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  #16  
Alt 14.08.2004, 21:06
Karin G. Karin G. ist offline
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo,

folgender Link ist in Bezug auf den GdB auch sehr interessant:

http://www.uwendler.de/vsb/

Gruß

Karin
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  #17  
Alt 14.08.2004, 21:12
Karin G. Karin G. ist offline
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Standard an engelchen

Hallo Engelchen,

ich bin schon viele Jahre im VdK und meine Schwerbehinderung (80 %) läuft im Februar 2005 ab. Es ist mir sehr wichtig, eine Schwerbehinderung zu behalten, weil ich dann mit 60 Jahren aufhören kann zu arbeiten. Meine Kraft reicht ja eigentlich heute schon nicht mehr, aber meine finanzielle Lage lässt keine andere Entscheidung zu. Nun hängt alles was einem einzigen Sachbearbeiter ab, denn meine Situation kann ganz unterschiedlich ausgelegt werden. Zwar sage ich mir, dass ich froh sein kann, dass ich kein Rezidiv bekommen habe und eine sichere Arbeitsstelle habe, aber Kraft bekomme ich damit auch nicht zurück. Diese Krankheit hat mich um Jahre zurückgeworfen ...

Meine Frage: Wenn deine Klage schon 2 1/1 Jahre läuft, hast du in dieser Zeit den Status einer Schwerbehinderung behalten können? Ich würde mich freuen, wenn du antwortetest.

Liebe Grüße

Karin
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  #18  
Alt 16.09.2004, 15:00
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo liebe Mitbetroffenen,

ich habe auch zu diesem Thema eine Frage. Vor meiner Brustkrebserkrankung hatte ich bereits einen Schwerbehindertenausweis mit 50%.
Nach meiner BK-OP habe ich nun die Erhöhung beantragt, und zwar ist zum Brustkrebs (pT1b/pN0/G2/ M0/R0/ L1, hormonpos.) im letzten November ein operativ entfernter Hypophysentumor zu berücksichtigen gewesen.
Heute bekam ich den Bescheid mit 80%, obwohl ich der Meinung war, dass ich allein für den BK 50% bekommen würde und mit 100% gerechnet hatte.
Kennt sich hier vielleicht jemand aus und kann mir sagen, ob es sinnvoll ist Widerspruch einzulegen und wie man diesen begründen kann.

Liebe Grüsse
Birgit
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  #19  
Alt 16.09.2004, 16:24
Karin G. Karin G. ist offline
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Birgit,

es werden die vorhandenen Behinderungen nicht addiert; in der Regel wird die schwerste Erkrankung als höchster Maßstab genommen, der die anderen Behinderungen beinhaltet. Gelegentlich werden dann noch einmal 10 Prozent "draufgelegt", aber keinesfalls werden die Beeinträchtigungen prozentual addiert.

Gruß
Karin
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  #20  
Alt 16.09.2004, 16:41
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Karin G.,

besten Dank für Deine Antwort.
Da ich durch die bereits vorhandenen Beeinträchtigungen bereits erwerbsunfähig bin, hatte ich auf 100% gehofft und darauf, dass ich dann leichter meine Verlängerung der Erwerbsunfähigkeitsrente, die bis Sept. 2005 befristet ist, durch bekomme.
Demnach ist ein Widerspruch nicht angebracht ?

Gruß
Birgit
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  #21  
Alt 16.09.2004, 21:54
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Sterni und alle anderen Frauen,

bin für 5 Jahre auf 50% eingestuft wegen subcutaner Matektomie links ohne Lymphknotenbefall ( Entfernung von 27 Lymphknoten ). Vom Sozialdienst wurde mir gesagt, dass 50% bei Entfernung einer Brust die Regel sind. Allerdings wird nach den 5 Jahren überprüft und zurückgestuft auf 30%, wenn kein Rezidiv auftritt. 50% Behinderung bringen für Berufstätige 5 Urlaubstage im Jahr mehr, und ca. 550 €, die von der Steuer absetzbar sind. Überstunden sind im Übrigen nicht erlaubt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des "Behinderten". Kündigung geht nur mit Zustimmung des Integrationsamtes. Das alles gilt aber nur ab 50% oder mehr. Notfalls würde ich Einspruch erheben, wenn es darunter ausfallen sollte. Es gibt da auch gesetzliche Regelungen! Die Nebenwirkungen der Behandlungen und die (für immer bleibenden) Beinträchtigungen durch die Lymphknotenentfernung bilden wir uns ja nicht nur ein. Psychische Faktoren interessieren sowieso niemanden. Also, nur nicht aufgeben, lieber x-mal nachfragen.

liebe Grüße an alle
Frieda
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  #22  
Alt 17.09.2004, 15:02
Karin G. Karin G. ist offline
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Beiträge: 101
Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Birgit,

ich kann dir da keinen Rat geben. Ich habe nur die Erfahrung, dass die Einstufung oft auch davon abhängig ist, welchen Sachbearbeiter du gerade bekommen hast. Ich kenne einen Mann, der hatte 80 Prozent (auch Krebs), bekam nach 5 Jahren 40 Prozent und nach Widerspruch dann 30 %. Meine Schwerbehindertenvertretung durchschaut das System auch nicht. Ich kenne eine Frau, die hat 100 Prozent und ein G in ihrem Ausweis (vorher hatte sie 50 %); sie hatte ein Rezidiv und es ging ihr zur Zeit der Antragstellung auf Verschlechterung durch die Chemo sehr schlecht. Seit 5 Jahren geht es ihr wunderbar, sie läuft und radelt täglich viele Kilometer und kommt mit ihrer Monatskarte von 5 Euro im Monat (Berlin) wirklich ganz schön 'rum. Ich freue mich für die Frau, es ist aber nicht die Regel.

Liebe Grüße
Karin
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  #23  
Alt 17.09.2004, 17:00
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche

20

Teilnahme am Behindertensport; § 29 Abs 1 Nr 4 Buchst. f SGB I




30 / 40

Gleichstellung; § 2 Abs. 3 SGB IX

Steuerfreibetrag 310 € bei GdB 30; § 33b EStG

Steuerfreibetrag 430 € bei GdB 40; § 33b EStG

3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter eines Landes im öffentlichen Dienst; § 49 Abs 4 MTArb

Kündigungsschutz bei Gleichstellung; § 2 Abs 3 SGB IX

Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG; § 36 GrStG




50

Schwerbehinderteneigenschaft; § 2 Abs. 2 SGB IX

Steuerfreibetrag 570 € ; § 33b EStG

Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung; §§ 81, 122 SGB IX

Kündigungsschutz; §§ 85 ff SGB IX

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben; § 102 SGB IX

Freistellung von Mehrarbeit; § 124 SGB IX

Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche; § 125 SGB IX

Schutz bei Wohnungskündigung; §§ 556a, 564b BGB

Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60; § 42 Abs 4 BBG, Art. 56 Abs 5 BayBG

Altersrente mit 60 bzw. 63; §§ 37, 236a SGB VI

Befreiung von der Wehrpflicht; § 11 WehrpflichtG

Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Std. / Woche

Pflichtversicherung i. d. gesetzl. Kranken- u. Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten; SGB V u. SGB VI

Besondere Fürsorge im öffentl. Dienst; Fürsorgeerlass FMBek. v. 8.8.90

Beitragsermäßigung bei Automobilclubs z.B. ADAC, DTC; Satzung des Clubs

Ermäßigung des Flugpreises für BVG- / SVG-Beschädigte; Passagetarife der Lufthansa

Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige z.B. § 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-VO

Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 €; § 33a Abs 3 EstG

Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 2.100 €; § 24 Wohnraumförderungsgesetz

Freibetrag beim Wohngeld: GdB 50 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.200 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 1.2.93

Ermäßigung bei Kurtaxe; Ortssatzungen




60

Steuerfreibetrag 720 €; § 33b EStG




70

Steuerfreibetrag 890 €; § 33b EStG

Werbungskostenpauschale: 0,30 €/km; § 9 Abs 2 EStG

Abzugsbetrag für Privatfahrten: GdB 70 + Mz "G": bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €; § 33 EStG

Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Std. / Woche




80

Steuerfreibetrag 1.060 €; § 33b EStG

Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €; § 33 EStG

Freibetrag beim Wohngeld: GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.500 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.04.2000

Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.500 €; § 24 Wohnraumförderungsgesetz

Preisnachlass von D2-Vodafone für die D2-Classic-Karte




90

Steuerfreibetrag 1.230 €; § 33b EStG

Freibetrag beim Wohngeld: GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.500 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 13.09.2001

Sozialtarif beim Telefon: Sprachbehinderung + GdB 90: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist

Preisnachlass von D2-Vodafone für die D2-Classic-Karte

Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std. / Woche




100

Steuerfreibetrag 1.420.- €; § 33b EStG

Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 13.09.2001

Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500 €; § 24 Wohnraumförderungsgesetz

Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen; § 13 Abs 1 Nr 6 ErbStG

Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge; Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz

Preisnachlass von D2-Vodafone für die D2-Classic-Karte
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  #24  
Alt 17.08.2005, 23:43
Luci*Katze Luci*Katze ist offline
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Registriert seit: 20.02.2005
Beiträge: 131
Standard AW: Versorgungsamt/Grad der Behinderung

hallo gast,

vielen dank für deine aufschlußreiche aufstellung, auch wennse schon letztes jahr von dir geschrieben wurde.


wußtet ihr z.b., dasset bei d2 oder adac mit entsprechendem gdb nachlass gibt? also ich nicht, aber werd mich entsprechend erkundigen.

was ich eigentlich wollte:

(kurzfassung)
10/2000 bk, t2 m1 n0, ablatio, chemo - nach 2 monaten bescheid über gdb: 60%

10/2004 rezidiv - 30 bestrahlungen a 10 felder - nach 9 (NEUN!) monaten ablehnung einer neufeststellung, da - ich zitiere "eine wesentliche veränderung in den gesundheitlichen verhältnissen ... nicht festgestellt werden" kann.

ich fasset nicht! ich kann die veränderung nämlich täglich spüren & sie geht mir auch nicht ausem kopf.

schreibe gerade paralell meinen einspruch (aber nicht ohne glückwunsch zur hurtigen bearbeitung) & wollte nochma nachlesen, wat euch so passiert ist. habe jetzt schon diverse linx von euch nachgelesen, konnte aber nix speziell über gdb bei rezidiv finden.

dachte jedenfalls schon, daß nach rezidiv & entsprechender behandlung, die wohl kaum ohne schäden abgeht, der gdb höher wäre oder?

wie ist das bei euch?

gruß von luci*katze
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