Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Behandlung von Krebs > Operation

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 17.12.2009, 16:38
annebeke annebeke ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 3
Standard Patientenverfügung & CO

Habt ihr euch vor (möglichen) größeren Operationen abgesichert?
Einiges erledigt und schriftlich festgehalten?
Hat jemand von euch einen Betreuer in gesundheitlichen Fragen?

Mache mir gerade viele Gedanken zu dem Thema.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17.12.2009, 17:54
Benutzerbild von HelmutL
HelmutL HelmutL ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Dreiländereck
Beiträge: 2.026
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Hallo Annebeke,

ich finde, solche Gedanken sollte man sich machen. Sie sind wichtig. Wie wichtig, kann ich zur Zeit selber feststellen. Wende dich an einen Notar, der weiss Rat. Ich z.B. habe bereits eine Vorsorgevollmacht inclusive Patientenverfügung abgeschlossen. Gleichzeitig mit meiner Schwiegermutter. Diese Vollmacht muss ich inzwischen leider auch anwenden und ich bin froh, das rechtzeitig gemacht zu haben.

Heut wär es zu spät. Mit solch einer Vorsorgevollmacht sind Behördengänge, Bankangelegenheiten, Entscheidungen im Namen meiner Schwiegermutter in der Regel ganz einfach. Auch für den Fall aller Fälle, der hoffentlich nie eintreten wird, hat man für sich selbst so am besten vorgesorgt.


Liebe Grüsse

Helmut
__________________
Zeit zum Weinen, Zeit zum Lachen.
http://www.krebs-kompass.org/howthread.php?t=31376
http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=48070

Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise.

Geändert von HelmutL (17.12.2009 um 17:56 Uhr) Grund: Räschtschreipung
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.01.2010, 02:34
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2009
Ort: Süd-Bayern
Beiträge: 15
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Hallo Forengemeinde,

"Patientenverfügung"?
Vorsorge-Vollmacht ..
Generalvollmacht ..?

Leute -- das ist in unserer heutigen Zeit, in der das "gesprochene" Wort nichts mehr gilt, ein zwingendes Muss!

Ich weiß wovon ich rede:
Ich bin "Begünstigter" gewesen bei meinem vor 19 Jahren verstorbenen Schwiegervater und bin jetzt auch der Begünstigte bei meiner schwerst dementen Schwiegermutter (92 Jahre alt) sowie bei meiner an BDSK schwer erkrankten Frau.

In den Krankenhäusern und bei Ärzten musste ich schon mehrfach das Exemplar der sogenannten "Ausfertigung" der Notarurkunde zücken -- sonst hätten die Mediziner "weil Not am Manne war" gemacht, was sie wollten ...

Und auch die Banken zieren sich nicht ein ganz unschönes Spiel in Gang zu bringen, wenn sie merken, dass da nichts geregelt ist ..

Meine Anregung an alle:
Macht so etwas -egal ob es da nun einen neuen rechtlichen Rahmen gibt oder nicht- es ist NOTWENDIG.
Der "Begünstigte" (also der, der für den Patienten hernach tätig wird) sollte jemand sein, dem Ihr selber blind vertrauen könnt und der sich nicht so leicht von "anderen" über den Tisch ziehen läßt und einen gesunden Menschenverstand hat.

Aber gaaaanz wichtig: nutzen tut so etwas nur dann, wenn es von der Form her o.k. ist: und da geht OHNE Notar NICHTS!

Nur ein Textmuster aus dem Internet abschreiben, unterschreiben und dann glauben "jetzt sind wir auf der sicheren Seite"!? Falsch -- alles umsonst!
Solche Papiere brauchen nicht anerkannt zu werden -- un ddiese Nicht-Anerkennung muss nciht mal begründet werden.

Nur die notarielle Form zählt!
Wenn Ihr beim Notar seid: Zur Ausübung der Vollmacht braucht Ihr die sog. "Ausfertigng". Eine "begaubigte Abschrift" (auch wenn die vom Notar gemacht wurde!) berechtigt NICHT dazu, die Vollmacht auszuüben!

Grüße

CH-Schneckerl
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.01.2010, 04:05
Benutzerbild von czilly
czilly czilly ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.897
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Zitat:
Zitat von CH-Schneckerl Beitrag anzeigen
Aber gaaaanz wichtig: nutzen tut so etwas nur dann, wenn es von der Form her o.k. ist: und da geht OHNE Notar NICHTS!
...
Nur die notarielle Form zählt!
Wenn Ihr beim Notar seid: Zur Ausübung der Vollmacht braucht Ihr die sog. "Ausfertigng". Eine "begaubigte Abschrift" (auch wenn die vom Notar gemacht wurde!) berechtigt NICHT dazu, die Vollmacht auszuüben!
Ein leider sehr weit verbreiteter Irrtum!
„Leider“ vor allem deshalb, weil das auch viele Ärzte und Banken den Betroffenen einzureden versuchen oder oft genug sogar selbst glauben. Juristische Laien lassen sich dann oft einschüchtern und mit dieser Auskunft abspeisen.

Hier der Link zur entsprechenden Seite des Bundesjustizministeriums (und da sollte man es ja wohl wissen!): http://www.bmj.de/enid/9c0e77f8dfc63...uegung_oe.html
Dort wird ausdrücklich klargestellt:
(Zitat) „Bitte beachten Sie aber, dass Patientenverfügungen zukünftig nur dann wirksam sind, wenn sie schriftlich verfasst und vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sind (eine Unterschriftsbeglaubigung oder notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist dagegen nicht zwingend vorgeschrieben).“

Ich möchte betonen, dass ich den Hinweis von CH-Schneckerl zwar auch höchst sinnvoll halte, weil man mit einer notariell beurkundeten (§§ 128 BGB, 8 ff BeurkG) oder zumindest notariell beglaubigten (§§ 129 BGB, 40 BeurkG) Patientenvollmacht auf der „sicheren Seite“ ist und damit man den Problemen, dass sie eine Stelle (fehlerhaft!) nicht anerkennen will, einfach aus dem Weg gehen kann. Außerdem vermeidet man damit natürlich auch Beweisschwierigkeiten. Insoweit würde ich den Rat unterstützen, diese Form zu wählen, auch wenn sie tatsächlich NICHT erforderlich ist.

Nur für den Fall, dass jemand von Euch vielleicht in der Situation ist, über eine nur in einfacher Schriftform ausgestellte Vollmacht zu verfügen, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass er sich mit der Auskunft, dass diese nicht gültig ist, nicht zufrieden geben muss. Sie ist gültig!!!

Liebe Grüße,
Czilly
__________________
Genau in dem Moment, als die Raupe dachte, die Welt geht unter, wurde sie zum Schmetterling.
(Peter Benary)

Geändert von czilly (09.01.2010 um 04:10 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.01.2010, 18:11
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2009
Ort: Süd-Bayern
Beiträge: 15
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Hallo Czilly,

ja - du hast recht (und ich habe mich wohl unglücklich ausgedrückt):

Eine Patientenvollmacht ist -juristisch- nichts anderes als ein Dokument: ein "Vertrag" mit sich selbst (und ein typischer Vertreter dieses Vertragstyps ist z.B. das Testament).
Für das Testament ist auch die notarielle Form NICHT vorgeschrieben -- aber wie die Praxis uns lehrt, ist es sehr sehr ratsam diesen "Vertrag mit sich selbst" vor dem Notar zu beurkunden.

Und genauso verhält es sich mit der Patientenverfügung:
Was nützt mir die tollste und beste Patientenverfügung, wenn diese dann, wenn sie angewandt und umgesetzt werden solll, von meinem "Vertragsgegenüber" nicht anerkannt wird, weil
  • das "Gegenüber" behauptet, der Verfasser sei nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen oder weil
  • der Patinet das nur alles so niedergeschrieben, weil es ihm vordiktiert wurde oder..
  • " --> die Unterschrift - also die scheint nicht so ganz eigenhändig vollzogen zu sein .."

Ich korrigiere mich also in soweit, als ich natürlich gemeint habe, dass so ein Vertragswerk nur dann seinen ihm zugedachten Zweck erfüllen kann, wenn es dann, wenn es drauf ankommt, von niemanden durch irgendwelche juristischen Winkeladvokatenzüge erschüttert werden kann. Bei einem notariellen Dokument sind solchen Versuchen von Anfang an in 99 Prozent der Fälle die Flügel gestutzt!

Und ich kann nur noch eines draufsatteln:
Trotz "vor dem Notar beurkundeter Generalvollmacht und Patientenverfügung" bei meiner mittlerweile schwerst dementen 92-jähr. Schwiegermutter hat es die Bank abgelehnt, dass ich über das Bank-Giro-Konto (mit)verfügen kann (sprich: ich wollte eigentlich "nur" online mitlesen können, was da alles an Geldbewegungen läuft, weil da zu viele "Sparverträge" abgeschlossen wurden, die für sich selber wiede rüber eine Kreditlinie auf dem Girokonto gegenfinanziert wurden ...). Der Fall geht nun über das Notariat den offiziellen Weg zur Bankenaufsicht ...
Wie gesagt. notariell beurkundet -- und trotzdem hat sich die Bank geweigert.
Zwischenzeitlich ist das Konto von mir gekündigt worden -- und von mir ein neues (bei einer anderen Bank) eröffnet worden (war etwas umständlich die Rentenzahlung und Krankenkassenabbuchungen da umzudirigieren ...)

Macht euch alle nichts vor:
Krankheit ist ein Wirtschaftsfaktor - ist ein Geschäft (geworden)! Und wenn da jemand ein Geschäft machen will, dann wird er versuchen, diese Ziele zu verfolgen. Wenn dabei eine nicht notariell beurkundete Patientenvollmacht diesen Zielen im Wege steht, was glaubt ihr, was da passieren wird?

Liebe Grüße
CH-Schneckerl
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.01.2010, 22:27
mischmisch mischmisch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2008
Beiträge: 1.082
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Hallo CH-Schneckerl.

Ganz kurz eine Frage.
Ist diese Bank in der Schweiz?
Ich kann mir das hier in dieser Art garnicht vorstellen.
Aber bekanntlich k...... ja Pferde nicht nur vor Apotheken.

Lieber Gruss
Rosita
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 10.01.2010, 22:41
CH-Schneckerl CH-Schneckerl ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2009
Ort: Süd-Bayern
Beiträge: 15
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Hallo Rosita

nein - nicht Schweiz (ich weiß: mein Nickname weckt da gewisse Assoziationen, was ja auch so i.O. geht ..)

Ich wohne in Südbayern - genügt das?
Und es war eine Bank, die genossenschaftlich organisiert ist.

Grüße
CH-Schneckerl
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11.01.2010, 02:59
Boxerhund1 Boxerhund1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 05.06.2009
Ort: Ba-Wü
Beiträge: 202
Standard AW: Patientenverfügung & CO

hallo Mischmisch,

es ist bei deutschen Banken nicht anders. Als meine Mutter starb - und mein Vater ist dement - war ich gezwungen, diese Vorsorgevollmacht (eine komplette Generalvollmacht...) zur Anwendung zu bringen. Und das, obwohl ich schon lange eine Kontovollmacht "über den Tod hinaus" habe. Da aber mein Vater noch lebt - und es ein gemeinsames Konto war - hätte ich keinen Zugriff auf die Konten meiner Eltern mehr gehabt. Mit der Vollmacht hat es sich dann relativ schnell geregelt.

@ Anja,
du solltest jetzt denken - und das gründlich. Keiner findet es prickelnd, für den Fall vorzusorgen, wo er dann nicht mehr selber entscheidungsfähig ist.
Ich habe es vor Jahren gemacht, als ich wieder anfing, Motorrad zu fahren. Ich liebe das biken... naja... inzwischen komm ich leider auch nicht mehr dazu .... aber es war mir immer bewußt, daß auch was passieren kann.
Damals hatte ich meine Mutter eingesetzt als Bevollmächtigte, bis das nicht mehr ging von ihrer Seite aus. Jetzt ist es ein Cousin von mir, der außerdem noch Anwalt ist.
Ich habe es damals gemacht als eine Art von "Regenschirm". Hat man ihn dabei, dann braucht man ihn meist nicht

Keiner hofft, daß es je nötig ist, daß so eine Vollmacht zur Wirkung kommt. Aber wenn das dann doch der Fall sein sollte, dann ist man bescheiden dran, wenn man sie nicht hat.
Mein Vater ist mein nächster Verwandter - aber der ist schwer dement und würde noch nicht mal mehr begreifen, was vor sich geht. Und dann würde ein Amtsvormund eingesetzt werden im Zweifelsfall. Eine Entscheidung nach Aktenlage eines völlig Fremden, der mich nicht kennt und nichts von mir weiß, nicht weiß wie ich denke und was ich will? Danke... aber nein danke!

Vorallem aber ist auch eine Patientenverfügung nötig, die den klaren Willen erklärt. Wenn es dann mal so ist, daß gar nichts mehr geht, dann will ich auch, daß man mich gehen läßt - und nicht das letzte bißchen Energie aus meinem Körper rauspreßt, bis auch der endgültig versagt.

Als es mit meiner Mutter zu Ende ging letztes Jahr, da habe ich dafür gesorgt, daß sie ruhig und ohne Schmerzen oder Angst sterben konnte. Sie hatte zwar keine Patientenverfügung, aber ich kannte ihren Willen und vorallem ihre grundsätzliche Einstellung dazu. Und ich habe deswegen auch - noch in Absprache mit meiner Mutter kurz vor ihrem Tod - danach unseren Hausarzt "ausgesucht", der sie zuhause dann betreuen sollte. Da meine Mutter selber Ärztin war, wußte sie, welchen Kollegen sie da dann noch vertrauen konnte.

Sowas muß man sich alles vorher überlegen. Man kann seinen Willen nur solange kund tun, solange man selber noch "bei Sinnen" ist - und damit entscheidungsfähig.
Für jeden von uns - und wirklich für JEDEN - kommt der Tag. Ob Krankheit oder Unfall... es trifft uns alle irgendwann. Gut, wenn man dann vorgesorgt hat.
__________________
Liebe Grüße, Cori

Als Angehörige kam ich, als Hinterbliebene blieb ich.

Mama: 4.10.1924 - 29.6.2009
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11.01.2010, 11:48
chaoskatze chaoskatze ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 195
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Ja, auf jeden Fall! Wobei ich der Meinung bin, dass auch jeder Mensch, der noch halbwegs Hirn übrig hat, das machen sollte, aus Rücksicht auf seine Angehörigen. Schließlihc kann dich morgen auch einfach ein Auto erwischen.

Habe das bereits vor 8 Jahren gemacht, alle ein oder zwei Jahre unterschrieben, und mein Neurochirurg war sehr glücklich, als ich ihm das vor der ersten OP gegeben habe und das noch mal verbal bestätigt habe.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 12.01.2010, 19:03
libra libra ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 79
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Hallo ihr Lieben,
Ich habe auch anlässlich der Verlassenschaftauflösung meiner Mutter, die am 4.7.09 nach 2-jähriger Schwerstbehinderung verstorben ist, beim Notar eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten für mich erstellen lassen.

Da meine Mutter keine Versorgevollmacht für sich erstellt hatte, wurde ich vom Gericht als Sachwalterin eingesetzt.

Ich wollte im Falle es einmal notwendig sein sollte meinen Angehörigen diese Bürokratie, die ich als Sachwalterin meiner Mutter erfahren musste, ersparen. Alle Ausgaben musste ich aufzeichnen und diese wurden jährlich vom Bezirksgericht überprüft. Da ich von der Buchhaltung komme war das für mich nicht zu schlimm aber meine Lieben haben Talente eher auf anderen Gebieten.

Die Vorsorgevollmachten sind so aufgeteilt, dass mein Mann in erster Linie drann ist, wenn er nicht kann rückt meine ältere Tochter nach und wenn auch diese nicht kann ist meine jüngere Tochter an der Reihe.

Patientenverfügung habe ich auch beim Notar erstellen lassen, da ich bei meiner Brustkrebsdiagnose vor 2 Jahren endlich begriffen habe, dass ich nicht unbedingt 88 Jahre alt (so wie meine Mom) werde.

Ich fühl mich derzeit "gesund" aber ich kann sagen, dass ich alles geregelt habe, das ich zur Zeit kann.
Liebe Grüße
Ilse
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 13.01.2010, 00:10
Benutzerbild von HelmutL
HelmutL HelmutL ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Dreiländereck
Beiträge: 2.026
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Guten Abend,

im Frühjahr 2008 hat meine Schwiegermutter eine Vorsorgevollmacht incl. Patientenverfügung vom Notar erstellen lassen. Auf mein Betreiben hin. Sie war damals noch bei klaren Sinnen und wusste, was sie unterschrieb. Was ich damals vermutete, hat sich dann im Laufe der Zeit bestätigt. Anfang dieses Jahres mussten wir sie in einem Pflegeheim unterbringen.

Bereits seit einiger Zeit kann sie ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr selbstständig ausführen. Ihre Vorsorgevollmacht hat das für mich bisher zum Kinderspiel gemacht. Von der Bank, über Krankenkasse/Pflegeversicherung und Sozialstationen, die für sie angegiert wurden, Ärzte, die wir konsultieren mussten, bis hin zur Einweisung ins Pflegeheim gab es keinerlei Schwierigkeiten für mich. Die Vorlage der Vorsorgevollmacht genügte in allen Fällen. Die Kündigung von diversen Versicherungen und Vereinen war kein Problem. Eine Kopie der Vollmacht genügte und meine Unterschrift wurde anerkannt.

Für mich war das besonders wichtig, da ich "nur" der Schwiegersohn bin, also nicht mal ein leiblicher Verwandter. Eltern, Geschwister, Kinder, der Ehemann meiner Schiegermutter sind verstorben, es sind nur noch Enkel da. Kein Arzt hätte mich z.B. zu Untersuchungen und Patientengesprächen zugelassen oder müsste mir überhaupt Auskunft geben. Das alles wäre ohne Vollmacht nur sehr schwer mit hohem Paiperkrieg zu berwerkstelligen gewesen.

Ich kann jedem den Abschluss einer solchen Vollmacht (incl. Patientenverfügung) empfehlen. Ganz wichtig ist, das durch einen Notar machen zu lassen. Dann hat sie Hand und Fuss und wird auch entsprechend anerkannt. Ich habe auch für mich selbst eine solche Vollmacht erstellen lassen. Man weiss ja nie, was alles passieren kann.

Eins möchte ich noch anführen: eine solche Vollmacht ist absolute Vertrauenssache. Meine Bevollmächtigte könnte z.B. bereits jetzt mein Haus und mein Auto verkaufen und mein Konto plündern. Sie wäre zwar mir gegenüber Schadensersatzpflichtig bzw. stünde mit einem Fuss im Gefängniss. Mein Eigentum wäre allerdings weg. Der Käufer braucht die Rechtslage bei Vorlage einer solchen Vollmacht nicht zu überprüfen und ein solcher Kaufvertrag ist rechtsgültig!! Ich sässe also auf der Strasse und hätte nicht mal mehr das Geld, um mit dem Bus zu fahren. Also Vorsicht. Die Bevollmächtigten sollte man mit Bedacht wählen.


Liebe Grüsse

Helmut
__________________
Zeit zum Weinen, Zeit zum Lachen.
http://www.krebs-kompass.org/howthread.php?t=31376
http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=48070

Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 20.01.2010, 15:00
Kerstin N. Kerstin N. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2007
Beiträge: 463
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Hallo,

als meine Mutter Ende der neunziger Jahre zum ersten Mal an Brustkrebs erkrankte, fragte ich sie, ob sie sich schon einmal mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung befaßt hatte.

Ich erntete damals mit meiner Frage nur Unverständnis und Vorwürfe.
Meine Schwester warf mir sogar "Erbschleicherei"vor.

Ich sprach das Thema erneut an, als meine Mutter wiederholt krank wurde. Wieder ohne Erfolg.

Sie meinte zwar, sie wolle es sich überlegen, jedoch ist nie etwas geschehn in dieser Hinsicht.

Dann brach der Krebs Anfang 2007 erneut aus.
Es geschah wiederum nichts.

Selbst als klar war, daß meine Mutter sterben würde, unterstützte meine Schwester mich nicht in meiner Bemühung, meine Mutter zu bitten, alles zu regeln.

Ganz im Gegenteil zog sich meine Schwester, die bis zu diesem Zeitpunkt stets mit meiner Mutter zusammen gelebt hatte, jeglicher Verrantwortung und tat so, als würde unsere Mutter wieder gesund werden.

Mein Mann und ich führten viele Arztgespräche, was sich als sehr sinnvoll erwies, da unsere Mutter eine sehr schwierige Patientin war. Sie wollte von ihrer Erkrankung nichts mehr wissen und ignorierte Ärzte und Pflegepersonal weitestgehend.

Im Beisein meiner Mutter gelang es uns hin und wieder mit einem der behandelnden Ärzte zu sprechen. Die sahen es nicht unbedingt als notwendig an meinen Mann und mich als Gesprächspartner zu akzeptieren und erzählten uns daher meist nur das Nötigste.

Nur dem Pflegedienst, der meine Mutter zu Hause betreute, ist es zu verdanken, daß wir involviert waren.

Es war eine höllische Zeit, kann ich euch sagen.

Da wir(meine Geschwister, sowie ich mit meiner Familie)alle weit entfernt von meiner Mutter lebten, war es ein echter Drahtseilakt, alles zu koordinieren(Arzttermine, Krankengymnastik, Pflege usw.).

Meine Geschwister(Bruder und Schwester), die immer alles für meine Mutter getan hatten, benahmen sich plötzlich wie kleine Kinder und wollten der Wahrheit nicht ins Gesicht schauen.

Als meine Mutter schließlich gestorben war, durften wir uns von meiner Tante noch vorwerfen lassen, wir hätten uns nie gekümmert. Lediglich meine Schwester wäre immer da gewesen(war sie ja auch, hat sich aber jeglicher Verantwortung verweigert).

Ich bin absolut dafür seine Dinge zu regeln und sie immer, sozusagen, auf den neuesten Stand zu halten. Das hat mich diese unseelige Sache mit meiner Mutter gelehrt.

Das sollte jeder machen, nicht erst, wenn eine Erkrankung aufgetreten ist.

Liebe Grüße
Kerstin
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 06.02.2010, 09:46
bebe bebe ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.10.2005
Beiträge: 57
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Mein Mann wurde mit Verdacht auf Herzinfarkt in die Klinik eingewiesen. Dort verfiel er ins Koma und als ich zu ihm fuhr, wurde ich als erstes gefragt, ob er eine Patientenverfügung habe. Als ich es bejahte und meine vorzeigte, seine hatte ich logischerweise nicht dabei, meinte der Doc, das ist gut, dann werden wir nichts mehr machen, sondern ihm alle weiteren Quälereien ersparen und ihm nur noch Flüssigkeit und Schmerzmittel zukommen lassen. Logischerweise wusste ich da sofort, dass ich am Abend vorher das letzte Mal mit meinem Mann gesprochen habe. Aber ich war unendlich dankbar, dass er in seinen letzten Stunden nicht mehr gequält worden ist. Er hat, trotz Koma, alles um ihn mitbekommen, Unser Sohn hat zu ihm gesagt, er müsse bald wieder nach Hause kommen, denn sie wüssten jetzt, dass ihr Baby ein Junge wird und er doch noch im Garten mit ihm Fußball spielen müsse und da liefen meinem Mann die Tränen. Euch alles Gute, Gottes Hilfe und viel Kraft
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 05.10.2010, 09:16
anwalt anwalt ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Patientenverfügung & CO

In 2010 gab es einige rechtliche Änderungen bezüglich Patientenverfügungen. Bitte benutzt keine Vorlagen, sondern geht zu einem Anwalt und schreibt eine zugeschnittenen Patientenverfügung mit sehr vielen Details. Es ist zwar unangenehm, aber wie wir den Berichten entnehmen können sehr nützlich wenn es dazu kommt. Ich hoffe dass keiner von uns sie jemals gebrauchen wird.
__________________
Patientenverfügung
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 08.11.2010, 11:27
herrbessel herrbessel ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Patientenverfügung & CO

Der Gesetzgeber hat sich angesichts dieser Appelle denn auch nach Kräften bemüht, den Wünschen der Menschen Rechnung zu tragen. Seit Herbst 2009 normiert ein Gesetz: Jeder Deutsche hat das Recht, schon in guten Zeiten festzulegen, wann er eine Krankheit als so belastend empfindet, dass er lieber sterben möchte, als die Torturen einer Therapie auf sich zu nehmen. Das Mittel der Wahl: eine Patientenverfügung.

Schöne Grüße!
__________________
Patientenverfügungen
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:49 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55