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  #1  
Alt 30.05.2014, 07:15
SheenaAmora SheenaAmora ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2014
Beiträge: 50
Standard Schwerbehindertenausweis

Falls es dieses Thema schon gibt ,bitte ich es zu verschieben.
Ich habe nach langer Suche hier nix gefunden!!

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises!!
Wer hat Erfahrungen und vor allen Dingen wieviel Prozent bekommt man bei der Diagnose : Analkarzinom !!

Ich bin im Internet nicht wirklich fündig geworden,vor allen Dingen sind die Aussagen bezüglich des Prozentsatzes sehr unterschiedlich!!

Wer kann mir dazu etwas sagen !! Bitte um Antworten !!

Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus !!
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  #2  
Alt 30.05.2014, 09:20
Nicole15 Nicole15 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2011
Ort: Zwischen Sauerland und Pott
Beiträge: 328
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo!

Bei dem Schwerbehindertenausweis liegt es im Ermessen des zuständigen Arztes. Ich weiß zwar nicht, ob das überall so ist oder ob das von Kreis zu Kreis anders ist. Ich hatte eine Darm-OP und eine Lungen-OP bei denen mir jeweils Teile des Organs entfernt wurden. Ich wurde während der Therapie für 2 Jahre auf 100% eingestuft und nun habe ich einen 90% Ausweis bis Anfang 2017. Mein Gesundheitszustand wurde nur nach Aktenlage beurteilt, der Amtsarzt hat mich nie gesehen. Aber der Amtsarzt kann den Patienten auch untersuchen. Wie gesagt, es ist jetzt bei uns im Kreis so. Bei der letzten REHA saßen Frauen an meinem Tisch, die trotz akuter Therapie nicht mehr als 50% bekommen haben...
Ich drück Dir mal die Daumen, vielleicht sprichst Du mal mit einem Arzt der Dich zur Zeit behandelt!

LG Nicole15
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  #3  
Alt 30.05.2014, 09:46
Cecil Cecil ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 28.08.2013
Beiträge: 554
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo,
unter der Rubrik "Allgemeine Themen" gibt es das Unterforum "Rechtliches und Finanzielles". Dort ist das Thema tatsächlich schon mehrfach und von allen Seiten beleuchtet worden.
Ansonsten: hier Anlage B, GdS-Tabelle, Punkt 10.2.2 und evtl. noch Pkt. 10.2.4. (Bestehen mehrere Beeinträchtigungen nebeneinander, so wird der jeweils höchste GdS herangezogen; GdS werden nicht aufaddiert.)
Man füllt den Antrag aus, gibt die Antragsgründe an, fügt ggf. Kopien neuerer Befunde bei und, das Wichtigste, benennt die aktuell behandelnden Ärzte. Diese werden vom Amt zu Stellungnahmen herangezogen.
Die Sachbearbeiter entscheiden letztlich aufgrund der ihnen vorliegenden Unterlagen oder übergeben den Fall bei Unklarheiten an den Medizinischen Dienst, was unter Umständen ziemlich dauern kann.

Alles Gute!
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