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  #1  
Alt 19.01.2004, 10:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard chronisch krank - anerkannt

Hallo

ich wollte Euch mal von der der weiteren Entwicklung wegen chronisch krank und Taxikosten berichten.

Habe eben gerade mit der Krankenkasse telefoniert und bekomme das auch schriftlich bestätigt.

Ab sofort sind die Fahrten per Taxi zu meinen ambulanten Behandlungen wieder möglich. Anteilige Zahlungen allerdings zwischen 5-10 euro sind unabhängig davon zuzuzahlen, ob man die Befreiung für den Rest des Jahres hat. Zählt (angeblich) nicht zu der Kosten, die man bei der Zuzahlungs-Belastunsggrenze miteinander verrechnet.
Das hilft jetzt ersteinmal weiter - denn ich reduziere so meine Taxikosten um ca. 50-60 % im MOnat. Nur genauer nachgerechnet würde das auch bedeutetm das,- wenn man so knapp über dem Sozialhilfesatz wie ich liege, bei ca. 4-5 Arztbesuchen im Monat
(manchmal mehr) ganz schnell unter dem Sozialhilferegelsatz rutscht - was die Lebenshaltungskosten angeht. Na ja, aber da warte ich mal genauer ab, wie das am 27. Januiar definiert wird.
Denke mir nämlich, das das so nicht entgültig stimmen kann. Wichtig war mir jetzt ersteinmal, das ich zu der Personengruppe zähle, die weiterhin das Taxi in Anspruch nehmen kann.

( In übrigen habe ich da eine genauere Definition dazu - welche Personengruppen ausser den bis jetzt bekannten wie Dialye-, Chemo- und Bestrahlungspatienten, Anspruch haben. WEnn gewünscht, stelle ich die Definition ( AOK - Definition, wonach sie die Regelungen ab sofort umsetzen !)

Des weiteren habe ich schon die Zusage, das ich als schwerwiegend chronisch krank eingestuft werde und mit dem Erreichen der 1 % Grenze ( spätestens nächste Woche) dann den Antrag auf Befreiung stellen kann.
Obwohl die neueren ( entschärften Kriterien) ja erst am 27. Januar entgültig zum Einsatz kommen sollen - wurde mir nach den bisherigen kriterien, die ich ja ebenfalls in fast allen Punkten erfülle, zugesagt, das ich die 1 % Belastunsgrenze nicht überschreiten brauche. Da es feststeht, egal welche Definition angewandt wird - ich dazu gehören werde.

Das hilft mir jetzt ersteinmal weiter. Was aber nicht heißt, das ich mit dem, wie es jetzt ist einverstanden bin.
Ich gucke weiter - denn irgendwetwas ist einfach nicht in ordnung an der Gesundheitsreform, wenn so viele Menschen trotzdem weiterhin darum bangen müssen, im erforderlichen Umfang medizinisch versorgt zu werden - bzw. Verordnungen ablehnen zu müssen, weil sie die Zuzahlungen so nicht leisten können.

ich hoffe, bei euch anderen lichtet sich das Feld auch bald ein wenig.

viele Grüße
elisabeth
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  #2  
Alt 19.01.2004, 12:22
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard chronisch krank - anerkannt

Hallo Elisabeth,
ich freue mich für Dich. Obwohl es eine Unverschämtheit ist, was hier passiert. Unsere Politiker gehen halt immer von ihren eigenen Gehältern aus, obwohl sie immer am besten abschneiden, da passen sie schon auf.
Dein Fall war wirklich krass, desto mehr bewundere ich Dich, wie Du schon wieder auf den winzigkleinen Lichtblick guckst.
Ich wünsch Dir alle Kraft der Welt...
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  #3  
Alt 22.01.2004, 18:45
Tina NRW Tina NRW ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 434
Standard chronisch krank - anerkannt

Hallo Elisabeth,
auch ich habe den Antrag auf Übernahme der Taxikosten bereits Ende 2003 gestellt. Anfang dieser Woche bekam ich die Genehmigung. Da es sich bei Chemotherapie um Serienfahrten handelt, muß ich nur für die erste und letzte Fahrt je 5 Euro bezahlen.

Heute rief mich ein Mitarbeiter der Barmer bezgl. meiner Faxanfrage wegen Zuzahlungsbefreiung, Berechnung der Bemessungsgrenze, an und da ich die 3 Grundkriterien schon erfülle, wurde mir schon jetzt die "chronische" Erkrankung schriftlich bestätigt.

Es geht alles, man muß nur hinterhersein ;-)

Lieben Gruß
Tina
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  #4  
Alt 22.01.2004, 19:34
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard chronisch krank - anerkannt

Hallo Tina

Ja, so langsam lichtet sich das ganze. Freut mich für Dich, das Du auch endlich Bescheid weißt, wie das mit dem Chroniker Status ist.

Meine Krankenkasse regelt jetzt auch alles ganz schnell. Habe vorgestern den Antrag wegen den Fahrten zu den ambulanten Arztterminen gestellt. ( Habe ja das aG im Schwerbehindertenausweis, und das macht alles ziemlich einfach). Habe dann gestern morgen in der Post den offiziellen Antrag gehabt, sollte dort alle Ärzte eintragen, zu denen ich fahren muss. Habe dort 7 Ärzte eingetragen und dann per Mail direkt an die Sachbearbeiterin gemailt. Schon 10 Minuten später hatte ich die mündliche Bestätigung, das ich zu jedem der aufgeführten Ärzte die Taxe nehmen kann. Und schon heute die schriftliche Bestätigung, die für 1 Jahr gilt.
Und die Taxizentrale hier in Bonn schaltet auch schnell. Ich fahre jetzt auf Dauertaxischein - und bekomme, genauso wie die Krankenkasse immer am Quartalsende die Rechnung. Ich für meine Zuzahlungsanteile - die Krankenkasse den Rest.
Bequemer gehts dann wirklich nicht mehr.
Und wenn ich meine Belastungsgrenze erreicht habe, schicke ich meinen Rechnungsanteil einfach an die Krankenkasse weiter - und sie zahlen dann direkt an das Taxiunternehmen.

Ich hoffe, das es den anderen jetzt ähnlich geht - das sie dran bleiben und sich nicht davon abhalten lassen, ihre "Rechte" durchzusetzen.
Ach ja, falls Eure Krankenkassen Online-service anbieten, ist das oft der schnellere Weg.Es sei denn, ihr könnt direkt vorort hingehen. Die Postberge in den Krankenkassen sind immens gewachsen, und da dauert die Bearbeitung der Anträge leider ein wenig länger.

wünsche jetzt allen ein etwas ruhigere Zeit, was die Ungewißheit der Gesundheitsreform und Fahrtkosten angeht.

viele Grüße
elisabeth
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  #5  
Alt 22.01.2004, 21:23
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Beiträge: 1.153
Standard chronisch krank - anerkannt

Hallo Ihr lieben der Gesetzestext ist da: unter www.g-ba.de könnt ihr ihn runterladen wer nun chronisch krank ist.

Liebe Grüße
Barbara
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  #6  
Alt 22.01.2004, 21:32
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 434
Standard chronisch krank - anerkannt

Wunder gibt es immer wiiieeeeder *sing...

Danke Barbara, hier der Link zum Text:

http://www.g-ba.de/pdf/pm/2004-01-22-gba-PM3.pdf

und das Wichtigste nach dem allg. Blabla...

[i]Die sogenannte Chronikerregelung, die der erst seit dem 1. Januar 2004 kraft Gesetzes eingesetzte und am 13.Januar 2004 konstituierte Gemeinsame Bundesausschuss aufgrund der politischen Vorgaben jetzt unter erheblichem Zeitdruck neu beschlossen hat, sieht vor, dass als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet (nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Quartal) und außerdem eines der folgenden Kriterien erfüllt:

- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor.

- Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % nach § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 % nach § 56 Abs. 2 SGB VII vor.

- Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachten Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Inhalt der Krankentransportrichtlinien ist, dass Fahrten zur ambulanten Behandlung für Versicherte verordnet und genehmigt werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder H (hilflos) haben, oder die die Pflegestufe 2 oder 3 nachweisen können.

Weiterhin sind die Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung:
Der Patient leidet an einer Grunderkrankung, die eine bestimmte Therapie erfordert, die häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss. Die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten in einer Weise, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.

Fahrten zur ambulanten Dialyse, onkologischen Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie können als Ausnahmefall weiterhin verordnet werden. Diese Liste ist nicht abschließend.

Die Krankenkassen genehmigen auf ärztliche Verordnung Fahrten zur ambulanten Behandlung von Versicherten in vergleichbaren Fällen auch ohne amtlichen Nachweis.

Beide Richtlinien bedürfen auch in Zukunft einer regelmäßigen Überprüfung, um gegebenenfalls erkennbaren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken oder veränderte Rahmenbedingen zu berücksichtigen. Die Auswirkungen beider Richtlinien werden zum 31. Dezember 2004 überprüft. Das BMGS hat während der Sitzung die Zustimmung zu beiden Richtlinienbeschlüssen angekündigt.
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  #7  
Alt 23.01.2004, 04:40
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard chronisch krank - anerkannt

schön, ich freu mich ganz doll mit euch, daß ihr es endlich geschafft habt, einmal gegen soziale ungerechtigkeit anzukämpfen... danke euch allen.... das war wirklich... ne echte glanzleistung... *freu*
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