Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.08.2011, 03:20
Benutzerbild von Äskulab
Äskulab Äskulab ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 17
Frage Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?

Hallo Zusammen,

weiß jemand ob es rechtlich möglich ist, während man krank geschrieben ist einen Erholungsurlaub, z.B. zwischen der Therapie, zu machen?

Hier ein paar Meinungen die ich im Netz gefunden habe:

1.
Darf ich in den Urlaub fahren? Nein. Sie sollen gesund werden, das ist das Entscheidende. Ihr Arbeitgeber zahlt während der Krankheit den Arbeitslohn weiter. Deshalb kann er – und können die Kollegen – wohl erwarten, dass man den „gelben Schein“ nicht zur Urlaubsverlängerung missbraucht. Wenn Ihr Arzt einen Ortswechsel zur Genesung anordnet, ist das natürlich etwas anderes. Quelle Bild.de

2.
Wenn ein Arzt ein Attest auf die Durchführung eines Urlaubes ausstellt, kann kein Arbeitgeber etwas dagegen tun. Quelle: N24, wer weiß was

3.
Außerdem habe ich das folgende Zitat gefunden:
Christoph Schmitz-Scholemann, Richter und Pressesprecher am Bundesarbeitsgericht:
„Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts unternehmen, was die Genesung verzögert oder gar gefährdet.“


Danke vorab für die Antworten!

Geändert von Äskulab (05.08.2011 um 03:40 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.08.2011, 11:48
Benutzerbild von Skipper_48
Skipper_48 Skipper_48 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2006
Ort: zwischen DO und MS
Beiträge: 232
Standard AW: Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?

Pkt 3 ist richtig!!

Man darf sich während der Krankschreibung aufhalten wo man möchte, zur Vorsicht sollte man das aber mit dem Arzt abstimmen.
Bei starker Erkältung, Lungenerkrankungen usw. bspw. an die Ost- oder Nordsee fahren macht möglicherweise sogar Sinn.

Wie ein Urlaub während der Zeit auf Kollegen und Arbeitgeber wirkt ist natürlich eine ganz andere Sache. Das sollte man bei seiner Entscheidung bedenken.

Gute Genesung
Peter
__________________
---------------------------------------
Ich : Hochmalignes B-Zell NHL, festgestellt 08.2003; 6 x R-CHOP; Vollremission seit 01.2004.
Meine liebe Frau: Foll. NHL Stadium 3, MGUS; festgestellt 11.2006; "Wait and Watch";6 mal R-CHOP seit 03.2007; Therapie abgeschlossen; Ergebnis vom Zwischen-CT: "Remission"
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.08.2011, 15:22
Benutzerbild von Äskulab
Äskulab Äskulab ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 17
Standard AW: Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?

Zitat:
Zitat von Skipper_48 Beitrag anzeigen
Pkt 3 ist richtig!!

Man darf sich während der Krankschreibung aufhalten wo man möchte, zur Vorsicht sollte man das aber mit dem Arzt abstimmen.
Bei starker Erkältung, Lungenerkrankungen usw. bspw. an die Ost- oder Nordsee fahren macht möglicherweise sogar Sinn.

Wie ein Urlaub während der Zeit auf Kollegen und Arbeitgeber wirkt ist natürlich eine ganz andere Sache. Das sollte man bei seiner Entscheidung bedenken.

Gute Genesung
Peter
Hallo und danke für die Antwort.
Mit dem Arzt abstimmen? Mündlich oder kann der was schriftlich ausstellen?
Gegenüber meinen Kollegen hätte ich keine Bedenken, da ich den Urlaub mache um wieder arbeitsfähig zu werden.
Lieben Gruß
__________________
_
31.03.2011:
Hochmalignes großzelliges B-Zell-Lymphom Stadium II B (Nachtschweis)

Manifestation:
supraclavikulär li., retroclavikulär re., mediastinales Bulk: 10x8,5 cm, li. hilär mit Ummauerung der li. Oberlappenarterie

Behandlung:
Studie 2004-3 Protokoll UNFOLDER 14
6 x R-CHOP-14 mit RX [U] / Ergebnis: 92 % Rückgang
6 Wo. Bestrahlung 39,6 Gy / Ergebnis: 94 % Rückgang

Therapieende: 19.09.2011
Verlaufskontrollen unauffällig
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.08.2011, 16:40
PetraK PetraK ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 457
Standard AW: Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?

Hallo ihr Lieben,

man kann durchaus Urlaub machen, während einer Krebserkrankung ist man ja auch meist länger krankgeschrieben als die 6 Wochen, die der Arbeitgeber noch zahlen muß (während der Zeit würde ich allerdings nicht verreisen..). Danach kommt ja der Krankengeldbezug. Deshalb sollte man immer mit seiner Krankenkasse absprechen, wie sie zu Urlaub stehen (den natürlich auch ein Arzt "genehmigen" sollte). Mir wurde damals gesagt, ich dürfe fahren, wenn es jedoch Ausland wäre, nur mit ärztlichem Attest und nur in Gegenden mit guter medizinischer Versorgung.....Von längeren Flugreisen wurde dringend abgeraten aufgrund der langen Strahlentherapie...

Also, immer erst die KK fragen, es scheint da auch unterschiedliche Regelungen zu geben und die müssen ja schließlich zahlen......Gerade bei einer anstrengenden Krebstherapie kann es ja auch Balsam für Körper und Seele sein, mal "rauszukommen", jedenfalls solange man dafür fit genug ist....

Liebe Grüße

Petra
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.08.2011, 22:36
Calypso Calypso ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 736
Standard AW: Urlaubsreise im Krank - Rechtlich möglich?

Hallo Ihr!

Bei mir war es während Krankengeldbezug kein Problem, ich war zwei mal im Urlaub. Mein Arzt hat ein Brieflein geschrieben, dass das für meine Genesung förderlich ist, damit bin ich zur KK (Drei Buchstaben, D Am Anfank und K am Ende) und hab innerhalb von 2 Stunden "grünes Licht" bekommen.

Eine Mount Everest Besteigung wäre wahrscheinlich nicht gegangen, aber da hätte mein Doc auch nix geschrieben ...

Ich weiß, dass z. B. mein Onkologe sogar während der Chemo dafür ist, dass man, soweit möglich, mal "raus" kommt.

Also: Offener Umgang, Kasse fragen, und ab ins Blaue!

Calypso

Ach ja: Das bezog sich natürlich auf die länger dauernde Krebstherapie. Während einer normalen Krankschreibung würd ich das auch nicht machen, obwohl es da auch geht, wenn der Arzt es für gut und heilsam befindet. Aber ... es kommt wirklich nicht so gut gegenüber den Kollegen.

Geändert von Calypso (05.08.2011 um 22:39 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:02 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55