Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.04.2009, 22:05
madel madel ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2009
Beiträge: 35
Ausrufezeichen 1% Regel bei der Krankenkasse-Bin Ratlos/verzweifelt!!!

Hallo Ihr Lieben!

Ich, 30 Jahre habe Mitte Dezember 2008 die Diagnose Gebärmutterschleimhautkrebs erhalten. Im Januar und Februar 2009 dann zwei OP´s, wo mir Gebärmutter, Eierstücke und 40 Lymphknoten entnommen wurden. Leider darf man bei Gebärmutterschleimhautkrebs keine künstlichen Hormone nehmen, da es die Krebszellen wieder wachsen lassen kann.

Nun bekomme ich seit Januar 2009 Krankengeld, darf nur Pflanzliche Mittelchen nehmen, um die Wechseljahrebeschwerden mit 30 Jahren einigermaßen zu überstehen, bekomme zwei mal die Woche Lymphdrainage und und und. Das alles kostet sooooo viel Geld, ich muss soviel dazu bezahlen, die pflanzlichen Mittel sogar zu 100%. Heute war ich bei der Krankenkasse und die sagten, die 1% Regel gilt nur, wenn man in den letzten 12 Monaten mit einer Sache, sprich Krebs, mind. einmal im Quartal beim Doc war. Aber ich habe den Krebs erst seit Dezember 2008 und habe nun mal jetzt die masiven Kosten und nicht erst in einem Jahr!!!

Habt ihr damit Erfahrungen? Das kann doch nicht sein. Man ist schon bestraft, weil man Krebs hat und dann kann man das Finanziell nicht wuppen...

Danke und LG
Madeleine?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.04.2009, 22:57
HeikeL HeikeL ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.11.2007
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 493
Standard AW: 1% Regel bei der Krankenkasse-Bin Ratlos/verzweifelt!!!

Hallo Madeleine !

Ich hatte im August 2007 mein Rezidiv und konnte ab dem ersten Quartal 2008schon die 1%- Klausel geltend machen.
Aber ohne die Anerkennung mußt Du doch insgesamt "nur" 2% dazuzahlen. Bei den Kosten, die da auf einen zukommen, sind sie schnell erreicht. Wenn Du diesen Betrag schon erreicht hast, kannst Du eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Ich wünsche Dir damit viel Glück
Heike
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.04.2009, 23:07
Benutzerbild von hexebibi
hexebibi hexebibi ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2009
Ort: Bochum
Beiträge: 63
Standard AW: 1% Regel bei der Krankenkasse-Bin Ratlos/verzweifelt!!!

Liebe Madel,

habe auch Gebärmutterkrebs, eine Total-OP hinter mir. Bin41 Jahre alt und habe auch massiv mit den Nebenwirkungen der Wechseljahre zu kämpfen. Das ging soweit, dass ich Knochenschmerzen und starke Depression bekam.

Mein Tumor war auch hormonabhängig. Doch trotzdem darf ich für eine gewisse Zeit Östrogene bekommen. Das hat die Chefärztin, die wirklich Ahnung auf diesem Gebiet hat, mir im Krkh. schon gesagt. Heutzutage hat man festgestellt, dass es dem Krebs nicht viel macht, wenn man Östrogene nimmt. Meine Gyn hat sich stark dagegen gewehrt. Doch als sie sah, wie schlecht es mir ging hat sie sofort die Chefärztin angerufen und nach ihrer Meinung gefragt.

Ich habe am gleichen Tag noch Östrogene gespritzt bekommen und später zum selber dosieren Estreva Gel, das man auf die Haut aufträgt. Und beides wird mir auf Kassenrezept verordnet bzw. das Gel hatte meine Gyn als Muster da.

Frage also lieber nochmal nach bzw. verweiß auch auf deine finanzielle Situation.

LG Sabine
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:44 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55