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  #1  
Alt 31.01.2007, 19:31
Julie C. Julie C. ist offline
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Ausrufezeichen News

Nun ist es so weit und ich werde meine Info-Ecke jetzt neu eröffnen.
In dem alten Thread hat Dirk-Guetersloh schon geschrieben, dass wir an einer Lösung arbeiten,
damit dieser Thread nun ungestört verlaufen kann.
Es gab dann eine kleine technische Schwierigkeit, aber nun kann es wieder losgehen.

Meine alten Beiträge werde ich in diesen neuen Thread übernehmen und ich hoffe, dass für einige von Euch
diese Informationen von Interesse sind und Euch gegebenenfalls weiterhelfen.

Ab heute findet Ihr hier nun wieder Informationen, Presseartikel usw. zu den Themen Rente, Krankenkasse,
Krankenversicherung, Sozialrecht, Gesundheitsreform usw.
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Julie

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(B. Brecht)
  #2  
Alt 31.01.2007, 19:36
Julie C. Julie C. ist offline
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Ausrufezeichen Bundesministerium Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS)

Sehr interessant für uns alle ist sicherlich das "Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung" = BMGS

Über diesen Link kommt Ihr zur Startseite.

Und hier findet Ihr die "Übersicht über Gesetze zur Sozialen Sicherheit", also die kompletten SGB's I - XII

Links seht Ihr dann das Inhaltsverzeichnis mit Index und Suchfunktion. Oder Ihr klickt einfach auf die entsprechenden SGB's.

Es ist eine wirklich gute Adresse, dort findet man alles ! Vor allem auch die Paragraphen, die man manchmal sucht und dringend braucht.
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Julie

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  #3  
Alt 31.01.2007, 19:45
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Ausrufezeichen Arbeitsrecht / Integrationsamt (BHI)

Zitat:
Die Intergrationsämter haben sich mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter u. Hauptfürsorgestellen zur BHI zusammengeschlossen.

Aufgaben

Die Aufgaben der Integrationsämter sind festgelegt im Schwerbehindertenrecht - Sozialgesetzbuch IX, Teil 2 Schwerbehindertenrecht.

Die Integrationsämter sind zuständig für ...


die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen,
den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen,
die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
Seminare und Öffentlichkeitsarbeit für das betriebliche Integrationsteam

Zusammenarbeit: Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Sie verstehen sich als Ratgeber und Partner.
Leider, leider hören wir es immer wieder, dass gerade kranke Menschen immer häufiger ihren Arbeitsplatz verlieren (Kündigung),
bzw. so lange massiv gemobbt werden, bis sie von sich aus kündigen. Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (50%) muss der Arbeitgeber den Weg über das Integrationsamt gehen. Klickt Euch da doch einfach mal durch, wenn Ihr mögt.
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  #4  
Alt 31.01.2007, 19:53
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Ausrufezeichen Rentenantrag abgelehnt ? (verminderte Erwerbsfähigkeit)

Zitat:
Was können Sie machen, wenn Ihr Antrag auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit abgelehnt wird ?

Bekommen Sie einen Ablehnungsbescheid, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Widerspruch einzulegen. Es ist ratsam, gleichzeitig Akteneinsicht zu beantragen und erst nach Einsicht die Begründung an den Rentenversicherungsträger nachzureichen. Sie können die Akten z. B. an einen Arzt Ihres Vertrauens oder an den VdK schicken lassen. Es entstehen keine Kosten für die Klage beim Sozialgericht (Ausnahme Anwaltskosten).

Nach erneuter Prüfung (Aktenlage oder erneute medizinische Untersuchung durch einen Vertrauensarzt) bekommen Sie einen zweiten Bescheid. Ist dieser
wieder ablehnend formuliert, bleibt nur noch die Möglichkeit, beim Sozialgericht zu klagen.
Quelle
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  #5  
Alt 31.01.2007, 20:02
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Ausrufezeichen Gesundheitsreform - die neue Welt der privaten KV

Aus urheberrechtlichen Gründen ist dieser Text natürlich stark verkürzt dargestellt. Wenn Euch der komplette Text interessiert, klickt bitte unten auf die Quellenangabe.


Zitat:
Gesundheitsreform
Die neue Welt der privaten Krankenversicherung

Von Carsten Germis

Wer sich auf die neuen Regelungen der Gesundheitsreform einstellen will, muss sich beeilen. Die ersten Änderungen gelten wahrscheinlich schon vom 2. Februar an. Das sind die wichtigsten:

Wechsel in die Private

Das wird bald deutlich schwieriger. In Zukunft darf man nur noch wechseln, wenn man drei Jahre lang mehr als 3975 Euro im Monat verdient hat.

Derzeit können Angestellte aus der gesetzlichen Krankenversicherung noch sofort austreten, wenn ihr Monatseinkommen über diesem Betrag liegt, der Versicherungspflichtgrenze. Für junge, gesunde Menschen ist das attraktiv. Sie bekommen bessere Leistungen und müssen deutlich weniger zahlen als die insgesamt 524 Euro, die Gutverdienende heute jeden Monat an die gesetzlichen Kassen abführen müssen. Im Alter ist die finanzielle Belastung dafür spürbar höher. Teuer wird es auch, wenn man später eine Familie gründet. Nicht berufstätige Ehefrauen und Kinder sind in den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos mitversichert, bei den Privaten braucht jeder eine einzelne Police - das kann sich schnell aufsummieren.
Quelle = Frankfurter Allgemeine Zeitung
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  #6  
Alt 02.02.2007, 15:34
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Ausrufezeichen Gesundheitsreform: Neue Rechte - neue Pflichten.

Quellenangabe: Hessische/Niedersächsische Allgemeine

In dem verlinkten Artikel steht dann auch noch weiteres.

Zitat:
Die Gesundheitsreform soll am 1. April in Kraft treten. Einige Teile greifen erst 2008 und 2009. Ein Überblick:

Erklärte Ziele: Die Reform soll die medizinische Versorgung für alle sichern und dabei das zur Verfügung stehende Geld besser einsetzen. Auch Einwohner ohne Versicherungsschutz sollen eine Versicherung bekommen. Mit der Reform sollen in diesem Jahr 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung gespart werden.
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  #7  
Alt 04.02.2007, 12:19
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Ausrufezeichen Übersicht Beitragssatzänderungen der Krankenkassen 2007

Zitat:
Beitragssatzänderungen Januar 2007

Über 150 Krankenkassen haben ihre Beitragssätze zum 1. Januar 2007 erhöht. Hier finden Sie die Erhöhungen aller geöffneten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Ausgewiesen ist der allgemeine Beitragssatz, hinzu kommen bei allen Kassen 0,9 % Sonderbeitrag, die allein vom Arbeitnehmer zu tragen sind.
Quelle = Krankenkassen-Info
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  #8  
Alt 12.02.2007, 18:35
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Ausrufezeichen Internetseite "Die Gesundheitsreform"

Hier gibt es spezielle Seiten ausschließlich zur Gesundheitsreform.

http://www.die-gesundheitsreform.de/index2.html

Herausgegeben vom "Bundesministerium für Gesundheit"
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  #9  
Alt 12.02.2007, 19:58
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Ausrufezeichen Amtsarzt/Gutachteneinsichtnahme

Ich denke, dass es einige von Euch kennen werden:
Termine bei Gutachtern und Amtsärzten.
Doch was passiert dann mit diesen erstellten Gutachten ?
Sie verschwinden in Eurer Akte.

Ich möchte hier noch einmal auf das SGB X (Sozialverwaltungsverfahren u. Sozialdatenschutz) aufmerksam machen.

Ihr findet es hier (einfach anklicken)

Beachtet bitte insbesondere den § 25

Die Ämter sagen oft, dass erstellte Gutachten nicht herausgegeben werden.
Dies ist falsch und Ihr könnt und dürft jederzeit Akteneinsicht und Gutachteneinsichtnahme fordern.

Und Ihr seid auch nicht dazu verpflichtet, der Gutachtenübermittlung an das jeweilige Amt zuzustimmen.
Ohne Eure Zustimmung muss der Amtsarzt das Gutachten direkt an Euch schicken. Dann könnt Ihr es Euch
in Ruhe durchlesen, ggf. kopieren und dann erst an das Amt weiterleiten.
Es empfiehlt sich auch genau zu prüfen, was man zur Unterschrift vorgelegt bekommt und am besten nie irgendwelche Datenschutzfreigabeerklärungen unterschreiben, zu welchem angeblich nützlichen Zweck auch immer...
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Geändert von Julie C. (13.02.2007 um 00:03 Uhr) Grund: Einen Satz verändert.
  #10  
Alt 13.02.2007, 18:42
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Ausrufezeichen Patientenberatung in Brandenburg

Zitat:

Patientenberatungsstelle eröffnet

POTSDAM
Brandenburg hat seit gestern eine unabhängige Patientenberatungsstelle. In Anwesenheit der brandenburgischen Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) wurde die von der Verbraucherzentrale und dem Sozialverband Berlin-Brandenburg getragene Anlaufstelle in Potsdam eröffnet.
Quelle und kompletter Text: Märkische Allgemeine
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