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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis
dann würde ich mal schnell widerspruch gegen diesen ausweis einreichen
nach eienr TEIL-resektion stehen dir 50%, nach eienr vollständigen entfernung einer niere sogar 60% allein wegen deienr niere zu bei mir wurde meine bandscheibenprotrusion und meine schwerhörigkeit hnzugezählt, udn ich habe insg. 70% nach eienr teilresektion für fünf jahre bekommen das hat ja einfluss auf die freibeträge, kündigungschutz udn extra urlaubstage also ...widerspruch, husch husch und lass dich nicht abwimmeln, dafür gibt es offizielle listen, was, wann, wielange wofür an %-ten gewährt wird ... Thomas p.s.: ausserdem erlaube mir eine korrektur deienr aussage, das du seit zwei jahren nierenkrebs hast. es muss heissen: du hattest vor zwei jahren nierenkrebs, du wurdest operiert, und nach der entfernung deiner niere als "geheilt" entlassen ICH leg da wert drauf, keinen krebs mehr zu haben das lässt einen doch bedeutend leichter damit leben Geändert von TarasDad (12.01.2014 um 18:46 Uhr) |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
Ach ja? Eben diese Liste (es gibt nur eine) hat Cecil oben verlinkt. In dieser Versorgungsmedizin-Verordnung steht was anderes.
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#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Zitat:
Zitat:
... Thomas Geändert von TarasDad (12.01.2014 um 19:59 Uhr) |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
Ka-jo. sollte sich beraten lassen. Sind über 5 cm überhaupt noch G1 (als CLL-Patientin habe ich es nicht so mit der TNM-Klassifikation)?
http://www.dgho-onkopedia.de/de/onko...rom%29#stadien Geändert von Cecil (12.01.2014 um 20:22 Uhr) |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
danke für den hinweis, aber wie du siehst hatte ich den vertipper bereits korrigiert (bin beim schreiben bzw. lesen in der zeile verrutscht - mea culpa )
ich will mich um gottes willen nicht streiten! dann wurde ich völlig falsch verstanden! fakt ist: im KKh wurde mir bereits empfohlen, den antrag zu stellen mit den worten: "da sie nur ne teilresektion hatten, bekommen sie auch nur die 50%, es sei denn sie haben noch "altlasten" die sie mit in anrechnung bringen können, wird dann ab 50% addiert und bringt ein paar tage mehr urlaub usw." und genau so hab ich es dann auch recherchiert und dann auch so genehmigt bekommen wie auch immer, bei <50% würde ich einfach mal einen einspruch mit hinweis auf den punkt 12.1.4 einlegen sind bei mir immerhin 870€ steuerfreibetrag, 5 tage mehr urlaub und der höhere kündigungsschutz ist nicht viel, aber imho ZU viel um generös drauf zu verzichten ... Thomas p.s.: gerade dein letztes posting gelesen, T1b geht von 4-7 cm die grading klassifikation hat meiens wissens nach nichts mit der grösse, sondern mit der machart/räumliche definition (?) zu tun? sollte ich mich irren, bitte um korrektur! Geändert von TarasDad (12.01.2014 um 20:14 Uhr) |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
Das Grading (G1, G2, G3 bzw. G3–4) bezieht sich auf die Ähnlichkeit der Tumorzellen mit den normalen Zellen - je kleiner die Zahl, desto besser. Deshalb gibt es eben die zwei- (statt normalerweise 5)-jährige Heilungsbewährung und dem anfänglichen GdS von 50 bei G1. Nach Ablauf der zwei Jahre greifen die "normalen" Punkte nach Entfernung einer Niere; der Krebs spielt dann keine Rolle mehr. In den meisten Fällen, in denen nichts weiter hinsichtlich des Krebses aufgetreten ist, führt das zu einer Absenkung des GdS.
Die Wirbelsäulengeschichte ist ein anderer Punk; die müsste komplett neu bewertet werden. Um aber einem verbreiteten Irrtum vorzubeugen: Sowas wird nicht einfach aufaddiert. Und da würde ich dann in der Tat dazu raten, sich kompetenten Beistand zu holen - und zwar zügig. |
#7
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo zusammen,
ja die Größe hat nichts mit dem Grading zu tun. Das Grading beschreibt wie weit die Mutation der Tumorzellen von dem Ursprungsgewebe schon entfernt ist. In höheren Gradings nehmen die Zellen unter dem Mikroskop immer seltsamere Formen an. Sie werden unförmig, größer und der Zellkern verändert sich auch. Je größer der Tumor ist desto länger haben die Zellen natürlich Zeit sich zu Entarten, so gesehen kann da schon ein Zusammenhang stehen, muß aber nicht. Manche Integrationsämter handeln sehr restriktiv bei den Schwerbehindertenausweise. Hier ist Beratung oft sinnvoll. Gruß Jan |
#8
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AW: Schwerbehindertenausweis
Danke für die rege Beteiligung. Ich habe die Angelegenheit jetzt der VdK übergeben, die haben mir auch telefonisch mitgeteilt, das die 50% noch solange Gültigkeit haben bis der Vorgang komplett abgeschlossen ist.
Melde mich sobald es etwas Neues gibt. |
#9
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo nochmal,
die öffentliche Liste, in diesem Fall die Anlage VersMedV (Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung, siehe Link oben), ist in genau diesem Punkt im Jahr 2010 geändert worden ("....nach Entfernung eines Nierenzellkarzinoms (Hypernephrom) mit Entfernung der Niere .... 60" - die Passage "mit Entfernung der Niere" wurde ersatzlos gestrichen). Was will ich damit sagen? Die Idee, sich vom VdK auch in Bezug auf die Gesamtwürdigung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen (sog. Gesamt-GdS) ausführlich beraten zu lassen, halte ich für eine sehr gute!!! Alles Gute dafür! |
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