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  #1  
Alt 29.04.2006, 23:26
Benutzerbild von Maditta61
Maditta61 Maditta61 ist offline
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Standard Bei der VdK Widerspruch einlegen

Hallo an Alle,
habe eine Frage, wer kann mir sagen was VdK für eine Stelle ist. Und wie man dort Mitglied wegen kann. Dort kann ich doch bei einem Rentenbescheid der nicht bewilligt wurde, Einspruch einlegen, stimmt dieses? Wäre euch sehr dankbar, für eure Antworten.
Wünsche Euch ein erholsames Wochenende und einen schönen 1.Mai.

Gruß Maditta


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Glück kann man nur festhalten, indem man es weiter gibt.Werner Mitsch
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  #2  
Alt 30.04.2006, 14:05
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Bei der VdK Widerspruch einlegen

Hallo Maditta
ja du kannst über den VDK oder alternativ beim sozialverband Widerspruch einlegen. Dort sitzen Fachkräfte, die sich mit dem Sozialrecht auskennen. Sie erledigen alles für dich.
Bei beiden Vereinen kannst du online Mitglied werden.
Der Sozialverband hat folgende URL www.svod.de beim Vdk wei ich es leider nicht. Sie kosten entweder 4 oder 5 € im Monat. ich würde schauen, welche Geschäftsstelle für dich näher zu erreichen ist.

Barbara
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  #3  
Alt 30.04.2006, 21:40
22.05.05 22.05.05 ist offline
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Standard AW: Bei der VdK Widerspruch einlegen

Hallo Maditta !

Du kannst auch Widerspruch gegen eine Ablehnung einreichen, ohne dem VdK beizutreten.

Letztendlich ist es nämlich völlig irrelevant, wer den Widerspruch schreibt, wichtig ist nur die Begründung und die darauffolgende erneute ärztliche Überprüfung.

Liebe Grüße
Nadja
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  #4  
Alt 03.05.2006, 22:06
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Maditta61 Maditta61 ist offline
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Standard AW: Bei der VdK Widerspruch einlegen

Hallo Barbara und Nadja, danke euch für eure Antworten.

Gruß Maditta
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  #5  
Alt 04.05.2006, 09:51
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Bei der VdK Widerspruch einlegen

Hallo Maditta,

Nadja hat Recht, Widerspruch geht auch ohne VdK, aber bei mir war es z.B. so, dass der Anwalt vom VdK mir einige Dinge sagen konnte, die ich auch im Internet nicht gefunden hatte, mit denen man den Widerspruch und auch ein eventuelles Klageverfahren besser begründen kann und so seine Chancen auf eine Bewilligung doch erheblich erhöht. Überlege es dir vielleicht doch mal, jedenfalls wenn du in Rechtsfragen nicht der absolute Profi bist.....Ich wüsste z.B. gar nicht, wie ich alleine ein Klageverfahren durchstehen sollte....

Liebe Grüße aus HH

PetraK
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  #6  
Alt 04.05.2006, 18:46
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Maditta61 Maditta61 ist offline
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Standard AW: Bei der VdK Widerspruch einlegen

Hallo Perta,

danke für deine Antwort.
Das ganze hat sich erledigt, hab heute meinen Rentenantrag bewilligt bekommen. Mir ist gleich ein Stein von Herzen gefallen. Er wurde auch wieder für 3 Jahre bewilligt.

Vielen DANK an Alle nochmals.

Gruß Maditta
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