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  #1  
Alt 19.03.2002, 06:31
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbeschädigtenausweiss

Ich habe vor 5 jahren nach Abschluß meiner Krebsbehandlung 80% und G für den Schwerbeschädigtenausweiß bekommen. Nun ist dieser abgelaufen und ich habe eine Verlängerung beantragt und mir wurden 50% "angeboten".
Was mit dem "G" passiert muß ich noch abklären.
Was ist der Unterschied zwischen 50 + 80% steuerlich?
Was bringt mir das 'G'. Bisher hab' ich es vor allem für die Reduzierung der KFZ-Steuerkosten um 50% genutzt.

Welche Voraussetzung müssen für 'G' erfüllt sein? Wonach werden die % berechnet?
Gibt es z.B. eine bestimmte Anzahl an Prozenten für die Amputation von Körperteilen?
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  #2  
Alt 02.04.2002, 13:00
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbeschädigtenausweiss

Hallo.
Es ist ganz normal, daß nach 5 Jahren Heilungsbewährungszeitraum die Prozente runtergestuft werden, wenn keine Verschlechterung der Erkrankung oder Neuerkrankung aufgetreten ist.
Wenn kein Merkzeichen G und nicht mindestens 70% Schwerbehinderung anerkannt sind, gibt es auch keine Vergünstigung mehr bei der Kfz Steuer.
Der steuerliche Freibetrag reduziert sich beim Finanzamt ebenfalls. Dieser ist der Infobroschüre der Versorgungsämter zu entnehmen oder beim Finanzamt erfragbar.
Zu den Vorausetzungen und den Prozenten kann sehr gut der VdK Auskunft geben. Bei der Vergabe dieses Merkzeichens herrschen aber zwischen den einzelnen Versorgungsämter z.T. Unterschiede in der Bewertung.
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