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  #1  
Alt 13.07.2007, 22:34
freesie freesie ist offline
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Registriert seit: 13.07.2007
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Standard "Besteuerung der EU-Rente" ?

Beziehe seit 2006 volle EU-Rente. Mein Mann ist im Arbeitsverhältnis.
Beim Erhalt des Einkommensteuerbescheides müssen wir nun etliches
nachzahlen. Das Jahr davor habe ich Krankengeld bezogen, da war
das nicht der Fall. Wie verhält sich das nun mit der Rente ?
Gibt es da eine Grenze ?
Besten Dank für Euere "Erfahrungen", hoffentlich nicht auch so negativ.

Geändert von freesie (13.07.2007 um 22:36 Uhr)
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  #2  
Alt 13.07.2007, 23:08
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Hallo freesie,

also, ich versuche die Sache zu erklären. Das Krankengeld wird ja steuerfrei ausgezahlt, Du wirst nirgends Lohnsteuer bzw Einkommensteuer als Abzug finden. Steht auch in jedem Bescheid drin. Auch der nette Satz "Lohnersatzleistungen sind bei der Steuer anzugeben". Klar, im ersten Moment bleibt das Geld auch steuerfrei, aber nur im ersten Berechnungsschritt. Das Krankengeld, genauso wie das Arbeitslosengeld, wird in einer Nebenrechnung in die Bemessungsgrundlage mit eingerechnet und verändert so den Steuersatz. Dieser nun "höhere" Steuersatz wird auf die eigentliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, das sogenannte zu versteuernde Einkommen, angewendet.

Bei der Rente, auch bei EU-Rente, sieht das anders aus. Hier wird, da Du das Jahr 2006 als Beginn der Auszahlung angegeben hast, leider 52% der Bruttorente zum steuerpflichtigen Betrag erklärt. Da auch hier keine Lohnsteuer bzw Einkommensteuer vor der Auszahlung abgezogen werden, fliesst das Geld in voller Höhe auf Euer Konto. Und jetzt aufgepasst: Legt schon mal Geld zur Seite, denn die Nachzahlung ans Finanzamt folgt nach Abgabe der Steuererklärung, eigentlich nach der Veranlagung und Zusendung des Steuerbescheids. Da die Rentenanstalten mittlerweile die Renteninformationen an das Finanzamt übermitteln, kommt Ihr an einer Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht vorbei. Das "oh, habe ich nicht gewusst" wird leider nicht akeptiert. Die Rente verändert also nicht wie das Krankengeld den Steuersatz, sondern leider die Bemessungsgrundlage.

Sodele, ich hoffe, ich habe das verständlich rüber bringen können. Wenn nicht, frage bitte.

Viele Grüsse
J.F.
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  #3  
Alt 17.07.2007, 22:33
freesie freesie ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Danke für die hilfreichen infos.
Aber, ich muß nochmal nachhaken:
Die Rentenbesteuerung sagt aus, daß das steuerfreie Existensminimum bei verh. 15.328 + Werbungskosten + Sonderausgaben + Sozialvers. beiträge
ist. Wortlaut der Rentenbesteuerung:
"Die kritische Rentenhöhe zur Besteuerung beträgt bei verh. 38.000 Euro".
Es gibt doch bestimmt wie bei der Altersrente auch bei der Erwerbsminderungsrente irgendwelche Grenzen , oder ?
Danke für die weitere Hilfestellung.
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  #4  
Alt 18.07.2007, 00:15
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Jimbo Jimbo ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Ich denke da wird kein Unterschied nach Art der gesetztlichen Rente gemacht, entscheidend ist das Alter bei Eintritt.

Falls Du schwerbehindert bist, kannst Du dafür einen Sonderausgabenpauschbetrag in Abh. vom Grad der Behinderung ansetzen bzw. der wird vom FA von den "Einkünften" abgezogen.
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  #5  
Alt 18.07.2007, 18:17
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.487
Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Hallo,

tja, freesie, es kommt darauf an, wo Du diesen netten Satz gelesen hast und in welchem Zusammenhang. Die "kritische Rentenhöhe" setzt nämlich voraus, dass Ihr ansonsten überhaupt keine steuerpflichtigen Einkünfte habt. Und Du hast am Anfang geschrieben, dass Dein Mann in einem Arbeitsverhältnis steht. Also, ist der Betrag von ca 38T€ inklusiv Rente und Lohnsteuerkarte zu verstehen. Du merkst, es wird eng.

Grenzen gibt es keine. Mal abgesehen, dass von Deiner Rente 48% steuerfrei bleiben. Nach Abzug eines Werbungskostenpauschbetrags von 102 Euro pro Rentner ist jeder Euro der 52% steuerpflichtig. Klar, Steuer fällt erst an, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, bei Euch mit Splittingverfahren insgesamt 15.328,-. Die Bemessungsgrundlage = zu versteuerndes Einkommen ist das Ergebnis von Einnahmen Lohnsteuerkarte bzw. Bruttorente abzüglich tatsächlichen Werbungskosten oder Pauschbeträgen (=Einkünfte) abzüglich in bestimmten Rahmen die Sonderausgaben in Form von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Versicherungen abzüglich Sonderausgaben, die mehr oder minder unbeschränkt abzugsfähig sind, außergewöhnlichen Belastungen (darunter fallen auch die Pauschbeträge für Schwerbehinderte). Von dieser Bemessungsgrundlage wird die Steuer berechnet. Halt nur dann, wenn sie die 15.328,- überschreitet.

Hallo Jimbo,

das mit dem Alter bei Eintritt war bis Einkommensteuergesetz 2004 gültig. Ab 2005 hat sich da eine Änderung ergeben. Wer im Jahr 2005 oder früher Rente bezogen hat, bekommt einen Besteuerungsanteil von 50%. Da freesie angegeben hat, dass sie ab 2006 Rente bezieht, werden 52% besteuert.

Ich hoffe, das Chaos ist jetzt nicht perfekt.

Viele Grüsse
JF
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  #6  
Alt 23.07.2007, 22:17
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minimops minimops ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

hallo zusammen,

weiss jemand wie das mit einer privaten BU rentenversicherung ist ?

diese zahlt nämlich bei mir und nachdem ich obiges gelesen habe, frage
ich mich, ob ich da was versteuern muss (beziehe bfa-erwerbsminderungsrente sowie bu rente aus einer privaten bu versicherung)

danke,
gruss ulli
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  #7  
Alt 24.07.2007, 00:07
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Jimbo Jimbo ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Zitat:
Zitat von J.F. Beitrag anzeigen
H
das mit dem Alter bei Eintritt war bis Einkommensteuergesetz 2004 gültig. Ab 2005 hat sich da eine Änderung ergeben. Wer im Jahr 2005 oder früher Rente bezogen hat, bekommt einen Besteuerungsanteil von 50%. Da freesie angegeben hat, dass sie ab 2006 Rente bezieht, werden 52% besteuert.
Stimmt. Aber der %-Satz (also zu Beginn 50%) hängt im Prinzip doch vom Eintrittsalter ab, d.h. dieser Steuersatz bleibt nach Erhalt der Rente unverändert. Nur eben, dass zukünftige Rentner mehr versteuern müssen und dafür heute mehr steuerfrei als Altersvorsorge zurücklegen können. Auf viele Erträge müssen sie dann aber ab 2009 mehr Ertragssteuern zahlen...aber das ist ein anderes Thema.

Zum Thema private BU Versicherung hilft googeln. Ich zitiere mal unverbindlich eine Quelle "Die ausgezahlte Rente wird hinsichtlich der Erträge gemäß § 55 EStDV besteuert." (http://www.suchindex.com/scripte/de/...keit/index.htm)
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  #8  
Alt 24.07.2007, 15:20
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Information, wer sich gegen die Besteuerung einhängen möchte:

Einspruch einlegen gegen höhere Rentensteuer


Rentner und Rentnerinnen wie Anne Fricke, die früher Pflichtbeiträge gezahlt haben und dafür eine gesetzliche Rente erhalten, können sich an eine Klage beim Finanzgericht München hängen. Die Richter müssen klären, ob es rechtmäßig ist, dass seit 2005 ein größerer Teil der Rente steuerpflichtig ist. Müssen Rentner deshalb mehr Steuern zahlen, können sie sich auf den Prozess berufen und Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen.

Beim Finanzgericht München klagen Eheleute, bei denen der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Renten durch das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 von rund 30 auf 50 Prozent gestiegen ist. Das betrachten sie als Enteignung und Verstoß gegen den Vertrauensschutz. Sie finden außerdem, dass die gesetzliche Rentenversicherung unrentabler als eine private Versorgung sei, weil der Staat mit ihren Pflichtbeiträgen versicherungsfremde Leistungen finanziert habe.

Aus diesen Gründen sollen die Richter prüfen, ob die höhere Besteuerung der gesetzlichen Rente rechtmäßig ist.

Sie können sich mit einem Einspruch in die Klage einklinken. Dazu haben Sie nach der Bekanntgabe Ihres Steuerbescheids einen Monat Zeit. Weisen Sie im Einspruch auf das Verfahren mit dem Aktenzeichen 15 K 4529/06 beim Finanzgericht München hin. ­Beantragen Sie außerdem das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeit (Paragraf 363 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung).

Allerdings muss das Finanzamt Ihren Steuerbescheid nicht offenlassen. Erst wenn der Streit beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht weitergeht, kann es den Einspruch nicht mehr ablehnen.


Quelle: http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1536947/1536947.html
__________________
Jutta
_________________________________________




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  #9  
Alt 24.07.2007, 21:36
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Hallo Jimbo,

ok, jetzt sieht es gleich aus als wäre ich pingelig.
Anders als bisher ist ab 2005 für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils einer Rente nicht mehr das Lebensalter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente maßgebend, sondern das Kalenderjahr des Rentenbeginns. Je später die Rente beginnt, desto höher ist der Besteuerungsanteil der Rente. Im Jahr 2040 beträgt er 100 %. Darunter fallen die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungswerke und private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen (Basis- oder "Rürup-Rente").

Bei den Rentenzahlungen aus einer privaten Versicherung handelt es sich entweder um lebenslange Leibrenten, die so lange gezahlt werden wie der Rentenbezieher oder eine andere begünstigte Person lebt, z. B. Renten aus privaten Rentenversicherungen, oder um abgekürzte Leibrenten, die zwar auch an das Leben des Rentenbeziehers oder einer anderen begünstigten Person gebunden sind, aber nur für eine bestimmte Zeit gewährt werden, z. B. private Berufsunfähigkeitsrenten . Renten aus privaten Versicherungen werden ab 2005 weiterhin mit dem Ertragsanteil besteuert. Also hier spielt das vollendete Lebensjahr des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente die Rolle.


Hallo minimops / Ulli

wie Du gelesen hast, hast Du zwar zwei Renten am Laufen, aber beide werden anders versteuert. Bei der BfA-Erwerbsminderungsrente wird auf das Jahr des Rentenbeginns abgestellt. Wie gesagt, bei Beginn im Jahr 2005 oder früher sind dann 50% (2006 52%) steuerpflichtig. Bei der privaten BU-Rente wird Dein Alter im Zeitpunkt des Rentenbeginns für die Ermittlung des Ertragsanteils herangezogen. Aber steuerpflichtig ist beides.

Viele Grüsse
JF
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  #10  
Alt 28.07.2007, 22:40
Brigitte73 Brigitte73 ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Hallo J.F., hallo minimops/Ulli

Ich glaube bei einer privaten BU-Rente kommt es für die Besteuerung auf die Laufzeit der Rente an, da diese ja in aller Regel in ihrer Laufzeit befristet ist und nicht mit dem Alter des Rentenempfängers zu tun hat. Der Ertragsanteil dürfte sich daher meines Erachtens nach § 55 ESt-DV richten und nicht nach § 22 EStG, dies dürfte in den meisten Fällen aufgrund der kurzen Laufzeit günstiger sein.
Zumindest wurde meine private BU-Rente so versteuert.

Schönen Abend noch
Grüsse Brigitte
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  #11  
Alt 28.07.2007, 23:02
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minimops minimops ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

puh. danke für die infos.
ich glaube, ich rühre mich nicht und wenn ich glück
habe, dann meldet sich das finanzamt nicht bei mir !


gruss ulli

Zitat:
Zitat von Brigitte73 Beitrag anzeigen
Hallo J.F., hallo minimops/Ulli

Ich glaube bei einer privaten BU-Rente kommt es für die Besteuerung auf die Laufzeit der Rente an, da diese ja in aller Regel in ihrer Laufzeit befristet ist und nicht mit dem Alter des Rentenempfängers zu tun hat. Der Ertragsanteil dürfte sich daher meines Erachtens nach § 55 ESt-DV richten und nicht nach § 22 EStG, dies dürfte in den meisten Fällen aufgrund der kurzen Laufzeit günstiger sein.
Zumindest wurde meine private BU-Rente so versteuert.

Schönen Abend noch
Grüsse Brigitte
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  #12  
Alt 29.07.2007, 00:28
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Jimbo Jimbo ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Zitat:
Zitat von Brigitte73 Beitrag anzeigen
Ich glaube bei einer privaten BU-Rente kommt es für die Besteuerung auf die Laufzeit der Rente an, da diese ja in aller Regel in ihrer Laufzeit befristet ist und nicht mit dem Alter des Rentenempfängers zu tun hat. Der Ertragsanteil dürfte sich daher meines Erachtens nach § 55 ESt-DV richten und nicht nach § 22 EStG, dies dürfte in den meisten Fällen aufgrund der kurzen Laufzeit günstiger sein.
Ja...siehe mein Post weiter unten zum §55EStDV. Zumindest gilt das mal im Moment so. Bei der mittlerweile völlig chaotischen Steuergesetzgebung ist die Halbwertszeit von Steuergesetzen aber auf max. 2 Jahre gesunken Insofern kann man in diesem Land, wo plötzlich Steuertatbestände quasi rückwirkend eingeführt werden, überhaupt nix mehr planen.
In Zeiten der Kontenabfrage sollte man allerdings auch gar nicht erst versuchen etwas auf Dauer unter den Teppich zu kehren. Insofern muss man die Renten angeben. Dafür darf man sich dann über den recht mickrigen Behindertenpauschbetrag freuen.
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