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  #1  
Alt 14.03.2003, 15:52
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Standard Wann Anschlußheilbehandlung??

Hallo alle zusammen,

meine Mutter ist seit 1998 Krebspatientin (Darmkrebs, Eierstock,und jetzt am Harnleiter).
Bisher hat sie "nur" Chemo bekommen, seit Mittwoch erhält sie Bestrahlung und zwar die nächsten 5 Wochen lang.
Sie war noch zu keiner Kur o.ä.! Muß man diese AHB selbst beantragen oder wird sie vom behandelnden Arzt empfohlen?
Es kann sein, daß sie nach der Bestrahlung wieder Chemo bekommt.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Danke schon mal und alles Gute für Euch!

Viele Grüße

Kirsten
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  #2  
Alt 17.03.2003, 10:53
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Standard Wann Anschlußheilbehandlung??

Eine Anschlussheilbehandlung wird beantragt vom Krankenhaus, in dem die Therapien stattfinden.
Allerdings erst dann , wenn abzusehen ist, wann die Therapien beendet sein werden.
Die AHB muss innerhalb 2 Wochen nach Ende der Therapien angetreten sein,in Einzelfällen innerhalb 4 Wochen.
Aber Ihr könnt Euch auf jeden Fall schon mal einen Termin bei der Sozialarbeiterin des Krankenhauses geben lassen, die weiss über diese Sachen Bescheid.
Alles Gute
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  #3  
Alt 20.03.2003, 08:21
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Standard Wann Anschlußheilbehandlung??

Liebe Kirsten,
nach Abschluß einer Krebstherapie hat man einen Anspruch auf eine Rehamaßnahme (nicht: KUR!). In Form einer AHB kann sie nach OP oder nach Bestrahlung eingeleitet werden. Dies muß vor Abschluß der Strahlenbehandlung bzw. vor Entlassung aus dem KH passieren. Bei Krebserkrankungen ist die Antrittsfrist - jedenfalls für BfA-Versicherte 5 Wochen. In jedem Fall kann sie die Maßnahme erst nach Abschluß aller Behandlungen (Strahlen, Chemo) antreten. Sollte die Behandlung mit Chemotherapie enden, heißt die Maßnahme nicht mehr Anschlußheilbehandlung AHB, sondern Anschluß-Reha (AR) oder Anschlußgesundheitsmaßnahme (AGM). Auch in diesem Fall muß die MAßnahme innerhalb von 5 Wochen nach dem letzten Behandlungstag angetreten werden, das Antragsverfahren ist allerdings ein anderes. Frag' den Krankenhaussozialdienst danach, der muß sich damit auskennen.
Sollte Deine Mutter diese Frist nicht einhalten können oder wollen, kann sie auch innerhalb von Ablauf eines Jahres nach Behandlungsende eine Reha als 'Krebsnachsorgereha' beim niedergelassenen Arzt beantragen.

Gruß von Robie
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  #4  
Alt 29.04.2003, 21:18
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Standard Wann Anschlußheilbehandlung??

Hallo zusammen,
ich habe gerade heute von einer Krebsberatungsstelle erfahren, was Robie auch geschrieben hat. Ein AHB ist erst nach der gesamten Therapie möglich. Ich habe Brustkrebs und bin zur Zeit in Chemo, dann kommt die OP und dann erst die Bestrahlung. Ich dahcte aber - und wollte eigentlich - nach der OP in die AHB gehen um wieder fit zu werden. Hat das einer von Euch schon mal gemacht? Ist das auch möglich?
Bianca
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  #5  
Alt 04.08.2003, 16:09
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Standard Wann Anschlußheilbehandlung??

Hallo,

eine Anschlußheilbehandlung ist, wie Bianca geschrieben hat, nach der gesamten Therapie möglich. Wenn der Arzt es vertreten kann, dass zunächst eine Reha vor der Bestrahlung zum Wideraufbau des Allgemeinbefindens notwendig ist, wird der Rentenversicherungsträger (=Kostenträger) dem sicherlich zustimmen (so meine Erfahrung).
Der Tip mit dem Sozialdienst ist sicherlich der Beste, den man geben kann. Hier finden sich Fachleúte zu diesen und anderen Themen (Schwerbehinderung,Rente, ...)
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