU-Rente gäbe es nach der alten Regelung nicht(eventuell allerdings Berufsunfähigkeitsrente,die dann greift,wenn Du bezogen auf Deinen Beruf weniger als zur Hälfte arbeitsfähig bist(diese ist jedoch deutlich niedriger (auch gibt es auch hier Zuverdienstgrenzen)),wenn Du z.B halbtags allerdings vielleicht sonst noch eine leichte Tätigkeit ausüben könntest, z.B.Nachtwächtertätigkeit (solche Tätigkeiten sind aber kaum zu finden und sehr schlecht bezahlt, da kannst Du mit einer Halbtagsstelle(z.350 Euro brutto) nicht überleben ; allerdings nach der neuen Regelung könntest Du eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente bekommen (keine Ahnung, wie das da mit dem Zuverdienst ist).
Kläre erst einmal in welche Regelung Du fällst.
Und beherzige auf jeden Fall den Rat von Achim erst einmal einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Auch im Falle der Erwerbsunfähigkeit zahlt das Arbeitsamt erstmal Arbeitslosengeld in voller Höhe, wenn der Arbeitsamtsarzt meint,daß die EU vorraussichtlich länger als 6 Monate andauern wird(Nahtlosigkeitsregelung).(Wenn der Arzt jedoch meint, daß Du nur noch für z.B. 3 Monate erwerbsunfähig bist, dann hast Du echt Pech gehabt).Sie werden Dich jedoch u.U. auffordern, einen Renten- oder Rehaantrag zu stellen.
Versuche am besten sofort die genaue Rechtssituation für Dich zu klären, bevor Du Dich auch mit der offiziellen persönlichen Arbeitsfähigkeit festlegst, damit Du nicht genau durch das Loch des sozialen Netzes fällst, das geradezu als Falle direkt am Wegrand ausliegt.
Ich meinerseits (erwerbsunfähig, allerdings nicht wegen Krebs) habe es nämlich geschafft, genau in die Fallen zu tappen, die am Wegesrand auslagen und mit etwas besserer Information hätte ich meine Fehler nicht begangen, müßte jetzt nicht mit einem Einkommen einiges unter Sozialhilfesatz leben, wenn ich ein bißchen mehr aufgepaßt hätte. Wenn die Mitarbeiter vom Arbeitsamt nicht so extrem auf meiner Seite ständen und sogar viele Sachen (ich denke bewußt) verschleppen, hätte ich fast gar kein Einkommen mehr. Ich muß (Betonung liegt auf muß) zuverdienen um zu überleben, obwohl ich das nur sehr schwer kann und das einer eventuellen Genesung manchmal ziemlich im Wege steht.Ich bin z.B.in die Falle getappt, daß ich bis zum Eintritt meiner Erwerbsunfähigkeit nur 59 Pflichtbeitragsmonate hatte. Ich hätte das Bekanntwerden der Erwerbsunfähigkeit ohne, daß es warscheinlich aufgefallen wäre, zB.einen Monat verschieben können, bzw. innerhalb der Frist, die ich hatte, um meinen früheren Arbeitgeber anzuzeigen, weil mein einer Job eine ganz klare Scheinselbstständigkeit war, etwas unternehmen müssen, um Beitragsmonate zu retten.
Mit etwas mehr Geschick hätte ich jetzt über 1000 Euro Einkommen + Kindergeld, mit dem ich meine Familie gut durchbringen könnte,
Ich hoffe, daß Du mit etwas besserer Information Deine Zukunft so gestalten kannst, wie es das Beste für die ist.
Übrigends die mündlichen Auskünfte der Beratung bei der BfA waren so falsch, daß, dadurch das ich mich auf die Auskunft verlassen habe, eine weitere Möglichkeit verbaut habe. Auch bei diesen Auskünften ist Vorsicht geboten.
Viel Glück bei den Recherchen und alles Gute im Bezug auf Deine weitere Gesundheit!
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  #9  
Alt 22.11.2002, 19:11
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Hallo Claudia,
du fragst nach der EU-Rente. Wie Tina schon schreibt, die Beratung der Versicherungsträger ist nicht gut. Die externen Rentenberatungsstellen sind mit gut bis sehr gut qualifizierten Leuten besetzt. Es handelt sich um Beauftragte, es sind keine Angestellten der BfA. Meine Empfehlung an dich wäre, lass dich von einem einmal beraten bzw. die möglichen Beträge und deren Entwicklung ausrechnen.(Ob dieser gut oder schlecht ist, merkst du unter anderem daran welche Fragen gestellt und mit welchen Mitteln gearbeitet wird.)

Im Internet bei http://www.bfa.de kannst du durch Eingabe deiner Postleitzahl den lokal bei dir ansässigen Berater herausfinden. Durch einen Anruf bei diesem kannst du dein Anliegen, dich informieren/beraten zu wollen, kund tun und einen Termin vereinbaren.

Es gibt eine CD-ROM zur Rentenberechnung die man bei der BfA gegen ein Entgelt beziehen kann. (Kenne ich nicht.)

Es gibt ein gebührenfreies Bürgertelefon zum Thema Rente Tel. Nr 0800 / 15 15 15 - 0 vom Bundesministerium.

Es wäre für dich von Vorteil einen Auszug deines Rentenkontos zu haben. Diesen kannst du bei der BfA unter Angabe deiner Sozialversicherungsnr. direkt anfordern. Damit kannst du zum einen die Einträge prüfen und gleichzeitig nachrechnen wie viele Pflichbeitragsmonate du bereits hast.

Zur Erlangung der Erwerbsminderungs-Rente müssen einige grundsätzliche Bedingungen erfüllt sein (damit meine ich die Regeln gemäß Gesetz). Wie Achim schon anspricht, liegen dir Gutachten über deine Leistungsfähigkeit vor bzw. erstellen lassen?

Wie ich dich verstehe, solltest du nach anderen finanziellen Alternativen suchen bzw. Zuverdienstmöglichkeiten.
Wie sieht es mit einer Betriebsrente aus, sofern du Angestellte bist, könntest du von deinem Arbeitgeber Monatszahlungen erhalten?

Ein letzter Hinweis: Während der letzten Kohl-Regierung gab es Reformen und während der ersten Schröder-Regierung gab es Ergänzungen und Änderungen darauf. Viele Gesetze wurden in das Sozialgesetz integriert. Je nach dem wie gern du Gesetzestexte liest , könntest du dort in einer sehr neuen Auflage die Regelungen/Berechnungsformeln nachlesen. (SGB 6 Renten)(Neues Rentenrecht ab dem 01. Januar 2002)

Bei deinen Recherchen im Internet bitte unbedingt darauf achten auf welche Gesetze sich die Angaben beziehen. Es gibt viele Broschüren die man online bestellen kann, die meisten beziehen sich auf die alten Regelungen. Prüfe immer von wann die Gestze sind und ob sie für dich gelten, sehr wichtig!!!

Klär die Frage, welche Regelungen gelten für dich(mit Geburtsdatum nach 01.01.1961 gibt es seit 01.01.2001 keine Berufsunfähigkeitsrente mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch Erwerbsminderungsrente)

So dumm es klingen mag, wenn du ganz sicher gehen willst mit den gesetzlichen Renten, benötigst du in irgendeiner Form sehr gute bzw. professionelle Beratung/Unterstützung. (Keine Sorge, ich bin weder Anwalt noch Rentenberater. )

Lass dich von dieser abschliessenden Frage nicht verwirren:
Hast du einen Behindertenausweis bzw. die Gleichstellung beantragt?
Diesen beantragt man beim Versorgungsamt. Der Arzt stellt einem die nötigen Bescheinigungen bzw. Gutachten aus. Außer der ausstellenden Person erfährt niemand davon, es erfolgt weder eine Registrierung noch ein Eintrag im Pass.

Viel Glück und alles Gute!
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  #10  
Alt 25.11.2002, 23:41
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

ich habe auch ein adeno-ca. mir wurde vor 7 jahren der oberlappen re entfernt.
habe seit 3 jahren metastasen und rundherde. hilft bei einem langsamwachsenden ca eine chemo, wer hat erfahrung? ingrid
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  #11  
Alt 26.11.2002, 16:24
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Hallo ingrid,

kann Deine Frage zwar nicht beantworten,da meine OP erst ein Jahr her ist, hätte jedoch gerne von Dir etwas weiteres zum Verlauf der Erkrankung erfahren.

Hallo Claudia,

haben Deine Nachforschungen bezüglich Rente schon etwas neues ergeben?

Grüße von Achim
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  #12  
Alt 03.12.2002, 11:43
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Hallo Claudia,

hattest du Gelegenheit im Internet bei der BfA nachzulesen?
Erlaube mir, Dir noch ein paar Details der Bfa zu nennen:

Ein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit kann sich nur bei einem Rentenbeginn vor dem 01.01.2001 ergeben. Bei einem Rentenbeginn ab 01.01.2001 ist der Anspruch auf die Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung zu prüfen.

Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit, besteht dieser entsprechend dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weiter, solange die Voraussetzungen vorliegen, die für die Bewilligung der Rente maßgebend waren.

=> D.h. Der Anspruch beginnt mit der Feststellung der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Nach Deiner obigen Beschreibung gilt für dich als frühester Feststellzeitpunkt das Jahr 2002. D.h. für Dich gilt das neue Recht, dass zum 01.01.2001 aktiv wurde.

Zusätzlich gilt eine weitere Einschränkung,
...wenn du vor dem 02.01.1961 geboren wurdest, dann gilt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

...wenn du nach dem 02.01.1961 geboren wurdest, dann müsstest du feststellen lassen, ob du teilweise oder voll Erwerbsgemindert bist.
Der Unterschied ist wie folgt:
=> Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich mindestens drei, aber keine sechs Stunden tätig sein kann.
=> Voll erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich keine drei Stunden mehr tätig sein kann.

Ich nehme folgendes an:
Du bist vor dem 02.01.1961 geboren, da bereits 41 Jahre. Der Rentenanspruch wäre ab 2002.
Daraus folgt, es gilt das Rentenrecht ab dem 01.01.2001 mit der Regelung der Berufsunfähigkeit.

Dazu folgende Bestimmungen aus dem Internet der Bfa:
(Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Recht ab 01.01.2001)
Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.

Auf die allgemeine Wartezeit sind anzurechnen:
Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge), Kndererziehungszeiten, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Ehegatten, Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragszahlung des Arbeitgebers, Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung, Ersatzzeiten (z.B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft)
Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die BU u.a. aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Schädigung während des Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist. Es genügt dann bereits ein Pflichtbeitrag.

Bescheid / Rechtsbehelf
Als Abschluss des Rentenverfahrens erhalten Sie von uns einen Rentenbescheid.
Er sagt Ihnen u.a.:
wann die Rente beginnt,
wie hoch die Rente ist,
welche Zeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Halten Sie den Bescheid für fehlerhaft, so können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch bei der BfA einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden.

Rentenbeginn
Die Rente beginnt mit dem auf den Eintritt der BU folgenden Monat. Dies gilt aber nur, wenn der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Eintritt der BU festgestellt wird.

Beispiel:
Eintritt der BU am 10. Januar
Rentenantrag am 15. April
Rentenbeginn 01. Februar
Wird der Antrag später als drei Kalendermonate nach Eintritt der BU gestellt, beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat.

Beispiel:
BU seit 10. Januar
Rentenantrag am 06. Juni
Rentenbeginn am 01. Juni
Handelt es sich um eine zeitlich befristete Rente, dann beginnt sie frühestens im siebten Monat nach Eintritt der BU.

Beispiel:
BU seit 10. Januar 2000
befristet bis 31. Dezember 2003
Rentenantrag am 06. Juni
Rentenbeginn 01. August

Rentenzahlung
Renten werden grundsätzlich unbar gezahlt. Die BfA überweist den Zahlbetrag auf das von Ihnen bestimmte Konto eines Geldinstitutes.

Hinzuverdienst / Rentenhöhe
Es gelten Hinzuverdienstgrenzen, die sich u. a. aus dem persönlichen Verdienst der letzten drei Kalenderjahre vor Eintritt der Leistungsminderung ergeben.
Je nach Höhe des Hinzuverdienstes kann auch eine halbe Rente gewährt werden.
Falls Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Tipp
Fügen Sie Ihrem Rentenantrag, soweit vorhanden, geeignete ärztliche Unterlagen (z. B. Befundbericht Ihres Hausarztes), sowie alle Versicherungsnachweise bei.
Das hilft Ihren Rentenantrag rasch abschließend zu bearbeiten.


Hoffentlich habe ich nicht zu mehr Verwirrung beigetragen.
Viel Glück und alles Gute!
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  #13  
Alt 25.04.2003, 14:56
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Standard Adeno Karzinom der Ohrspeicheldrüse

Hallo!
Ich habe seit 3 Jahren mit dieser seltenen Tumorart zu kämpfen und habe noch nie jemanden gesprochen, der das gleiche hatte !!!
Ich bin zwei Mal operiert worden und habe erneut eine Metastase in der Keilbeinhöhle (Schädelbasis) Wer muß ähnliches durchmachen ? Ich heiße Anke und bin 30 Jahre! Viele Grüße an Euch alle!!!!!!!!!!
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  #14  
Alt 13.05.2003, 10:25
Gast
 
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Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

Hallo Alle,
leider habe ich keine schöne Nachricht.
Claudia, sie hat diese Seite gestartet, hat uns am 27.04.03 verlassen.
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  #15  
Alt 13.05.2003, 21:41
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard nicht-kleinzelliges Lungen Adeno-Ca.

HALLO !

Oh nein - ich habe gerade Claudias Geschichte gelesen, oh Gott - sie war erst 41 Jahre alt, es ist nicht zu glauben. Und was die Behörden und ihre langen Wege betrifft, da bin ich einfach nur erschüttert.

Liebe Grüsse an ALLE und bleibt gesund
Petra
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