Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.08.2006, 12:11
Spy Spy ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 18
Standard Engeltfortzahlung?

Hallo Ihr Lieben
Meine Frage wäre:
Bin im Juli 2005 an Nierenca operiert worden, danach hatte ich eine AHB von 5Wochen in der ich Übergangsgeld bekam.
Seitdem arbeite ich wieder voll, nun wurde mir eine Reha genehmigt ab 6.9.2006.
Frage: was steht mir in dieser zeit zu: Krankengeld oder Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber?

Wäre nett wenn mir das einer erklären könnte....:-)

Ps: war seit der Ahb im letzten Jahr wegen dieser Erkrankung nicht mehr krank geschrieben

Gruss Spy
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.08.2006, 13:22
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Alfter
Beiträge: 1.152
Standard AW: Engeltfortzahlung?

Hallo

ich kenne deinen Tarifvertrag leider nicht...
In der Regel erhälst du 6 Wochen lang Lohnfortzahlung dann kommt Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Das Übergangsgeld zählt ähnlich wie das Krankengeld.
Dann mußt du je nach Tarifvertrag aber mind. 6 Monate "gesund" gewesen sein; also kein einzigen Tag wegen des Nierenca. gefehlt haben. Dann gibt es wieder Lohnfortzahlung. Nach einem Jahr seit Beginn der Erkrankung (Krankschreibung) gibt es auch wieder Lohnfortzahlung, wenn du zwischenzeitlich immer wieder gearbeitest hast. Ich meine wenn du "gesund geschrieben bist", aber immer wieder zwischenzeitlich krank warst. Allso krank dann wieder arbeiten krank dann wieder arbeiten und zu dem Zeitpunkt der einjahresfrist gesund bist.

So wie ich das bei dir verstehe warst du das letzte Mal im Juli krank geschrieben das würde dann Übergangsgeld bedeuten. Es sei denn dein Arbeitsvertrag sieht mehr wie 6 Wochen Lohnfortzahlung vor. Von Juli bis September ist noch kein halbes Jahr vergangen.

Liebe Grüße
Barbara
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.08.2006, 13:31
Benutzerbild von Thorax
Thorax Thorax ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2003
Beiträge: 302
Standard AW: Engeltfortzahlung?

Hallo Barbara,

Spy, war nicht in dioesem Juli sondern in 2005 zuletzt erkrankt. Deshalb bekommt er Krankengeld mind. 6 Wochen, es sei denn ein Tarifvertrag sieht eine günstigere Lösung vor.


Gruß


Jürgen
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.08.2006, 13:41
Ute K. Ute K. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 67
Standard AW: Engeltfortzahlung?

Hallo Spy,
wenn Du nach der AHB im letzten Jahr bis zum Antritt der Reha 6 Monate gearbeitet hast und nicht arbeitsunfähig warst, hast Du Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Tarifverträge spielen dabei keine Rolle, es zählt nur das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Reha!

Ute
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.08.2006, 13:56
Benutzerbild von Thorax
Thorax Thorax ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2003
Beiträge: 302
Standard AW: Engeltfortzahlung?

Halo Ute,


es gibt Tarifverträge, die sehen eine Entgeltfortzahlung bis zur 26. Woche vor.

Darüber hinaus, gibt es Tarifverträge die neben dem Krankengeld einen Krankengelsdzuschuss bis zur 39. Woche zahlen.


Gruß

Jürgen
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 30.08.2006, 14:12
Ute K. Ute K. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 67
Standard AW: Engeltfortzahlung?

Hallo Thorax,
dass weiss ich auch. Aber ich denke, es ging hier um die Frage, wer bezahlt die Reha? Sollte die Reha länger als 6 Wochen dauern, gibt es natürlich Unterschiede und von einem Krankengeldzuschuss war nicht die Rede.

Gruss Ute
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 30.08.2006, 17:41
Spy Spy ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.09.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 18
Standard AW: Engeltfortzahlung?

Danke für die Antworten
Also so wie ich das nun verstehe müsste ich Lohnfortzahung bekommen.
Bin bei der Deutschen Post AG als Paketzusteller beschäftigt.

Also nochmals in Kürze: Juli 2005 war die Op

dann 5 Wochen AHB, danach Wiedereingliederung bis Oktober 2005,
dann voll gearbeitet seitdem,
einmal 10 tage krank geschrieben im Juni 2006 wegen Hexenschuss.

das heisst die letzten 6 Monate war ich ja nicht wegen dem Nierenca
krank...deshalb greift das Entgeltfortzahlungsgesetz wenn ich Ute richtig
verstehe:-)

Stimmts??

Gruss Spy
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 30.08.2006, 20:00
Benutzerbild von Thorax
Thorax Thorax ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.09.2003
Beiträge: 302
Standard AW: Engeltfortzahlung?

Stimmt Spy!

Ute Du hast natürlich recht ,aber es spielt dann eine Rolle wenn jemand innerhalb der letzten 6 Monate wegen derselben Erkrankung erneut arbeitsunfähig wird und die 26 Wochen noch nicht augeschöpft hat bekommt er eben trotzdem Lohnfotzahlung, auch wenn die gesetzliche bereits ausgeschöpft war.


Gruß

Jürgen
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:58 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55