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  #1  
Alt 07.04.2002, 22:52
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Standard Schwerbeschädigtenausweis.....

kann mir vielleicht jemand sagen, ob man bei jeder Krebserkrankung automatisch einen Schwerbeschädigtenausweis erhält, oder wie eine Bewertung der Krankheit läuft. Wo muß man den Ausweis beantragen, und was sind dazu für Unterlagen notwendig? Hab mal gehört, daß der Antrag mindestens 6 Monate dauert.S.
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  #2  
Alt 08.04.2002, 21:36
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Standard Schwerbeschädigtenausweis.....

Vielen Dank vor allem an Anke und Siggi, hatte gestern eine wirklich nette Aufklärung im Chat über dieses Thema.
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  #3  
Alt 08.04.2002, 21:45
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Standard Schwerbeschädigtenausweis.....

Hallo S.
Unter der Überschrift "Schwerbehinderung und Rente" habe ich eine Information zu Deinem Thema geschrieben.
Viel Erfolg wünscht Dir Helga
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  #4  
Alt 10.04.2002, 08:40
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Standard Schwerbeschädigtenausweis.....

Danke Helga, habe mich mittlerweile überall durchgelesen. Bei mir sind jetzt fast 3 Jahre um (Diagnosestellung) und sollte sich nicht ein Rezidiv einstellen, werde ich wohl keinen Ausweis beantragen, trotzdem vielen, vielen Dank.
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  #5  
Alt 27.04.2002, 20:01
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Standard Schwerbeschädigtenausweis.....

stimmt es das man bei diaknose krebs automatisch einen scherbehinterdenausweis bekomt.
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  #6  
Alt 04.05.2002, 17:43
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Standard Schwerbeschädigtenausweis.....

Hallo
bei meiner Ma ist vor ca. 8 Wochen ein kleinzelliges Bronchialkarzinom festgestellt worden, mit Metastasen, könnte Sie einen Schwerbeschädigtenausweis beantragen?
liebe Grüsse Sylvia
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  #7  
Alt 04.05.2002, 18:59
Ute S
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Standard Schwerbeschädigtenausweis.....

Hallo Sylvia!
Deine Ma kann auf jeden Fall einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen.Bei Krebs steht einem das auf jeden Fall zu. Ich selbst habe 100%.Also einen Versuch ist es schon wert.
Gruß,
Ute
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  #8  
Alt 04.05.2002, 22:30
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Standard Schwerbeschädigtenausweis.....

Liebe Sylvia.
Im Nachgang zu den Ausführungen von Ute S. möchte ich Dich auf folgende Seite im Internet aufmerksam machen, auf der alles zum Thema "Schwerbehindertenausweis" laiengerecht erklärt wird, z.B. wie und wo man einen Antrag auf Schwerbehinderung für Deine Mutter bekommt (klick dazu bitte auf Hinweise zur Antragstellung beim Amt für Versorgung).
www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html
Dir und Deiner Mutter alles Gute von KHelga
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  #9  
Alt 30.10.2008, 17:11
Pavot Pavot ist offline
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Standard AW: Schwerbeschädigtenausweis.....

Hm - der Thread ist ja nun schon ziemlich alt....kann mir bitte jemand aktuelle Infos zum Thema Schwerbeschädigtenausweis geben ? Ist es tatsächlich so, dass man mit einem MM pT1a einen Schwerbeschädigtenausweis mit 50% für 5 Jahre bekommt ? In Deutschland ? Oder hab ich da jetzt was durcheinander gebracht ?

Wäre eine wichtige Info für mich, da bei meinem AG demnächst eine ganze Reihe von Arbeitsplätzen abgebaut werden und das ja dann schon einen Unterschied macht.....
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  #10  
Alt 30.10.2008, 17:23
Benutzerbild von Renate23
Renate23 Renate23 ist offline
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Standard AW: Schwerbeschädigtenausweis.....

Hallo Pavot,
ob das tatsächlich so ist, dass Du einen Schwerbehindertausweis erhältst,
entscheidet das Versorgungsamt. Bei diesem musst Du erst mal einen Antrag stellen, mit allen Unterlagen Deiner Krankheit. Die Höhe des Grades ist festgelegt nach verschiedenen Kriterien.
Liebe Grüße Renate
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  #11  
Alt 30.10.2008, 19:07
tina n. tina n. ist offline
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Beiträge: 1.036
Daumen hoch AW: Schwerbeschädigtenausweis.....

Hallo Pavot

Hab mir auch ein "MMchen" eingefangen,(TD0,41mm,Clark level III).

Als in der Uni Bonn nach geschnitten wurde,hat mir der Sozialdienst der Uni gleich einen Antrag auf Schwerbehinderung mitgegeben.

War erst geschockt aber der Doc meinte ich solle das auf alle Fälle in Anspruch nehmen. Mir stünden 50% für 5 Jahre zu( ich denke Dir auch ),was beinhaltet das Du dann einen besonderen Kündigungsschutz geniesst.

Des weiteren erhälst Du zusätzliche Urlaubstage

Ich bin Mitglied bei der VDK,hab denen den Entlassungsbericht gegeben(Uni-Bonn)und die stellen jetzt den Antrag,kann 2-3 Monate dauern.

Ausweis gilt ab Diagnose-stellung,wende Dich am besten an das Versorgunsamt in Deiner Stadt. Ich kann nur für Deutschland sprechen.

Liebe Grüsse Tina n.
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  #12  
Alt 30.10.2008, 21:22
Pavot Pavot ist offline
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Registriert seit: 18.10.2008
Beiträge: 69
Standard AW: Schwerbeschädigtenausweis.....

...ich bin geschockt....das fühlt sich grad so an, als ob ich ernsthaft krank wäre.....
__________________
Liebe Grüße

Pavot
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22.02.2017 SMM 0,4mm Clark Level III pT1a
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  #13  
Alt 30.10.2008, 21:29
malaba malaba ist offline
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Registriert seit: 15.10.2008
Beiträge: 65
Standard AW: Schwerbeschädigtenausweis.....

Hallo zusammen,

maßgebend ist nach wie vor die sogenannte "Knochentabelle" oder GdB Tabelle. Nach der richten sich in der Regel die Versorgungsämter. Dort heißt es

"Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen:
z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma
in situ); GdB/MdE-Grad während dieser Zeit nach Entfernung eines Melanoms im
Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den
Stadien pT1-2 pN0-2 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
in anderen Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden
einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung
anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend
höher zu bewerten.


Also schnellstmöglich beantragen. Außer dem Steuerfreibetrag gibt es 5 Tage Zusatzurlaub ab GdB (Grad der Behinderung) 50

hier könnt ihr nachlesen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales):
http://www.bmas.de/coremedia/generat..._gutachter.pdf

Alles Gute für euch
malaba

Geändert von malaba (30.10.2008 um 21:37 Uhr)
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  #14  
Alt 17.11.2008, 18:40
Stezi Stezi ist offline
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Registriert seit: 17.11.2008
Beiträge: 8
Standard AW: Schwerbeschädigtenausweis.....

Hallo,
ich habe vorige Woche das Ergebnis für den Antrag auf Schwerbeschädigung bekommen ( 100% ).
Gilt aber nur für zwei Jahre.
Alle reden aber, das so ein Ausweis 5 Jahre gilt,muss ich hier Einspruch erheben?
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  #15  
Alt 17.11.2008, 22:15
Benutzerbild von Renate23
Renate23 Renate23 ist offline
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Registriert seit: 06.11.2007
Ort: Ba-Wü
Beiträge: 211
Standard AW: Schwerbeschädigtenausweis.....

Hallo Stezi,
genau weiss ich es nicht aber, der GdB hängt denke ich mit der Krankheit zusammen. Das heißt, die Heilungsbewährung wurde für 2 Jahre anerkannt.
Ob der Einspruch sinnvoll ist, weiss ich leider auch nicht.
Liebe Grüße Renate
__________________
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