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  #1  
Alt 06.07.2008, 13:46
eva-eva eva-eva ist offline
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Registriert seit: 06.03.2008
Beiträge: 9
Standard Umschulung

Hallo Zusammen.

Für Eure Erfahrungen und Tipps wäre ich sehr dankbar!
Bin 32 J., Krankenschwester und seit 1 Jahr an Hautkrebs erkrankt, in Lymphknoten metastasiert. Habe einen Schwerbehindertenausweis mit 80%.
Trete in ca. 4 Wochen meine medizinische Reha an und möchte gerne bald eine Umschulung beginnen.
Hat irgendjemand Erfahrung damit gemacht und kann mir jemand sagen, was da für bürokratische Dinge auf mich zukommen?


Danke eva-eva
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  #2  
Alt 06.07.2008, 16:19
Christianchen Christianchen ist offline
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Beiträge: 96
Standard AW: Umschulung

Hallo Eva!

Das Gleiche habe ich auch durch. Ich war Physiotherapeutin, 37 Jahre alt, bin an Brustkrebs erkrankt mit Metas in den Lymphknoten, inzwischen mit Lymphödem im Arm.

In der Reha habe ich den Wunsch nach einer Beratung durch die Sozialarbeiterin geäußert. Wir füllten gemeinsam einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (=berufliche Reha) aus. Nach einigen Wochen bekam ich den Bescheid und mußte 2 Wochen lang an einer Berufsfindungsmaßnahme teilnehmen, wo Eignungstests laufen. Im Herbst beginnt meine Umschulung. Sie läuft über die BfA. Da ich aus gesundheitlichen Gründen aus meinem Beruf gekickt wurde, ist das Arbeitsamt nicht zuständig.

Falls noch weitere Fragen anliegen, melde dich noch mal, ich antworte gern.

Gruß Christiane
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  #3  
Alt 06.07.2008, 20:33
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Standard AW: Umschulung

Hallo Eva,
auch ich komme in 3 Wochen zu einer Reha wegen einens neuen Leistungsnachweises - was & vielviel ich nach meiner Behandlung ( Malt Lymphome) noch machen kann.Bei meiner 1. Reha war ich noch zu schwach - habe aber hier schon Info´s bekommen , weil ich als Altenpflegerin nicht mehr die körperlich schwere Arbeit machen darf.Kündige auf keinen Fall Deine jetzige Stelle, bis Du mit Hilfe der Sozialarbeiter in der Reha geklärt hast, wie alles geht.Ich habe über die BFW 3 Angebote für Berufe bekommen, welche an meinen alten Beruf anknüpfen.Mit viel Glück kann ich in der kommenden Reha alles dingfest machen.
Die BFW hat Sprechtage zur Beratung - wenn Du schon vorher mal horchen möchtest , was für Dich interessant und möglich ist.
Wünsche Dir viel Glück dabei
Speedy Schneller
P.s. meine Schreibtechnik bedarf noch Übung (PNP in Fingern)
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  #4  
Alt 09.07.2008, 08:38
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 816
Standard AW: Umschulung

Hallo Eva
hast Du schon mehr Info´s bekommen ?
Drücke Dir die Daumen!
Gruß Speedy Schneller
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  #5  
Alt 08.03.2009, 13:06
peugeot peugeot ist offline
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Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Umschulung

Hallo!

Ich bin 30 Jahre und habe neulich meine Bestrahlungsthreapie beendet. Nun fahre ich bald zur Reha! möchte, wenn ich alles hinter mir habe, eine Umschulung machen. Kann mir vielleicht jemand sagen, in wie weit das von den Ärzten in der Kurklinik unterstützt wird, was auf einen zukommt und was für Chancen man in etwa hat?
Vielen Dank im Voraus!
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  #6  
Alt 08.03.2009, 14:31
Benutzerbild von Salute
Salute Salute ist offline
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Ort: zu Hause
Beiträge: 138
Standard AW: Umschulung

Zitat:
Zitat von Christianchen Beitrag anzeigen
Da ich aus gesundheitlichen Gründen aus meinem Beruf gekickt wurde, ist das Arbeitsamt nicht zuständig.
Hallo zusammen!

Das hat mit den gesundheitlichen Gründen nix zu tun.
Das Arbeitsamt ist generell nicht zuständig, wenn der Versicherte 15 oder mehr Beitragsjahre (Berufsjahre) anhand des Versicherungsverlaufes zur Rentenversicherung nachweisen kann.
Ab 15 Beitragsjahren aufwärts ist in jedem Fall der Rentenversicherungsträger zuständig.
Unter 15 Beitragsjahren ist das Arbeitsamt zuständig.

Zudem wird eine Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) über den Rentenversicherungsträger nur genehmigt, wenn ein erlernter Erstberuf vorhanden ist. D.h.: jemand der nie eine Ausbildung gemacht hat, aber trotzdem 15 Jahre oder mehr als Ungelernter beschäftigt war, wird über den Rentenversicherungsträger keine Umschulung genehmigt bekommen.

Nur mit erlerntem Erstberuf und gesundheitlichen Einschränkungen, die der Ausübung des Ausbildungsberufes entgegenstehen, sowie mindestens 15 Beitragsjahren kann eine Umschulung über den Rentenversicherungsträger genehmigt werden.

Viele Grüsse
Salute
__________________
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