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  #16  
Alt 09.09.2003, 21:35
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vormundschaft bei Hirnmetastasen

Liebe Olivia,

Wie ich leider feststellen muss , hast noch nicht die ganzen Punkte zum Posting " Menschlichkeit " durchgelesen und verstanden.
Vielleicht mangelte es Dir an Zeit, dies zu tun, aber Du solltest es nun ganz dringend nachholen.

Ich wünsche Dir von Herzen alles Gute,Einsicht und Verständnis
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  #17  
Alt 09.09.2003, 23:45
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vormundschaft bei Hirnmetastasen

Vielen Dank für die vielen Antworten! Einige genannte Links haben mir schon weiterhelfen können.

Ja, es ist so, dass ich nur ratlos und verärgert war, denn meine Mutter ist absolut noch nicht verwirrt und glaubt auch heute noch an eine Besserung ihres Zustandes. Wenn ich glaube, dass es notwendig ist, werde ich selbstverständlich versuchen, die Betreuung selbst zu übernehmen, wie ich jetzt auch alles für sie regele, besorge, rumtelefoniere und nötige Infos einhole, alles eben, um sie zu unterstützen-wie jede Tochter es für ihre Mutter machen würde.
Leider konnte ich heute die Ärztin nicht sprechen und werde es morgen wieder versuchen. Auf jeden Fall bin ich jetzt informiert. Und: für sinnlosen Streit sind meine "Akkus" viel zu leer.
Danke an alle lieben Schreiber!
Gruß, Daniela
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  #18  
Alt 10.09.2003, 09:08
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Vormundschaft bei Hirnmetastasen

Liebe Daniela,
zum Schluß noch der Hinweis, daß sich alles wieder rückgängig machen läßt ( Vollmachten auch notarielle, Betreuungen) wenn Deine Mutter wieder gesund ist. Hat übrigens nicht zwingend was mit verwirrtheit zu tun im Sinne von geistiger Umnachtung sondern auch mit praktischer Hilflosigkeit um z. B. Veträge abschließen zu können ( Ausweise beantragen, Konten anlegen oder auflösen,Rente beantragen etc etc.), spätestens also dann wenn du etwas für sie unterschreiben solltest,möchtest.
Gesetzl. Vertreter heißt nicht Vetreter vom Gesetz bestellt sondern nur daß Du Deine Mutter gesetzlich (Vertr.,Einwillig. im KH ) vertreten dürftest, d.h. das solltest und kannst du machen. Aber wahrscheinlich hast du diese Infos schon weil hier auch ein paar gute Links waren.Sei n.traurig, kann man alles wieder ändern, ist nichts endgültiges nur zunächst eine Vorsichtsmaßnahme. Noch ein Tipp:
Immer die Ruhe bewahren, nicht verrücktmachenlassen,informieren ( Sagt sich leicht,ich weiß) aber auch nicht davon ausgehen daß man später immer noch alles machen kann ,Gruß Angi
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