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  #1  
Alt 21.11.2004, 13:28
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carinoca carinoca ist offline
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Hallo,

ich hoffe, jemand kann mir Auskunft geben, wie ich weiter vorgehen soll. Mein Problem ist folgendes:

Habe einen Brief erhalten von einem Vollziehungsbeamten bezüglich einer Vollstreckung, bzw Zahlungsaufforderung. Es geht um einen monatlichen Beitrag an die Krankenkasse, den ich im April 2003 nicht gezahlt habe und der sich nun nach Zinsen und anderen Gebühren auf knapp 300 Euro summiert hat.
Ich habe niemals einen Brief oder eine Mahnung diesbezüglich erhalten. Seit April 2004 bin ich krankgeschrieben
(Brustkrebs)und erhalte jeden Monat Krankengeld von der Krankenkasse, bin also alle 3 Wochen dort in der Geschäftsstelle und niemand hat mich je auf den Verzug aufmerksam gemacht oder den Betrag vom Krankengeld abgezogen. Briefverkehr habe ich regen mit der Krankenkasse und auch telefonisch stehe ich in laufendem Kontakt- jedoch wegen der Krankheit und was damit zusammenhängt. Ich erhalte monatlich von der Krankenkasse knapp 17 Euro pro Tag und nach der Miete bleiben mir noch 80 Euro zum Verzehr. Wie also soll ich die 300 Euro bezahlen? Wie soll ich vorgehen? Was sind meine Rechte? Kann ich in Raten bezahlen?

Über jeden Tipp bin ich sehr dankbar!!

Lieben Carinagruss
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  #2  
Alt 21.11.2004, 13:47
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Hallo Carina,
also erst einmal denke ich, dass das zwei verschiedene paar Schuhe sind, dein Kontakt mit der KK bzgl. der Erkrankung und dein Zahlungsaußenstand. Sicherlich hätte in der Zwischenzeit jemand bei der KK darüber stolpern können, aber wundern tut's mich nicht, dass das nicht passiert ist. Wie auch immer.
Wenn dein Krankengeld dein einziges Einkommen ist bzw. dein Einkommen unter € 930,00 pro Monat liegt, kann dir sowieso nichts gepfändet werden, weil du unter dem Existenzminimum bist. Außerdem wird in dem Vollstreckungsbescheid doch sicherlich eine Frist gesetzt sein, also nicht in Panik ausbrechen. Da du ja sagst, dass die Forderung nicht strittig ist, würde ich an deiner Stelle versuchen, das Thema am Montag mit der Krankenkasse aufzunehmen und ich denke, dass die sich angesichts deiner prekären finanziellen Situation auf eine Ratenzahlung einlassen. Wenn du mit der KK zu einer Übereinkunft gekommen bist, bestätige denen das schriftlich und informiere im gleichen Zuge auch die Vollstreckungsstelle. Sollte sich deine Krankenkasse nicht mit dir einigen wollen, kannst du die Ratenzahlung auch mit dem Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher) vereinbaren, der das dann an die KK weitergibt. Hier fällt, glaube ich, allerdings für jede Ratenzahlung eine Gebühr an, was die Sache dann aber verteuert.
Am besten, du ergreifst jetzt die Initiative und wartest nicht ab, was weiter passiert.
Viel Glück
Birgit 64
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  #3  
Alt 21.11.2004, 13:49
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Liebe Birgit!

Vielen Dank für Deine Hilfe! Ich liege mit meinen 480 Euro natürlich weit unter dem Existenzminimum, von dem ich garnichts wusste! Ich werde gleich morgen mit der Krankenkasse telefonieren und das regeln!


Danke nochmal!

Lieben Carinagruss
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  #4  
Alt 21.11.2004, 13:50
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Hallo Carina,

das ist ja wirklich übel. Ich habe schon einmal von einem Fall gehört, bei dem auch keine Mahnungen oder ähnliches angekommen sind, und dann gleich der Gerichtsvollzieher. Bei Deinen Einkünften kann (darf?) man nicht verlangen, die Summe auf einmal zu zahlen. Meines Wissens gibt es ein Einkommensminimum, das nicht unterschritten werden darf. Ich würde mich sofort mit dem Vollziehungsbeamten in Verbindung setzen und mit ihm eine Ratenzahlung besprechen bzw. vereinbaren. Ich wünsche Dir viel Glück, lass Dich nicht einschüchtern und ärgere Dich nicht zu sehr.
Alles Gute
Lore
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  #5  
Alt 21.11.2004, 13:52
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Hallo Carina,
ich noch mal. Wenn dein Krankengeld dein einziges Einkommen ist, hast du schon Sozialhilfe oder Wohngeld oder so etwas beantragt? Das solltest du auf alle Fälle versuchen, denn ich bin sicher, dass du von irgendwoher noch Geld bekommen kannst.
Liebe Gruesse und halt die Ohren steif.
Birgit 64
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  #6  
Alt 21.11.2004, 13:55
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Hallo,

bis jetzt hat mir das Geld gerade so gereicht, ich brauchte nicht mehr und will ja so schnell wie möglich wieder anfangen zu arbeiten. Leider steht jedoch Freitag und auch im Dezember jeweils noch eine OP an und halt die Bestrahlung..

Lieben Carinagruss
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  #7  
Alt 21.11.2004, 13:57
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hallo carina,

da du ja unter dem existenzminimum liegst, ist es wohl auch dein gutes recht, sozialhilfe zu beantragen, z.b. in form von wohnbeihilfe. ist mir schon klar, dass das nicht so furchtbar angenehm ist, aber schließlich ist sozialhilfe ja genau für so einen fall gedacht.
wenn ich in deiner situation wäre, hätte ich bestimmt kein problem damit.

wünsch dir alles gute, sibylle
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  #8  
Alt 21.11.2004, 14:12
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Hallo Carina,
irgendwie gehst du mir jetzt nicht aus dem Kopf :-). Ich kann mich Sibylle wirklich nur anschließen. Ich bin zwar selbst betroffen, aber finanziell habe ich keine Probleme. Ich bin aber vor kurzem mit einer Bekannten, die in ähnlicher Situation ist wie du zum Sozialamt gegangen. Sie hatte auch 10 Wochen mit dem Krankengeld vor sich hin gekrebst ;-), weil sie die gleiche Auffassung vertreten hat wie du (ich komme schon hin, ich brauche nicht mehr, ich gehe bald wieder arbeiten usw.). Für solche Fälle wie deiner ist doch die Sozialhilfe bzw. Wohngeld etc. da. Also scheue dich nicht, dort vorzusprechen. Vielleicht nimmst du auch eine Freundin mit, zu zweit geht ja manches leichter.
Noch einen schönen Sonntag.
Birgit 64
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  #9  
Alt 21.11.2004, 14:18
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Hallo nochmal,

ja, das werde ich in Angriff nehmen, aber leider habe ich bis zum Vollstreckungstermin wegen der Op diese Woche keine Zeit..aber gleich übernächste Woche werde ich mal das Sozialamt aufsuchen.

Ich bin tatsächlich immer der Meinung, dass ich keine Hilfe von anderen brauche und schon das Krankengeld ist mir zuwider, und oft frag ich mich ob ich nicht doch während der Chemo hätte arbeiten gehen können. Aber es ist natürlich Quatsch und warum sollte ich das Sozialsystem nicht auch mal in Anspruch nehmen?

Danke für die moralische Unterstützung! Ich wünschte, ich hätte so eine Freundin wie eine von Euch hier..

Lieben Carinagruss
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  #10  
Alt 21.11.2004, 14:22
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Hallo Carina,
ach Süße, wozu sind wir denn da, wenn nicht um uns in dieser Zeit wenigstens moralisch zu unterstützen.
Alles Gute für dich (auch wegen der OP).
Birgit 64
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  #11  
Alt 21.11.2004, 14:34
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Hallo Brigit,

die Op ist nix besonderes: nur der Port, der entfernt wird, da ich seit dieser Woche an Brustschmerzen leide. Am Nachmittag werde ich wieder ganz normal zur Bestrahlung gehen. Und im Anschluss, im Dezember, wird mir die Brustwarze auf die neue Brust gepflanzt.

Danke nochmal! Habe jetzt zwar ganz gequollene Augen aber dafür ein beruhigtes Herz..

Lieben Carinagruss
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  #12  
Alt 21.11.2004, 14:39
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liebe carina,
stell auf jeden fall noch in diesem monat den antrag auf wohngeld, auch wenn du die papiere nocht nicht vollständig bzw. gar keine zusammengesucht hast!
das kannst du auch formlos machen - hauptsache bis monatsende beim amt eingegangen. dann bekommst du eine aufforderung die unterlagen nachzureichen mit einer frist von 4 bis 6 wochen, die zb. bei krankheit auf nachfrage auch noch verlängert werden kann, wenn du auf verständnisvolle mitarbeiter triffst.
du bekommst auf jeden fall NIE rückwirkend - von welchem amt auch immer - geld, sondern immer erst ab antragseingang und bei wohngeld zählt der monat der antragstellung.
die mitarbeiter sind im allgemeinen sehr nett & geduldig: also auf-auf! gruß von rapunzel
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  #13  
Alt 21.11.2004, 18:28
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Hallo Carina,

Du hast ein Recht auf finanzielle Unterstützung!!! Warum zahlen wir (auch Du) Steuern, wenn nicht Menschen wie Du unterstützt werden. Bevor Du anfängst zu arbeiten, wenn es Dir nicht gut geht, nimm in Anspruch was Dir zusteht. Ich gehöre bestimmt nicht zu den Leuten, die einfach sagen "nimm was du kriegen kannst", aber Du musst wieder gesund werden und dafür brauchst Du auch die finanzielle Unterstützung. Trage nicht die ganze Last allein.

Liebe Grüsse
Lore
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  #14  
Alt 22.11.2004, 12:38
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Hallo liebe Carina,
ich schließe mich allen hier im Thread an. Geld das dir zusteht, solltest du nicht so einfach verschenken. Du brauchst dich weder zu schämen, noch eine schlechtes Gewissen zu haben, in deinem Fall ist es völlig gerechtfertigt. Da ich selbst in der Stadtverwaltung gearbeitet habe, kann ich dir nur sagen, der/die Sachbearbeiter/in weiß sehr wohl, wo Hilfe rechtens und nötig ist, oder wer nur abzocken will. Also, nicht schüchtern sein. Hol dir das, was dir zusteht!
Liebe Grüße und viel Erfolg, Heidi
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  #15  
Alt 22.11.2004, 13:10
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Hallo Ihr Lieben,

also ich werde morgen zum Sozialamt gehen und einen Antrag auf Unterstützung einreichen. Und wegen der Geschichte mit der Krankenkasse werde ich mal den Freund meiner Arbeitskollegin um Hilfe bitten, denn er ist Anwalt- auf Gesundheitsrecht spezialisiert.
Uff, so ein Stress- als ob die Seele sonst nix zu verarbeiten hätte..

Vielen Dank an Euch alle!!

Lieben Carinagruss
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