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  #1  
Alt 18.07.2005, 10:27
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Standard Nahrungsergänzungsmittel BEIHILFEfähig???

Hallo Zusammen - mein Vater bekam kurz vor seinem Tod von seinem Arzt Nahrungsergänzungsmittel (Omega-3 Fettsäuren etc.) aufgrund seines schlechten Allgemeinzustandes. Andere Nahrung konnte er nicht mehr zu sich nehmen. Eine Magensonde wollte mein Vater nicht mehr. Nun bezahlt die Beihilfe dies nicht. Nahrungsergänzugsmittel sind grundsätzlich nicht beihilfefähig. Nun waren dies ja nicht Ergänzungsmittel sondern nur Nahrungsmittel. Eine Sonde hätte weit mehr gekostet und hätte sicherlich sein Leben nicht sehr viel mehr verlängert. Besteht hier nicht die Möglichkeit um eine Kostenerstattung? Wäre schön, wenn mir jemand behilflich sein könnte - Sorgen über Sorgen - Ärger über Ärger!!! DANKE auf jedenfall! Gruß Marion
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  #2  
Alt 20.07.2005, 20:26
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Standard Nahrungsergänzungsmittel BEIHILFEfähig???

Hallo Marion,

zuerst mein herzlichstes Beileid zum Tod deines Vaters. Werde gern versuchen, dir zu helfen. Hab selbst über 30 Jahre Beihilfe berechnet beim Land NW. Grundsätzlich ist es schon so, daß diese Mittel nicht beihilfefähig sind. Aber wie so oft, es gibt auch Ausnahmen von der Regel. Zunächst mal, hast du als du die Beihilfe beantragt hast, auch eine ärztliche Notwendigkeit (nicht nur die ärztliche VO) des Arztes mit eingereicht?

Um dir aber genaueres sagen zu können, teile bitte mit, welche Beihilfeverordnung (Bund oder Land, welches Bundesland) für euch zuständig ist.

Werde mich dann mal "schlau machen".

Alles Gute für dich und deine Familie

Liebe Grüße
Irene
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  #3  
Alt 22.07.2005, 11:01
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Standard Nahrungsergänzungsmittel BEIHILFEfähig???

Hallo Irene, also ob meine Mam eine ärztliche Notwendigkeit mitgeschickt hatte weiß ich nicht - ich erkundige mich auf jedenfall. Der Arzt hatte halt die Nahrungsergänzungsmittel verschrieben (privates Rezept). Unser Bundesland ist BAYERN und mein Vater war Beamter der Bundeswehr.

Vielen Dank für Deine Hilfe - ich wüsste manchmal gar nicht was ich ohne den Krebs-Kompass gemacht hätte. Gerade am Anfang habe ich seeehhhhrrr viel hier gelesen, was für mich bzw. somit auch für meinen Dad und meine Mutti wichtig war. Krebs ist einfach GRAUSAM!!!, wenn er so ausgehen muß.

Liebe Grüsse

Marion
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  #4  
Alt 22.07.2005, 11:27
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Standard Nahrungsergänzungsmittel BEIHILFEfähig???

Hallo Marion,

werde mich am Montag noch mal bei dir melden. Bin heute nicht im Büro. Auf keinen Fall reicht es aber aus, nur das Privatrezept einzureichen.

Ja, Marion, es ist grausam, mein Mann ist am 13.08.04 gestorben.

Dir und deiner Mutti schicke ich ganz viel Kraft und liebe Grüße

Irene
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  #5  
Alt 25.07.2005, 17:25
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Standard Nahrungsergänzungsmittel BEIHILFEfähig???

Hallo Marion,

so, hab zunächst mal in der BVO des Landes NRW alles nachgelesen. Wie schon mitgeteilt, sind diese Ergänzungsmittel im Regelfall nicht beihilfefähig.

Beim Bund sind die Vorschriften anders und auch "strenger".

Hab dir mal den Link über die BhV für Beamte in Bayern reinkopiert.
Wenn du etwas runterscrollst findest du "die BhV im Wortlaut" § 6 ist maßgebend.

http://www.die-beihilfe.de/beihilfe/bhv_bund.php

Nur, wenn deine Mutti und du die Nerven und die Kraft aufbringen könnt, steht euch immer noch frei, Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einzulegen.
Dazu müsste der ablehnende Bescheid, nochmal das Privatrezept und aber auf jeden Fall die Notwendigkeitsbeescheinigung des Arztes mit eingereicht werden.

Liebe Grüße

Irene
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