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  #1  
Alt 07.10.2006, 19:57
ute57 ute57 ist offline
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Standard Witwenrente bei Beamten

Hallo,

habe gestern Bescheid bekommen, wieviel Witwenrente mir zusteht. Bin total fassungslos, weil der sogenannte "Freibetrag" von ca. 689 € nicht mehr zum Tragen kommt. Ich verdiene zuviel, Freibetrag gibt es nicht mehr, also wird meine Witwenpension (mein Mann war Beamter) um 809 € gekürzt. Und meine Witwenpension wird nächstes Jahr in Steuerklasse 6 versteuert. Mein Gehalt wird in Steuerklasse 4 versteuert. Ich brauche zwei Lohnsteuerkarten. Hat jemand damit Erfahrung? Ute
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  #2  
Alt 09.10.2006, 09:51
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Witwenrente bei Beamten

Hallo Ute,

mich hat im Jahre 2000 das gleiche "Schwert" des Beamtenversorgungsgesetzes getroffen, denn meine verstorbene Frau war Beamtin und ich bin noch voll erwerbstätig (nicht beamtet).

Die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes ähneln denen des Rentenrechts, d.h. das eigene Erwerbseinkommen wird z.T. auf die Witwenrente angerechnet. Bei hinreichend hohem eigenen Erwerbeinkommen erhält der überlebende Partner keine (oder nur noch eine sehr geringe) Witwenrente.

Es ist empfehlenswert, sich mit den einschlägigen Passagen des Beamtenversorgungsgesetzes vertraut zu machen.

Ich war darauf vorbereitet, daß ich so gut wie keine Witwerrente bekommen werde, mich hat das daher nicht überrascht.

Nach meiner Kenntnis des Steuerrechts gibt es jedoch für das Sterbejahr und das darauf folgende Jahr das sogenannte "Gnadensplitting", .d.h. man erhält gegen Vorlage der Sterbeurkunde als Hinterbliebener beim Bürgermeisteramt /.bzw. Finanzamt die Steuerklasse III für das eigene Erwerbseinkommen. Ebenso wird man (siehe unten) die zweite Steuerkarte VI beantragen. Das sollte man bald nach dem Tod des Partners veranlassen.

Diese geänderte Steuerkarte muß man dann natürlich auch dem Arbeitgeber vorlegen, damit die lfd. Steuerabzüge geändert werden können.

Es ist auch o.k., daß man die zweite Steuerkarte (VI) erhält wegen der Witwenpension, die man bei der Versorgungskasse des verstorbenen Beamten vorzulegen hat.

Die Einkünfte aus "Witwenpensionen" sind in der Steuererklärung mit gesonderter Anlage aufzuführen.

Für die Steuererklärung im Sterbejahr gilt:
Zusammenveranlagung mit Deinem Ehemann und es wird der günstigere Splittingtarif angewendet, mit Angabe seit wann Du verwitwet bist.

Für das dem Sterbejahr folgenden Jahr gilt: Einzelveranlagung, Du bekommst aber für dieses Jahr noch das so genannte günstige Witwensplitting/Gnadensplitting als wenn Du noch verheiratet wärst.

Im Jahr darauf erfolgt dann jedoch die Einzelveranlagung mit Grundtabelle, dabei zahlst Du Steuern wie eine ledige Person.

Beste Grüße
Shalom
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
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(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (09.10.2006 um 10:13 Uhr)
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  #3  
Alt 09.10.2006, 18:21
ute57 ute57 ist offline
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Standard AW: Witwenrente bei Beamten

Hallo Shalom,

fast genau das habe ich inzwischen auch herausbekommen. Hatte zwischenzeitlich mit meinem Steuerberater Kontakt aufgenommen. Allerdings hat man mir heute beim LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW) mitgeteilt, daß ich keine zweite Steuerkarte brauche, sondern, daß beides mein Gehalt (ich werde auch über das LBV) bezahlt und meine Witwenpension auf der gleichen Steuerkarte abgerechnet wird. Mein Steuerberater hatte genau das in Erfahrung gebracht, was Du mir geschrieben hast. Was stimmt denn jetzt nun? Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Ich muß jetzt sofort die Steuerklasse 3 für dieses Jahr noch beantragen, für nächstes Jahr bekomme ich auch Steuerklasse 3 und danach Steuerklasse 1, sofern ich meine Tochter, die noch im Studium ist, nicht mehr auf meiner Steuerkarte eingetragen ist, ansonsten würde ich dann Steuerklasse 2 bekommen. Boooo, ist das ein Wirrwarr. Also, was stimmt jetzt wohl: das, was man mir beim LBV gesagt hat oder das, was mein Steuerberater herausbekommen hat? Wie kann ich das herausbekommen?

Viele Grüße Ute
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  #4  
Alt 10.10.2006, 07:22
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Witwenrente bei Beamten

Hallo Ute,

es stimmt beides.

Deine LBV erledigt nun "ökonomisch" auf EINER Steuerkarte sowohl Dein Gehalt, wie auch (dann wohl getrennt ausgewiesen) Deine Witwenpension.

Es ist anzunehmen, daß die "Ökonomie" geschieht, weil ihr beide den gleichen Arbeitgeber (LBV NRW) hattet. Das war bei uns nicht der Fall, denn nur meine Frau war dem LBV BaWü zugeordnet, daher brauchte ich für die Witwerpension eine Steuerkarte VI, die ich dem LBV BaWü vorzulegen hatte. Es ist jedoch nicht häufig der Fall, daß beide Ehepartner den gleichen öffentlichen Arbeitgeber haben, daher gilt im Allgemeinen das von Deinem Steuerberater und mir beschriebene Verfahren mit der zweiten Steuerkarte.

Ich glaube, Du kannst da der mitdenkenden LBV vertrauen (und natürlich auch Deinem Steuerberater).

Die Umtragung der jetzigen Steuerklasse von IV auf III ist schnell erledigt und einen Schaden hast Du in keinem Fall, denn Du wirst für 2006 beim Steuerausgleich so behandelt, als wenn Du ganzjährig die StKlasse III gehabt hättest. Fordere umgehend die laufende Steuerkarte vom LBV zurück und lasse beim zuständigen Finanzamt (mit Vorlage der Sterbeurkunde) die Änderung der StKlasse von IV auf III vornehmen, danach sendest Du die geänderte aktuelle Steuerkarte für 2006 an das LBV zurück. Sollte Dir die neue Karte für 2007 bereits mit der alten StKlasse IV zugesandt worden sein, so kannst Du die auch gleich mit ändern lassen auf StKlasse III.

Die Ausstellung von Steuerkarten ist Sache der Gemeinde bzw. Stadt, die Änderung einer existierenden Steuerkarte jedoch ist meines Wissens nach im Allgemeinen Sache des zuständigen Finanzamts. Aber Du kannst Dich ja vorsichtshalber (um unnötige Wege zu vermeiden) bei der Gemeinde (Stadt) oder beim Finanzamt vorher telefonisch erkundigen.

Alles klar ?

Liebe Grüße
Shalom
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"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (10.10.2006 um 09:26 Uhr)
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  #5  
Alt 10.10.2006, 19:10
ute57 ute57 ist offline
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Standard AW: Witwenrente bei Beamten

Lieber Shalom,

Du hast mir sehr geholfen. Vielen lieben Dank. Bekomme jetzt in den nächsten Tagen meine Steuerkarte und die Steuerkarte meines Mannes zurück und ich habe mich schon erkundigt, ich muß nicht zum Finanzamt wegen der Steuerklassenänderung, das macht bei uns das Bürgerbüro, muß halt nur unsere Steuerkarten und die Sterbeurkunde mitbringen.

Nochmals vielen lieben Dank.

Liebe Grüße Ute
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  #6  
Alt 13.10.2006, 23:13
Maunzerl Maunzerl ist offline
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Standard AW: Witwenrente bei Beamten

Liebe Ute,
die Steuerkarte musst Du auch bei Deiner zuständigen Gemeinde ändern lassen und mein öffentlicher Arbeitgeber hat mir, auch wenn die Änderung der Steuerklasse mit Zeitversatz erfolgte, dann die zurückliegenden Monate "zurückerstattet". Du musst nicht extra zum Finanzamt. Im übrigen kann ich das von Shalom geschriebene nur bestätigen.

Maunzerl
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  #7  
Alt 21.04.2007, 15:18
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Witwenrente bei Beamten

Hallo,

da ich ab und zu gefragt werde, wie es sich mit der Anrechnung von eigenem Erwerbseinkommen von Hinterbliebenen verhält, die mit Beamten verheiratet waren, die verstorben sind, kann ich in Kurzform meinen eigenen Erlebnishorizont als nichtbeamteter Hinterbliebener schildern, der noch voll im Erwerbsleben steht:

Meine erste Frau war im Schuldienst von BaWü als beamtete Lehrerin; sie wurde wegen ihrer Krebserkrankung für dienstunfähig erklärt und starb im Jahre 2000. ( Meine Frau war Jahrgang 1944 und wir waren mehr als 30 Jahre verheiratet; sie ist erst spät in den Schuldienst eingestiegen.)


Entsprechend des Regeln des § 20 und § 53 Beamtenversorgungesetzes (BVG) http://www.die-beamtenversorgung.de/...sgesetz_03.pdf wurde nach Vorlage meiner Gehaltsnachweise der Hinterbliebenenbezug von 60 % ihrer Alterspension um mein monatliches Erwerbseinkommen gekürzt BIS auf einen sogenannten Mindestbelassungsbetrag von 20 % des Versorgungsbezugs . Das wurde haarklein (mit Paragraphen belegt) vom zuständigen Landesamt für Besoldung (LBV) beschrieben, erläutert und mir schriftlich mitgeteilt.

Nach der Wiederheirat in 2002 habe ich die steuerfreie Witwerabfindung nach § 21 BVG beantragt und das 24 fache des ungekürzten 60%- Pensionsanspruchs meiner verstorbenen ersten Frau erhalten.

Das LBV ist sinngemäß wie folgt vorgegangen:

Völlig fiktives Zahlenbeispiel zur Errechnung des Ruhensbetrages (Kürzungsbetrages) gemäß § 53 BVG:

Annahmen:

Das Grundgehalt des(der) Verstorbenen incl. Familienzuschlag hätte betragen: 4000,00 EUR
Der persönliche Versorgungsprozentsatz habe betragen: 41,67 %
Dann hätte der Pensionär erhalten als Pension: 1666,67 EUR (= 41,67% von 4000 EUR)
60 % des fiktiven Pensionsbezugs von 1666.67 EUR ) erhält der Hinterbliebene als so genannten Versorgungsbezug: 1000,00 EUR

Annahme eigenes Erwerbseinkommen des Hinterbliebenen: 5500,00 EUR

Gesamteinkommen des Hinterbliebenen: 5500 + 1000 = 6500,00 EUR

Daraus folgt als Kürzungsbetrag ( 6500 minus 4000 = 2500 ), d.h. der Kürzungsbetrag übersteigt die Hinterbliebenenrente, d.h. man bekommt eigentlich nichts mehr.

Aber das Beamtenversorgungsgesetz (§ 53, Abs. 5) lässt einen Mindestbelassungsbetrag von 20 % des Versorgungsbezugs zu, im Beispiel gibt es also Brutto mtl. 200 EUR Hinterbliebenenrente. So bleibt Netto mit der zweiten Steuerkarte Klasse VI (die man speziell für die Hinterbliebenenpension beim LBV einreichen muss) noch ein gewisser Betrag übrig.

Wäre meine Frau nicht Beamtin gewesen sondern Angestellte, hätte es diese Mindestbelassung NICHT gegeben und ich hätte NICHTS bekommen.
Mit besten Grüßen
Shalom
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  #8  
Alt 03.06.2007, 19:38
ute57 ute57 ist offline
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Standard AW: Witwenrente bei Beamten

Hallo,

bei mir ist jetzt alles geregelt. Wie Shalom es schon geschrieben hat, mir wurde auch vom LBV genauestens ausgerechnet, welches Gesamteinkommen (sprich eigenes Einkommen plus Witwenpension) ich haben darf. Daraus ergab sich, daß ich über 800 € über das mir zustehende Gesamteinkommen lag. Daraufhin konnte ich mich glücklicherweise mit meinem Arbeitgeber so einigen, daß ich meine Stundenzahl (nach Rücksprache mit dem LBV (NRW), die alles ausgerechnet haben, soweit reduzieren, daß ich jetzt weniger arbeiten muß, aber das gleiche Einkommen habe, weil ich jetzt die volle Witwenpension in Anspruch nehme. Und bezüglich der Versteuerung läuft es bei mir so wie Shalom es beschrieben hat, da wir beide den gleichen Arbeitgeber hatten (LBV NRW) wird mein Einkommen und die Witwenpension zur Zeit noch in Steuerklasse 3 versteuert und ab nächstem Jahr dann Steuerklasse 1. Sofern ich dann noch meine Tochter auf der Steuerkarte haben sollte, in Steuerklasse 2. Das würde aber nur bis zu ihrem 25. Lebensjahr gelten! Es war ein langer Weg, bis ich das alles geregelt habe. Aber ich kann nur jedem in dieser Situation raten, hartnäckig bleiben und wirklich alles hinterfragen. Denn leider setzen einige voraus, daß man sich darin auskennt. Was ich auch noch erwähnen möchte, daß ich durch meinen verstorbenen Mann jetzt zu 70 % beihilfeberechtigt wurde, trotz meines Einkommens. Normalerweise liegt die eigene Verdienstgrenze bei 18.000 € pro Jahr um beihilfeberechtigt zu werden. Aber im Falle der Witwenpension steht das eigene Einkommen außen vor. Das wissen auch viele nicht! Und ich bin im Moment dabei, mich für die restlichen 30 % zusätzlich zu versichern, so daß ich dann im Falle eines Falles im Krankenhaus als "Privatversicherte" behandelt werden kann. Das hat leider auch fast 9 Monate gedauert, bis ich durch diesen Wirrwarr kam, weil auch leider die meisten Versicherungsagenturen darüber keine Ahnung haben. Vielleicht ist das ja für den oder anderen ein wichtiger Hinweis. Wer hier Hilfe braucht, kann mir gerne eine PN schicken.
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  #9  
Alt 30.11.2009, 14:04
Anneb Anneb ist offline
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Standard AW: Witwenrente bei Beamten

Hallo,

wie ist das eigentlich, wenn sich das Einkommen der Witwe verringert oder sie zum Beispiel arbeitslos wird. Wird in diesem Moment die Rente neu berechnet und nun das verminderte Einkommen angesetzt?
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