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  #1  
Alt 06.06.2007, 15:25
Mosi-Bär Mosi-Bär ist offline
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Registriert seit: 01.02.2007
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 1.256
Ausrufezeichen Erwerbsminderungsrente nach EK

Guten Tag an alle,

normalerweise bin ich im EK-Forum unterwegs. Es geht um Folgendes:

Ende März 2006 wurde bei mir Eierstockkrebs festgestellt FIGO IV, G3, M1. Ich hatte einen Pleuraerguß rechts.
Zunächst alles inoperabel, nach 3 Chemos Komplett-Remission, Operation am 20.07.06, danach noch 2 Chemos, letzte am 23.08.06.
Seitdem ist alles in Ordnung.
Im März war ich zur Reha in Scheidegg im Allgäu.

Alles wäre wohl kein Problem, wenn ich nicht im April 2005 arbeitslos geworden wäre. Bis Ende März 2006 bekam ich Arbeitslosengeld, Anspruch auf Hartz IV habe ich nicht, bin verheiratet, mein Mann verdient gut, wohnen in Mietwohnung. In dem Haus, das meinem Mann gehört, wohnt sein Vater (Wohnrecht auf Lebenszeit).

Da sich die Diagnose und der letzte Tag der Zahlung von Arbeitslosengeld überschnitten haben, war ich seit 1. April 2006 ohne Einkommen, habe mich bei meinem Mann als Familienmitglied krankenversichert. Darum bekam ich also kein Krankengeld.

Ich habe mich als Tagesmutter qualifiziert während der Zeit, in der ich Arbeitslosengeld bekam und wollte im Frühjahr 2006 beginnen, als Tagesmutter zu arbeiten, wollte 3 Kinder betreuen. Der Krebs kam dazwischen.

Nun habe ich im April den Abschlußbericht der Reha bekommen und darin wird mir bestätigt, daß ich - im Moment jedenfalls - nicht mehr vollzeit arbeiten kann, vielleicht 4 Stunden täglich und daß ich nun als Tagesmutter eben 4 Stunden täglich 1 Kind betreuen möchte.

Ich mußte meinen Wunsch, 3 Kinder zu betreuen, auf 1 Kind reduzieren.

Nun hat mir die Sozialarbeiterin in Scheidegg geraten, zu versuchen, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wenn ich "teilweise Erwerbsminderung" bkomme, kann ich mit der Betreuung eines Kindes an 3 oder 4 Tagen die Woche für jeweils 4 bis 5 Stunden zuverdienen.

Bisher habe ich mich noch nicht um den Antrag gekümmert, weil es mir graut vor dem ganzen Papierkrieg und daß ich vielleicht zum Gutachter muß, oder reicht der Abschlußbericht der Reha?
Was sollte ich eurer Ansicht nach jetzt als nächstes tun?
Sollte ich vielleicht zu einem Rentenberater gehen?
Oder gleich zur LVA?

Ich weiß, viele Fragen, aber ich habe nunmal überhaupt keine Ahnung!

Würde mich über Tipps und Antworten freuen. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Mosi-Bär
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  #2  
Alt 06.06.2007, 17:26
Birgit1702 Birgit1702 ist offline
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Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 38
Standard AW: Erwerbsminderungsrente nach EK

Hallo Mosi-Bär,
Zitat:
Was sollte ich eurer Ansicht nach jetzt als nächstes tun?
Sollte ich vielleicht zu einem Rentenberater gehen?
Oder gleich zur LVA?
Würde an Deiner Stelle Mitglied im VdK werden. Mitgliedsbeitrag ca. 5 Euro/Monat. Das ist ein Sozialversicherungsverband, der unsere Interessen vertritt. Ein kostenloses und sehr informatives Beratungsgespräch bekam ich dort gleich nach Beitritt.

LG
Birgit
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  #3  
Alt 07.06.2007, 10:22
reni06 reni06 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2007
Beiträge: 278
Standard AW: Erwerbsminderungsrente nach EK

Hallo Mosi-Bär,
ich würde die Rente beantragen.Das ist zwar ein ganz schöner Papierkrieg,aber die Mitarbeiter der DRV stehen dir gern zur Seite(ich habe gute Erfahrungen gemacht) und ich glaube in jeder Stadtverwaltung gibt es soetwas wie Rentenbeauftragte,die du auch fragen kannst.Ich habe damals sämtliche Befunde kopiert und mitgeschickt.Beim Gutachter war ich auch und das war auch nicht schlimm.Mein Antrag ist bewilligt worden und das Geld kann ich nat. wie jeder andere,der durch seine krankheit nicht arbeiten kann,gut gebrauchen.Und wenn du nebenbei noch als Tagesmutter etwas dazu verdienen kannst-das wäre doch super!Ich wünsche dir klare Sicht im Papierdschungel und alles Gute
reni
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  #4  
Alt 07.06.2007, 15:54
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 251
Standard AW: Erwerbsminderungsrente nach EK

Liebe Mosi

bei Beantragung der teilweisen Erwerbsminderung ist eine Arbeitsfähigkeit von mehr wie 3 Stunden, jedoch weniger wie 6 Stunden gegeben.
Ich sehe bei deiner Diagnose überhaupt kein Problem, diese "teilweise" EU-Rente zu bekommen.
Der Reha Bericht ist in den meisten Fällen nicht ausreichend, sondern der Rentenversicherungsträger wird einen Gutachter einschalten
Lass dir doch einen Termin mit der DRV geben, der Sachbearbeiter füllt mir dir dann den Antrag aus.
Der Papierkrieg ist nicht so schlimm, ich würde es jedenfalls tun, bevor so ein kleiner Mann oder eine kleine Dame dich auf Trab hält

Ganz lieben Gruss

Christine
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