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  #1  
Alt 28.11.2005, 14:39
Oppeln Oppeln ist offline
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Registriert seit: 28.11.2005
Beiträge: 1
Standard KK-Finanzierung der HH-Hilfe bei ambulanter Krebstherapie

Hallo zusammen,

meine Frau ist mit Mesotheliom in ambulanter Behandlung. Ihr Zustand ist so, dass sie den Haushalt nicht führen kann und die Versorgung der Kinder nicht übernehmen kann. Wir haben einen dreijährigen Sohn (Kita) und eine 5 Monate alte Tochter. Ich selber bin im Beruf eingespannt.
Unsere Krankenkasse weigert sich, uns eine Haushaltshilfe auch nur teilweise zu finanzieren.

Welche Möglichkeiten haben wir, von der Krankenkasse (oder von anderen Stellen) finanzielle Unterstützung zu erhalten? Gibt es bereits Urteile zum Thema Haushaltshilfe bei ambulanter Krebstherapie?

Die Finanzierung einer Full-time Haushaltshilfe übersteigt unsere finanziellen Verhältnisse nämlich schon auf mittlere Sicht bei weitem.
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  #2  
Alt 28.11.2005, 17:57
clara clara ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Bayern
Beiträge: 234
Standard AW: KK-Finanzierung der HH-Hilfe bei ambulanter Krebstherapie

hallo,
bei welcher KK bist du denn? Ich kann es nur immer wieder sagen: es lohnt sich absolut sich bei solch gravierenden Problemen eine Sozialrechtsanwält/In zu suchen. Ich habe mich selbst viel zu lange mit meiner KK selber herumgeärgert und war deshalb teilweise auch sehr verzweifelt bis ich auf diese Idee kam. Und siehe da, plötzlich gibt es Einzefallentscheidungen (ist zwar Quatsch, weil sie Blödsinn gemacht haben, aber wenn sie es so nennen wollen... ) und es geht doch... und vor allem ich muss mich nicht mehr so furchtbar aufregen.
Ich wünsch euch alles Gute

P.S. Bei Kindern unter 10 Jahren steht euch eine Haushaltshilfe zu. Ich weiß nur leider nicht wo das steht.
Meine Freundin hatte einen komplizierten Beinbruch und durfte sich nicht rühren und bekam auch eine. (War allerdings auch etwas schwierig und mit Ärger verbunden)
LG clara
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  #3  
Alt 28.11.2005, 18:33
yabuck yabuck ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Ort: zwischen Cuxhaven und Bremerhaven
Beiträge: 50
Standard AW: KK-Finanzierung der HH-Hilfe bei ambulanter Krebstherapie

Hallo,

gem §38 SGB V hat Anspruch auf HH, wer mind. ein Kind unter 12 Jahren hat und Krankheitsbedingt den Haushalt nicht führen kann.

Für HH bei stat. Therapie ist alles im SGB geregelt. Bei amb. Behandlung ist die Satzung der jew. KK maßgebend.

Bei der KK, bei der ich arbeite, bekämst Du HH für die Zeit, in der Du wg. med. Behandlung außer Haus bist. Es geht dabei aber immer in erster Linie um die Versorgung der Kinder und Einkaufen, Wäsche machen, falls das aus med. Sicht nicht möglich ist. D.h. Du würdest stundenweise HH bekommen. Dies aber jedoch nur, wenn es sich nicht um einen "nicht besserungsfähigen Dauerzustand" handelt. Dies ist es dann, wenn sich der Gesundheitszustand innerhalb von 6 Monaten nicht wesentlich verbessert. Dann gibt es aber noch die Familienhife, die vor einiger Zeit noch vom SozAmt finanziert wurde.

Besorge Dir die Satzung der KK oder schreib einfach, warum genau die KK euren Antrag abgelehnt hat. Ich helfe Dir gern weitern.

MfG
Andreas
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  #4  
Alt 28.11.2005, 21:41
Petra Petra ist offline
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Registriert seit: 16.06.2005
Ort: HH
Beiträge: 83
Böse AW: KK-Finanzierung der HH-Hilfe bei ambulanter Krebstherapie

Hallo ,

ich bin seid Mai 05 an BK erkrankt und habe einen jetzt dreijährigen Sohn , ich habe meine Chemotherapie auch ambulant gemacht . Eine Haushaltshilfe hatte ich sofort von meiner KK bekommen ich bekomme jetzt noch 5 Bestrahlungen und die Haushaltshilfe ist immer noch da . Ich hatte auch Glück mit der HH unsere hat wirklich alles erledigt was im Haushalt gemacht werden muss , es ist unerklärlich das Ihr keine HH bekommt das verstehe ich nicht ..........
Es ist schon schlimm genug diese Krankheit zu haben mit zwei so kleinen Kindern und dann noch so was , ich würde wenn ihr die kraft habt um euer Recht kämpfen....
Viel Glück Petra
__________________
L.G.Petra
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