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  #31  
Alt 26.08.2009, 00:04
mischmisch mischmisch ist offline
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Böse AW: Zähne vor Chemo- und/oder Strahlentherapie röntgen lassen

Also Rasta,

jetzt muss ich doch mal fragen:

Warst du schon einmal 6 Monate QUERSCHNITTGELÄHMT????

Pfui!
  #32  
Alt 26.08.2009, 00:16
Benutzerbild von BarbaraO
BarbaraO BarbaraO ist offline
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Böse AW: Zähne vor Chemo- und/oder Strahlentherapie röntgen lassen

Rasta, Du bekommst hier etwas durcheinander.
Dies ist kein Thread, der seitenlang breitgequatscht werden soll sondern einer für einen einzigen Vorschlag.
Nämlich den, der ganz klar aus der Überschrift hervorgeht.
Wir wollen hier die Frauen mit Brustkrebs vor finanziellem Schaden bewahren. Nichts weiter.

Das kann dann jede halten, wie sie möchte. Entweder nimmt sie den Tipp an und geht zum Zahnarzt oder sie lässt es bleiben.
Zitat:
Zitat von Rasta
dann doch lieber ein paar monate querschnitssgelaehmt.
Es wäre auch schön, wenn Du Dir solche Bemerkungen wie die mit der Querschnittslähmung künftig verkneifen könntest.
Das ist unter unserer Würde, solche geschmack- und respektlosen Sätze loszulassen.

G.

Geändert von BarbaraO (26.08.2009 um 00:24 Uhr)
  #33  
Alt 26.08.2009, 00:41
Benutzerbild von luna67
luna67 luna67 ist offline
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Standard AW: Zähne vor Chemo- und/oder Strahlentherapie röntgen lassen

Hallo,

morgen bekomme ich meinen Port und nächste Woche geht meine Chemo wohl los. Ich hatte hier schon gelesen und habe meinen Onkologen auf das Thema Zahnarzt angesprochen. Nein, Sie müssen vorher nicht zum Zahnarzt, wenn Sie keine Entzündungen haben.
Jetzt habe ich aber doch Angst. Ich habe sowieso wahnsinnige Angst vor dem ZA. Meine Zähne sind nicht gerade die Besten. Dafür habe ich aber eine teure Zahn-Zusatzversicherung vor meiner Krebs-Erkrankung abgeschlossen.
Ich möchte diese aber lieber nicht nutzen.
Mit welchen Lösungen usw kann ich meine Zähne pflegen?
Muss ich meinen ZA nach einem Zahnstatus fragen?

Liebe Grüsse
Sylvia
__________________
Liebe Grüße
  #34  
Alt 26.08.2009, 01:13
Benutzerbild von BarbaraO
BarbaraO BarbaraO ist offline
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Standard AW: Zähne vor Chemo- und/oder Strahlentherapie röntgen lassen

Zitat:
Zitat von luna67 Beitrag anzeigen
Nein, Sie müssen vorher nicht zum Zahnarzt, wenn Sie keine Entzündungen haben.
Liebe Sylvia,
es mag sein, dass manche Ärzte den Zusammenhang nicht sehen (wollen).
Das spielt auch eigentlich keine Rolle, denn Dein Onkologe hat damit ja auch nichts zu tun.
DU musst Dich beim Zahnarzt anmelden und ihn um den Status bitten.
Zitat:
Mit welchen Lösungen usw kann ich meine Zähne pflegen?
Da frag bitte Deinen Zahnarzt. Wir dürfen hier keine Werbung machen.
Aber sicher ist jede Zahnspülung gut. Sie ist immer antiseptisch.
Über Zahnseide und Zahnzwischenraumbürsten hatten wir hier schon berichtet. aber auch da lass Dich bitte bei der professionellen Zahnreinigung beraten.

Warum Du eine Zusatzversicherung nicht nutzen möchtest, verstehe ich nicht. Wofür hast Du sie denn abgeschlossen, wenn Du sie nicht in Anspruch nehmen möchtest?

Naja, die Angst vorm Zahnarzt kann ich Dir nicht nehmen.
Früher hatte ich das auch.
Aber in der heutigen Zeit ist das doch überhaupt nicht mehr nötig. Die Behandlungen sind üblicherweise schmerzlos und wenn doch, dann gibt es immer nióch die Möglichkeit einer Betäubung.
Gerade wenn die Zähne nicht so toll sind, ist ein häufiger Gang zum Zahnarzt wichtig. Vielleicht wirsr Du dadurch auch Deine Angst los.

Ich sitze Donnerstag vormittag wieder auf dem Stuhl. Denk an mich
Angst habe ich keine.

Lieber Gruß
  #35  
Alt 26.08.2009, 13:49
Benutzerbild von gitti2002
gitti2002 gitti2002 ist offline
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Standard AW: Zähne vor Chemo- und/oder Strahlentherapie röntgen lassen

Zahnschäden als Folge einer Chemotherapie

Es kommt immer wieder vor, dass nach einer Chemotherapie eines Tumors größere Zahnbehandlungen nötig werden, weil die Chemotherapie zu einer Parodontose geführt hat. Die Kostenübernahme bei derartigen Behandlungen ist lange Zeit von den Krankenversicherungen verweigert worden mit der Begründung, es bestehe keine gesetzliche Grundlage hierfür. In einem klärenden Urteil hast das EVG nun aber festgehalten, dass in Art. 17 Buchst. b Ziff. 3 sehr wohl eine Grundlage besteht, werden doch in dieser Bestimmung "Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontopathien)" als Folge "irreversibler Nebenwirkungen von Medikamenten" alls kassenpflichtig bezeichnet. (Urteil vom 29.9.2001; 127 V 339).

Trotz diesen klärenden Urteils kommt es im Zusammenhang mit der genannten Bestimmung immer wieder zu Auseinandersetzungen, weil im Einzelfall sehr oft strittig ist, ob die Parodontose wirklich Folge der Chemotherapie ist. Es empfhiehlt sich deshalb unbedingt, vor Beginn sowie nach Abschluß der Chemotherapie beim Zahnarzt einen Zahn - und Paradontalstatus vornehmen zu lassen, damit die Kausalität einwandfrei nachgewiesen werden kann.

Seite 4 von 9
http://docs.google.com/viewer?pid=bl...number=1&w=753

Kann auf der Orginalseite "Behinderung und Recht" auch als PDF Datei herunter geladen werden.

Geändert von gitti2002 (14.07.2011 um 04:30 Uhr) Grund: Link erneuert
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