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Alt 21.09.2003, 19:47
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard nach 5 Jahren SB-Ausweis Anhörung

Hallo,
nach einem Krebsleiden habe ich einen SB-Ausweis mit
einem GdB von 80 für 5 Jahre ausgestellt bekommen.
Da dieser nun ausgelaufen wäre, habe ich Ihn auf dem
Rathhaus um weitere 5 Jahre verlängern lassen, also bis 10/2008.
Vermutlich durch die Mitteilung des Rathauses über
die Verlängerung, bekam ich vom Versorgungsamt ein
Schreiben (Anhörung nach $ 24), wonach die Heilungsbewährungzeit zu Ende sei und ein Neufeststellungsbescheid zu erteilen sei.
In dem Schreiben ist aufgeführt, das nur noch ein GdB von 20 vorliegen würde.

Zunächst mal ist dies wohl das Unverschämteste was ich je gelesen habe !
Demnach ist die Devise verecke oder gib den Ausweis wieder ab.

Neue ärztliche Unterlagen können wohl kaum vorliegen, da ich noch zur Nachsorgeuntersuchung
ins Krankenhaus muss, dies also noch gar nicht abgeschlossen ist.

Wer kann mir näheres zu meinem Fall sagen, den
Ausweis habe ich ja, ausgestellt bis 10/2003,
muss ich den ggf. abgeben.
Auf dem Formular zur Verlängerung stand, das bis zum Zeitpunkt der Verlängerung sich nichts wesentliches geändert hat.
Was ja auch der Fall ist, die Beschwerden sind ja nach wie vor vorhanden, bis das kein Rezidiv mehr aufgetreten ist.

Ich werde dies nicht so hinnehmen und nach Widerspruch ggf. vor das Sozialgericht gehen.

was meint Ihr

Berni
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