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  #1  
Alt 14.09.2008, 20:58
bine807 bine807 ist offline
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Standard Schwerbehinderten Ausweis 80

hallo,

Habe einen Schwerbehindertenausweis 80 Grad in Grün ohne Merkzeichen bekommen. Wer weiss welche Vorteile bzw. vergünstigungen man hat.

vielen Dank für Eure Hilfe

Bine807
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  #2  
Alt 14.09.2008, 21:32
mischmisch mischmisch ist offline
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Beiträge: 1.075
Standard AW: Schwerbehinderten Ausweis 80

Hallo,

nur ganz kurz: mit dem Ausweis hast du sicher auch ein Merkblatt erhalten, da kannst du alles nachlesen.

Wenn du spezielle Fragen hast kann dir hier sicher auch jemand weiterhelfen.

mischmisch
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  #3  
Alt 14.09.2008, 21:34
bine807 bine807 ist offline
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Ort: Sylt
Beiträge: 15
Standard AW: Schwerbehinderten Ausweis 80

hallo,

leider habe ich kein Merkblatt dazu erhalten. und im internet finde ich auch nicht wirklich was. hoffe hier kann mir jemand helfen...
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  #4  
Alt 15.09.2008, 01:38
celcha celcha ist offline
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Beiträge: 13
Standard AW: Schwerbehinderten Ausweis 80

Hallo Bine807

ich habe selbst auch einen Schwerbehindertenausweis 80% ohne Merkzeichen. damals habe ich auch kein Merkblatt bekommen,aber im Laufe der Zeit einige Infos bekommen. Ich versuche mal ein paar aufzuschreiben. Im Internet kannst du aber weitere und detalliertere Infos bekommen.

Da ich nicht weiss ob du zur Zeit arbeitest, bzw. eine Einkommenssteuer abgeben musst,kommen ev. die ersten 3 Punkte nicht in Frage.

1. Bei der Einkommenssteuer bekommst du einen Behindertenpauschalbetrag von 1060 Eur, der mit der Abgabe der Einkommenssteuerjahresausgleich berechnet wird. Hier muss einmal der Ausweis beim Finanzamt, als Kopie, vorgelegen haben.
2. Beim Antrag Einkommenssteuerjahresausgleich kannst du 900 Eur als Aussergewöhnliche Belastung ohne Nachweise eintragen. Nicht zu vergessen kannst du dort auch jede einzelne Arztfahrt (Hin und Rückfahrt) und Arztrechnungen,Eigenbeteiligungen etc. angeben, die du dann steuerlich geltend machen kannst.Allerdings muessen 3% des Bruttolohnes erreicht werden,alle Kosten darüber werden dann steurlich angerechnet..

3. Als Kosten für den ev.Arbeitsweg werden im Einkommenssteuerjahresausgleich vom Finanzamt Hin und Rückfahrt berechnet.

4. Falls du im öffentlichen Dienst arbeitest, bekommst du 5 Tage zusätzlichen Urlaub.Ich weiss allerdings nicht ob es in der freien Wirtschaft dieses auch gibt.

5. Besondere Kündigungsschutz beim Arbeitgeber

6. Einige Ermässigungen bei Veranstaltungen , Kinos ,Tierparks und Parkhäuser,etc.

Gruss Celcha

Geändert von celcha (15.09.2008 um 01:41 Uhr)
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  #5  
Alt 15.09.2008, 11:00
bine807 bine807 ist offline
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Registriert seit: 11.09.2008
Ort: Sylt
Beiträge: 15
Lächeln AW: Schwerbehinderten Ausweis 80

Hallo,

vielen Dank für eure Hilfe, werde mir alles anschauen.

gruß Bine
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