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  #1  
Alt 17.09.2007, 18:02
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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Registriert seit: 20.02.2005
Beiträge: 131
Standard knappschaft: ablehnung des reha-antrags

ihr lieben,
nun hab ich die (schon erwartete) ablehnung meines reha/kur-antrages (gibts da einen unterschied?) bekommen.

begründung:
"die rv (knappschaft) kann ... onk. nachsorgeleistungen grundsätzlich bis zum ablauf eines jahres nach beendeter primärbehandlung bewilligen.
hierfür reicht es nicht aus, dass die med. veraussetzungen für die bewilligung der ersten onk. nachsorgeleistung erfüllt waren. vielmehr müssen die med. veraussetzungen für jede onk. nachsorgeleistung erfüllt sein. ein anspruch auf eine bestimmte anzahl von nachsorgeleistungen besteht nicht..."

das heißt, ich müßte mir innerhalb eines jahres schon zwei rezidive leisten, damit ich nochmal kuren kann? oder wie? verstehe das nicht richtig.

zur vorgeschichte:
bk - ersterkrankung 10/2000, op, chemo
---> ahb frühjahr 01 (damals noch bfa)
rezidiv 10/04, bestrahlung bis 04/05
---> kur/reha 10/05

seit 07/05 eu-rente bis 06/08

werde natürlich einen widerspruch schreiben, den ich u.a. damit begründe, daß ich nach auslaufen der eu-rente wieder arbeiten möchte & deshalb nochmal bißchen kraft tanken bzw. mich stabilisieren möchte.

habe hier schon bißchen rumgelesen, aber leider scheint nirgendwo nix genaues zum thema -wieviele kuren eigentlich möglich sind- zu stehen.

jedenfalls verwirrt mich diese ominöse begründung noch bißchen.

da es die frühere regelung mit 3 möglichen kuren in den 3 folgejahren nicht mehr gibt, würde mich schon interessieren, auf welcher basis jetzt kuren positiv beschieden werden können (von einer ersten pauschalen ablehung mal ganz abgesehen...). oder kann jeder ablehnen, wie er will?

noch jemand hier, der vielleicht auch meine leidvollen erfahrungen mit der knappschaft teilt (dies ist bei weitem & leider nicht das erste mal trödel mit dieser truppe - der erste kurantrag nach bestrahlung wurde auch erst mal abgebügelt & erst nach widerspruch pos. beschieden)

es nervt!
luci*katze
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  #2  
Alt 17.09.2007, 21:55
Milena Milena ist offline
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Registriert seit: 25.01.2006
Beiträge: 35
Standard AW: knappschaft: ablehnung des reha-antrags

Hallo Luci-Katze,

soweit ich weiß ist es tatsächlich so, daß grundsätzlich nur ein Anspruch auf eine Nachsorgeleistung im ersten Jahr nach der Primärbehandlung gewährt wird, bekommt man dann im zweiten Jahr noch eine Reha bewilligt, ist meistens eine ganze Portion Glück dabei. Allerdings hat man jedes Mal einen neuen Anspruch, wenn es wieder zu Krebsbehandlungen kam, Du hättest also nach der Bestrahlung des Rezidivs zunächst in die AHB fahren können und ein Jahr später in die Nachsorgereha. Dadurch, daß Du aber scheinbar die AHB nicht genutzt hast, zählte wahrscheinlich die Reha schon als Nachsorgeleistung (die AHB zählt da nämlich nicht zu). D. h, Dein Antrag wird jetzt gewertet wie der Antrag für eine zweite Nachsorgereha.
Du hast nun zwei Möglichkeiten, zum einen den Widerspruch gegen die Entscheidung, zum anderen kannst Du aber, was hier sinnvoller scheint, weil Du schon in Rente bist, den Antrag erneut stellen, aber bei Deiner Krankenkasse. Der Rentenversicherungsträger hat nämlich jetzt kein Interesse mehr daran, für Dich zu investieren, da er ja ohnehin schon Rente zahlen muß.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Viel Erfolg und alles Gute (habe selber auch gerade einen Widerspruch gegen meine Reha-Ablehnung laufen)

Milena
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  #3  
Alt 19.09.2007, 00:46
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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Registriert seit: 20.02.2005
Beiträge: 131
Standard AW: knappschaft: ablehnung des reha-antrags

liebe milena,
danke für deine antwort!

du hast dich sehr verständlich ausgedrückt. also besteht eine kurmöglichkeit nur noch im ersten jahr nach erkrankung (1x ahb, 1x reha) & danach erst wieder nach 4 jahren? diese innerhalb-der-ersten-3-jahre-3-x-geschichte ist also inzwischen vollständig passé?

mit deiner erklärung wird mir auch einiges klar. hatte ja geschrieben, daß dat nicht der erste trödel mit der knappschaft war.

während meiner bestrahlung stellte ich damals den antrag auf ahb, der - soweit ich weiß - binnen 10 tagen (also jedenfalls sehr kurzfristig) beschieden werden muß.
es dauerte bei mir 10 wochen (WOCHEN). danach bekam ich aber auch gleich eine kurplatz mit datum & uhrzeit zugewiesen - und zwar genau für den zeitraum, den ich im antrag extra vermerkt hatte als zeitrahmen, zu dem ich aus persönlichen gründen keine kur antreten kann.

ich informierte die knappschäfter darüber, woraufhin mir die komplette kur bzw. ahb gestrichen wurde - aufhebungsbescheid! es führte kein anderer weg mehr dazu - ich mußte tatsächlich einen vollkommen neuen antrag stellen, woraufhin ich ja dann auch prompt im okt/nov.05 zur kur fahren konnte - ein halbes jahr nach ende der bestrahlung.

es gab um dieses geschehen sehr viel krieg mit den herzchen bei der knappschaft - ich bin seit dem wirklich nicht mehr gut auf die zu sprechen (die auf mich vermutlich auch nicht mehr)

jedenfalls ist das verfahren zu verstehen, da es ja effektiv eine von zwei "pflicht"ausgaben einzusparen half.


die andere sache - es geht mir ja tatsächlich um wiederherstellung meiner arbeitsfähigkeit - sprich - die knappschaft bekäme mich & meine rentenansprüche von der backe. wäre also sozusagen eine investition in die zukunft.

im gegensatz dazu hat meine krankenkasse ja ruhe vor mir (krankengeld) & deshalb sehe ich bei denen nun wieder keine motivation, sich für mich in unkosten zu stürzen.

aber ich habe das system wohl eh nicht durchschaut, nach dem für die rentner die krankenkasse & für die arbeitsfähigen die rentenkasse zuständig ist. oder hau ich das was durcheinander?


aber auch egal. halte es auf jeden fall für garnicht aus der luft gegriffen, zum auslaufen der eu-berentung noch einmal eine kur zur stabilisierung zu machen, um sich dann wieder ins pralle leben stürzen zu können...

oder ist das so vermessen?
luci*katze
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  #4  
Alt 21.09.2007, 22:42
Milena Milena ist offline
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Registriert seit: 25.01.2006
Beiträge: 35
Standard AW: knappschaft: ablehnung des reha-antrags

Hallo Luci-Katze,

neee, ist überhaupt nicht vermessen! Wir haben ja genug durchgemacht und so eine Reha tut halt gut - aber die "Kostenträger" sehen oftmals leider nur die Ausgabenseite!

Also nochmal zur Erklärung: Grundsätzlich zahlt immer Derjeniege die Reha, der ein Interesse hat, zukünftige Kosten zu verhindern (davon gibt es noch ein paar Ausnahmen, aber die lassen wir jetzt mal aussen vor). Wenn jemand schon in Rente ist, hat der Rentenversicherungsträger kein Interesse mehr daran, in die Person zu investieren, da er ja sowieso schon zahlen muß. Da Deine Rente ja bis Mitte nächsten Jahres schon bewilligt ist, kannst Du davon ausgehen, daß der RV-Träger zur Zeit kein Interesse an Dir hat. Erst wenn Du einen Verlängerungsantrag für Deine Rente stellst, sind Deine Chancen wieder größer.
Die Krankenkasse hat aber durchaus ein Interesse daran, ihre Versicherten gesund zu erhalten um in der Zukunft nicht wer weiß was für Kosten tragen zu müssen und kommt dann, wenn der RV-Träger ablehnt durchaus als Kostenträger in Betracht. Du solltest also ruhig versuchen, den Antrag nochmal bei der KK zu stellen. Auch wenn Deine Krankenkasse möglicherweise ebenfalls die Knappschaft ist, so wäre ja eine andere Abteilung zuständig und es wäre ein ganz neues Verfahren.

Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück! Es ist schon nervig, daß frau sich neben der Erkrankung immer noch mit solchen Sachen abeseln muß.

Liebe Grüße

Milena
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