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  #1  
Alt 02.07.2002, 20:09
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Standard Krankengeld, Rente

Hallo,
mein Vater ist seit Nov. 2001 an Lungenkrebs erkrankt und seit dem krankgeschrieben. Jetzt nach einer Kur hat man ihm bescheinigt, dass er nicht mehr in die Arbeitswelt zurück kann, auch nicht für ein paar Stunden (er ist 56). Heute waren meine Eltern beim Rentenamt, weil man ihm nahegelegt hat, dass er die Rente beantragen soll, weil bei dieser Bescheinigung, die Krankenkasse nicht mehr dazu verpflichtet ist weiter Krankengeld zu bezahlen.
Nach der Aussage des Rentenamtes würde nach 40 Jahren Arbeit eine Rente von ca. 800 Euro dabei rumkommen, wobei sich das Krankengeld auf über die Hälfte mehr beläuft. Kann man sich dagegen wehren oder muss man in so einem Fall die Rente einreichen, kann die Krankenkasse das Krankengeld ganz streichen?
Danke für Tipps.
Michaela
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  #2  
Alt 03.07.2002, 14:21
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Standard Krankengeld, Rente

hallo michaela,
warte doch ab bis dein vater von der kk ausgesteuert ist und angeschrieben wird.
das gleiche war bei mir damals. mir ist der rat gegeben worden abzuwarten. warum wollt ihr geld verschenken ?
liebe grüsse
edeltraut
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  #3  
Alt 04.07.2002, 16:14
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Standard Krankengeld, Rente

Hallo Edeltraut,
also ist mein Vater nicht dazu verpflichtet seine Rente einzureichen, sondern erst wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt?
Danke für die Auskunft.
Michaela
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  #4  
Alt 04.07.2002, 20:00
Gast
 
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Standard Krankengeld, Rente

hallo michaela,
für mich war abzusehen, dass ich nicht mehr arbeiten kann.wollte auch nach 1/2 jahr die rente einreichen . beim versicherungsamt, die mir beim ausfüllen des antrages helfen sollten, bekam ich den rat, da mein krankengeld viel höher war als die zu erwartende rente, dass ich abwarten soll bis sich die krankenkasse meldet. das habe ich auch getan und erst nach 1 1/2 jahren als das krankengeld auslief den rentenantrag gestellt.ich hatte die wahl wieder zu arbeiten oder in rente zu gehen.
versuch es doch einfach einmal.
edeltraut
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  #5  
Alt 05.07.2002, 13:52
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Standard Krankengeld, Rente

Hallo Edeltraut,
danke für den guten Rat. Meine Mutter ist nach dieser Aussage, dass mein Vater die Rente einreichen soll, so in Panik verfallen, dass sie dachte sie wären dazu verpflichtet und dass was vielleicht von der Krankenkasse mehr bei rauskommt als dann bei der Rente wieder zurückzahlen müsste.
Aber wie man wieder sieht sollte man schlafende Hunde nicht wecken.
Wünsche Dir alles Gute
Michaela
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  #6  
Alt 31.07.2002, 23:33
Gast
 
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Standard Krankengeld, Rente

hallo,

wißt ihr wie lange man krankengeld bekommt und was ist dann danach?
antonia
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  #7  
Alt 01.08.2002, 08:25
Gast
 
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Standard Krankengeld, Rente

Liebe Antonia,
Krankengeld bekommt man 18 Monate innerhalb von 3 Jahren. Danach ist man sog. "ausgesteuert" und man meldet sich arbeitslos (auch wenn man noch in einem Arbeitsverhältnis steht). Meistens bekommt man aber davor von der Krankenkasse die Aufforderung zu einem Amtsarzt zu gehen und wenn man nicht mehr arbeiten kann, die EU-Rente zu beantragen. Da gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die komplette EU-Rente oder eine Teil-Rente, wenn man noch 10 oder 15 Std. (da weiß ich nicht genau wieviel) in der Woche arbeiten kann. Hier beraten die Rentenversicherungen aber gut.
Alles Gute und viele Grüße
Susanne
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  #8  
Alt 20.10.2004, 12:32
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Standard Krankengeld, Rente

Hallo ihr Lieben,
ich bekomme seit letzten November Krankengeld. In der Reha wurde eine Erwerbsminderung festgestellt. Die Krankenkasse will jetzt von mir die Einwilligung, dass sie die Befunde, Reha-Bericht usw. bekommen.
Da ich die meiste Zeit meines Berufslebens selbständig war, ist bei mir nicht viel oder gar keine Rente zu erwarten. Deswagen würde ich das mit dem Krankengeld natürlich gerne hinauszögern.
Wer wiess Rat, wie ich mich der KK gegenüber verhalten soll?
Ich denke, wenn sie erstmal die Berichte haben, werden sie auch nicht mehr zahlen wollen, denn es ist ja nicht ihr Topf.
Viele Grüsse
Bianca
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  #9  
Alt 20.10.2004, 21:09
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Standard Krankengeld, Rente

hallo, hoffentlich kann mir jemand helfen. ich bin total ahnungslos!!!! Es ist nämlich so, dass ich ab 5.12.04 ausgesteuert werden soll. dann soll ich mich beim arbeitsamt melden. wie soll das gehen, wenn ich wegen krankheit doch dem arbeitsmarkt gar nicht zur verfügung stehen kann. warum soll ich dann trotzdem arbeitslosengeld bekommen. und wie sieht es dann mit der rente aus???? das arbeitslosengeld ist doch weniger als mein gehalt. was wird dann angerechnet??? vielleicht gibt es im internet eine seite die darüber auskunft gibt oder jemand kennt sich sehr gut darin aus. also für jede information wäre ich sehr, sehr dankbar. habe einen gleichstellungsantrag auf Schwerbehinderung gestellt.
Liebe grüße
von
stella
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