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  #1  
Alt 04.03.2011, 22:39
yaara yaara ist offline
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Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 82
Standard Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Ich habe vor, mit dem "Hamburger Modell" wieder in meinen Beruf einzusteigen -mein Arbeitgeber steht grundsätzlich voll hinter mir.
Nun besteht aber das Problem, dass wir Arbeitnehmer festgesetzten Urlaub (eine Schließzeit) haben und dieser voll in meiner Planungszeit liegt.
War bereits jemand von euch in dieser Situation? Wie wurde das gelöst?

Ausserdem würde gern vor "Arbeitsantritt" in den Urlaub fahren -genehmigen die Kassen das nach einer Reha (erfahrungsgemäß)?

Eine für jeden Tipp dankbare
Yaara
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  #2  
Alt 04.03.2011, 22:56
Benutzerbild von Jule66
Jule66 Jule66 ist offline
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Ort: Region Hannover
Beiträge: 4.026
Standard AW: Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Hallo,
das ist nicht so einfach.
Bei mir war es auch so,dass ich festgesetzten Urlaub hatte,bei mir war das der 12.7. letztes Jahr.
Hatte meine große Diep OP Ende April und es war klar,dass man danach 6Wochen nicht arbeiten kann.Wollte auch Wiedereingliederung machen und danach in Urlaub fahren.
Also habe ich am 7.6.mit der Wiedereingleiderung begonnen,allerdings mit Blick auf den Urlaub nur 5Wochen...anschließend bin ich in Urlaub gefahren.
Und Mitte August habe ich dann wieder normal gearbeitet...
Man kann die Wiedereingliederung verkürzen,aber nicht unterbrechen,um in Urlaub zu fahren.Während der Krankschreibung in Urlaub fahren
Da muß ich leider passen...Du kannst auch nicht anfangen zu arbeiten(also mit Urlaub starten) und dann die Wiedereingliederung machen.
Da mußt Du Dich gut beraten lassen.
Bei mir hat es mit einer verkürzten Wiedereingliederungszeit geklappt.
Alles Gute,Jule
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  #3  
Alt 13.03.2011, 01:09
Solera Solera ist offline
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Registriert seit: 22.08.2010
Ort: Nähe Böblingen, Baden-Württemberg
Beiträge: 1
Standard AW: Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Hallo Yaara,

ich habe genau die gleiche Frage beziehungsweise das gleiche Problem.

Hast Du zwischenzeitlich eine Lösung des Problems gefunden?

Von meiner Krankenkasse habe ich die Auskunft erhalten,
dass wenn ich die Anschlussheilbehandlung am 26.03.2011 antrete, hierfür die Rentenantstalt zusändig ist. In diesem Fall keine gäbe es keine "Sonderurlaubsgenehmigung".
Sollte ich jedoch nach der AHB wieder krankgeschrieben werden, wäre wieder die Krankenkasse zuständig.
Die Kränkenkasse wäre bereit unter bestimmten Umständen eine Ausnahme zu machen. Allerdings kenne ich die "Ausnahmen" nicht.
Danke vorab für Feedeback.

PS: Ich brauche vor der Wiedereingliederung bzw. vor Arbeitsantritt unbedingt eine gemeinsame Auszeit mit meinem Mann, den meine Krankheit sehr gebeutelt hat und ich möchte so meinen Depressionen entgegen wirken.

Liebe Grüße
Solera
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  #4  
Alt 13.03.2011, 02:21
yaara yaara ist offline
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Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 82
Standard AW: Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Hallo Solera,
ich habe noch keine Infos. Muss aber nächste Woche zum Arzt und werde das dort mit den wirklich kompetenten Damen hinter'm Tresen (wie nennt man sie eigentlich?) besprechen. Mit Sicherheit muss der Arzt den Urlaub befürworten -somit ist er oder sie die richtige und wichtige Anlaufstelle.
Die AHB bzw. Reha scheint was heiliges zu sein dass man die nicht unterbrechen kann, ist aber auch logisch und sinnvoll.
Sobald ich Genaueres weiss, poste ich wieder!
Liebe Grüße,
Yaara
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  #5  
Alt 13.03.2011, 13:28
Eli01 Eli01 ist offline
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Ort: Köln
Beiträge: 118
Standard AW: Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Hallo,
vielleicht kann ich dir helfen.
Wenn du vor der Wiedereingliederung in Urlaub fahren willst, musst du das quasi bei der KK beantragen, du benötigst eine Bescheinigung vom Arzt, dass der Urlaub deine Genesung vorwärts bringt und dass du keine Therapien dafür unterbrichst. Die bekommst du, denke ich, problemlos, und dann sagt die Kasse auch ja dazu. Ich hab das auch vorher gemacht und das war gar kein Problem. Während der Wiedereingliederung darfst du ja keinen Urlaub machen.
Wenn dein Betrieb während der Wiedereingliederung Ferien macht, ist das kein Problem, so weit ich weiß, dann hast du auch frei, was sollst du denn tun. Frag vielleicht vorsichtshalber mal bei der KK nach, aber ich bin mir relativ sicher.
Viel Erfolg und alles Liebe,
Eli
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  #6  
Alt 13.03.2011, 15:35
Gledi Gledi ist offline
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Registriert seit: 31.05.2009
Ort: nicht mehr an der Küste
Beiträge: 499
Standard AW: Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Zitat:
Zitat von Eli01 Beitrag anzeigen
...
Wenn du vor der Wiedereingliederung in Urlaub fahren willst, musst du das quasi bei der KK beantragen, ...
Das gilt nur für Urlaub im Ausland. Innerhalb Deutschlands darf man sich auch während einer Krankschreibung aufhalten wo man möchte.

LG Gledi
__________________
Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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  #7  
Alt 13.03.2011, 23:58
yaara yaara ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2011
Beiträge: 82
Standard AW: Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Eli und Gledi,
ihr habt mir sehr geholfen, TAUSEND DANK!
Jetzt weiss ich Bescheid und kann das entspannt angehen
Viele liebe Grüße,
Yaara
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