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  #16  
Alt 15.03.2005, 18:59
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Rubbelmaus Rubbelmaus ist offline
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Angelika,
na zu mindest bis du den Druck und die Angst los. Gutachter sagen nie etwas. Das hat aber nichts zu sagen, ich drücke dir trotzdem weiter die (tauben) Daumen.
Liebe Grüße Rubbelmaus
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  #17  
Alt 15.03.2005, 22:34
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Angelika,

genau das ist es ja, was die meisten Antragsteller so verunsichert.

Da werden Routineuntersuchungen gemacht, oft hat der Arzt keine Ahnung von onkologischen Erkrankungen und "gesund" sehen wir ja schließlich auch noch aus...

Glücklicherweise werden trotzdem viele Rentenanträge positiv entschieden; wenn dem nicht so wäre, könnten die Rentenversicherungsanstalten ja gleich alles ablehnen und sich auch noch die Gutachterkosten sparen.

Na ja, jetzt heißt es also auch für dich: warten...

Im Übrigen ist ein positiver Rentenbescheid grundsätzlich dick; die Abgelehnten dagegen deutlich dünner.

Somit kann man schon beim "Befühlen" merken, was drin stehen wird.

Liebe hoffnungsvolle Grüße für dich!
Norma
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  #18  
Alt 16.03.2005, 09:58
Angelika3 Angelika3 ist offline
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Norma,

über den Hinweis mit dem dicken oder dünnen Brief musste ich herzlich lachen;-) Das ist gut, dass ich das schon mal weiß, dann wird die Aufregung etwas geringer ausfallen auf dem Weg vom Briefkasten in die Wohnung...:-)

Lieben Gruß, Angelika
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  #19  
Alt 17.03.2005, 23:11
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hihi liebe Angelika,

ich sehe dich schon auf dem Weg in die Wohnung...den Brief von der BfA in der Hand...und du fühlst und fühlst und fühlst.. ;-)

Aber das ist wirklich so, wie ich schrieb.

Ein positiver Rentenbescheid ist grundsätzlich in einem DIN-A4 Umschlag und...dick.
Denn da ist ja nicht nur ein Blatt drin, sondern gleich die gesamte Rentenberechnung einschließlich Erklärungsbögen.
Das gibt insgesamt viele viele Seiten. ;-)

Eine Ablehnung dagegen ist nur knapp gehalten und dadurch ist der Umschlag natürlich bedeutend dünner.

Na, ich wünsche dir jedenfalls einen mega-dicken Brief! :-)

Liebe Grüße
Norma
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  #20  
Alt 10.04.2005, 21:12
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Ihr Lieben!!!

Ich habe heute gestern den negativen Bescheid der BFA erhalten.

Unfassbar - der Internist (25 minuten dauerte die ganze Untersuchung hat absolut gegen mich entschieden.

Der Orthopäde hat total für mich entschieden (er untersuchte und befragte mich ca. 2 Stunden).

Ich habe die komplette 'Geschichte' in "Rechtliches und Finanzielles" geschrieben.


Liebe Grüsse Bella
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  #21  
Alt 10.04.2005, 23:30
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Angelika,
ziehst Du das allein durch oder bist Du im VdK?

Vielleicht kannst Du hier was für Dich entnehmen:
http://info.multimedica.de/public/ht...ml#TAB-U4-U539
Besonders interessant ist dieser Absatz:
...Oft unter- oder fehlbewertete Diagnosen im Rentenverfahren...

Es ist manchmal tatsächlich so, daß man sich an gewisse Dinge im Laufe der Zeit gewöhnt hat und ganz vergißt, daß diese durchaus mit in die Waagschale fallen sollten/könnten.

http://info.multimedica.de/public/ht...XFF0030404.gif

Falls Du es mit einem Gutachter zu tun haben wirst (man kann nie wissen), dann ist es besser, sich vorab drauf einzustellen.

Ich hatte mir für solche Fälle mal einiges dazu gespeichert:

http://dr-silberhorn.de/gutachter.htm
http://www.weiss.de/560.0.html

Es kann auf Kleinigkeiten ankommen, wie man an diesen Beispielen aus einem Rentenforum sehen kann.
Was nun aber nicht bedeutet, daß es immer so sein muß, aber es könnte und darum ist es besser, sich "vorzubereiten".

Es muss ganz genau geäußert werden, was man meint. „„Ich habe beim Fenster putzen immer Hilfe.“ ist etwas anderes als: „„Beim Fenster putzen kann ich selbst nicht mehr mitarbeiten, ich kann nur noch aufpassen, dass alles richtig gemacht wird.“ Der erste Satz ist nicht falsch, denn es ist Hilfe da, er ist aber unvollständig und verursacht falsche Rückschlüsse auf Ihre Restleistungsfähigkeit. Nur der zweite Satz stellt klar, dass Sie beim Fensterputzen selbst nicht mehr aktiv anpacken können.

Je mehr Tätigkeiten Sie in Haushalt, Garten und Hobbybereich ausführen kön*nen, umso geringer wird die Chance auf eine Rentenzahlung. Drei und mehr Stunden Arbeit täglich in Haushalt und / oder Garten verhindern mindestens die Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente.

Es nutzt nichts, wenn Sie die Situation besser darstellen als sie ist. Insbesondere darf man sich nicht minderwertig vorkommen, wenn viele Sachen, die früher problemlos zu erledigen waren nun nicht mehr getan werden können. Werden Sie nach Hobbys gefragt und geben Sie ein oder mehrere Hobbys an, ohne den Zusatz, dass Sie diese Hobbys schon z.B. seit 2 Jahren nicht mehr ausüben können (wenn es tatsächlich so wäre), kommt dies falsch bei der anderen Seite an und wirkt sich nachteilig auf die Rentengewährung aus*.

Wenn Sie noch Hausarbeiten ausüben können, dies aber mit dem vielfachen Zeitaufwand, muss dies auch genau so gesagt werden. „Ich büg*le zweimal in der Woche Hemden.“ genügt nicht. In diesem Fall muss es z.B. heißen: „„Ich bügle zweimal in der Woche Hemden, wobei ich für jedes Hemd eine halbe Stunde brauche und mich nach jedem Hemd für 15 Minuten aus*ru*hen muss. Früher habe ich für jedes Hemd nur 10 Minuten gebraucht.“ Wenn Sie allerdings alle üblichen Haus- Garten- und Hobbyarbeiten noch ausüben können, dann wird die Rente auch dann nicht gewährt, wenn Sie alles nur noch mit einem mehrfachen Zeitaufwand erledigen können.

Werden für Hausarbeiten Hilfsmittel oder sonstige Erleichterungen benutzt, dann muss dies angesprochen werden. Es ist ein Unterschied, ob Sie zum Kartoffeln schä*len eine Kartoffel*schälmaschine benutzen, oder ob Sie dies von Hand machen. Es ist ein Unterschied, ob Sie die Betten nur deshalb bauen können, weil das Bettgestell extra für Sie erhöht wurde und Sie sich deshalb nicht bücken müssen, oder ob Sie ganz normal die Betten bauen.

Verarbeiten Sie z.B. jeden Tag frisches Gemüse in der Küche, dann wird die andere Seite davon ausgehen, dass Sie Erwerbs*tä*tig*keiten die hohe Anforderungen an die Feinmotorik der Hände stellen, noch ausüben können. Können Sie aber schon keine Kartoffeln mehr schälen, keinen Rosenkohl mehr putzen usw. obwohl Sie das gern essen würden, darf also nicht gesagt werden: „Ich esse gern jeden Tag frisches Gemüse.“ sondern: „Ich würde gern jeden Tag frisches Gemüse essen, muss aber Tiefkühlgemüse nehmen, weil ich die Zubereitung nicht mehr vornehmen kann.“ Unglaubwürdig wirkt es, wenn Sie z.B. wegen Schmerzen/Versteifungen in den Händen + Fingern nicht mehr schreiben können, weil der Stift nicht gehalten werden kann, andererseits aber Näharbeiten machen, oder jeden Tag Kartoffeln von Hand schälen.

Sind Sie Mitglied in einem Verein, waren dort aber aus gesundheitlichen Gründen seit zwei Jahren nicht mehr aktiv, dann reicht es nicht zu sagen: „Ich bin Mitglied im XY-Verein.“ Ihr Gegenüber wird dann fragen, was dort alles gemacht wird. Sie beschreiben dann die geselligen Abende, die gemeinsamen Ausflüge und Wanderungen, vielleicht noch mit leuchtenden Augen, weil schöne Erinnerungen geweckt werden. Da ergibt sich ein vollkommen falsches Bild. Es muss in diesem Fall gesagt werden: „Ich bin Mitglied im XY-Verein, war aber seit zwei Jahren wegen meiner schlechten Gesundheit nicht mehr dabei.“ Fragt der Gegenüber was in diesem Verein alles so gemacht wird, dann kann die Antwort z.B. lauten: “Ich weiß es nicht mehr genau, weil ich seit zwei Jahren nicht mehr aktiv sein konnte.“ Was früher war steht nicht zur Debatte. Meist steht der Zeitraum seit Antrags*termin zur Debatte.

Sie sollten auch ungefragt auf gesundheitlich einschränkende Umstände hinweisen, dies ist allerdings nicht nötig, wenn Sie alles aufgeschrieben haben und Ihre Notizen abgeben.

Beschäftigungen wie Bücherlesen, Musikhören, Hörspiele hören, anspruchsvolle Fernsehsendungen sehen usw., bei denen die Intellektuelle Leistungsfähigkeit gefordert ist lassen ebenfalls Rückschlüsse auf Ihre (geistige) Leistungsfähigkeit zu. Auch hier gilt wieder, wenn Sie dies früher gern gemacht haben und jetzt nicht mehr können, dann muss dies auch so gesagt werden.

Wenn sogenannte Kleinigkeiten, wie z.B. Schwindel, Schwarzwerden vor den Augen, Ohnmachtsanfälle usw. vorhanden sind, dann muss man dies unbedingt ansprechen. Bei Schwindelanfällen können Sie sich selbst und Arbeitskollegen auf einer Ar*beits*stelle gefährden. Regelmäßig muss auch angegeben werden, wie oft und in welchen Abständen Schwindelanfälle usw. im Durchschnitt auftreten. Es ist daher sinnvoll, sich alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, auch die Kleinigkeiten, genau aufzuschreiben und diese Notizen dann während des jeweiligen Termins zu benutzen. Ggf. lassen Sie sich von einem Angehöriger beim Anfertigen der Notizen helfen. In diesem Fall vermerken Sie auf Ihren Notizen, dass Sie Hilfe hatten. Es ist günstig, Ihre Notizen beim jeweiligen Termin abzugeben.

Wichtig ist es darzustellen, dass meist nicht ein Tag wie der Andere ist. Wenn Sie also an einem Tag für eine Stunde einkaufen können und am anderen Tag können Sie, weil z.B. die Beine dann wieder schmerzen, unmöglich einkaufen, können dafür aber für eine Stunde Wäsche zusammenlegen, am dritten Tag können Sie dann für eine Stunde Staub wischen, dann muss dies auch so gesagt werden. Fragt ein Gutachter oder Richter: „Was können Sie denn noch für Tätigkeiten verrichten?“ und Sie antworten dann: „Ich kann noch für je eine Stunde einkaufen gehen, Wäsche zusammenlegen und Staub wischen“, dann ist eine rechnerische Arbeitszeit von drei Stunden (täglich) vorhanden und damit gibt es meist keine teilweise Erwerbsminderungsrente mehr. Sagen Sie aber: „Ich kann für etwa eine Stunde am Tag noch Tätigkeiten verrichten, z.B. einkaufen gehen oder Wäsche zusammenlegen oder Staub wi*schen.“ ist eine wahrheitsgemäße und für Ihr Anliegen weitaus, bessere Situation gegeben.

Auch das beliebte Spazieren gehen lässt Rückschlüsse auf die Restlei*stungs*fähigkeit zu, ebenso Auto und Fahrrad fahren. Wenn Sie jeden Tag zwei Stunden spazieren gehen, sich aber alle 15 Minuten irgendwo hinsetzen müssen für 20 Minuten zum Ausruhen, dann muss dies auch so gesagt werden. Falsch ist in diesem Fall: „Ich gehe jeden Tag zwei Stunden spazieren.“ Richtig ist z.B.: „Wenn ich für höchstens 2 Stunden spazieren gehen kann, dann muss ich mich alle Viertelstunde hinsetzen und für 20 Minuten ausruhen. Auch kann ich nur noch langsam laufen und schaffe höchstens noch 500 Meter am Stück.“

Wenn Sie viermal am Tag eine Wegstrecke von 500 Metern auch mit Gehstützen in akzeptabler Zeit (ca. 20 Min.) am Stück zurücklegen können, geht die andere Seite davon aus, dass Sie eine Arbeitsstätte ohne größere Probleme erreichen können. Kö1nnen Sie dies nicht mehr, dann sind Sie auch dann rentenberechtigt, wenn Sie eigentlich noch vollschichtig leichten Tätigkeiten ausüben könnten.

Wenn Sie auf die Frage „Können Sie noch Auto fahren?“ einfach mit „Ja“ antworten, dann ist dies zu wenig. Auch hier müssen die tatsächlichen Gegebenheiten dargestellt werden, geben Sie zeitliche oder räumliche Begrenzungen an. Wenn Sie nur in Begleitung fahren können, sagen Sie auch dies. Können Sie noch große Strecken, in unbekannter Umgebung und mehrere Stunden Auto fahren, ist dies eher ein Indiz dafür, dass Sie nicht rentenberechtigt sind.

Regelmäßig verwenden viele Antragsteller über*durch*schnitt*lich viel Zeit für Arzt*besuche und medizinisch bedingte Selbst*pflege auf, auch die normale Kör*perpflege dauert meist länger. Oftmals ist Hilfe beim Anziehen von Socken und Schuhen nötig. Dies muss so geschildert werden, wenn es zutrifft. Wird der Tagesablauf abgefragt, dann darf dieser Teil des Tagesablaufes nicht unter den Tisch fallen. Auch wenn Sie zur Maniküre und zur Pediküre gehen müssen, weil Sie dies nicht mehr selbst tun können, dann soll dies geäußert werden, ggf. auch auf Ihrem Spickzettel enthalten sein.

Wenn Sie zweimal im Monat ins Thermalbad gehen, weil es Ihnen gesundheitlich gut tut (z.B. Schmerzlinderung), ist dies auch genauso vorzutragen. Wenn Sie den Eindruck erwecken, dass Sie aus purer Freude zweimal im Monat ins Thermalbad gehen, dann wird sich dies negativ auswirken. Gleichartig gilt dies für alle andere Aktivitäten.

War Ihr Freundeskreis früher groß und ist er es jetzt nicht mehr, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an den verschiedenen Aktivitäten teilnehmen konnten, dann muss man auch dieses ansprechen. Die schleichend-wachsende soziale Isolation ist für jeden Richter und Gutachter ein Indiz für vorhandene gesundheitliche Probleme.

Wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind, sollten Sie die Personen, die Ihnen hel*fen (Schwester, Schwiegervater, Nachbarin, Sohn usw.) und den Restarbeitsumfang, den Sie noch ausüben können, benennen. Dies erhöht Ihre Glaubwürdigkeit. Wenn Sie ein*fach sagen: „Die Familie hilft mir“, dann steckt in diesem Satz auch der Gedanke, dass Sie Etliches noch alleine machen, denn helfen bedeutet z.B. nicht, dass die ganze Arbeit abgenommen wird. Wenn Ihre Familie also dahingehend hilft, dass Sie ver*schiedene Tätigkeiten gar nicht mehr ausüben können, dann muss dies auch genauso ge*sagt werden.

Sie sollten sich von jedem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben lassen, auch dann wenn Sie schon von einem anderen Arzt zur gleichen Zeit krankgeschrieben sind, wenn Sie selbständig oder Hausfrau sind, oder wenn Sie kein Krankengeld mehr bekommen. Die Ärzte vermerken jede Krankschreibung in den Patientenunterlagen. Wenn Sie z.B. wegen Rückenbeschwerden krank geschrieben sind und ein Nervenarzt möchte Sie zusätzlich zur gleichen Zeit krankschreiben, dann nehmen Sie die zusätzliche Krankschreibung an. Andernfalls kann Folgendes passieren: Wenn später Ihre ärztlichen Unterlagen von einem Versicherungsträger angefordert werden, dann wird der Versicherungsträger sehen können, dass Sie z.B. mit den Nervenbeschwerden nicht krankgeschrieben waren. Die Schlussfolgerung beim Versicherungsträger ist dann oftmals: „Dann waren die Nervenbeschwerden nicht so schlimm, die Rückenbeschwerden allein reichen nicht für die Rente.“

Haben Sie einen Gutachtenstermin z.B. bei einem Orthopäden, kann es passieren, dass dieser Orthopäde sich auf sein Fachgebiet bei der Untersuchung beschränkt. Sie sollten den Orthopäden von sich aus über alle anderen Krankheitsbilder aufklären, weil anderen Krankheiten das engere orthopädische Krankheitsbild beeinflussen können. Außerdem bestehen Sie nicht nur aus einem Rücken oder einer Hüfte, sondern sind ein ganzer Mensch und deshalb muss die Restleistungsfähigkeit des ganzen Menschen eingeschätzt werden.

Die geschilderten Beispiele gelten analog für alle Lebensbereiche. Wenn Sie täglich drei Stunden oder mehr selbständig, ohne Hilfe in akzeptablem Zeitrahmen irgendwelche Arbeiten im Haushalt und / oder im Hobbybereich ausüben können, bekommen Sie keine volle Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie täglich 6 Stunden oder mehr selbständig, ohne Hilfe in akzeptablen Zeitrahmen irgend*welche Arbeiten in Haushalt, Garten und Hobbybereich ausüben können, bekommen Sie meist keine Rente. Dazwischen gibt es die teilweise Erwerbsminderungsrente. Je komplexer und schwieriger die Tätigkeiten sind, die Sie noch ausüben können, umso kleiner wird die Chance, dass die Rente gewährt werden kann. Deshalb ist es unbedingt falsch, wenn man bei Gutachtensterminen,

Gerichtsterminen usw. aus Scham oder Minderwertigkeitsgedanken heraus die ganze Situation besser als sie ist oder unvollständig darstellt. Sie können nichts für Ihre Erkrankung, ein Schicksalsschlag hat Sie getroffen und deshalb dürfen Sie Hilfe annehmen. Hilfe erschweren Sie, wenn Sie falsche oder unvollständige Formulierungen wählen. Der beste Fachmann kann nicht später aus der Welt schaffen, was von Ihrer Seite falsch angegeben wurde....

Liebe Grüße von Claudi
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  #22  
Alt 11.04.2005, 09:10
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Boah...ich bin erschlagen..lach

Hallo Claudi,

danke für diese Ausführungen. Ich werde mir die Links gleich mal ansehen. Ich versuche übrigens das erstmal alleine durchzuziehen. Hatte so einen "Behördenkampf" auch schon mal bei meiner Tochter als es um die Anerkennung einer 100 %igen Behinderung ging. (Sie ist an taubheit grenzend schwerhörig). Ich hatte damals auch Widerspruch einlegen müssen und hab das dann mit Gesetzeszitaten tatsächlich geschafft..bin da ganz Stolz drauf;-)

In diesem Fall warte ich jetzt erst einmal den ersten Bescheid ab. Sollte dieser abschlägig sein, muss ich mal sehen.
Dein Geschriebenes ist sehr hilfreich. Habe ich doch meine ganzen Wehwechen nicht alle bei den Ärtzen angegeben, bin eh so ein Mensch, solange ich noch kriechen kann, geh ich nicht zum Arzt...Werde das jetzt ändern..

Ich danke dir noch mal für die Infos.

Lieben Gruß, Angelika
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  #23  
Alt 11.04.2005, 09:40
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Angelika,
so viel Mühe hat das nicht gemacht, ich bin ein echtes Eichhörnchen u. sammele alles Mögliche, was sich dann meist auszahlt.

Im übrigen bin ich so ähnlich wie Du gestrickt. Ich stecke auch vieles einfach so weg, weil ich hart im Nehmen bin u. ohnehin nicht so schnell klage u. jammere, sondern die Zähne zusammenbeiße.

Auf Nachfragen meiner Ärzte antworte ich dann mal eben schnell mit: Es geht...

Aber ich habe mir fest vorgenommen, daß ich von nun an auch das, was mich so zwickt u. zwackt, angeben werde, denn man kann sehen, daß sich das im Endeffekt bei der Beurteilung durch Gutachter o. ä. auszahlen kann.

Ich drücke Dir beide Daumen, wenn Du schon mal erfolgreich gewesen bist, wirst Du dieses sicher auch meistern.

Alles Gute von Claudi
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  #24  
Alt 11.04.2005, 12:37
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Rubbelmaus Rubbelmaus ist offline
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Claudia und Angelika,
kann euch so gut verstehen. Habe auch Probleme damit, alles aufzuzählen. Letztes Mal aber hatte ich eine sehr gute Gutachterin beim Versorgungsamt, die mir selbst gesagt hat, dass ich zu wenig Behinderungen angebe. Sie hat mich dann einiges gefragt und mir dann noch den Tipp gegeben, Pflegegeld wegen der Behinderungen zu beantragen.Mache ich aber nicht, finde das übertrieben. Übrigens habe ich vorher 1 Jahr! mit dem Versorgungsamt im Clinch gelegen, weil sie meine Polyneuropathie mit Gehbehinderung und andere diverse Miterkrankungen einfach abgelehnt hatten.Der Sachbearbeiter war der Meinung, mit tauben Füßen könnte man doch gut laufen. Das ist dadurch oft hinfalle hat er ganz ignoriert. Habe mir dann letztendlich einen Anwalt für Behindertenrecht genommen. Mußte dann zu dieser besagten Gutachterin und was soll ich sagen, sie war selbst empört darüber, wie ihr Kollege meinen Fall bearbeitet hat. Ich habe dann einen Ausweis mit einer Schwerbehinderung von 100% und den Merkmalen G/B bekommen. Außerdem mußte das Amt meinen Rechtsanwalt bezahlen, da mein Widerspruch Erfolg hatte. Nur leider muß ich in den nächsten Wochen einen Verlängerungsantrag meines Ausweises beantragen, mir graust schon jetzt davor. Hoffentlich geht der ganze Zirkus nicht wieder von vorne los. Ich glaube, dass halten meine Nerven nicht mehr aus.Und das ganze Theater, trotzdem ich seit Oktober 2000 eine BU-Rente von der BfA erhalte.
Aber Claudi, auch von mir vielen Dank für die guten Tipps und Links, werde sie mir gleich kopieren.
Euch wünsche ich noch einen schönen Tag und alles Gute!
Liebe Grüße Rubbelmaus
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  #25  
Alt 11.04.2005, 14:32
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Rubbelmaus,
als ob man mit der Krankheit nicht schon genug Stress hat. All diejenigen, die sich das so einfach vorstellen, sollten mal für einen Tag in unsere Haut schlüpfen.

Ich denke, daß Du nicht noch mal so eine Prozedur durchlaufen mußt. Denen sollte doch eigentlich ein Blick in Deine Unterlagen genügen, um sich vorstellen zu können, daß Du Dir nichts gefallen läßt.

Schließlich will man doch nichts Besonderes.

Ich drücke auch Dir ganz fest die Daumen und wünsche Dir, daß das möglichst ohne Probleme in die Verlängerung geht.

Liebe Grüße von Claudi
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  #26  
Alt 29.04.2005, 13:30
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Claudi,

habe heute meinen Rentenbescheid erhalten...NEGATIV:-(

Hatte heute morgen soooo gute Laune und jetzt ist alles dahin..lach

Tja nun muss ich wohl Widerspruch einlegen. Habe mir aber schon gedacht, dass das mit DEM Gutachter nichts werden kann. Er hat mich ja kaum zu Wort kommen lassen und nur Sachen untersucht, die mit der Erkrankung gar nichts zu tun haben.

Wollte dir dies nur mitteilen, weil du ja wenn ich mich richtig erinnere, das Ergebnis wissen wolltest;-)

Werde mich jetzt intensiver um die von dir angegebenen Links und Tipps kümmern.

Lieben Gruß, Angelika
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  #27  
Alt 29.04.2005, 14:37
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Hallo Angelika,
das ist natürlich keine gute Nachricht. Aber gräm Dich nicht, noch ist nichts verloren. Natürlich mußt Du in den Widerspruch gehen.

Bist Du denn im VdK? Gerade was Widersprüche angeht, sind die sehr gut und das wissen auch die Rentenanstalten bzw. Gutachter.

Wenn Du kein Mitglied bist, hast Du - wenn ich richtig informiert bin - die Möglichkeit, trotzdem Rechtsbeistand zu bekommen. Man muß dann wohl den Jahresbeitrag in einer Summe nachzahlen. Aber das ist mit ca. 60 EUR wohl erschwinglich, wenn man bedenkt, was man als Gegenleistung erhält.

Auf jeden Fall sollte man sich richtig vorbereiten für so einen *Auftritt* beim Gutachter. So mancher Tipp in den o. a. Links ist wirklich nicht schlecht. Ich habe es bisher selbst noch nicht anwenden müssen, aber man weiß nie...

Übrigens habe ich auch gehört, daß man sich als Frau an dem Tag auch nicht sonderlich *zurechtmachen* sollte. Man neigt ja dazu, sich stets aufzubrezeln. ;-)
Doch hier sollte man sich mal zurückhalten u. sich nicht sonderlich schminken.

Laß Dir das Wochenende nicht vermiesen, wozu gibt es Rechtsmittel!

Ganz liebe Grüße von Claudi
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  #28  
Alt 29.04.2005, 16:40
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Hallo Claudi,

ja, du hast Recht. Mit der Mitgliedschaft im Vdk, das überleg ich mir noch mal. Ansonsten hab ich es heute meiner Ärztin erzählt und sie sagte auch Widerspruch! Hab auch schon mal gehört, dass beim ersten Antrag gerne dagegen entschieden wird.

Am Montag werde ich gleich einen "tollen" Brief aufsetzen und dann mal sehen.

Danke für die guten Wünsche;-)

Gruß und dir auch ein schönes Wochenende, Angelika
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  #29  
Alt 29.04.2005, 18:47
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Angelika,
so ein Mist! Jetzt geht das ganze Prozedere für dich wieder von vorne los. Aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Wenn möglich, von einem Rechtsbeistand. Ich habe selber in einer Behörde gearbeitet und weiß, dass ein RA immer einen stärkeren Eindruck hinterläßt.
Viele Grüße und ich drücke dir die Daumen, Rubbelmaus
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  #30  
Alt 29.04.2005, 20:15
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Standard Wie läuft Unters. beim Internisten wg. EU-Rente ab

Hallo Angelika!!!!

Ooch ... MIST!!!! Hätte ich in Deinem Fall nicht gedacht. Tut mir total leid.

Ich bin ja in der gleichen Situation wie Du. Auch ABLEHNUNG!!
Und das auch mur, weil der Internist, bei dem ich lediglich 25 Minuten war gegen mich entschieden hat.

Ich bin schon in den Widerspruch gegangen, bzw. nicht ich, sondern der VDK für mich. Dort fühle ich mich sehr gut beraten und unterstützt.

Wenn Du magst, kannst Du mehr Infos in "Rechtliches und Finanzielles" - "Rente bei Krebs" nachlesen.

Trotzdem..lass den Kopf nicht hängen.... es wird schon!!!!!

Liebe Grüsse Bella
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