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  #1  
Alt 30.01.2003, 10:18
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Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung

Hallo,
im Januar 02 wurde mir die linke Brust nach Diagnose Mamma Ca entfernt, anschließend 4x Chemo. Im August wurde mir ein Gehirntunor entfernt, war eun Zufallsbefund und gutartig, dann 3 Monate nicht Auto fahren und Einstellung auf Medikamente.
Bin jetzt in der Wiedereingliederung für 4 Std. pro Tag.
Habe seit einigen Tagen Gliederschmerzen und deshalb nicht arbeiten gegangen. Habe nächste Woche meine Nachsorgetermine.
Mein Arbeitgeber verlangt jetzt von mir eine AU, obwohl ich doch obwohl ich doch arbeitsunfähig bin (bekomme volles Krankengeld). Ist das richtig so?
Hat jemand ähnliche Erfahrung?
Viele Grüße
Monika
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  #2  
Alt 30.01.2003, 10:52
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung

Ich habe nach 6 Monate stundenweise nach Hamburger Modell gearbeitet. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich nie gebraucht. Vorausgegangen ist eine schriftliche Vereinbarung, die ich, der Arbeitgeber und der behandelde Arzt unterschrieben haben.
Gruß Dorothea
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  #3  
Alt 30.01.2003, 11:46
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung

Nein Monika, du brauchst keine AU. Habe auch nach Hamburger Modell gearbeitet. Dies beinhaltet, dass man weiterhin krankgeschrieben ist (man bekommt ja auch kein Gehalt). Daher natürlich keine AU. Habt ihr keinen Betriebsrat oder Schwerbehindertenstelle? Zur Not muss die Krankenkasse sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen.
Gruß Gabi
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  #4  
Alt 31.01.2003, 09:57
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wiedereingliederung

Liebe Monika,
die stufenweise Wiedereingliederung kommt einer AU gleich, denn Du bist ja weiterhin im Krankengeldbezug und in dieser Zeit wird Deine Arbeitsunfähigkeitszeit weitergerechnet. Sprich mit Deinem Arzt und der Krankenkasse, wie Du Dich in dieser Sitation verhalten sollst. Die Absprache und Einwilligung ins Hamburger Modell wird immer von Betroffenem, Arzt, Krankenkasse und auch A-geber getroffen. Dein A-geber hat entweder keine Ahnung, wie er mit Dir in dieser Situation rechtlich umgehen soll/darf/muß oder aber er will, daß Du im Moment von der Arbeit, und damit von der Eingliederung zurücktrittst, damit er eine Vertretung einstellen kann.
Gruß von Robie
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