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  #1  
Alt 04.09.2008, 16:57
steffi_64 steffi_64 ist offline
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Beitrag benötige dringend hilfe, wer kennt sich aus

hallo,

habe letzte woche meinen mann verloren.
und nun kommen die bestattungskosten auf mich zu. da hartz 4 bekomme kann ich diese kosten nicht komplett selber tragen. ein teil wird sicher das sozialamt übernehmen.

ich weis nicht wovon ich den rest bezahlen soll, weis jemand ob es irgendwo noch eine andere finanzielle unterstützung gibt?

vielen dank im vorraus

steffi
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  #2  
Alt 04.09.2008, 17:08
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: benötige dringend hilfe, wer kennt sich aus

Hallo Steffi,

zuerst mein herzliches Beileid.

Zu deiner Frage: Bei der Deutschen Krebshilfe gibt es einen Härtefonds, versuch es da einmal.
Bei Google Krebshilfe eingeben, gleich auf den ersten Beitrag gehen und dann "Rat und Tat" (oder ähnlich ) anklinken.

Kann leider keine Links reinsetzen, vielleicht meldet sich ja hier noch jemand.

Vielleicht kannst du dich auch an deinem Wohnort an die Caritas o. ä.
wenden?

Es muss sehr schwer für dich sein, zu deinem schlimmen Verlust nun auch die finanziellen Sorgen.
Gehörst du einer Kirche an? Vielleicht kannst du auch dort um Hilfe nachfragen?

Für die nächste Zeit wünsche ich dir und deinen Kindern viel Kraft.

Alles Liebe Mischmisch
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  #3  
Alt 04.09.2008, 17:45
Benutzerbild von annika33
annika33 annika33 ist offline
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Standard AW: benötige dringend hilfe, wer kennt sich aus

Hallo Steffi,

mein Beileid zum Verlust Deines Mannes.

Leider bin ich auf die Schnelle nur hier fündig geworden --> http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=1207400. Ich denke, Du solltest Dich so schnell als möglich an das zuständige Sozialamt, wegen der Antragstellung wenden. Google doch selber nochmal unter dem Paragraphen nach.

Liebe Grüße


Annika
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  #4  
Alt 04.09.2008, 19:31
andy48 andy48 ist offline
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Standard AW: benötige dringend hilfe, wer kennt sich aus

hallo, liebe steffi

herzliches Beileid zu deinem schweren Verlust

Geh sobald als möglich zum Landratsamt, Abt. Sozialhilfe und besorge dir einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten.

Wünsche dir für die kommende Zeit viel Kraft.

liebe Grüße Andy
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  #5  
Alt 04.09.2008, 20:22
zwergboe zwergboe ist offline
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Standard AW: benötige dringend hilfe, wer kennt sich aus

Wichtig ist:

Kühlen Kopf behalten (auch wenn das leichter gesagt ist ...) und erst die Übernahme der Bestattungskosten beantragen und nicht schon vorher den Auftrag beim Bestattungsunternehmer unterschreiben. Das Sozialamt (oder wie immer das jetzt heißt) zahlt sonst nicht, denn "wer bestellt, der bezahlt auch".
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  #6  
Alt 04.09.2008, 20:47
andy48 andy48 ist offline
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Standard AW: benötige dringend hilfe, wer kennt sich aus

zwergboe,

hallo, sorry, wenn ich widerspreche, der Bestatter wird sofort benötigt, d.h.
er kümmert sich um die Überführung und veranlasst nach Absprache alles weitere.
Sie muss sich nicht vorher mit dem Sozialamt auseinandersetzen. (was in dieser Situation auch zuviel verlangt wäre)

Sobald sie unter eine bestimmte Einkommensgrenze fällt ( Hartz 4) bekommt sie die Bestattungskosten bezahlt.

liebe Grüße Andy
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  #7  
Alt 04.09.2008, 21:00
mischmisch mischmisch ist offline
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Standard AW: benötige dringend hilfe, wer kennt sich aus

Hallo Andy,

du sagst also, man kann die Bestattung veranlassen und das Amt übernimmt
a l l e Kosten die so anfallen?

Sarg, Wäsche, Blumenschmuck, Musik etc.? Urne und Stein?

Das kann ich nicht glauben, aber da du evtl. Bescheid weisst wär es für
Steffi sicher hilfreich ob du das 100%ig weisst, bevor sie da wo reintappt.

Lieber Gruss
mischmisch
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  #8  
Alt 04.09.2008, 21:28
andy48 andy48 ist offline
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Standard AW: benötige dringend hilfe, wer kennt sich aus

hallo mischmisch,

ja, so meinte ich das, natürlich muss das schlicht gehalten werden.
Alles, was Bestattungskosten ausmacht, öffentliche Gebühren (Friedhofs-, Krematoriumsgebühren usw.)
Fremdleistungen (Traueranzeige, Blumenschmuck, Träger

Stein gehört natürlich nicht dazu, da kann sie ev. später einen Antrag stellen
(das weiss ich schlicht nicht)

Bei mir war es ähnlich. Ich war arbeitslos und innerhalb von 4 Wochen hatte ich eine Rechnung über 3000 Euro vom Bestatter erhalten. In der Zwischenzeit hatte ich den Antrag schon gestellt und er wäre genehmigt worden. War dann aber nicht mehr nötig, da ich wieder Arbeit hatte.

lieben Gruß
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  #9  
Alt 08.09.2008, 01:13
Norma Norma ist offline
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Standard AW: benötige dringend hilfe, wer kennt sich aus

Oh Andy,

in welchem Schlaraffenland wohnst du denn? ;-)

Mag sein, dass es keine bundeseinheitliche Regelung gibt (länderabhängig?), aber zumindest in NRW wird LÄNGST nicht alles bezahlt, was du aufgeführt hast (Zeitungsanzeige, Blumenschmuck).

Das Sozialamt zahlt nur das ALLERNÖTIGSTE; meist wird auf eine Urnenbestattung gedrängt (weil halt die billigste Art).
Besteht man auf eine normale Erdbestattung, geht das zwar auch, aber nur in Verbindung mit einer anonymen Beisetzung. Heißt: man weiß zwar, wo sich der Sarg befindet, darf aber die Stelle nicht bepflanzen (sofortige Raseneinsaat).

Und natürlich wird regelmäßig überprüft, ob die/der Hinterbliebene nicht zwischenzeitlich doch in die Lage gekommen ist, die ausgelegten Kosten zu erstatten.

Passiert ist das SO einer Bekannten von mir.

Vielleicht wäre es besser, wenn das Sozialamt mit einem Bestatter des Heimatortes die Bedingungen erörtern würde (hier wird das jedenfalls nicht praktiziert), denn bei einem völlig überraschenden Tod sind die Hinterbliebenen oftmals total überfordert mit den Behördengängen.
Erst recht, wenn die/der Verstorbene auch noch auswärts im KH gelegen hat (Zuständigkeit muss erst geprüft werden).

Wäre mal interessant, wenn noch andere User ihre Erfahrungen mitteilen würden.

Ich glaube, es gibt da jede Menge Info-Defizite.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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  #10  
Alt 08.09.2008, 12:56
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Hallo Steffi, mein tiefstes Beileid!

Also das konnte ich noch in Erfahrung bringen.

Wenn die Voraussetzungen des § 15 BSHG gegeben sind, hat das Sozialamt die für die Bestattung “erforderlichen" Kosten zu übernehmen. Die Entscheidung, welche Kosten im Einzelfall erforderlich sind, hat das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dabei steht ihm ein gewisser Ermessensspielraum zu, doch muss es § 1 II BSHG beachten, der eine der Würde des Menschen entsprechende Ausgestaltung der Sozialhilfe verlangt. Auf jeden Fall sind die am Sterbeort für eine Bestattung entstehenden Kosten zu übernehmen, soweit sie zwangsläufig sind. Bei den meisten Aufwendungen wird allenfalls über die Höhe der Kosten gestritten; denn dabei kommt es darauf an, ob sie ortsüblich und angemessen sind; maßgeblich ist hierfür die jeweilige Friedhofssatzung (VGH Mannheim, NVwZ 1992, 83). Üblicherweise werden nur die Kosten eines einfachen Sargs anerkannt. Auch die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen muß bescheiden sein (OVG Lüneburg, FEVS 33, 251). Das VerwG Göttingen -2 A 2523/97 - hat z. Bsp. von den für Blumen geforderten 450 DM nur 230 DM anerkannt. Auf jeden Fall werden die Kosten eines Holzkreuzes übernommen; ob auch die Anschaffung eines steinernen Grabsteins verlangt werden kann, ist bis heute streitig. Immerhin hat der VGH Mannheim (FEVS 1992, 380) eine Anschaffung in angemessenem Umfang gestattet, sofern die örtliche Friedhofsordnung einen Grabstein vorschreibt.
Quelle: http://www.postmortal.de/Recht/JuristischerDiskurs/Kostentragungspflicht-P15BSHG/kostentragungspflicht-p15bshg.html

Der Standard für Sozialbestattungen umfasst im Allgemeinen folgende Leistungen:

Wahl zwischen Erd- und Feuerbestattung
Überführungskosten, Kosten der Kremation
Sarg
Deckengarnitur
Leiche vorbereiten
Aufbewahrung des Leichnams
Bestatterleistungen wie etwa für Beschaffung von Urkunden
Kapellen- / Trauerhallenbenutzung
Sargträger
Orgelspiel
Trauerredner oder geistliche Begleitung der Trauerfeier
Friedhofs- und Bestattungsgebühren des Friedhofs vor Ort
Erstanlage der Grabstelle (Pflanzen, Grabkreuz oder Grabkissen)


Es besteht sowohl ein Anspruch auf Erd- als auch auf Urnenbestattung. Eine Beisetzung in einer anonymen, das heißt nicht gekennzeichneten, Grabstätte ist möglich, wenn sie dem Willen des Verstorbenen entspricht. Ein Zwang zur Wahl einer anonymen Urnenbestattung besteht ausdrücklich nicht. Auch ist es nicht zwingend erforderlich und meist auch nicht möglich (innerhalb von 48 Stunden), den Antrag „vor“ Beauftragung des Bestattungsinstitutes beim Sozialamt zu stellen (FamRZ 1997, 1472).
Man sollte sich halt nur sicher sein, dass man wirklich unter den Personenkreis fällt, der die Bestattung bezahlt bekommt, denn man haftet persönlich für den unterschriebenen Vertrag.

Und hier steht es nochmals sehr schön beschrieben drin:
http://www.dechert.de/downloads/sozialbestattung.pdf

Alles Gute!
__________________
Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

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mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011
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  #11  
Alt 08.09.2008, 22:00
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Beiträge: 1.153
Standard AW: benötige dringend hilfe, wer kennt sich aus

Guten Abend
in vielen Gemeinden (NRW) ist eine Bestattung, die auf Kosten des Staates geht oder auf Wunsch des Verstorbenen geht, eine anonyme Urnenbestattung. Dies liegt daran, dass die Friedhöfe, so hart das klingen mag, Platz sparen möchte.
Wenn die städt. Friedhofsverwaltung bei anonymen Bestattungen nur Urnengräber zuläßt, dann kann man (leider) nicht wählen.
Inwieweit der Staat alle Kosten übernimmt, und dann auch eine nichtanonyme Bestattung zu läßt, weiß ich nicht. Ich denke, auch wenn viele mich jetzt für pietlos halten, ist eine anonyme Bestattung ok. Der Quadrant (die Stelle auf dem Friedhof) ist bekannt, nur es fehlt der Grabstein.
Diese Information dass Bestattungen, die anonym sind, Urnenbestattungen sind in Großteilen von NRW, habe ich von einem Trauerseminar in einem Trauerhaus, dass selbst Bestattungen durchführt.
Das was die Kostenübernahme des Staates angeht ist meine private Meinung.
Wobei ich für mich eine anonyme Bestattung "vorgesehen" habe. Ich meine trauern kann man auch, ohne ein Grab. Mein Vater ist über 100km entfernt beerdigt und meine Großeltern haben ihre letzte Ruhestätte über 350 km weit weg. Ich trauer auch ohne Grab und kann dies viel besser als auf dem Friedhof. Von daher ist eine anonyme Bestattung für mich nichts schlimmes

Gruß
Barbaar
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