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  #1  
Alt 12.06.2004, 23:36
Eva-KK Eva-KK ist offline
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Standard Heilungsbewährung

Hallo!

Was bedeutet Heilungsbewährung genau? In dem Feststellungsbescheid meines Mannes heisst es: "Bei der Festsetzung des GdB für die Funktinsbeeinträchtigung wurde berücksichtigt, dass zunächst die weitere Stabilisierung abzuwarten ist (Heilungsbewährung). Im Anschluss daran wird der GdB ausschliesslich nach den noch verbliebenen Funktionsbeeinträchtigungen zu bemessen sein."

Was bedeutet das? Ansonsten steht nicht drin, für welchen Zeitraum ihm der GdB bewilligt wurde?!

Vielen Dank für Eure Antworten,

Eva
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  #2  
Alt 13.06.2004, 00:06
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Standard Heilungsbewährung

Hallo Eva
Ich habe 80% u. meine Heilungsbewährung beträgt 5 Jahre.Für mich bedeutet dies,wenn in 5 Jahren kein Rezidiv oder Rückfall kommt,werde ich runter gestuft.Man geht davon aus,das man bei Krebs geheilt ist,wenn 5Jahre danach nichts mehr auftritt.Obwohl das Quatsch ist,denn Brustkrebs kann nach 20 Jahren noch Metastasen bilden.Bin mir nicht sicher ob es bei deinem Mann auch 5Jahre sind?Liebe Grüße Kuttel.
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  #3  
Alt 13.06.2004, 00:24
Eva-KK Eva-KK ist offline
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Standard Heilungsbewährung

Hallo Kuttel,

kannst Du mir denn auch beantworten, ob der Freibetrag jährlich oder monatlich gemeint ist?

Vielleicht lebe ich ja auch in einer Scheinwelt, aber 1.060,- Euro im Jahr als Freibetrag, sprich: nicht zu besteuern, als NACHTEILSAUSGLEICH, wäre doch ein ausgesprochen schlechter Scherz, oder?

Viele Grüße, auf bald,


Eva
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  #4  
Alt 13.06.2004, 00:42
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Standard Heilungsbewährung

Hallo Eva,

leider ist es so, dass der Freibetrag die jährliche Summe ist, leider kein Scherz.

Gruss Petra
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  #5  
Alt 13.06.2004, 00:45
Eva-KK Eva-KK ist offline
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Standard Heilungsbewährung

Ach, die 88 Euro im Monat sollen den Nachteil der Erkrankung ausgleichen! Da lach ich aber mal ganz kräftig!

*was mach ich bloss mit der ganzen Kohle???*

Mir fehlen die Worte! Das könnten sie sich dann doch ausch sparen, oder?

Da war ja schon das Porto zur Einreichung des Antrages fast teurer...

Ich könnt ausflippen...

Frechheit! Was für ein Nachteilsausgleich! Das ist doch ... *grrr*
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  #6  
Alt 13.06.2004, 10:21
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Hallo Eva,
natürlich geht es bei dem Steuerfreibetrag nicht darum, quasi im Wege des "Schmerzensgeldes" alle Nachteile auszugleichen! Der Freibetrag ist, glaube ich, im übrigen auch gestaffelt, je nach Höhe des GdB.

Für Schwerbehinderte, die noch im Berufsleben stehen, gibt es darüberhaus z.B. einen Sonderkündigungsschutz und Anspruch auf etwas mehr Urlaub. Das ist, finde ich, eine ganze Menge. Soweit, so gut, wenn man einen Arbeitsplatz HAT. Die Kehrseite dieser Medaille ist, dass bei der Suche nach einem Arbeitsplatz von Arbeitgeberseite nur ungern - wegen dieser rechtlichen Beschränkungen - Schwerbehinderte eingestellt werden.

Für schwerbehinderte mit den Merkmalen "G" (= Gehbehinderung) gibt es darüberhinaus Vergünstigungen wahlweise bei der Kfz-Steuer oder im öffentlichen Personennahverkehr; im Falle des Merkzeichens "aG" (= außergewöhnliche Gehbehinderung) z.B. die Berechtigung, auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken.

Das mag alles nicht besonders viel in Anbetracht der tatsächlichen Beeinträchtigungen und Mehrkosten der Erkrankung sein ... In Anbetracht der Streichungswut der Politiker (Tendenz: "Alle Vergünstigungen weg, massive Einsparungen im sozialen Bereich, usw.") ist für mich durchaus nicht sicher, dass diese ohnehin schon kleinen Vergünstigungen für Schwerbehinderte nicht auch noch entfallen.

Gruß, Lea
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  #7  
Alt 13.06.2004, 12:32
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Hallo eva,leider ist es so wie alle hier schon schreiben.Habe bei meiner Steuererklärung vieles an Sonderausgaben angegeben.Mein Sonderkündigungsschutz hat mir auch nicht viel gebracht,da ich,sowie ich wieder gesund geschrieben bin,meine betriebsbedingte Kündigung erhalte.Meine Krankheit u.mit verbundenen finanziellen Probleme intressiert keinen.Liebe G
r üße Kuttel
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  #8  
Alt 13.06.2004, 12:47
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Hallo Kuttel,
auch bei der betriebsbedingten Kündigung darf der Arbeitgeber nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes kündigen. Hat er die? Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen ist im übrigen die Sozialauswahl zu beachten, die Dir u.U. eine bessere Position gewährt! Im Zweifel solltest Du Dich gegen die Kündigung wehren (innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben) mit der vorsorglichen Begründung, die Sozialauswahl sei nicht gewahrt.
Gruß, Lea
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  #9  
Alt 13.06.2004, 16:08
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Hallo Bea
Bin jetzt schon 1Jahr krank geschrieben.Im July-August lasse ich einen Brustaufbau machen.Also weiss ich nicht genau,wann ich wieder arbeiten kann.Beim Besuch auf der Arbeit hat mir mein Chef gesagt,ich solle,weil ja keine Arbeit für mich da ist einen Aufhebungsvertag machen.Aber so blöd bin ich nicht.Es gibt in der Firma einen Sozialplan u. es wurden schon 120Mitarbeiter entlassen,darunter auch Schwerbehinderte.Da hat das Intergrationsamt mit Sicherheit auch seine Zustimmung gegeben.Deswegen denke ich,das es bei meiner betriebsbedingten Kündigung wohl auch eine Zustimmung gibt.Im Sozialplan steht,das Behinderte eine 12 Monatige Kündigungsfrist haben.Also müssen die mir doch dann auch für das eine Jahr Arbeit geben.So leicht lass ich mich nicht abschieben.Schließlich bin ich Alleinerziehend u. brauche mein Einkommen.Jetzt kann ich erstmal abwarten bis ich wieder arbeitsfähig bin.Kann die Firma einem eigentlich auch schriftlich die Kündigung zukommen lassen,während des Krankenzustand?Weißt du das vielleicht,lea?.Liebe Grüße Kuttel
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  #10  
Alt 16.06.2004, 19:37
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Hallo Kuttel,
ja, leider! Krankheit schützt nicht vor Kündigungen! Der Arbeitgeber muss nur nachweisen, dass und wann er die Kündigung zugestellt hat. Ob die Kündigung dann tatsächlich auch berechtigt und wirksam ist, ist dann eine ganz andere Sache. Was Du von den Massenentlassungen in Deiner Firma schreibst, ist allerdings wirklich besorgniserregend. Erkundige Dich doch mal beim Betriebsrat nach dem Stand der Dinge! Gruß, Lea
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  #11  
Alt 17.06.2004, 15:20
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Hallo Lea,
Danke für deine Antwort.Hab nochmal ne Frage.Sollte eine schriftliche Kündigung eingehen wird dann ab dann die 12 monatige Kündigungsfrist gezählt?Liebe Grüße Kuttel :-)
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  #12  
Alt 17.06.2004, 21:00
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Hallo Kuttel,

kommt auch darauf an, was im Sozialplan steht. Kann auch drinn stehen, 12 Monate zum Quartalsende oder 12 Monate zum Jahresende, heißt also, wenn Du bis Ende Juni die Kündigung erhalten solltest, dann müßte in dieser stehen, dass Du zum 30.06.2005 gekündigt wirst, ansonsten wäre es nur zum Quartalsende bzw. zum Jahresende möglich und dann zählen immer 12 Monate.
Gruss Petra
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  #13  
Alt 17.06.2004, 23:22
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Hallo Petra,
danke für deine Auskunft.Im Sozialplan steht,das die Kündigungszeiten bei Schwerbehinderten 12 Monate sind.Na will ich mal hoffen ,das die Firma wenigstens wartet bis ich wieder gesund bin.Liebe Grüße Kuttel
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