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  #1  
Alt 05.07.2009, 20:30
Benutzerbild von salsagirl
salsagirl salsagirl ist offline
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Registriert seit: 05.07.2009
Ort: oberhausen
Beiträge: 8
Standard Wiederspruch beim Versorgungsamt

hallo ihr lieben
ich habe lange eure seite mir angeschaut und bis jetzt konntet ihr mir viel helfen, nun habe ich eine frage an euch und vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Zuerst einmal die mutter von meinem freund hat gehirntumor und sie lag 8 monate im krankenhaus war dann 1 woche in der kurzzeitpflege und jetzt 4 wochen in der reha,sie wird am 10. wieder entlasssen und soll in die kurzzeitpflege gehen bis wir ihr haus neu renoviert haben, ich habe einen Antrag auf einen behindertenausweis gestellt haben jetzt auch beschied bekommen sie hat 90% nur es reicht nicht aus das sie das die Marke für den Öffentlichen Dienst bekommt weil sie laut dem Versorgungsamt noch sehr gut alleine zurecht kommt,
was aber leider nicht stimmt den sie verliert twischen durch immer wieder die Konzetration und die Orientierung so das sie ohne hilfe gar nicht raus kann.
Habe dann einen Wiederspruh geschrieben mit der Bitte mir die akten zu schicken woraus sie nehmen das sie noch alleine unterwegs sein kann und wie sie das allles begründen.
Nun habe ich die unterlagen bei mir nur ich kann leider nicht daraus schlau werden,jetzt habe ich eine frage und zwar ich habe 1 monat zeit diesen wiederspruch zu begründen,was muss ich jetzt machen?

Die nächste Frage ist kann sie eigentlich in Ihr Eigenheim zurüvk ziehen obwohl sie ALGII bekommt?

ich bedanke mich jetzt schon mal im vorraus für eure hilfe
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  #2  
Alt 05.07.2009, 22:19
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Wiederspruch beim Versorgungsamt

Hallo, ich habe gerade Deinen Beitrag gelesen. Es kann sein, dass die Akten, aus welchen das Versorgungsamt seine Daten für die Festlegung der 90 Prozent genommen hat, nicht ganz aktuell gewesen sind. Es kommt darauf an, seitwann die Orientierungsstörungen vorliegen. Du mußt in Deinem Widerspruch sehr detailiert darauf eingehen. Mir ist klar, dass die Mutti von Deinem Freund nicht selbst den Widerspruch formulieren kann. [U]Nur habt Ihr eine Vorsorgevollmacht, dass Ihr in ihrem Namen handeln könnt??U] [U]Oder wurde bei Gericht eine sog. Betreuung beantragt?/U] Wegen des ALG II dürfte es keine Probleme geben, wenn das Eigenheim selbst genutzt wird und eine bestimmte Größe nicht überschreitet (110 Quadratmeter Wohnraum). Wenn ich Dir und Deinem Freund einen Rat geben darf, wendet Euch an einen Rechtsanwalt oder eine kompetente Beratungsstelle, die Euch helfen den Widerspruch zu formulieren.Da kommt es auf jeden Halbsatz an und wenn Behörden lesen, dass der Absender ein Anwalt ist, "wirkt dies gleich mal anders".

Also ich wünsche Euch viel Kraft für die bevorstehenden Entscheidungen!

elisabethh.1900

Geändert von Elisabethh.1900 (05.07.2009 um 22:20 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #3  
Alt 05.07.2009, 22:44
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Wiederspruch beim Versorgungsamt

Hallo,

um sicher zu gehen, solltet ihr einen Anwalt für Sozialrecht nehmen.
Der wird das dann auch "Rechtssicher" formulieren.

Wenn Ihr keinen Rechtschutz habt, kann für Euch eventuell der Anwalt von der Gemeinde bezahlt werden.

Ihr solltet es auf jeden Fall versuchen.

Alles Gute
Wolfgang

PS Die eigene Wohnung ist auch für die Behörden günstiger als wenn sie Umzugskosten und Wohnungsmiete bezahlen müssen.
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de

Geändert von wolfgang46 (05.07.2009 um 22:46 Uhr)
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  #4  
Alt 07.07.2009, 21:23
Benutzerbild von salsagirl
salsagirl salsagirl ist offline
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Registriert seit: 05.07.2009
Ort: oberhausen
Beiträge: 8
Böse AW: Wiederspruch beim Versorgungsamt

hallo

also ich bedanke mich jetzt erst einmal für eeure antworten
habe mit dem versorgungsamt telefoniert und die sagten mir ich soll jetzt in meinen eigenene worten den wiederspruch begründen,alles andere nehmen sie nicht an

und mit dem eigenheim ist das so eine sache, sie hat vor ihrem krankenhasu aufenthalt in einer wohnung mit meiner schwägerin gewohnt,jetzt ist ihr exmann ausgezogen und sie kann wieder ins haus zurück,deswgen die frage ob das arbeitsamt sauch hier für die miete zahlt?

den in der jetztigen wohnung wird auch keine miete mehr gezahlt vom amt weil sie haben Sie am 31.01.09 abgemeldet mit der begründung das sie jetzt Krankengeldanspruch hätte was sie aber bis zum heutigen zeitpunkt immer noch nicht bekommen hat den bei der KK weiß der andere nicht was der andere macht deswegen hatte ich in den letzten monaten eine verdammte rennerei
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  #5  
Alt 07.07.2009, 21:36
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Wiederspruch beim Versorgungsamt

Hallo, habe gerade Deinen heutigen Beitrag gelesen. Es ist sicher günstig, wenn Du Dich an einen Rechtsanwalt (wie Wolfgang es vorschlug) oder eine Beratungsstelle wendest und Dir helfen läßt. Die Situation Deiner Schwiegermutti ist nicht einfach, da kann man bei den komplizierten deutschen Gesetzen schnell einen Fehler machen, der dann nur mit großem Aufwand wieder in Ordnung gebracht werden kann. Denn wenn ich alles richtig verstanden habe, habt Ihr mehrere verschiedene Baustellen, die alle bearbeitet werden müssen und auch miteinander zusammenhängen. Es besteht sicher die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiterinnen der Rechtsanwälte oder auch des Gerichts wissen, wie die Bedingungen hierfür sind und helfen Euch dann weiter.Es ist richtig, dass man den Widerspruch an das Versorgungsamt begründen muss, nur kommt es ebend auf die richtigen Worte und die entsprechenden Belege (ärztliche Befunde) an.

Liebe Grüße!

elisabethh.1900
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