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  #1  
Alt 21.06.2009, 12:38
nurdug nurdug ist offline
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Registriert seit: 15.08.2007
Ort: München
Beiträge: 84
Standard Krankengeld bei Erwerbsminderung/Rente

Hallo Ihr Lieben
vor kurzem ist mir eine Erwerbsminderung von 100% anerkannt worden. Ich bin aber noch weiterhin in Teilzeit berufstätig, deshalb wird die Rente zu ¾ ausbezahlt. Ich war ganz froh, die finanzielle Einbuße ist nicht so heftig wie befürchtet.

Jetzt bin ich aber wieder krankgeschrieben, die Lohnfortzahlung ist ausgelaufen, und die Krankenkasse teilt mir mit, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe wg. der 100%-Erwerbsminderung. Das reißt natürlich ein großes Loch in meine Haushaltskasse. Mitte Juni ist die LFZ ausgelaufen und vor Mitte Juli werde ich nicht wieder arbeiten können.

Mit der Rentenversicherung habe ich noch keinen Kontakt aufgenommen, denn ich denke nicht, dass die irgendwie aufstocken werden? Aber muss ich es denn melden? Vielleicht habt Ihr schon Erfahrungen zum Thema.

Einen schönen Sonntag wünsche ich Euch
und liebe Grüße, Gudrun

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  #2  
Alt 21.06.2009, 12:54
BeBeBalaton BeBeBalaton ist offline
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Registriert seit: 26.02.2009
Ort: Bay.3Ländereck/Ungarn
Beiträge: 252
Standard AW: Krankengeld bei Erwerbsminderung/Rente

Hallo Gudrun,

wenn Du Krank geschrieben bist, dann kannst Du nicht arbeiten. Und wenn Du nicht arbeiten kannst, dann müßte Dir die volle 100% ausgezahlt werden. Du brauchst nur eine Bescheinigung bei der RV abzugeben oder eine EU-Rente mit 100 % Auszahlung beantragen.

Ich weiß es nicht genau, aber ich dürfte z.B. 320,00 € dazu verdienen zu meiner EU-Rente.

Liebe Grüße

Angelika
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  #3  
Alt 21.06.2009, 14:03
nurdug nurdug ist offline
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Registriert seit: 15.08.2007
Ort: München
Beiträge: 84
Standard AW: Krankengeld bei Erwerbsminderung/Rente

Hallo Angelika,
danke für die schnelle Antwort.

Ja mit den 100% hab ich mir schon gedacht, aber wenn ich nur einen Teil des Monats aus der LFZ rausfall, dann liege ich sicher immer zwischen 400 Euro und der ersten Höchstverdienstgrenze. Aber versuchen werde ich es auf jeden Fall.

Wer meldet das denn normalerweise der Rentenversicherung, der Arbeitgeber, die Krankenkasse? Ich selber hab keinen offiziellen Bescheid gekriegt, den ich weiterschicken könnte.

LG, Gudrun
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