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  #46  
Alt 30.12.2004, 19:04
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Standard Rente bei Krebs?

Liebe Monika R.,

warum hast du bloß erst jetzt hier nachgefragt???

Ihr beide seid VOLL ins offene Messer gelaufen!

Habt ihr euch denn überhaupt nicht weitergehend erkundigt???

Nun denn, ich erkläre mal eure Fehler.

Zuerst einmal ist der Aufforderung der Krankenkasse, einen Reha-Antrag zu stellen (da gilt die 10-Wochen-Frist; das sind schließlich über 2 Monate und innerhalb dieser Zeit ist der Antrag zu stellen!) FOLGE zu leisten!

Über eine Ablehnung (weil nicht Reha-fähig, wie du schreibst), entscheidet IMMER der Rentenversicherungsträger!

Schließlich muss der Arzt deines Mannes ja den Reha-Antrag befürworten (und begründen!) und wenn der schreibt, er sei nicht Reha-fähig, dann hätte der Rentenversicherungsträger den Antrag auch abgelehnt.

Tja...wenn ich jetzt rechne....die KK hat etwa im Sept. 2004 den Reha-Antrag verlangt...10 Wochen später hättet ihr ihn erst stellen müssen...dann wäre es etwa Mitte Oktober geworden...dann dauert es noch etwa 3 bis 4 Wochen bis zur Entscheidung...dann wären wir schon bei Mitte November 2004...

Einfach den Antrag nicht zu stellen, kann euch Kopf und Kragen kosten! Hat sich die Krankenkasse zwischenzeitlich noch nicht gemeldet???
Wenn nicht, garantiere ich euch, sie werden es noch tun...

Und nun kommt der nächste Hammer für euch, tut mir leid...

Ihr habt Rücklagen gebildet....schön....

Aber warum seid ihr noch nicht beim Arbeitsamt gewesen???

Es geht da überhaupt nicht nur um die Beantragung von Arbeitslosengeld (das braucht ihr offensichtlich ja nicht unbedingt).

Aber...dein Mann wird doch Anfang Februar 2005 ausgesteuert und ab da ist er nicht mehr krankenversichert!!!!!!!!!!

Das heißt, dein Mann müsste sich SOFORT PRIVAT versichern lassen!!!

Es sei denn...er meldet sich beim Arbeitsamt und beantragt ALG nach § 125 (tritt in Kraft, wenn jemand ausgesteuert ist, über den Rentenantrag aber noch nicht entschieden worden ist).

DANN wäre er über das Arbeitsamt krankenversichert!

Ihr seht, ihr habt nur an das Finanzielle gedacht (falsch!) und nicht über die weiteren Folgen.

Schade, dass der Karren jetzt schon so tief in den Dreck gezogen wurde, die Konsequenzen könnt ihr nur noch -teilweise-abwenden, wenn ihr euch ab sofort an die Gesetze haltet und vor allem:

ganz ganz schnell zum AA geht und ganz ganz schnell ENDLICH den Rentenantrag stellt!

Liebe Grüße
Norma

PS: Erfahrungsgemäß meldet sich der Arbeitgeber nach dem Ausscheiden automatisch, um die Ansprüche des AN zu klären.
Wenn nicht, dann solltet ihr mal vorbei gehen.
Die Tarifverträge sind in D zu verschieden, als dass ich hier eine verbindliche Aussage treffen könnte
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  #47  
Alt 30.12.2004, 22:12
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Standard Rente bei Krebs?

Hallo Norma!!!

Nochmals DANKE für Deine Info's!!!!
Schön, dass es solche Menschen wie Dich hier im Forum gibt!!!!

Da habe ich wohl noch mal "Glück" gehabt, denn ich bin 1960 geboren.

Einen schönen Abend wünsche ich Dir und allen Anderen.... und bestimmt bis Bald.

Bella
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  #48  
Alt 30.12.2004, 22:56
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Standard Rente bei Krebs?

Liebe Norma,

ganz so blauäugig waren wir auch nicht. Unser Onkologe hatte zwischenzeitlich mit der Krankenkasse telefoniert und denen erklärt, dass eine Reha zur Zeit nicht in Frage kommt.

Wir werden nächste Woche den Rentenantrag stellen und ich werde vorsichtshalber beim Arbeitsamt anrufen. Kann man überhaupt einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist? Macht irgendwie keinen Sinn.

Wie dem auch sei. Vielen Dank für deine Auskunft.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht dir Monika
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  #49  
Alt 12.01.2005, 20:18
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Standard Rente bei Krebs?

Nur der guten Ordnung halber.

Da hier viele Interessierte lesen, möchte ich die Angelegenheit nicht so im Raum stehen lassen.

Wir haben uns durchaus an die Gesetze gehalten.

Wenn man keinen REHA-Antrag stellt - egal, ob der Arzt diesen Antrag nicht befürwortet oder der Rentenversicherungsträger diesen Antrag ablehnt - hat man noch Zeit genug, Arbeitslosengeld nach § 125 SGB zu beantragen und nach Aufforderung des Arbeitsamtes den Rentenantrag zu stellen. Selbst wenn das nicht nahtlos klappen würde, kann mein Mann, da ich berufstätig bin, über die Familienversicherung weiter krankenversichert bleiben.

6-8 Wochen vor Aussteuerung wird man von der Krankenkasse darüber informiert und aufgefordert, sich beim Arbeitsamt zu melden bzw. einen Rentenantrag einzureichen.

Manchmal ist es aus medizinischen Gründen erforderlich, diesen Weg zu gehen und nicht sofort einen Antrag auf Rente zu stellen. In unserem Fall wird sich erst nach Aussteuerung therapiebedingt herausstellen, inwieweit und für wie viele Stunden mein Mann noch arbeitsfähig sein wird oder ob er gar nicht mehr arbeiten kann. Das ist vielleicht nicht der übliche Verlauf, aber durchaus ein Weg, der gesetzlich zulässig ist.

Lieben Gruß von Monika
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  #50  
Alt 13.01.2005, 21:27
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Standard Rente bei Krebs?

Hallo Birte,
ich bin in einer ähnlichen Lage. Hatte auch Gebärmutterhalskrebs und ein Jahr später ein Rezidiv. Nach der Therapie bin in die AHB. Im Entlassungsbericht wurde notiert, dass ich noch nicht Arbeitsfähig sei - jedoch kein Wort von Rente. Da ich aber auch einige Nebenwirkungen (Lymphödem im li. Bein., Blaseninkontinenz und Probleme mit einem Nervenstrag) habe, wurde mir vom Arbeitsamt empfohlen Rente zu beantragen. Antrag läuft noch - mal sehn was dabei herauskommt.

Alles Gute, Manu
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  #51  
Alt 16.01.2005, 18:35
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Standard Rente bei Krebs?

Hallo zusammen,

während eines Aufenthaltes in einer Tagesklinik für Rheumatologie (ich leide u.a. an schwerer Schuppenflechte und nehme MTX) habe ich am 2.4. des vergangenen Jahres die Diagnose erhalten, dass ich an einem niedrigmalignen follikulären Lymphom im Mediastinum erkrankt bin. Ende Mai bis zu meinem Geburtstag am 22.6. habe ich 20 Bestrahlungen = 40 Gray kurativ erhalten. Vom 6.7. bis 27.7. war ich in der AHB und wurde im Entlassungsbericht als arbeitsunfähig entlassen. Auf die Frage bei meinem behandelnden Arzt, ob ich jetzt deshalb nicht in Urlaub gehen könnte, erklärte mir dieser, dass das nur ein Hinweis wäre, an den man sich nicht halten muss. Da mich meine Eltern mit in Urlaub nehmen wollten, trat ich also einen 7 1/2 wöchigen Urlaub (alt und neu) an. Am 9.9. war meine erste Verlaufskontrolle. Sie hat ergeben, dass der Tumor zwar geschrumpft, aber leider immer noch vorhanden ist :-(. Das hat mich in solch eine schwere Depression gebracht. So etwas hatte ich noch nie in meinem Leben erlebt. Gleichzeitig bekam ich fast vier Tage nach dieser Verlaufskontrolle die schwerste Bronchitis (?) meines Lebens. Ich hatte Erstickungsanfälle und bekam von meinem Arzt neben diversen Tabletten auch noch Spray. Aufgrund des Antibiotikums traten plötzlich Dauerdurchfälle auf, so dass ich nur noch mit "Pampers" durch die Gegend laufen konnte, weil ich Angst hatte, es nicht "halten" zu können. Trotz alledem hat mich mein behandelnder Arzt "gezwungen", am 18.10. wieder arbeiten zu gehen.

Am 8.12. war meine zweite Verlaufskontrolle. Lymphom immer noch vorhanden :-(. Arbeitsmäßig weiß ich nicht, wie ich den Tag/die Woche durchstehen soll. Nehme immer wieder Urlaub, um letztendlich festzustellen, dass ich das alles nicht mehr schaffe. Psychisch stehe ich voll neben mir. Unternehme nichts mehr, weil ich es einfach nicht mehr kann. Brauche eine Ruhephase von mindesten 10 - 12 Stunden, auch wenn ich nicht die ganze Zeit schlafen kann. Derzeit überlege ich, ob ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen kann und vor allen Dingen, wie ich da vorgehen muss. Jetzt am kommenden Donnerstag habe ich einen Termin bei einer Psychiaterin und Neurologin und hoffe sehr, dass sie mich versteht.

Für jeden lieben Rat von Euch wäre ich dankbar.

Liebe Grüße

Ingrid
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  #52  
Alt 16.01.2005, 21:42
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Standard Rente bei Krebs?

Liebe Ingrid,

eigentlich müsste im Entlassungsbericht nicht nur über deine Arbeitsfähigkeit etwas stehen, sondern auch über deine Erwerbsfähigkeit (das sind zwei verschiedene Paar Schuhe).

Aber wenn dein Arzt dich "gezwungen" hat, wieder arbeiten zu gehen, schwant mir Böses in dieser Hinsicht...

Einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente kannst du jederzeit stellen; nimm deine Unterlagen mit und wende dich an dein Versicherungsamt für Rentenangelegenheiten (bei mir ist das im Rathaus).

An Unterlagen brauchst du deinen Personalaus, deine Rentenversicherungsnummer, deinen Schwerbehindertenausweis und...den Versicherungsverlauf deiner Rentenversicherungsanstalt.
Hast du noch keinen, dann beantrage ihn online; bfa.de und lva.de bieten das an und es dauert keine 2 Wochen und er ist in deinem Briefkasten.

Prüfe den Versicherungsverlauf sorgfältig, ob da keine Lücken sind (bei mir fehlten die Kinder) und wenn da alles ok ist, dann erst vorlegen.

Danach erhälst du erst einmal Bescheid (jedenfalls war es bei mir so), dass deine Ärzte einen Fragebogen ausfüllen sollen.

Wahrscheinlich wirst du dann zu einem Gutachter geschickt, der deine Erwerbsfähigkeit überprüfen soll.

Wenn du aber erst in 2004 in der AHB begutachtet wurdest, dann wird sich der Gutachter an den damaligen Bericht halten; es sei denn, es ist inzwischen eine Verschlechterung deiner Gesundheit eingetreten (danach hört sich dein Bericht ja an).

Die Entscheidung, ob Rentenbewilligung oder nicht, obliegt immer der Rentenversicherungsanstalt...

Gegen einen ablehnenden Bescheid hast du eine Widerspruchsfrist von (ich glaube) 4 Wochen; wird dann immr noch abgelehnt, musst du Klage erheben.

Aber soweit ist es ja bei dir noch lange nicht.

Lass dich erst einmal von der Neurologin krank schreiben; so wie ich deinen Beitrag einschätze, bist du nicht in der Lage, deiner Arbeit nachzugehen.

Während der AU-Zeit kannst du dich ja weiter informieren und dann deinen Rentenantrag in die Wege leiten.
Besprich das alles auch erst einmal mit der Neurologin, denn ihre Hilfe kann sehr wertvoll sein!

Wenn du noch Anspruch auf Krankengeld hast, kannst du den ja auch erst einmal in Anspruch nehmen, bis er ausläuft; du wirst etwa 6 Wochen vorher von deiner Krankenkasse angeschrieben.

So lange würde ich aber nicht warten, denn ein Rentenantrag dauert im Normalfall schon 3 Monate, wenn nicht länger.

Sollte nach Ende des Krankengeldes noch keine Entscheidung über dein Rentenantrag gefallen sein, musst du Arbeitslosengeld nach § 125 beantragen (obwohl du ja Arbeit hast, ist aber so).

Das alles ist ziemlich kompliziert, deshalb kannst du auch dem vdk.de beitreten und denen deine Rentenangelegenheit überlassen.
Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Ich hoffe, du siehst jetzt ein bisschen klarer. :-)

Liebe Grüße
Norma

PS: Im Übrigen kann ich deine Erschöpfungszustände sehr gut verstehen, leide selbst massiv darunter!
Wenn nicht gerade ein Bett am Arbeitsplatz steht, kann man damit nicht arbeiten...
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  #53  
Alt 16.01.2005, 23:40
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Standard Rente bei Krebs?

Hallo norma habe auch mal eine frage? Bin seit Dez,2003 krank geschrieben wegen Bk beiderseis eine b, weg die andere aufgebaut behinderung 100 % bekomme kein krankengelg weil nicht gearbeitet. Werde dieses Jahr 50 möchte jetzt Rente beantragen. Habe auch Lympfstau in der lk. Hand bezw. Arm. War in Reha die haben mich bedingt arbeitsfähig 3 Std.aber unter 6 STd. entlassen . Nehme Antihormonpillen die machen nich wie 80 keine Kraft und keien Leistung, Auch habe ich zu wenig Zeiten für die Berufsunfähigheitsrente, da ich zuhause war und meinen zwei kindern ein stabieles Elternhaus gegeben habe. Bekomme ich dann auch Rente.??? Wüde mich freuen wenn ich was erfahren könnte. Danke Irene
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  #54  
Alt 17.01.2005, 01:04
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Standard Rente bei Krebs?

Tut mir leid Irene,

da wird wohl nichts zu machen sein mit Erwerbsminderungsrente; in deinem Fall wirst du warten müssen, bis du 65 J. geworden bist.

Um eine EM-Rente zu erhalten, musst du 5 Jahre Wartezeit erfüllt... und für mindestens 3 Jahre Beiträge eingezahlt haben und das alles VOR Rentenantrag.

Wenn du aus der Reha mit "3 bis unter 6 Stunden" Erwerbsfähigkeit entlassen wurdest, hättest du theoretisch einen Anspruch auf eine "halbe" Rente, das heißt, die Rentenhöhe würde genau die Hälfte einer vollen Rente betragen.

Aber aber...

Im Übrigen bin ich selbst erst 7 Jahre vor meiner Diagnose erst wieder angefangen mit arbeiten; da waren meine Kinder mit der Ausbildung fertig...

Liebe Ingrid, du kannst dich gerne noch anderweitig erkundigen, vielleicht gibt es ja da doch noch ein Schlupfloch irgendwo in den Voraussetzungen zur Rentengewährung bei den Rentenversicherungsanstalten...ich sehe im Moment bei dir leider keins.

Liebe Grüße
Norma
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  #55  
Alt 17.01.2005, 01:18
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Standard Rente bei Krebs?

Nachtrag für Ingrid:

für Berufsunfähigkeitsrenten gelten die gleichen Voraussetzungen (5 Jahre, davon 3 Jahre Beiträge eingezahlt).

Da du vor dem 01.01.1961 geboren bist, käme die für dich in Frage, aber du schreibst ja selbst, dass dir da auch Zeiten fehlen.

Tut mir wirklich leid!

LG
Norma

PS: Hast du wirklich bis jetzt weniger als 5 Jahre gearbeitet?
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  #56  
Alt 17.01.2005, 17:11
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Standard Rente bei Krebs?

Liebe Norma,

den ausführlichen Entlassungsbericht werde ich mir morgen in der Arztpraxis aushändigen lassen, damit ich ihn kopieren kann. Wenn ich mich recht an das Abschlussgespräch mit der AHB-Ärztin erinnere, wollte sie in diesen schreiben, dass ich nur wieder arbeiten könnte, wenn der Krebs ganz verschwunden ist und auch nur für leichte Tätigkeiten. Mal sehen, was nun letztendlich drinnen stehen wird.

Leichte Tätigkeit ... ich habe einen Bürojob im Öffentlichen Dienst. Nur, was nutzt diese "leichte" Tätigkeit, wenn ich schon morgens nach dem Aufstehen so erschöpft bin und nicht weiß, wie ich einen 8-Stunden-Tag durchstehen soll. Zudem kommt hinzu, dass ich in meinem Referat völlig "kalt" gestellt worden bin. Wegen meiner Forderung nach einem rauchfreien Raum wurde ich nach dreiwöchigem Psychoterror durch die Kollegin in meinem alten Zimmer dann endlich aufgrund des Attestes meines Arztes in ein rauchfreies Büro umgesetzt. Es gehört zwar auch zum Referat. Allerdings handelt es sich dabei um den Sprachendienst, wo ich eigentlich nichts zu suchen hätte.

Im Prinzip würde ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente noch gerne etwas hinauszögern, obwohl mir klar ist, dass es für mich fast unmöglich sein wird, zwischendurch immer mal vier Wochen durchzuarbeiten. Ich hatte eigentlich gehofft, diese Zeit mit Hilfe der Psychiaterin überbrücken zu können. Nur, mein behandelnder Arzt hat mich im vergangenen Jahr bis zum 15.10. auf "Nerven" krankgeschrieben. Als ich ihn daraufhin erstaunt anguckte, meinte er nur, er hätte mich nie so lange wegen eines Krebses krankschreiben können. Verstehe ich nicht. Im Öffentlichen Dienst habe ich nämlich eine Lohnfortzahlung von sechs Monaten, die ich dann mit der Psychiaterin am 16.4. hätte in Anspruch nehmen können.

Einen Versicherungsverlauf der BFA halte ich zwischenzeitlich schon in den Händen. Er ist sogar nach einem Antrag auf Kontenerklärung ergänzt worden. Der GdE ist rückwirkend zum Juni 2004 auf 80 % erhöht worden.

Nach der AHB 2004 hat sich mein Gesundheitszustand tatsächlich verschlechtert.

Dir danke ich für Deine sehr ausführlichen Erläuterungen. Allerdings muss ich das jetzt für mich alles erst einmal etwas verdauen.

Liebe Grüße

Ingrid
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  #57  
Alt 17.01.2005, 21:21
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Standard Rente bei Krebs?

hallo Norma vielen Dank für deine schnelle antwort da kann man halt nichts machen. Aber versuchen soll ich es mal meinte meine sozialberaterin. Ich wünsche dier alles gute und immer ein Lächeln auf den Lippen es grüßt dich Irene
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  #58  
Alt 18.01.2005, 20:34
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Standard Rente bei Krebs?

Liebe Norma und alle Anderen!!!

Ich bin gerade dabei meinen Rentenantrag auszufüllen. Komme auch ganz gut vorran. Über eine Frage "stolpere" ich allerdings ein bisschen und weiss nicht so recht was ich schreiben soll.

Und zwar: "Welche Arbeiten können Sie nach Ihrer Auffassung noch verrichten? (Art und Umfang - wie viel Stunden täglich)"???

Vielleicht kann mir Jemand einen Tip geben?

Es eilt ein wenig, da ich in 2 Tagen schon meinen Termin bei der BFA habe.

Ganz lieben Dank!!!!

Gruss Bella
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  #59  
Alt 18.01.2005, 21:01
liselottegraf
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Standard Rente bei Krebs?

Hallo zusammen

Hier habe ich einen interessanten Tipp.

Von: JuergenS (Ursprüngliche Nachricht) Gesendet: 17.01.2005 12:32

Über 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Verminderte Erwerbsfähigkeit, oft verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, ist ein harter Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Doch in dieser schwierigen Situation stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ungeschützt da - durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung haben sie auch einen umfassenden Schutz gegen den vorzeitigen Verlust ihrer Arbeitskraft erworben. Über diesen Schutz und über die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer informiert die neue Broschüre "Erwerbsminderungsrente" des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (Rechtsstand Januar 2005).

Zu folgende Themen bietet die Broschüre u. a. Informationen:

* Was tun, wenn meine Gesundheit mich im Stich lässt?
* Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
* Renten wegen voller Erwerbsminderung
* Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
* Womit kann ich rechnen?
* Was ist, wenn ich keinen Job auf dem Arbeitsmarkt finde?
* Ist die Rente für mich eine Endstation?
* Ist mein erlernter Beruf für die Rente wichtig?
* Wie viel kann ich neben der Rente verdienen?
* Welche Einkommensarten sind denn eigentlich rentenschädlich?
* Wie viel darf zur Rente wegen Erwerbsminderung hinzuverdient werden?

Bestellmöglichkeiten:

Wenn Sie die kostenlose Broschüre bestellen wollen, nutzen Sie unseren Internetservice http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_5.cfm oder unser Bestelltelefon 0180 / 51 51 51 0 (0,12 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz).

Quellenangabe: http://groups.msn.com/Behindert/urla...9&all_topics=1

Mit freundlichen Grüssen
Liselotte
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  #60  
Alt 19.01.2005, 18:50
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Standard Rente bei Krebs?

Hallo Bella,

schreib einfach:"leichte körperliche Arbeiten bis zwei Stunden täglich".

Das war bei mir auch ausreichend.

Viele Grüße Bärbel
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