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  #1  
Alt 24.02.2005, 22:59
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

hallo ihr lieben,

habe seit knapp zwei wochen bestrahlung & jetzt zum ersten mal fahrtkosten bei der kasse (barmer) eingereicht.

ich lasse mich privat fahren & bekomme nun für den km 0,22 eu erstattet.

hab nochmal meinen taschenrechner konsultiert & der meint, daß das bei den aktuellen spritpreisen mächtig eng wär. ein taxi würde die kasse doch defintiv mehr kosten. eigentlich zahle ich nun so auch noch drauf, obwohl ich versuche die kosten für die kasse gering zu halten.

was bekommt ihr erstattet? ist das der übliche satz?
luci*katze
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  #2  
Alt 25.02.2005, 14:07
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo,
es handelt sich bei den 22 cent um eine Km-Pauschale aus dem Bundesreisekostengesetz. Nach diesem Gesetz muss die Kasse erstatten und hat keine Möglichkeit den Wert höher anzusetzen. Eine Vergleichsrechnung mit den Taxikosten wird nicht gemacht.
Der Eigenanteil (5-10 EUR) wird dir nur für die erste und allerletzte Fahrt zur Bestrahlung abgezogen.
Meine Rechnung ergibt etwas anderes:
Bei 100 km erhältst Du 22 EUR. Ein Auto verbraucht auf 100 Km durchschn. 7 Liter. 7 Liter kosten vielleicht etwas über 10 EUR => so eng bemessen ist es nicht.
Übrigens: Bescheinigt Dir der Arzt, dass eine Begleitperson med. erforderlich ist, bekommst du 0,02 EUR pro Km mehr (das läppert sich).
Lieben Gruß
Andreas
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  #3  
Alt 27.02.2005, 20:02
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

hallo andreas,

danke für deine schnelle antwort & auch für den tip mit der begleitperson!

wollte ja einfach nur wissen, ob das so der übliche satz ist. daß frau damit nicht reich werden kann, war mir schon klar. sonst würd ich mich einfach bißchen länger bestrahlen lassen & mir von dem vielen geld dann einfach ein 7-liter-auto kaufen... (*grins*)

grüße zurück - luci*katze
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  #4  
Alt 03.03.2005, 19:39
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Lucy
ich habe für die Bestrahlung von der Barmer die Fahrtkosten per Taxi erstattet bekommen. Mit Privatfahrten hätte ich gewiß draufbezahlt! Ich fand es ausserdem weniger stressig als Privatfahrt.
Wünsche Dir alles Gute
Potima
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  #5  
Alt 16.03.2005, 17:13
Benutzerbild von Birgit8
Birgit8 Birgit8 ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo,

heute war ich auf meiner AOK.
Habe den Taxischein für die Bestrahlung ,den ich vom Arzt bekommen
habe genehmigen lassen.
Das hat mich ja umgehauen.:
Da zahle ich 25 Tage lang pro Tag mindestens 10Euro dazu.
Dafür fliege ich Last Minute nach Mallorca!!
Ist das so rechtens?Weiss da jemand??

Danke LG Birgit
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  #6  
Alt 16.03.2005, 18:08
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Birgit,

das ist meines Wissens falsch:
Du mußt für die erste Tour 10€ zuzahlen und für die letzte Tour. Denn dei Fahrkosten gelten als EINE VERORDNUNG.
Lies mal folgendes:
(Habe ich aus meiner Rechts CD kopiert)

Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten. Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V , durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben (vgl. Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 23./24. Oktober 1997).

Ansonsten heißt es im Gesetzestext:
§ 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V:
Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach §*61 Satz*1 ergebenden Betrages je*Fahrt übersteigenden Betrages
1.*
......,
2.*
......,
3.*
.......,
4.*
bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer Behandlung nach §*115a oder §*115b , wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung ( §*39 ) vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung.

(§ 61 SGB V Stand 14.11.2003 BGBl I S. 2190)
Zuzahlungen
Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.

Solltest Du aber doch für jede einzelne Fahrt bezahlen müssen, dann aber NUR 10%.
Bitte überlege auch, ob es für Dich sinnvoll ist, das Taxi warten zu lassen, bis Du fertig bist. Die Uhr läuft weiter, ist aber nur eine Fahrt.

Bitte bedenke auch, daß es Grenzen der Zuzahlung gibt.
Bei chronisch Kranken (das sind wir Krebspatienten) gilt die Grenze von 1% des Familieneinkommens (Und zwar für alle Familienmitglieder gleichermaßen - ALLES zusammenzählen!!!)

Ich hoffe, wenigstens etwas helfen zu können.

Gesetzestexte Ausdrucken und zur AOK.

Wird dann schon klappen.

Für Deine Bestrahlungen wünsche ich Dir alles Gute.

Lieben Gruß
Wolfgang
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  #7  
Alt 16.03.2005, 18:37
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Birgit,
ich fahre seit vier Wochen zur Strahlentherapie.
Weil ich vorher auch hörte, dass man pro Fahrt 10 € bezahlen müsste, rief ich nach Genehmigung durch die Krankenkasse beim zuständigen Sachbearbeiter an und fragte nach der Zuzahlung. Er bestätigte mir - wie Wolfgang dir schon richtig schreibt - dass ich maximal 10 € für die Hinfahrt und 10€ für die Rückfahrt bezahlen müsste, da es sich hierbei um eine Verordnung handelt.
Vielleicht wurde deine Verordnung nicht richtig ausgefüllt oder der/die Sachbearbeiter/in kennt sich in diesen Verordnungen nicht richtig aus.
Ich würde auf jeden Fall die § 60 und 61 des SGB - die Wolfgang dir ja aufgeschrieben hat - erwähnen und Einspruch erheben, sollte die AOK weiterhin auf Zuzahlung von 10€ pro Tag bestehen.

Ich habe in der Strahlenklinik schon viele Menschen gesprochen. Auch hier gab es unterschiedliche Meinungen bzw. Auskünfte der entsprechenden Krankenkassen. Soviel ich aber weiss, sind die Krankenkassen alle an das SGB gebunden und müssen sich an die Gesetze halten. Es sieht so aus, das die einzelnen Sachbearbeiter manchmal nicht gut informiert sind. Lass nicht locker.
Viel Glück und für die Bestrahlung alles Gute.
Liebe Grüße
Waltraud
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  #8  
Alt 16.03.2005, 19:04
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo,
lasst euch nicht irre machen.
Die Fahrkosten zu Chemo und Strahlentherapie gelten als Serienfahrten. Daher nur Zuzahlung in Höhe von max. je 10 EUR für die erste und letzte Fahrt.
Gruß
Andreas (Angest. einer KK, Spezialgebiet Fahrkosten ;-))
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  #9  
Alt 18.06.2008, 21:05
guschi guschi ist offline
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Registriert seit: 18.06.2008
Beiträge: 1
Standard AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung

Zitat:
Zitat von ;183287
Hallo,
lasst euch nicht irre machen.
Die Fahrkosten zu Chemo und Strahlentherapie gelten als Serienfahrten. Daher nur Zuzahlung in Höhe von max. je 10 EUR für die erste und letzte Fahrt.
Gruß
Andreas (Angest. einer KK, Spezialgebiet Fahrkosten ;-))
... gilt das heute, also mitte 2008, noch? habe morgen meine erste von ca. 35 bestrahlungen. meine krankenkasse, die taunus-bkk, genehmigte auf antrag die taxifahrten mit der maßgabe, dass ich für jede einzelne fahrt 5 höchstens 10 € zu zahlen habe. habe um bescheid mit rechtsmittel gebeten, der dann auch kam. keine änderung der entscheidung kassenseits.
wie sehen ihre erfahrungen nun, d.h. im juni 2008 aus? wie könnte ich ggf. meinen widerspruch begründen? gibt es da hilfreiche hinweise? danke. guschi
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  #10  
Alt 18.06.2008, 22:21
Benutzerbild von Manuela08
Manuela08 Manuela08 ist offline
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Registriert seit: 26.07.2005
Ort: Nähe ----Kirchheim unter Teck
Beiträge: 549
Standard AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung

grüße euch !
mir wurden alle Chemofahrten nach Heidelberg ca.60 Km genehmigt und wen man Zuzahlungsbefreit ist braucht man nichts dazuzahlen. So wie Guschi es beschrieben hat gilt es auch jetzt noch .Fährt man selber dann bekommt man fahrgeld zurück auf bestätigung des Arztes,ruhig nachfargen von allein kommt da keiner.
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  #11  
Alt 25.06.2008, 19:44
BridgetRuth BridgetRuth ist offline
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Registriert seit: 19.11.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung

ich bin bei der DAK, hatte 2007 taxifahrten zur ambulanten chemo bewilligt bekommen. da ich als chronisch krank gelte (voraussetzung 1 jahr behandlung wegen der selben krankheit) brauchte ich nur 1% meines einkommens als zuzahlung bezahlen, die mache ich immer am ende des jahres für das folgende. so brauche ich keine praxisgebühren, zuzahlung für medikamente oder taxifahrten ausgeben.
gruss brigitte
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  #12  
Alt 26.06.2008, 08:09
Lissi 2 Lissi 2 ist offline
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Standard AW: Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo Guschi,
mein Mann ist seid dem 18.06. in der Bestrahlungstherapie,geplant sind 30 Betrahlungen,wir haben bei der KK Barmer einen Taxischein beantragt und auch bewilligt bekommen,wir brauchen nichts dazu bezahlen,vorauszetzung ist wohl die Zuzahlungsbefreiung.Leider ist es wirklich so das man selber alles nachfragen muss und dran bleiben muss,sonst passiert gar nichts.
LG Lissi
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Franz Kafka

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  #13  
Alt 16.03.2005, 20:25
Benutzerbild von Birgit8
Birgit8 Birgit8 ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo an alle,

vielen Dank für Eure Zuschriften.Habe auch für die Chemo
jedesmal mindestens 10 Euro bezahlt.Das war ja nicht so schlimm,wiel nur alle 3 Wochen.

Werde also Einspruch erheben.
Danke auch für Eure guten Wünsche!!!!

LG Birgit
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  #14  
Alt 16.03.2005, 20:28
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Birgit8 Birgit8 ist offline
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo,

nochmal ich!
Kann mir einer sagen,wo ich das ganz genau nachlesen und
ausdrucken kann?

Danke
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  #15  
Alt 16.03.2005, 20:31
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Hallo,
Fahrkosten stehen im §60 5.Sózialgesetzbuch.
Wenn Du Faxe empfangen kannst schicke ich Dir alles morgen von der Arbeit zu. oder auch per Mail. Eigentlich sollte es aber reichen, wenn Du denen sagst,dass das, was die dir erzählt haben nicht stimmt. Es wird auch bei der AOK jemanden geben, der sich mit FK auskennt. Mein Angebot steht aber.
Gruß
Andreas
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