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  #16  
Alt 01.01.2005, 10:32
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Welche Therapie?

Hallo Gino,

als Nachtrag, denn im voprherigen Beitrag habe ich den Bereich "Neue Medizin" ausgelassen:

Von der "Neue-Medizin" verstehe ich z.Zt. erst mal nichts. Beim Suchen im Internet fand ich zum Thema ein Gerichtsurteil (VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM MAIN

Geschäftsnummer: 12 E 591/03 (2)), das möglicherweise (ich sagte ja, ich weiß zu wenig von der "Neuen Medizin")im Zusammenhang mit dem Urheber und / oder den Behandlungen im Rahmen der "Neuen Medizin" steht. Darin heißt es u.a.:

Zitatbeginn:
Nach § 1 BÄO dient der Arzt in der Ausübung seines Berufes der Gesundheit des Einzelnen und des gesamten Volkes. Im Bewußtsein dieser Verpflichtung ist er gehalten, den ärztlichen Beruf nach den Regeln der ärztlichen Kunst auszuüben und dabei die Grenzen des eigenen Wissens und Könnens zu erkennen sowie danach zu handeln (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 BÄO). Dies setzt voraus, daß der Arzt regelmäßig im wohlverstandenen Interesse eines Patienten neben anderem auch die Grundlagen und Entwicklungen der medizinischen Wissenschaft insgesamt zu berücksichtigen hat. Es gehört somit zur Berufspflicht, daß der Arzt sein praktisches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen Gegebenheiten auszurichten hat. Der Kläger bietet nicht die Gewähr, dieser ärztlichen Verpflichtung nachzukommen. Vielmehr ist aufgrund seiner bisherigen Einlassungen davon auszugehen, daß er nicht Willens oder in der Lage ist, sein praktisches ärztliches Handeln an der Einsicht in alle ärztlichen Gegebenheiten auszurichten. Die vom Kläger während des Laufes des Verwaltungsverfahrens und des Gerichtsverfahrens gemachten Äußerungen zeigen, daß er in Diagnostik und Therapie krebskranker Menschen der von ihm begründeten Lehre der sogenannten .Neuen Medizin. den absoluten Vorrang einräumt und andere Ansätze und Methoden bei der Behandlung von vorneherein ausschließt. Da der Kläger für die von ihm vertretene Lehre einen Absolutheitsanspruch geltend macht, steht ernsthaft zu befürchten, daß Patienten einer umfassenden Behandlung nicht zugeführt würden.

Die vom Kläger während des Laufes des Verwaltungsverfahrens und des Gerichtsverfahrens gemachten Äußerungen zeigen, daß der Kläger über die gesamten Jahre hinweg bis zum heutigen Zeitpunkt einzig und allein auf die von ihm begründete Lehre der sogenannten .Neuen Medizin. fixiert ist und gegenüber anderen Therapieformen eine unversöhnliche Haltung einnimmt. Zum Beleg hierfür stehen die folgenden Äußerungen des Klägers bzw. seines damaligen Prozeßbevollmächtigten, wobei es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung handelt. So spricht der Kläger in einem von ihm stammenden Telefax vom 17.12.1992 an das Hessische Landesprüfungsamt für Heilberufe davon, daß er von der Behörde gezwungen werden solle, wieder .den alten überholten Kram. zu machen und seine Patienten .damit in Scharen - schulmedizynisch korrekt - umzubringen, obwohl die Behörde wisse, daß die Patienten nach der Neuen Medizin die zehnfache Überlebenschance hätten.. Im Schriftsatz seines damaligen Prozeßbevollmächtigten vom 12.08.1996 an das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. wird ausgeführt, der Kläger habe im Bereich der Onkologie .eine völlig ablehnende Haltung gegenüber der Medizin bei gleichzeitigem Angebot seiner eigenen Neuen Medizin.. In seinem Schreiben vom 06.09.2002 an das Gericht in Chambery / Frankreich führt der Kläger aus, .die Neue Medizin sei von zwei Universitäten nach naturwissenschaftlichen Regeln verifiziert und damit sei die bisherige Schulmedizin falsch. Das Gericht in Chambery versuche vergeblich, eine wissenschaftliche Leiche zu reanimieren.. Weiterhin hat der Kläger in mehreren Schreiben an das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. aus der jüngsten Vergangenheit den Vorwurf erhoben, ebenso wie die beklagte Behörde wäre die für die Entscheidung zuständige Gerichtskammer mitverantwortlich .an der vorsätzlichen sogenannten schulmedizinischen Tötung von vielen Millionen Patienten in Deutschland und Milliarden Patienten weltweit. (so das Schreiben vom 21.03.2003). Schließlich lassen sich auch aus dem in der mündlichen Verhandlung überreichten Buch des Klägers .Vermächtnis einer Neuen Medizin., Teil 1 Äußerungen entnehmen, die den vom Kläger geltend gemachten medizinischen Alleinvertretungsanspruch belegen. So spricht er auf Seite 7 davon, daß dieses Buch u.a. seinen gestorbenen Patienten gewidmet sei, die .so bedrängt oder gar mit massivem Druck gezwungen wurden, sich wieder in die sogenannte Behandlung der herrschenden Mediziner zu begeben und dort unter Morphium elendig zu Tode gebracht worden (seien).. In dem Vorwort zzur 2. Bis 6. Auflage auf Seite 17 wird davon gesprochen, das Buch sei Grundlage eines völlig neuen Verständnisses der Medizin geworden. Die Leser hätten begriffen, .das hier eine medizingeschichtliche Wende eines vorher für unvorstellbar gehaltenen Ausmaßes markiert. worden sei.
Zitatende.

Und nun liebe(r) Gino,

sind Sie in der Lage, mir Erfolge bei der Krebsbehandlung nach der "Neuen Medizin" insbesondere bei Prostatakrebs konkret nachzuweisen? einen oder mehrere konkrete Heilerfolge? wann? wie? wie oft? welcher Krebs? welches Stadium zu Beginn der Behandlung?

Wie wurde eine eventuell mögliche Spontanremission (Wunder gibt es immer wieder!) von der Behandlung nach der "Neuen Medizin" abgegrenzt?

Referenzadressen von Patienten? Anerkennungen durch Institute, andere Ärzte, Wissenschaftler kann ich wo nachlesen? In welchen Ländern ist die "Neue Medizin" etabliert?

An wen müsste ich mich (ich bin Betroffener im fortgeschrittenen Stadium) wenden? Wer behandelt mich? Übernimmt die Kasse irgendwelche Kosten? Wie teuer ist überhaupt z.B. eine Einzelbehandlung? (da wird sich doch sicher ein Beispiel finden lassen!)

Verfügen Sie über Informationen, die die oben zitierte gerichtliche Auffassung seriös aushebeln? oder teilen Sie die Auffassung des Gerichtes? Was soll im letzten Fall dann aber Ihr Hinweis auf die Webseite zur "Neuen Medizin" bedeuten?

Höre gern Ihre Antwort, aber mit mehr Substanz als nur ein paar läppische LINKS.

Wolfhard
http://www.prostata-sh.info
PSA Selbsthilfegruppe Prostatakrebs in Bielefeld
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  #17  
Alt 01.01.2005, 20:21
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Welche Therapie?

Hallo Gino,

verbindlichen Dank, Sie haben geantwortet und meine Erwartungen bestätigt. Jetzt kann sich jeder Internetleser/-schreiber sein eigenes Bild machen.

Grüße

Wolfhard
www.prostata-sh.info
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