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  #1  
Alt 22.10.2008, 17:58
Optimistin43 Optimistin43 ist offline
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Standard Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Die Gesundheitsreform bringt eine wesentliche Verschlechterung für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige und Freiberufler: mit Beginn des Jahres 2009 erhalten diese kein Krankentagegeld mehr.

Dies ist eine wenig beachtete Konsequenz der Gesundheitsreform. Laut den Krankenkassen besteht keine Informationspflicht gegenüber den Betroffenen. Es handelt sich aber um ein existenzbedrohendes Risiko: Im Krankheitsfall laufen zwar Lebenshaltungskosten und Ausgaben weiter, jedoch fließt kein Geld von der Krankenkasse.

Als Lösung bieten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen neue Wahltarife gegen eine zusätzliche Prämie an. Doch Achtung: Die Bindefrist an diese Krankenkasse beträgt dann drei Jahre. In diesem Zeitraum ist ein Wechsel in eine andere gesetzliche oder private Versicherung ausgeschlossen.

Alternative:
Dieses Risiko privat absichern. Private Krankenversicherer bieten eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für gesetzlich Krankenversicherte an. Sie können also weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben, nur die ab 2009 wegfallende Lohnfortzahlung kann privat versichert werden. Somit bleiben Sie auch hinsichtlich eines Krankenkassenwechsels flexibel.
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  #2  
Alt 22.10.2008, 18:30
NTH NTH ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Dazu möchte ich ergänzend bemerken, dass es bereits im Laufenden Jahr Bemühungen seitens der GKV gab, bei Personen, die sich freiwillig weiterversichern wollten, KEINEN Anspruch auf Krankengeld abzuschließen.

Vielmehr wurde diese Option in meinen Fällen ( betreue Existenzgründer/innen) nicht erwähnt oder bei Nachfrage darauf hingewiesen, dass man das doch viel günstiger privat machen könne.

Dabei wurde ein entscheidender Unterschied nicht erwähnt:
erhält der gesetzlich Versicherte Krankengeld, ist er für diesen Zeitraum beitragsfrei gestellt. Das heißt, es müssen keine KV Beiträge bezahlt werden.

In der PKV ist es so, dass bei Krankengeldbezug der Beitrag weiter läuft.
Dies muss man auch bei der Höhe des privaten Krankengeldes mit bedenken.

Die meisten privaten Krankenkassen prüfen übrigens im Leistungsfalle sehr genau, ob das erzielte Einkommen mindestens so hoch ist, wie das abgesicherte Krankengeld.
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  #3  
Alt 23.10.2008, 21:14
Benutzerbild von Amba
Amba Amba ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Ihr Lieben,

darf ich dazu eine Frage stellen? Heißt das, daß ich (Selbständige, Freiberuflerin; allerdings über meinen Mann - der freiwillig versichert bei der TK - familienversichert) Anspruch auf Krankentagegeld gehabt hätte?!!

Wenn dem so ist.....dann werfe ich 'ne Stinkbombe in das schicke Gebäude!

Danke für Antwort! Alles Liebe, Amba
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  #4  
Alt 23.10.2008, 21:19
NTH NTH ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Hallo Amba,

nein, der Krankengeldanspruch besteht nur für diejenigen, die selbst auch Beiträge zahlen.
Und der Krankengeldanspruch muss mit versichert sein.
Also du musst bei Beginn oder im Laufe der freiwilligen Weiterversicherung eine Versicherung mit Krankengeld wählen ( zB ab der 3. oder 6. Woche), die dann natürlich auch entsprechend teurer ist als ein KV ohne Krankengeldanspruch.

Musst dich also nicht aufregen und kannst die Stinkbombe für bessere Gelegenheiten aufbewahren

LG
Nicole
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  #5  
Alt 24.10.2008, 15:34
Optimistin43 Optimistin43 ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Hallo Nicole,

danke das du geantwortet hast. Ich selber habe nämlich keine Ahnung davon. Ichhatte nur die Mitteilung gesehen und gedacht dass es sicher hier für einige interessant sein könnte.

Schönes Wochenende Marietta
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  #6  
Alt 24.10.2008, 16:52
Benutzerbild von Amba
Amba Amba ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Ich danke Euch!! Alles Liebe, Amba
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  #7  
Alt 25.10.2008, 13:31
bettinaco bettinaco ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Liebe Leute,
ALLE Krankenkassen sind verpflichtet, ab Januar einen Krankengeldtarif anzubieten. Es haben nur noch nicht alle einen ausgearbeitet. Es kommt dann darauf an zu vergleichen, denn sie fallen sehr unterschiedlich aus.

Liebe Amba,
du kannst kein Krankengeld bekommen, wenn du familienversichert bist. Denn das setzt voraus, dass du kein oder nur ein geringfügiges eigenes Einkommen hast. Das Krankengeld ist aber eine Lohnersatzleistung.

LG
Bettina

Mehr zum Thema findet ihr hier:
http://www.mediafon.net/meldung_voll...versicherungen

http://www.mediafon.net/meldung_voll...=4902ea91d8798
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  #8  
Alt 25.10.2008, 13:45
NTH NTH ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Hallo Bettina,


die bereits bestehenden Versicherungen mit Anspruch auf Krankengeld enden jedoch automatisch mit dem 31.12.

Das heißt, die Versicherung besteht ohne Anspruch auf KG weiter, wenn man nicht aktiv wird.
Wenn man ab dem Januar einen Zusatztarif "Krankentagegeld" abschließt, ist man an diesen 3 Jahre gebunden, also damit auch an die Krankenkasse.
Das heißt, für diese 3 Jahre ist ein Wechsel in eine Private Krankenversicherung oder eine andere Gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.

Dies finde ich schon sehr bedeutsam und den Hinweis von Marietta schon sehr wertvoll.

Schönes Wochenende

Nicole
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  #9  
Alt 25.10.2008, 15:55
bettinaco bettinaco ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Liebe Nicole,
in keiner Weise wollte ich bestreiten, dass Mariettas Hinweise wichtig sind. Wollte nur ergänzen, dass die Änderung für einige sogar Vorteile bringen kann, weil manche Tarife günstiger sind als die alten.
Weißt du eigentlich, wie das bei einem Wechsel zur PKV aussieht: Nehmen die chronische Kranke überhaupt?
LG
Bettina
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  #10  
Alt 26.10.2008, 12:18
NTH NTH ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Hallo Bettina,

ich entspringe ja der GKV und bin somit nicht umfassend mit den Praktiken der PKV vertraut .

Aber es ist ja so, dass in der PKV jeder nach seinem eigenen Risiko Beiträge zahlt oder die Versicherung ggf. abgelehnt werden kann.
Somit dürfte ein Wechsel in die PKV mit einer Krebserkrankung entweder unrealistisch sein oder unglaublich teuer...

Wichtiger für uns dürfte eher sein, dass auch ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen KK mit der Wahl eines neuen Zusatztarifes für 3 Jahre nicht möglich ist.
Übrigens gilt dieses Zeugs mit den 3 Jahren nicht nur für die Zusatztarife Krankentagegeld sondern auch für alle anderen Zusatztarife, die die KK´n ab 2009 anbieten können und wohl auch anbieten werden.

Schönen Sonntag!

Nicole
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