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  #1  
Alt 25.07.2009, 10:22
steffiwa steffiwa ist offline
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Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 12
Standard Zuzahlungs-Befreiung? Unterstützung-wo muß man was beantragen?

Hallo,

meine Schwester hatte vor 4 Wochen ihre große OP, in der ihr die Gebärmutter, Teile vom Darm usw. entfernt wurde und ein künstlicher Darmausgang gelegt wurde. Sie ist seitdem im Krankenhaus und muss auch noch bis Anfang kommender Woche bleiben. Sie hat eine Wundheilungsstörung, d.h. der Schnitt am Bauch ging nach Entfernung der Klammern wieder auf!

Wenn sie dann nach Hause darf (für 2 Wochen, dann fängt die Chemo an), benötigt sie ja alle 4 Wochen Material zur Versorgung des künstl. Darmausgangs (10€ im Monat Zuzahlung). Dann muss sie alle 3 Wochen 30km einfache Strecke zur Chemo fahren usw.

Kann sie irgendwo Unterstützung für diese Kosten beantragen? Der KH-Aufenthalt kostete ja auch 10€ am Tag Zuzahlung.

Kann man irgendwo nachlesen, auf welche Unterstüzung sie Anspruch hat? Hat sie nicht auch Anspruch auf einen Behinderten-Ausweis usw? Ich habe ihr versprochen, hier mal nachzufragen und bitte um eure Hilfe!

Danke und liebe Grüße,
Steffi
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  #2  
Alt 25.07.2009, 11:01
BirgitL BirgitL ist offline
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 470
Standard AW: Zuzahlungs-Befreiung? Unterstützung-wo muß man was beantragen?

Liebe Steffi,

die Zuzahlungsbefreiung muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Normal ist, dass die Eigenbeteiligung 2 % vom bereinigten Jahreseinkommen beträgt, bei chronisch Kranken nur 1 %. Alles, was an Zuzahlungen darüber hinaus geht, kann durch den Antrag auf Befreiung verhindert oder zurückerstattet werden.
Hier hilft euch die KK gerne weiter; nimm mal mit denen Kontakt auf.

Bei Hartz-4-Empfängern/Beziehern von Arbeitslosengeld gelten besondere Regelungen; meist sind die von den Zuzahlungskosten ganz befreit. Da bekommt man beim zuständigen Amt Auskunft.

Den Schwerbehinderten-Ausweis kann man über die Gemeinde/Stadt- oder Kreisverwaltung beantragen. Allerdings gibt es in jedem Krankenhaus eine Sozialarbeiterin, die in diesen Fällen auch gerne behilflich ist.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Alles Gute für deine Schwester und dich
Birgit
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  #3  
Alt 25.07.2009, 11:06
Marie_S Marie_S ist offline
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Ort: NRW
Beiträge: 166
Standard AW: Zuzahlungs-Befreiung? Unterstützung-wo muß man was beantragen?

Hallo Steffi,

ich finde es toll, dass du deine Schwester unterstützt und ihr die Sucherei und Arbeit nach solchen "organisatorischen" Dingen abnimmst. Das ist für sie eine große Erleichterung!

Sicher hat sie ein Recht auf einen Behindertenausweis. Beantragt wird er beim zuständigen, örtlichen Versorgungsamt. Es ist viel Papierkram, Formulare zum ausfüllen und Kopien der ärtzlichen Befunde. Vielleicht kannst du ihr dabei auch helfen.

Die Fahrtkosten zur Chemo werden meist von der Krankenkasse bezahlt. Dazu müsste sie direkt mit der Krankenkasse sprechen. (ich brauchte es damals nicht, da ich quasi zu Fuß hinlaufen konnte).

Vielleicht weiß sonst noch jemand etwas wegen der Zuzahlungs-Befreiung - ich kenn mich da weiter nicht aus. Im Zweifel würde ich direkt bei der KK anrufen und nachfragen.

Alles Gute und viel Erfolg!
Marie
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  #4  
Alt 25.07.2009, 13:57
Orchidee Orchidee ist offline
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Registriert seit: 10.01.2009
Beiträge: 176
Standard AW: Zuzahlungs-Befreiung? Unterstützung-wo muß man was beantragen?

Hallo Steffi,

ich habe gleich, nachdem ich aus dem Krankenhaus kam, um einen Gesprächstermin bei der Krankenkasse gebeten. Die Sachbearbeiterin war klasse, hatte sogar Kaffee gekocht und wir sind alles im Detail von Perücke und Haushaltshilfe über Zuzahlungen bis zu den Taxifahrten zur Chemotherapie (wurden übrigens von der KK übernommen) durchgegangen. Und auch jetzt noch ist sie immer Ansprechpartnerin, wenn es irgendwo hakt. Zum Beispiel hat sie mir - völlig unüblich - noch ein weiteres Jahr Funktionstraining bewilligt, weil ich "ja gerade aus der Reha komme". Und den zweiten Rehaantrag hat sie auch gleich ausgefüllt, "weil sie ja alle Daten im PC hat". Oder wegen der Zuzahlung: Für die Herabstufung auf 1 % vom Bruttolohn muss der Arzt bescheinigen, dass man chronisch krank ist, d. h. man muss wegen der Krankheit wenigstens ein Jahr lang einmal pro Quartal beim Arzt in Behandlung gewesen sein. Ich habe ihr nur die Quittungen und eine Kopie meiner letzten Lohnsteuerkarte gegeben und um alles weitere kümmert sie sich.
Ich kann daher nur empfehlen, eure Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären.

Ach ja, und den Schwerbehindertenausweis hat das Krankenhaus für mich beantragt. Die ersten Unterlagen vom Versorgungsamt waren schon da, als ich entlassen wurde...

Herzliche Grüße, auch an deine Schwester
Orchidee
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  #5  
Alt 25.07.2009, 16:56
steffiwa steffiwa ist offline
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Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 12
Standard AW: Zuzahlungs-Befreiung? Unterstützung-wo muß man was beantragen?

Hallo,

meine Schwester ist noch in der Elternzeit, die kleine Tochter ist auch erst 1 Jahr alt. Sie verdient also im Moment selbst nichts (kriegt auch kein Erziehungsgeld mehr), muß aber auch keine Beiträge an die Krankenkasse bezahlen. Ihr Mann arbeitet Vollzeit.

Heißt das, wenn sie im KH jetzt die 10€ pro Tag zahlen musste, kann sie das hinterher dann wieder bei der KK einreichen, und bekommt das Geld zurück?

Ich werde mir beim nächsten Besuch mal die Daten von ihrer KK-Karte abschreiben, und dort mal anrufen.

Schonmal danke für die Hilfe! Kann mir das mit den 10€ pro Tag im KH noch beantworten?

LG, Steffi
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