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  #1  
Alt 09.06.2004, 20:59
Eva-KK Eva-KK ist offline
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Registriert seit: 11.03.2004
Beiträge: 131
Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

Hallo!

Wir haben einen Tipp bekommen - wußtet Ihr, dass die Möglichkeit besteht, eine teilweise Berusunfähigkeit zu beantragen, wenn man erkrankt ist? Wenn man mindestens 50 % berufsunfähigkeit "belegen" kann, ist die Versicherung leistungspflichtig.

In unserem Vertragswerk heisst es: "...Wird der Versicherte während der Dauer dieser Versicherung zu mindestens 50 % (Standardregelung) berufsunfähig, so erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:
volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Die Rente zahlen wir monatlich im voraus, wenn nicht eine Rentenzahlungsweise vereinbart wird..."

Und weiter: "...Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor. wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich ununterbrochen außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die oben genannten Voraussetzungen nur in einem bestimten Grad voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen erfüllt sind..."

Manche Versicherungen zahlen auch rückwirkend ab Diagnosestellung oder anderem.

Wir haben mittlerweile folgendes in Erfahrung gebracht: Bei kaufmännischen Arbeitnehmern, die trotz Erkrankung weiterarbeiten, wenn auch mit Einschränkungen der eigenen Leistungsfähigkeit, ist es etwas schwierig, die teilweise Berufsunfähigkeit nachzuweisen, aber wenn man richtig argumentiert, ist auch das möglich. Denn es gilt folgendes: Die Versicherung darf nicht mit zweierlei Mass messen: Zwei Menschen, selbe Krankheit, der eine arbeitet, der andere nicht - wenn dem, der nicht arbeitet, die Leistung zuerkannt wird, muss sie dem anderen auch zugesprochen werden. Denn der, der arbeitet, betreibt "Raubbau am Körper" und das darf ihm nicht zu seinen Lasten ausgelegt werden.

Wir waren gestern bei unserem Versicherungsmenschen und haben das alles drei Stunden haarklein besprochen. Jetzt warten wir nur noch darauf, dass wir vom Arzt den Bogen, den er ausfüllen muss, wiederbekommen, dann reichen wir die Unterlagen ein.

Ich finde: Wie krank muss ein Mensch noch werden, damit ihm eine Berufsunfähigkeit zugesprochen wird.

Ich hoffe, Euch etwas geholfen zu haben. Vielleicht hat der eine oder andere ja eine BU. Jetzt merkt man erst einmal, wie wichtig diese leider viel zu teure Versicherung ist.

Viele Grüße

Eva
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  #2  
Alt 10.06.2004, 07:47
Benutzerbild von Chancy
Chancy Chancy ist offline
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Registriert seit: 08.04.2004
Ort: Deutschland
Beiträge: 452
Standard Berufsunfähigkeitsversicherung?!

ola eva
das ist ja höchst interessant, ich bin ja als selbständiger mehrfach gegen berufsunfähigkeit abgesichert, da muß ich mal unbedingt meine verträge überprüfen lassen, denn wie ihr ja alle wisst sind da viele haken und ösen im vertrag.
ich bin ja jetzt schon 4 monate am stück krankgeschrieben
und die 2 pack ich auch noch.
liebe grüße
armin
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