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  #1  
Alt 13.08.2004, 09:24
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallöchen,
ich bin im Febr. 04 an BK erkrankt, im März folgte brusterhaltende OP, Tumore nicht im gesunden entfernt,danach 6 x EC-Chemo.
Damals stellte ich den Antrag beim Versorgungsamt. Bis heute habe ich diesbezüglich keine Nachricht wegen dem Grad der Behinderung erhalten.
Letzte Woche nun hatte ich beidseitige Ablatio mit gleichzeitigem Aufbau, laut path. Befund wurden keine bösartigen Zellen mehr gefunden, da diese durch die Chemo komplett eliminiert wurden, hurra.
Als ich eben beim Versorgungsamt anrief, sagte man mir, wenn jetzt "nichts" mehr vorhanden wäre, würde man mich höchstwahrscheinlich "niedriger" einstufen, weil ich ja eigentlich gesund sei. Klingt paradox, aber genau das sagte man mir.
Welche Erfahrungen habt Ihr in dieser Hinsicht gemacht?
Liebe Grüße
sterni
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  #2  
Alt 13.08.2004, 17:43
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Sterni,

ich bin nach Ablatio links (mit Lymphknotenbefall) auf einen GdB von 60 eingestuft worden. Der bleibt 5 Jahre lang und wird dann wieder überprüft.
Die Aussage, dass ja jetzt nichts da wäre, ist definitiv falsch.
Musste übrigens vor Jahren schon mal einen Antrag für meine Tochter stellen (hochgradig schwerhörig) Da wollte man uns auch mit 60 % "abspeisen". Habe damals Einspruch eingelegt und dann ohne weitere Untersuchung 100 % für sie erhalten. Ein Einspruch lohnt sich also.

Gruß
Angelika
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  #3  
Alt 13.08.2004, 18:13
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Sterni,
zuerst schön,dass du wieder zu Hause bist.
Bei mir war supc. Mastektomie mit Silikonaufbau ohne Befall der Lymphknoten. Mein GdB wurde auf 60 eigestuft.
Hast du deinen Antrag schon gestellt? Wenn Nein dann vergiss nicht du kannst auch andere Krankheiten die dein Leben beeinträchtigen mit aufführen, wie z. B. zu hoher Blutdruck, Herzrythmusstörungen usw. das erhöht deinen Grad.
Liebe Grüße
Karin B.
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  #4  
Alt 13.08.2004, 21:13
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Conny Conny ist offline
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Sterni
ich hatte nach supcutaner Mastektomie mit Lymphknotenbefall einen GdB von 80% mit 5Jahre Heilungsgewährung.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende Conny
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  #5  
Alt 13.08.2004, 21:43
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Sterni,

bei mir wurde im letzten Jahr ein bösartiger Knoten entfernt (brusterhaltend, kein Lymphknotenbefall). Mein Schwerbehindertenausweis 50 Prozent gilt für 4 Jahre. Man hat mir gesagt, dass 50 Prozent bei jeder Krebserkrankung das Minimum sind. - normalerweise auf 5 Jahre, aber die machen das nicht rückwirkend.

Bei der Kur hieß es, dass man auf jeden Fall Einspruch einlegen soll, wenn weniger als 50 Prozent anerkannt werden.

Wenn in vier Jahren alles ok ist, gebe ich den Ausweis gern wieder ab.

Alles Gute dir

Emilie
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  #6  
Alt 14.08.2004, 07:17
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Sterni,

die deutschen Mühlen mahlen langsam. Mit dem Schwerbehindertenausweis kannst du vor einem halben Jahr nicht rechnen. Und auf telefonische Anfragen, oder auch schriftlich bekommt man immer eine doofe Aussage. Warte also ab du verlierst dabei nichts. Der Ausweis gilt rückwirkend ab Antragstellungsdatum. Hast du den Antrag im Feb. 04 gestellt, wird er auch ab Feb. 04 Gültigkeit haben. Das heißt für dich auch rückwirkend den Steuervorteil.

Nun zum Grad der Behinderung. Du solltest wirklich 50 % bekommen. Wenn nicht Einspruch erheben. Haben sich bei dir andere Daten ergeben, hierzu gibt es einen Verschlimmerungsantrag. Der dient dann zur Höherstufung. Aber auch das dauert wieder. Wie gesagt...bei uns Deutschen geht nix flott.

Kann dir im Moment nur zur Geduld raten und wenn dann die Unterlagen vorliegen, prüfen und Widerspruch einlegen.

Alles Gute für dich
Brigitte
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  #7  
Alt 14.08.2004, 08:58
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Sterni,
ich kann dir nur raten, sobald du bescheid bekommen hast,
mit dem Vdk zusammen(ganz geringer Beitrag)Wiederspruch einzulegen.
Vor allem reich die Unterlagen von der erneuten OP direkt nach, dann kann sie vielleicht noch in die erste Bewertung mit eingebunden werden.
Der Vdk übernimmt alle Schreibarbeiten für dich und berät dich .
Ich klage zur Zeit vor dem Sozialgericht gegen meine Runterstufung von 70 auf 40%. Das läuft jetzt seit 2,5 Jahren und der Vdk kümmert sich um alles und stellt mir auch den Anwalt.
Ich drücke dir die Daumen
L.G. Christel
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  #8  
Alt 14.08.2004, 09:11
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Sterni,

im folgenden Link kannst du dich informieren, wie die Zuordnung des Grades der Behinderung sein muss.
http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/26_14.htm
Alles Gute
mond54
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  #9  
Alt 14.08.2004, 09:17
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Lieben Dank für Eure Infos,
ich werde jetzt die Unterlagen von meinem OP-Befund einreichen und hoffe, daß die dann endlich, anstatt Kaffeepause zu machen, meinen Antrag bearbeiten.
Wenn ich so arbeiten würde, hätte man mir schon längst gekündigt. Obwohl ich momentan Krankengeld bekomme, da ich gleich nach meinem Erziehungsurlaub krank wurde.
Ein dickes Lob muß ich hier mal an meine Krankenkasse loswerden!!! Wenn ich da so von anderen höre, was die für Schwierigkeiten haben, kann ich nur Gutes berichten. Gestern rief eine Mitarbeiterin an wegen Reha, Nachsorge etc.. Die haben ein spezielles Programm für Krebspatienten und wollen sich mal mit mir zusammensetzen, um alles zu besprechen. Auch haben die alle Behandlungen, Hilfsmittel (Perücke, BH etc.) anstandslos bezahlt.
Liebe Grüße
sterni
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  #10  
Alt 14.08.2004, 09:46
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hi Sterni,
bei _Ämtern immer alles schriftlich beantragen und wenn nötig schriftlich Widerspruch einlegen. Nicht am Telefon abwimmeln lassen. Du hast auf jeden Fall auf Schwerbehinderung über 50 %. Selbst wenn die 50% nach 5 Jahren wieder genommen werden, kann man bzw,. frau einen gleichstellungsauftrag -oder so ähnlich- beim Arbeitsamt stellen, dann behälst Du die Vorteile bei der Arbeitsvermittlung.
LG Ingrid G.
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  #11  
Alt 14.08.2004, 10:23
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Standard an Ingrid G.

Hallo Ingrid,

Du schreibst desöfteren "behälst". Das Wort kommt von "behalten" und da fehlt dann das "t" (behältst).

Ich weiß, deutsche Sprache ist nicht einfach, hat aber nichts mit der Rechtschreibreform zu tun. Bin schon öfter "drübergestolpert" und wollte es Dir mal sagen. ;-)))

Gruß Yvonne
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  #12  
Alt 14.08.2004, 11:05
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo sterni,
ich hatte im April 2003 eine Ablatio der rechten Brust mit gleichzeitigem Wiederaufbau. Da ich noch andere Erkrankungen angegeben habe, die teilweise anerkannt wurden, erhielt ich einen GdB von 80%für fünf Jahre. Danach Kontrolle. Aber soviel ich weiß, ist eine Ablatio an sich schon ein Grund für einen Grad der Behinderung von 40 % (kannst du auch im Link von mond54 nachlesen) und zwar ständig. Auch nach Ablauf der fünf Jahre. Ich würde erst einmal abwarten, welchen Bescheid du erhälst und dann evtl. Einspruch einlegen oder auch einen s.g. Verschlimmerungsantrag stellen, in dem du dann, falls noch nicht geschehen, evtl. andere Erkrankungen angeben kannst.
Viel Glück
Gruß Waltraud
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  #13  
Alt 14.08.2004, 11:24
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Ja, ich habe auch noch andere Erkrankungen mit angegeben, zwar nichts schwerwiegendes, aber Allgerien, Kreislaufprobleme, psychische Probleme, bedingt durch die BK-Erkrankung, damit müßte was zu machen sein.
Ich fand die Aussage der Frau am Telefon schon eine Frechheit, daß ich nach Ablatio und ohne Restherde im Gewebe ja gesund sei.
Ich warte jetzt erstmal den Bescheid ab, und werde dann gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Werde mich jetzt erstmal schlau machen, welcher Grad mir zustehen würde.
Danke für Eure Infos.
Liebe Grüße
sterni
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  #14  
Alt 14.08.2004, 20:58
Karin G. Karin G. ist offline
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Beiträge: 101
Standard an Yvonne

Hallo Yvonne,

"drübergestolpert" gibt es eindeutig auch nicht - das ist umgangssprachlich und hat in der Schriftsprache nichts verloren. Ich weiß, die deutsche Sprache ist nicht einfach und wollte es dir nur einmal schreiben :-))

Gruß

Karin
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  #15  
Alt 14.08.2004, 21:02
Karin G. Karin G. ist offline
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Beiträge: 101
Standard Versorgungsamt - an sterni

Hallo Sterni,

ich wünsche dir einen positiven Bescheid und zwar recht bald. Dass allerdings die Leute im Versorgungsamt nun ständig Kaffeepause machen oder was du auch immer symbolisch damit zum Ausdruck bringen möchtest, finde ich sehr ungerecht. Im öffentlichen Dienst werden immer mehr Stellen abgebaut und die Zeiten, die du beschreibst, sind lange vorbei.

Gruß
Karin
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