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  #1  
Alt 12.10.2012, 19:56
Det55 Det55 ist offline
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Standard Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Nabend
Nun muß ich auch noch mal was los werden.
Mein Rentenantrag auf(wegen) Erwerbsminderung wurde durch einen Versicherungsältesten(VdK) im Juli gestellt.Nach dem er vorige Woche bei der DRV angerufen hatte,haben sie ihm mitgeteilt,das der Antrag nicht vor Jan/Feb 2013 bearbeitet werden kann.Solange würden die mit den Anträgen hinterher hängen.
Das Nahtlosigkeitsgeld läuft aber am 12.12.12 aus.Bin auch noch weiterhin arbeitsunfähig.
Was kann o. muß ich da bis dahin unternehmen,damit ich weiterhin finanziell abgesichert bin.Solange wie ich das Nahtlosigkeitsgeld bekomme,bin ich ja auch noch in meinem Betrieb angestellt.Aber was wird danach??Ebenso der Fall mit der KK.

mfg
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  #2  
Alt 12.10.2012, 20:08
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Hallo Det
die DRV (und jede andere Behörde) muss eigentlich binnen von 3 Moanten einen Bescheid erlassen. Ansonsten kann man eine Untätigkeitsklage erheben (geht fast formlos) aber ob das klug ist????? Frage den VDK (der dir bei der Antragstellung geholfen hat).....
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 12.10.2012, 20:22
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Danke für die schnelle Antwort.
Mit der 3 Monatsfrist hätte doch der Versicherungsälteste wissen müssen.Werde dann wohl doch noch mal beim VdK vorstellig werden.
So langsam wird es einem richtig flau im Magen und der Psyche wegen,ist es auch nicht gerade gut.Zu mal ich noch eine Blasenspiegelung() vor mir habe.

LG Det
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  #4  
Alt 13.10.2012, 08:41
22.04.2005 22.04.2005 ist offline
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Standard AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Dass die Behörde innerhalb von 3 Monaten einen Bescheid erlassen muss, ist nicht korrekt !
Eine Untätigkeitsklage macht nur Sinn, wenn die Behörde auch tatsächlich "untätig" war, also die Akte vollständig unbearbeitet in irgendeiner Schublade liegt.

Hast du eventuell gleichzeitig einen Reha-Antrag gestellt ? Das wäre ein Grund, den Rentenantrag zurückzustellen, dann wird nämlich erst das Ergebnis der Reha-Maßnahme abgewartet.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass Erst-Anträge auf EM-Rente tatsächlich mehr als 4 Monate unbearbeitet bleiben, denn gerade diese haben eigentlich Priorität. Ruf bitte unbedingt selbst noch einmal bei der DRV an, sage Ihnen, dass es bei dir ziemlich eilt.

Im Übrigen ist VdK und Versichertenälteste nicht dasselbe. Der VdK ist ein Verein, der dich bei Problemen, Anträgen usw. unterstützt (kostenpflichtig). Versichertenälteste sind ehrenamtlich tätig und werden von den Vertreterversammlungen der jeweiligen Institution gewählt. Sie können ehemalige Mitarbeiter von KK´en oder der DRV sein. Die fachliche Qualifikation dieser Versichertenältesten (bzw. neu Versichertenberater) ist leider höchst unterschiedlich.

Viel Erfolg !

Ich

Geändert von 22.04.2005 (13.10.2012 um 08:53 Uhr)
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  #5  
Alt 13.10.2012, 09:22
Det55 Det55 ist offline
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Standard AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Moin
Eine Reha musste ich voriges Jahr im "Auftrag" des AA stellen.Ich bin aber weiterhin als Arbeitsunfähig entlassen worden.
Das mit dem Versicherungsältesten,das die sich keinen großen Kopf mehr machen,nach dem der meinen Antrag gestellt hatte,kann ich mir gut vorstellen.
Es bleiben mir meiner Meinung nach nur zwei Wege,entweder zum VdK oder mit dem AA ins Gespräch zu kommen.

LG
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  #6  
Alt 13.10.2012, 09:45
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Hi
ups ja ich habe mich vertan
Erstantrag 6 Monate Zeit
Widerspruch 3 Monate Zeit
das sind die gesetzlichen Fristen! (Siehe SGB)
und dann kan man eine Untätigkeitslage erwägen
aber vorher nachfragen bzw. eine neue Frist setzten....
So nach dem Motto "Wenn Sie binnen 14 Tage keunen bescheid erlassen erwäge ich eine Untätigkeitsklage"
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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