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  #1  
Alt 31.03.2004, 18:31
Gast
 
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Ihr tapferen Mitstreiter & Mitstreiterinnen,
immer wieder hör bzw. lese ich, dass man sich arbeitslos melden kann, wenn der Krankengeldbezug zu Ende geht und um die niedrigere Rente auf Zeit ein wenig aufzuschieben. Aber um Arbeitslosengeld zu beantragen, muß ich doch erst arbeitslos sein. Wie bekomme ich jetzt meinen Arbeitgeber dazu mir zu kündigen? Denn wenn ich selber kündige, bin ich drei Monate vom Bezug des Arbeitslosengeld gesperrt. Ich bin zwar jetzt (wieder) krank, aber durch meinen Schwerbehindertenausweis (100% wg. Krebs, kein Buchstabe) habe ich doch höheren Kündigungsschutz. Und ich koste ja jetzt meinem Arbeitergeber nichts, da ich im Gegensatz zur Ersterkrankung (Aug. 2002) jetzt keine Lohnfortzahlung sondern gleich Krankengeld bekam. Das Krankengeld läuft im Juni aus, von der Krankenkasse laufen auch schon Bestrebungen mir die Rente auf Zeit schmackhaft zu machen.
Ich bedanke mich schon mal herzlich für weiterführende Tipps. Denn es ist schon schlimm, Krebs zu haben, allzu große finanzielle Schwierigkeiten müssen da nun wirklich nicht sein.
Alles Liebe & Gute
Carmen
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  #2  
Alt 31.03.2004, 19:28
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 434
Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Carmen,
Du brauchst nicht bei Deinem Arbeitgeber zu kündigen. Ich habe das alles gerade hinter mir und erzähl Dir einfach mal bissl zum Ablauf.

Nach Ablauf des Krankengeldes (längstens 78 Wochen) steht Dir bis zur endgültigen Verrentung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gem. der sog. Nahtlosigkeitsregelung des III. Sozialgesetzbuches - glaube § 125 war das).
Du gehst zum Arbeitsamt mit dem Schreiben der Aussteuerung Deiner Krankenkasse und beantragst Arbeitslosengeld. Um sofort einen Anspruch zu haben mußte ich ankreuzen, daß ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Allerdings hätte ich keine Schreiben zu Vorstellungsgesprächen bekommen derweil. Erst prüfte ein Amtsarzt (bei mir nach Aktenlage) ob ich fähig sei mindestens 15 Wochenstunden zu arbeiten, was nicht der Fall war. Wundere Dich auch nicht über die Formulare, die Du ausfüllen mußt, die sind keineswegs auf Kranke wie wir zugeschnitten, sondern wirklich nur rein auf Arbeitslose, die ihren Job verloren haben.

An Unterlagen brauchte ich die Lohnsteuerkarte, meinen Schwerbeschädigten-Ausweis, Einkommensnachweis (mein ich auch). Ich bekam noch zwei Forumulare mit. Eines mußte die Krankenkasse mit Angaben der gezahlten Krankengelder ausfüllen, das zweite mein Arbeitgeber. Das waren mein ich Angaben zu der Art der Arbeitstelle und den damit verbundenen Belastungen.

Beides reichte ich wiederum beim Arbeitsamt ein. Nachdem der Amtsarzt nach Aktenlage befundet hat, daß ich keine 15 Wochenstunden mehr arbeiten konnte, bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsamt. Die Nahtlosigkeitsregelung greift nur, solange die Rente nicht durch ist. Natürlich möchten die einen ziemlich rasch auf die Rentenkasse abschieben. Ich mußte innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Schreibens einen Rehaantrag stellen, der gleichzeitig als Antrag auf Verrentung gilt.

D.h. erst muß eine Rehamaßnahme durchgeführt werden und dann befundet der Rehaarzt, ob ich wieder arbeiten kann (über 15 Stunden die Woche) oder eine Verrentung erfolgt. Dieser Ablauf zieht sich bei mir seit Mai (Antragsstellung) bis jetzt.

Eine Reha im November mußte ich wegen Rezidiv verschieben und konnte sie bis heute nicht antreten. Solange ist auch die Entscheidung der Verrenung ausgesetzt, die dann im Endeffekt rückwirkend ab Antragsstellung gelten würde.

Wünsche Dir viel Erfolg und lass Dich von den Ämtern nicht unterkriegen.

Liebe Grüße
Tina
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  #3  
Alt 31.03.2004, 20:54
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Tina,
Danke für Deine Info's. Die DAK, bei der ich versichert bin, hat mir schon einen Antrag für eine Reha-Maßnahme zugeschickt, den ich ausgefüllt in den nächsten 10 Wochen zurückschicken soll. Gestern rief zudem ein" netter Herr" von der DAK an, der meinte, ich bräuchte doch gar keinen Reha-Antrag stellen (bei dem er mir natürlich helfen wollte), er würde mir doch gleich beim Rentenantrag helfen (er hätte gute Beziehungen zur BFA). Freundlich und lieb wie ich bin, habe ich dieses Ansinnen abgelehnt und habe ihm ganz "naiv" erzählt, wie schön letztes Jahr die AHB in Scheidegg war und daß ich doch so gerne nach all den Strapazen der Chemos wieder eine AHB haben wolle. Danach haben wir uns ganz angeregt über das Allgäu unterhalten. ;-)
Diesen Reha-Antrag muß ich innerhalb der 10 Wochen ausfüllen - ich habe ihn auch schon ausgefüllt, aber so bald werde ich ihn NICHT abgeben. Ich denke zu großen Zeitdruck muß ich mir da nicht machen. Es schon eine Frechheit, was die mit einem machen.

Alles Liebe
Carmen

PS: der Sonne begegne ich meist gut behütet mit einem meiner Strohhütchen, die ich mir letztes Jahr in Lindenberg (bei Scheidegg) gekauft habe. Dort gibt es außer Käse ;-) noch einer der wenigen Hutmanufakturen Deutschland. Hütchenkauf ab Fabrik ;-)
C.
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  #4  
Alt 31.03.2004, 21:05
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Beiträge: 434
Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Carmen,
ach Duuuuu bist das *grins...

Also mit dem Antrag abgeben solltest Du auf jeden Fall warten bis zum "letzten" Tag, denn mehr Geld ist Rente sicher nicht, gerade im jungen Alter! Die Rente wird vermutlich nur auf Zeit bewilligt, aber auch die Zeit mit weniger Geld auszukommen ist ja oftmals heftig.

Liebe Grüße
Tina
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  #5  
Alt 28.04.2004, 11:17
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Tina,

eine kurze Frage, wenn die 78 Monate rum sind, kündigt mir mein Arbeitgeber automatisch?

Danke für eine Antwort
Gine
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  #6  
Alt 28.04.2004, 11:59
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Beiträge: 434
Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Gine,

nein, denn es kann ja durchaus sein, daß Du wieder anfängst zu arbeiten. Erst bei einer Verrentung (sei es auf Dauer oder zeitbegrenzt) könnten sich da meines Wissens Änderungen ergeben. Genaueres kann ich da aber auch nicht sagen, denn mein Arbeitsplatz steht nach wie vor für mich bereit, obwohl ich seit Sommer 2001 bereits krankgeschrieben bin.

Lieben Gruß
Tina
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  #7  
Alt 28.04.2004, 13:22
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Gine ,
auch mein Arbeitsplatz wartet noch auf mich .
Z.Zt. bin ich befristet in Rente .
Erkundige Dich doch bei Deiner Krankenkasse
oder dem Arbeitsamt .
Alles Gute
biba
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  #8  
Alt 02.05.2004, 23:44
Bärchen`s Petra Bärchen`s Petra ist offline
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Gine,

auch meinem Mann wurde nicht gekündigt, die Rente ist bis 09/2005 befristet und wir haben einen formlosen Antrag auf Fortführung als ruhendes Arbeitsverhältnis gestellt.
Der Arbeitgeber hat hierzu aber keine gesetzliche Verpflichtung.
Gruss Petra
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  #9  
Alt 07.05.2004, 18:19
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo,
zur Information: Es ist durchaus möglich, dass ein Arbeitgeber WEGEN Erkrankung des Arbeitnehmers eine Kündigung aussprechen kann, nämlich, in groben Zügen:

1. Kündigung wegen langanhaltender Krankheit
Voraussetzungen:
a) negative Gesundheitsprognose
z.B. 2 Monate sind noch NICHT langanhaltend, aber, wie das Bundesarbeitsgericht ausgeführt hat: "Ist ein Arbeitnehmer bereits längere Zeit arbeitsunfähig krank (in jenem Fall 1 1/2 Jahre) und ist im Zeitpunkt der Kündigung noch völlig ungewiss, wann wieder Arbeitsfähigkeit besteht, kann diese Ungewissheit genauso wie eine feststehende dauernde Arbeitsunfähigkeit die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigen" und damit eine Kündigung rechtfertigen. Ja, ja, die Juristen ...

b)negative betriebliche Auswirkungen durch Betriebsablaufstörungen oder hohe Lohnfortzahlungskosten.
Das kann z.B. bei kleineren Betrieben leicht einmal der Fall sein. Näheres dazu bei Bedarf.

c)Interessenabwägung
Führt die langdauernde krankheitsbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers, kann dieser kündigen. Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein!

2. Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Voraussetzungen: siehe 1., a) bis c).

3. Kündigung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund der Erkrankung dauernd arbeitsunfähig, muss ein Arbeitgeber eine darüber hinausgehende erhebliche Betriebsbeeinträchtigung NICHT darlegen.

4. Achtung! Krebserkrankte erhalten in der Regel eine Anerkennung als Schwerbehinderte. In diesem Fall kann ein Arbeitgeber nur und erst dann kündigen, wenn er zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes (früher: Versorgungsamt) eingeholt hat.

LG, Lea
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  #10  
Alt 09.05.2004, 18:54
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo liebe Leute,
ich habe nun weitere Fragen und erbitte Tipps, damit ich mir nicht aus Unachtsamkeit schade.
Es ist so, dass ich Ende September umziehen werde. Ich bin immer noch krankgeschrieben, Krankengeld wird Ende Juni/Anfang Juli auslaufen. Es kann sein, dass meine Chemotherapie da noch läuft bzw. ich bin dann auf Reha (Krankenkasse bedrängt mich ja sehr, dass ich eine Reha-Maßnahme mache). Wenn das Krankengeld ausläuft, werde ich Arbeitslosengeld beantragen bzw. Rente beantragen (für den Fall, dass ich dann noch arbeitsunfähig bin, denke aber dass ich nach den Chemos nicht so bald in der Lage sein werde, wieder richtig zu arbeiten). Aber wenn ich nun umziehen will, muß ich doch meine Arbeitsstelle kündigen (wenn ich die Kündigungsfrist beachte, wäre das Kündigungsdatum Ende Juni). Aber wenn ich selbst kündige, bekomme ich doch Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt bzw. mit anderen Organisationen??? Wie kann ich das verhindern? Wie bekomme ich meinen Arbeitgeber dazu mir zu kündigen (ich habe s.o. einen Schwerbehindertenausweis, 100% , kein Buchstabe)? Ich will zu meinem Lebensgefährten ziehen, also mein Umzug wird zu Steigerung meiner Lebensqualität führen! Wäre es sinnvoll, mir irgendwo ein Attest zu besorgen, dass dieser Umzug zu meinem Lebensgefährten meiner Gesundung dient?
vielen Dank für Tipps!
Viele liebe Grüße
Carmen
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  #11  
Alt 09.05.2004, 22:01
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Carmen,
bist Du eigentlich durchgehend seit August 2002 arbeitsunfähig? Es macht, denke ich, wenig Sinn, dass Du selbst kündigst. Daraus folgen mehr Komplikationen, weil damit die Sperrfrist beim Arbeitsamt - pardon, der Arbeitsagentur - in Gang gesetzt wird. Möglicherweise macht es in Deinem Fall Sinn, dass Dein Arbeitgeber Dir kündigt. Der müsste dann, siehe mein Posting vom 7.5.04, zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes holen. Sofern Dein Arzt Dir eine ärztliche Beurteilung dahingehend ausstellt, dass die Wiederherstellung Deiner Arbeitsfähigkeit nicht so bald absehbar ist, führt dies zu der o.g. Prognose, die eine Kündigung wegen dauernder Erkrankung rechtfertigen kann.

Mir fällt auch in diesem Fall wieder auf, dass die Bundesagentur für Arbeit alles versucht, Kranke und über 58-Jährige in die Rente zu drängen. "Vorteil": die Betroffenen fallen aus der Arbeitslosenstatistik und, noch wichtiger, anderen Geldtöpfen zur Last ... Gruß, Lea
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  #12  
Alt 10.05.2004, 04:34
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Jutta Jutta ist offline
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo

@Carmen, kannst Du mit Deinem Arbeitgeber offen reden? Damit er Dir die Kündigung ausstellt? Oder einen Aufhebungsvertrag anbietet, da in Deinem neuen Wohnort die Firma nicht ansäßig ist?
Man wird Dir wohl seitens des AA "nahelegen" Widerspruch einzulegen, aber das brauchst Du nicht.
Je nachdem wie viele Jahre Du eingezahlt hast, könnte es sein, daß die Annahme einer Rente für Dich besser wäre. Denn das Arbeitslosengeld wird nicht nach Deinem vorherigen Einkommen berechnet, sondern nach dem Krankengeld ( so ca. 50-55%). Erkundige Dich bei Deiner Rentenstelle.

@Lea, ja so ist es leider. Man/Frau hat jahrelang beigesteuert, um überall "ausgesteuert" und "umgepflanzt" zu werden in einen Topf, der immer weniger auszahlt. Überall werden dicke Brocken vor die Füße geworfen, man ist ja krank, hat vielleicht auch nicht (mehr) die Kraft gegen so manche Willkür sich aufzulehnen oder bei dem heutigen Klauseldschungel nocht durchzublicken. Die Altersgrenze der in die Rente zu drängenden ist inzwischen schon viel weiter nach "unten" gesunken, man beginnt bei den 45 Jährigen :-(.

liebe Grüße
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  #13  
Alt 10.05.2004, 08:49
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo zusammen...
befasse mich erst seit drei Monaten mit " meinem Krebs", habe allerdings mal ne Frage: Wir, also mein Mann und ich, sind selbstständig und ich muss arbeiten damit wir leben können.Da geht kein Weg dran vorbei.Nach der Chemo war das eine schlimme Angelegenheit.Wie sieht das versicherungsrechtlich aus, hat da jemand Erfahrungen?Das arbeiten müssen hält mich ja bei der Stange auch wenn ich mich manchmal sehr zusammenreissen muss, aber was ist wenn es mal nicht geht ?
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  #14  
Alt 10.05.2004, 10:29
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Elke,
in Eurem Fall kommt es auf Deine Versicherungen an:

a) Krankenversicherung: Ich denke, Du wirst privat krankenversichert sein. Sieh´ zunächst einmal nach, ob bei Dir überhaupt KURMAßNAHMEN versichert sind, das ist nicht automatisch der Fall wie bei gesetzlich Versicherten.

b) Krankentagegeldversicherung:
Hast Du überhaupt eine abgeschlossen? Sieh´ ggf. in Deinen Versicherungsunterlagen nach. Die Versicherung lautet dann über einen bestimmten Tagessatz, z.B. 100,- € und einen bestimmten Beginn, z.B. ab dem 21. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dies ist die wichtigste Versicherung, um Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wenigstens teilweise zu kompensieren.

c) Berufsunfähigkeitsversicherung:
Auch hier kommt es darauf an, ob Du überhaupt eine abgeschlossen hast. Die Versicherung greift erst nach langer Erkrankung.

Es hat übrigens überhaupt keinen Zweck, jetzt noch etwas nachzuversichern, wenn diese Versicherungen nicht bestehen. Entweder, was das Wahrscheinlichste ist, die Versicherung nimmt Dich mit Deiner Erkrankung gar nicht erst, oder nur mit horrenden Aufschlägen, die in keinem Verhältnis zur Leistung stehen.

So sieht es leider aus: Du bist als Selbständige darauf angewiesen, dass Du in gesunden Jahren die entsprechenden Versicherungen abgeschlossen hast, sofern Du komplett privat versichert bist.

Grüße, Lea
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  #15  
Alt 11.05.2004, 08:39
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Danke liebe Lea,
tja, das sieht dann wohl schlecht aus...!Ich gehöre zu denjenigen die in gesunden Jahren nicht daran gedacht haben krank zu werden, war ich doch immer auf die eigene Heilkraft meines Körpers sehr stolz!Wir haben ein Restaurant und ich bin in Teilzeit beschäftigt, nix mit privat und so!Wie das eben so ist als Frau des Inhabers.Muss man mit leben!
Ich möchte mich auf diesem Weg aber mal bei allen bedanken die in diesen Foren sind, das hat mir in den letzten Wochen unheimlich geholfen hier zu lesen und mich zu informieren.Wie gesagt, schlage mich noch nicht so lange mit dem Krebs herum und ich glaube, ich ignoriere ihn noch so einfach und vertraue auf meinen Körper.(Hoffentlich funktioniert das auch)Hatte ein wenig Schwellenangst mich hier mitzuteilen, habe aber herausgefunden das es mir hilft da ich so ziemlich alleine auf verlorenem Posten stehe.(Ich war immer die starke Frau...)Verstehe zwar noch nicht ganz diese medizinischen Fachausdrücke, werde mich aber da hineinarbeiten. Nochmals vielen Dank !!!
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