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GdB nach Heilungsbewährung
Hallo,
vor gut 5 Jahren hatte ich eine Hoden-OP (nichtsem. Tumor rechts, 3 Zyklen PEB). Vom Versorgungsamt Kassel habe ich daraufhin einen GdB von 60 für zunächst 5 Jahre anerkannt bekommen. Da (zum Glück...) bisher alle Nachsorgeuntersuchungen ohne Verdacht auf ein Rezidiv waren und die 5 Jahre um sind, wird nunmehr angekündigt, mir künftig nur noch ein GdB von 20 ("Funktionsstörung aufgrund Hodenentfernung") anzuerkennen. Gibt es bei Euch dazu Erfahrungen in Bezug auf die Festsetzung des GdB NACH Ablauf der (i.d.R. 5-jährigen) Heilungsbewährung? Welche Faktoren sind eher ausschlaggebend, die reine Tatsache der Semikastaration oder die Nachwirkungen, die u.U. die Chemo hinterlassen hat? Danke für Eure Antworten! Gruß Jo |
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